Der Stiftungsfonds „Behandlungskostenhilfe“ wurde am 11. November 2013 innerhalb der Merck Finck Stiftung gegründet. Merck Finck ist eine namhafte und renommierte Privatbank. Merck Finck & Co, Privatbankiers, hat eine Stiftung ins Leben gerufen, um sich gemeinsam mit den Kunden unter dem starken Leitmotiv „Werte bewahren – Zukunft gestalten“ für ausgewählte Förderzwecke zu engagieren. Das Stiftungskapital des Stiftungsfonds „Behandlungskostenhilfe“ kommt von Kunden dieser Bank. Der einzige Grund, warum der Stiftungsfonds „Behandlungskostenhilfe“ als Zustiftung der Merck Finck Stiftung gegründet wurde, ist der, dass die Stifter absolut anonym bleiben wollen. Mit einer eigenen Stiftung ist das leider nach dem deutschen Stiftungsgesetz nicht möglich.
Der Stiftungsfonds „Behandlungskostenhilfe“ wurde mit einem Stiftungskapital von 200.000 Euro innerhalb der Merck Finck Stiftung gegründet. Das Kapital von Stiftungen darf nicht für den Stiftungszweck verbraucht werden, sondern es dürfen nur die Erträge aus Stiftungen dafür Verwendung finden. Weil die Stifter sofort dringend notwendige Hilfe ermöglichen wollen, ist das Stiftungskapital – gemessen an den Möglichkeiten der Stifter – gering gehalten worden. Die Summe des Stiftungskapitals wurde von den Stiftern so gewählt, dass neben dieser Summe für die Soforthilfe weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Es ist vorgesehen, dass für Zuwendungen an bedürftige Personen zunächst weitere 300.000 Euro bereitstehen und dieser Betrag bei dringendem Bedarf noch aufgestockt werden kann. An dieser Aufteilung des zur Verfügung stehenden Kapitals ist erkennbar, dass es den Stiftern nicht vorrangig um steuerliche Vorteile geht, sondern das soziale Engagement eindeutig im Vordergrund steht. Die Vermögensverwaltung für das Stiftungskapital wurde an die Privatbank Merck Finck übergeben und wird innerhalb des Grundstockvermögens der Merck Finck Stiftung verwaltet. Damit ist gewährleistet, dass sich ausschließlich Profis mit der Geldanlage für die Stiftung befassen und die Aufgabe haben mit dem Stiftungskapital Erträge zu erwirtschaften bzw. das Stiftungskapital mindestens auf Dauer zu erhalten. Alle Erträge aus dem Stiftungskapital werden ausschließlich für den Stiftungszweck verwendet. Ein Stiftungsfonds ist eine Art der Zustiftung, die mit der Vorgabe der Stifter verbunden ist, dass die Stiftung das Stiftungskapital für den Stiftungsfonds und die Erträge daraus nachvollziehbar und dauerhaft getrennt führen muss und alle Buchungen, die den Stiftungsfonds betreffen, transparent bleiben. Die durch die Verwaltung der Merck Finck Stiftung entstehenden Kosten werden durch die Stifter privat getragen. Das bedeutet, dass der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe völlig ohne eigene Kosten arbeitet. Auch die Administration dieser Webseite erfolgt kostenlos, wie auch die Inhalte, die von einem erfahrenen Texter kostenlos für den Stiftungsfonds zur Verfügung gestellt werden. Die Stifter möchten nicht auf die Erträge aus dem Stiftungskapital warten, sondern sofort zur Hilfe mit weiteren Mitteln bereitstehen. Da das Stiftungskapital nach deutschem Stiftungsrecht nicht verbraucht werden darf, werden für Soforthilfen jeweils Spenden von den Stiftern in die Stiftung eingebracht und durch die Merck Finck Stiftung an die Antragsteller weitergeleitet.