Archiv für den Monat: Mai 2014

Was ist eine inkomplette Querschnittlähmung?

Bei einer Querschnittlähmung geht man davon aus, dass das Rückenmark durchtrennt ist. Die Durchtrennung des Rückenmarks hat zur Folge, dass je nach Läsionshöhe des Wirbels, also die Höhe des Wirbels, an dem die Durchtrennung stattfand, ein Verlust an Motorik und Sensibilität erfolgt. Wenn die Reizbahnen im Spinalkanal (in dem die Nervenbahnen verlaufen) unterbrochen sind, kann es dazu kommen, dass der Geschädigte seine Beine nicht spüren und bewegen kann. Auch Organe können davon in Mitleidenschaft gezogen werden, wie zum Beispiel die Blase, die dadurch ihre Funktion verlieren kann. Wenn die Nervenbahnen nur teilweise durchtrennt sind oder durch eine Rückenmarksverengung gequetscht werden, spricht man von einer inkompletten Querschnittlähmung (inkompletter Querschnitt).

Bei der inkompletten Querschnittlähmung sind Teilfunktionen betroffen!

Wird das Rückenmark gequetscht oder zu einem Teil durchtrennt wird, bleibt ein Teil der Reizleitung über den Spinalkanal erhalten. Je nach der Läsionshöhe und des Ausmaßes der Durchtrennung oder Verengung des Rückenmarks können Teilfunktionen oder Restfunktionen in der Beweglichkeit erhalten bleiben oder es können beispielsweise auch Sinneswahrnehmungen vorhanden sein, wie das Gefühl. Es gibt Fälle, in denen Patienten die Beine zwar bewegen können, sie aber nicht fühlen oder das Gegenteil, also das Gefühl ist erhalten geblieben, aber die motorische Leistung nicht. Bei eine inkompletten Querschnittlähmung ist kein grundsätzliches, konkretes Krankheitsbild vorhanden, sondern die Auswirkungen auf Motorik und Sensorik können sich höchst unterschiedlich darstellen.

Paraparese oder Tetraparese?

Rainer Sturm_pixelio.de

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Die beiden Begriffe Paraparese und Tetraparese beschreiben die Art der inkompletten Lähmung. Bei der kompletten Lähmung spricht man von Plegie. Die Parese der unteren Gliedmaßen nennt man Paraparese und wenn von einer Tetraparese gesprochen wird, bedeutet das, dass alle vier Gliedmaßen gelähmt sind. Paraparesen und Tetraparesen können durch eine Quetschung auch nur vorübergehend auftreten. Das passiert zum Beispiel nach einem Sturz, einem Unfall oder durch eine Quetschung des Rückenmarks, wenn Wirbel verschoben werden. Eine Verschiebung der Wirbel ist u.a. bei einem Bandscheibenvorfall möglich und kann mindestens den vorübergehenden Verlust von motorischen oder sensorischen Körperfunktionen beinhalten. In diesem Fall handelt es sich um Ausfallerscheinungen, die ggfls. Operativ behandelt werden können.

Bei der Behandlung eines inkompletten Querschnitts gibt es viele Erfolge!

Der inkomplette Querschnitt  wird in vielen Fällen mit Krankengymnastik und Physiotherapie behandelt. Oftmals sind mehrere Monate in einer Rehabilitationsklinik erforderlich, um eine Verbesserung der Situation zu erkennen. Zunächst werden dabei Körperbewegungen trainiert, die dem Patienten eine Selbstbehandlung als Langzeittherapie ermöglichen. Sobald Funktionen der therapierten Körperteile verbessert sind, werden Spezialtrainings für die betreffenden Körperteile begonnen, die dann vielfach auch zu Verbesserungen führen. Die Behandlungen in speziellen Rehabilitationseinrichtungen dauern oft relativ lange und die Krankenkassen zahlen oft nur bis zu einem bestimmten Punkt die Behandlung. Wer eine finanzielle Unterstützung bei der  Behandlung benötigt, muss oft Behandlungskostenhilfe bei gemeinnützigen Vereinen, Hilfsorganisationen oder Stiftungen beantragen.  In letzter Zeit bekamen wir mehrfach Berichte, dass die Behandlung mit naturmedizinischen Methoden bei einigen Fällen eine ständige Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen gebracht hat.

Inkomplette Querschnitte mit Ganzkörperregulation behandeln?

