Stiftungsarten

Welche Stiftungen gibt es?

Man unterscheidet zunächst zwischen der selbstständigen Stiftung, der rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts und unselbstständigen Stiftungen. Bei unselbstständigen Stiftungen, die in erster Linie für kleinere Vermögen gegründet werden, wird das Stiftungsvermögen an einen Treuhänder übertragen, der das Vermögen getrennt von seinem eigenen Vermögen halten muss. Die Stifter bestimmen den Treuhänder, der eine natürliche Person oder eine Körperschaft sein kann und übertragen dem Treuhänder das Vermögen, um die Erträge daraus für einen von den Stiftern gewählten Stiftungszweck einzusetzen. Solche unselbstständigen Stiftungen haben keine Rechtspersönlichkeit, brauchen keine Verwaltungsorgane und müssen nicht anerkannt werden. Steuerrechtlich geben sich zur selbstständigen Stiftung keine Unterschiede. Außerdem kennt man im Stiftungsrecht noch öffentlich-rechtliche Stiftungen, die vom Staat durch ein Gesetz oder eine Verordnung errichtet werden.

Besondere Formen der privatrechtlichen Stiftungen sind beispielsweise kirchliche Stiftungen, Bürgerstiftungen, Familienstiftungen, örtliche Stiftungen und Stiftungen von Todes wegen. Kirchliche Stiftungen werden von einer Kirche bzw. einer der Kirche zuzuordnenden Einrichtung errichtet. Eine weitere Möglichkeit innerhalb der kirchlichen Stiftungen ist die, dass die Stifterin oder der Stifter das Vermögen für kirchliche Zwecke stiften will und die Stiftung durch eine Kirche verwaltet und kontrolliert werden. Für kirchliche Stiftungen braucht man die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde und der kirchlichen Stiftungsbehörde.

Im Fall einer Familienstiftung gibt es keine steuerlichen Vorteile, weil die Stiftung den Zweck hat Familienangehörige zu unterstützen. Man spricht in diesem Fall von einer privatnützlichen Stiftung im Gegensatz zu eine gemeinnützigen Stiftung. Ein Trend der Zeit sind Bürgerstiftungen geworden, die auch unter dem Begriff Stadtstiftungen bekannt sind. Normalerweise sammelt die Stiftung Geld von einer größeren Anzahl von Bürgern einer Gemeinde und geht dabei von einer Förderung für die Region aus, also einer Gemeinde oder einer Stadt und das Zweck dieser Art Stiftung ist es, das Lebensumfeld der Stifter und damit aller Bürger der Gegend zu verbessern.

Der Unterschied zu einer örtlichen Stiftung ist dabei, dass es bei einer örtlichen Stiftung in der Regel so ist, dass die Stifterin oder der Stifter das Grundstockvermögen für die Stiftung von der Gemeinde verwalten lässt, die damit öffentliche Aufgaben erfüllt. Alle vorgenannten Stiftungsarten sind Stiftungen, die die Stifter zu Lebzeiten errichten. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Stiftung nach dem Tod eines Stifters durch seinen letzten Willen errichtet wird. In diesem Fall spricht man von einer Stiftung von Todes wegen. Die Stiftung kann dabei selbst Erbe sein oder einen Teil des Vermögens als Vermächtnisnehmer bekommen. Die Anerkennung einer Stiftung von Todes wegen erfolgt durch das Nachlassgericht, nachdem der Testamentsvollstrecker die Anerkennung betrieben hat.

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