Bei inkompletten Querschnittslähmungen sind die Reizbahnen im Spinalkanal teilweise oder für bestimmte Körperfunktionen ganz unterbrochen. Die schulmedizinische Rehabilitation therapiert in den meisten Fällen nur den Bewegungsablauf durch Krankengymnastik und Physiotherapie. Nach aktuellen Berichten hat man mit Naturheilverfahren bei diesem speziellen Krankheitsbild erstaunliche Erfolge erzielt. Die Behandlungsmethoden umfassen beispielsweise verschiedene Arten der Akupunktur, die Stimulation von Akupunkturpunkten, Akupressur, medikomechanische Anwendungen, diverse homöopathische Ansätze,  Isopathie, Phytotherapie und Infusionen.  Nach den Behandlungsserien wurden Verbesserungen bei Behandlungen über die Vojta-Druckpunkte beschrieben, die dann zu einer erhöhten Beweglichkeit und Muskelstärkung führen können. Die Anwendung von Naturheilverfahren wird in der Regel von den Krankenkassen für diese Behandlung nicht übernommen und die Betroffenen benötigen Hilfe für Behandlungskosten von Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist für jede Art der Hilfe aufgeschlossen, die eine Verbesserung der Lebenssituation von schwerkranken Kindern bedeutet und hat daher auch für Naturheilverfahren ein „offenes Ohr“.

Selbstverständlich kann man bei einem inkompletten Querschnitt keinerlei Prognosen für eine Rehabilitation abgeben und die Chancen sind von Patient zu Patient sehr unterschiedlich. Bei einer Quetschung des Rückenmarks, einer Rückenmarksverengung oder anderen Rückenmarksverletzungen ähnlicher Art, geht es oft nur um Zehntelmillimeter, die das Leben in die eine oder andere Richtung erheblich verändern können. Leider ist in vielen Fällen auch keine oder mindestens keine vollständige Heilung des Patienten möglich.

Hilfe für Behandlungskosten von mehreren Organisationen!

Es kommt leider oft vor, dass Anfragen für eine Behandlungskostenhilfe gleichzeitig oder auch in zeitlichen Abständen an mehrere Hilfsorganisationen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen versendet werden. Dabei warten die Anfragenden vielfach nicht auf eine Antwort der zuerst angefragten Hilfsorganisation, Stiftung oder gemeinnützigen Vereins. Bei großen Summen kann das dazu führen, dass alle angefragten Stellen aus Kostengründen die Anfrage ablehnen müssen. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte in jeder Anfrage alle Adressaten, die auch die Hilfsanfrage bekommen haben, benennen. Das beinhaltet die große Chance, dass sich die Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereine und Stiftungen untereinander verständigen und dadurch vielleicht eine Hilfe für Behandlungskosten in einer konzertierten Aktion bewältigen können.

Wie erhöhe ich die Chance Behandlungskostenhilfe zu bekommen?

Gemeinnützige Vereine, Hilfsorganisationen (natürlich auch Hilfsorganisationen für Kinder) und Stiftungen leben von Spenden bzw. die Stiftungen zusätzlich von den Erträgen aus dem Grundstockvermögen der betreffenden Stiftung. Das Grundstockvermögen der Stiftungen darf nicht angetastet und verbraucht werden, sondern soll grundsätzlich für immer als Stammkapital für die Erwirtschaftung von Erträgen zur Verfügung stehen, die dann dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden können. Besonders in Zeiten, in denen die Kapitalmärkte wenig Zinsen für sichere Geldanlagen bringen, haben die Stiftungen oft nicht genug Geld zur Verfügung, um allen Hilfsanfragen eine Zusage zu erteilen. Auch die Spenden für gemeinnützige Vereine und Hilfsorganisationen aller Art sind nicht immer für alle notwendigen Hilfen bei Behandlungskosten ausreichend zur Verfügung. Aus diesem Grund sollte jeder Hilfesuchende für Behandlungskosten grundsätzlich in jeder Anfrage alle Vereine, Hilfsorganisationen und Stiftungen benennen und die Kontaktdaten aufführen. Auf diese Weise haben die verschiedenen Empfänger der Hilfsanfrage die Möglichkeit sich untereinander abzustimmen, ob eine gemeinsame Hilfe für den einen oder anderen Fall möglich ist.

Viele kleinere Beträge können eine teure Behandlung ermöglichen!

Denken Sie bitte bei Ihren Hilfsanfragen daran, dass Sie uns sofort alle Organisationen benennen, bei denen Sie auch eine Hilfe für Behandlungskosten beantragt haben. Auch wenn es bereits Zusagen für eine Kostenbeteiligung in irgendeiner Größenordnung gibt, sollten Sie das unbedingt deklarieren. Wir werden uns in jedem berechtigten und begründeten Fall darum bemühen, dass wir uns mit allen angefragten Organisationen in Verbindung setzen und uns darum kümmern, ob eine gemeinschaftliche Aktion möglich ist, in der jede der angefragten Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen eventuell mit einem Teilbetrag zur Verfügung stehen kann. Operationen und spezielle Behandlungsmethoden sind oft sehr teuer und aus diesem Grund kann den notwendigen Betrag vielfach eine einzelne Organisation nicht aufbringen. Wir stellen uns für Sie als Vermittler zwischen den einzelnen Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen zur Verfügung und bündeln für Sie die Aussagen und Zusagen der beteiligten Institutionen. Wer diese Chance Hilfe für Behandlungskosten zu bekommen nicht nutzt, gefährdet den Erfolg einer Hilfsanfrage selbst!