Schlagwort-Archiv: schwerkranke Kinder

Wir konnten dazu beitragen ein Leben zu retten!

Nurislam aus Bischkek (Kirgistan) ist mit einem angeborenen Herzfehler auf die Welt gekommen und schon seit 2013 auf einen Herzschrittmacher angewiesen. Inzwischen war der Schrittmacher für den Jungen zu klein geworden und konnte seine lebenswichtigen Funktionen nicht mehr ausreichend ausführen. Das gewachsene Herz brauchte eine neue Mitralklappe und einen neuen Herzschrittmacher. Der Junge wurde von Tag zu Tag schwächer und die Situation begann lebensbedrohlich zu werden. In einer Gemeinschaftsaktion von mehreren Organisationen konnte ein Betrag von insgesamt 67.000,00 Euro gesammelt werden und der Junge wurde jetzt im Münchener Herzzentrum erfolgreich operiert.

Nach einer erfolgreichen Spendensammlung durch verschiedene Personen gab es einen Fehlbetrag von 7.500,00 Euro, den der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für die OP als Kostenbeteiligung zugesagt hatte.

Nurislam

Am 18. März bekamen wir jetzt folgende erfreuliche Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich sehr Ihnen mitteilen zu können, dass Nurislam am letzten Freitag erfolgreich operiert wurde. Heute hat er schon die ersten Schritte gemacht und sieht sehr gut aus.

Ein einfaches Dankeschön für die Rettung eines Lebens ist natürlich gewaltig untertrieben. Trotzdem fällt mir kein anderes Wort ein. DANKE, DANKE, DANKE!!!!

Anbei finden Sie das Bild des kleinen großen Helden, das gerne auf Ihrer Webseite verwendet werden kann.

Wir freuen uns, dass wir einen Beitrag zur Lebensrettung leisten konnten und wünschen Nurislam alles Gute für die Zukunft!

Wenn auch Sie schwerkranken Kindern ein neues Leben schenken wollen, spenden Sie bitte!

Wenn Sie spenden bekommen Sie dafür wertvolle Aktientipps!

Wir haben sehr viele Anfragen für die Behandlung von schwerkranken Kindern und brauchen dringend Spenden. Aus diesem Grund hat sich der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe einen Partner gesucht, der Ihnen für die Spende an uns ein Geschenk macht. Der Partner, den wir gefunden haben, ist RuMaS – das Finanzportal für erfolgreiche Trader und Investoren.

Sie bekommen eine Spendenbescheinigung und dazu Aktientipps!

NEU bei RuMaS! Exklusive Trading-Tipps mit Einstiegs- und Zielkursen!

Die RuMaS Redaktion hat das Angebot vor einigen Wochen erweitert. Wöchentlich, jeweils am Wochenende kann man mit einer Spende exklusive RuMaS-Trading-Tipps bekommen. Die Abonnenten der neuen Trading-Tipps mit Einstiegs- und Zielkursen für Short- und Long-Positionen erhalten zusätzlich die in unregelmäßigen escheinenden RuMaS Trading-Chancen, wenn die Redaktion gute Chance sieht Gewinne einzustreichen. Der Unterschied der neuen Trading-Tipps ist der, dass wir den Inhalt nicht nachträglich veröffentlichen, sondern ihn exklusiv für unsere Abonnenten bereithalten.

Wie Sie spenden können, um gleichzeitig für einen Monat kostenlos die RuMaS Trading-Tipps bekommen, erfahren Sie hier:

Wenn Sie den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe mit einer Spende von mindestens 20,00 Euro – oder gerne auch mehr – unterstützen, bekommen Sie die RuMaS Trading-Tipps für einen Monat kostenlos! Sie haben nicht nur die wertvollen Trading-Ideen für einen Monat am Wochenende kostenlos in Ihrem Mailpostfach, sondern bekommen auch noch eine Spendenbescheinigung dafür, die Sie bei Ihrer Einkommensteuer geltend machen können. Wenn Sie von diesem Aktionsangebot Gebrauch machen wollen, verfahren Sie bitte wie folgt:

  1. Gehen Sie bitte dazu auf die Startseite  www.behandlungskostenhilfe.de.
  2. Spenden Sie über das auf der rechten Seite eingebundene Spendenformular des Spendenportals betterplace.com einen Betrag von mindestens 20,00 Euro – oder gerne auch mehr! Von „betterplace“ erhalten Sie auch die Spendenbescheinigung.
  3. Sie senden eine kurze Mail mit dem Inhalt „Ich habe  XXX Euro gespendet“ an spende[at]behandlungskostenhilfe[punkt]de und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird diese Information an die RuMaS Redaktion geben, damit Sie die RuMaS Trading-Tipps einen Monat kostenlos bekommen.

Spenden Sie einfach über das Spendenformular von betterplace auf der Startseite für einen guten Zweck. Sie bekommen für jeden Betrag eine Spendenbescheinigung von betterplace.com und  können außerdem möglicherweise durch Kursgewinne profitieren!

 

 

 

Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ermöglicht Herz-OP!

Das Geld für Yusufs Herz-OP ist zusammen!

Foto_JPDer Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat heute, am 29. Mai 2015, den Fehlbetrag in Höhe von 12.830,00 Euro, der für die Operation des kleinen Yusuf aus dem Irak noch ausgeglichen werden musste, zugesagt. Der Kostenvoranschlag des Deutschen Herzzentrums in München beträgt 35.830,00 Euro. Wir hoffen, dass Yusuf nach der Operation in München eine fröhliche Kindheit erlebt und später ein normales Leben führen kann. Es war wieder einmal eine tolle Gemeinschaftsaktion, die von verschiedenen Organisationen unterstützt wurde:

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe war mit 12.830,00 Euro dabei,

Das Geld für die Behandlung von Dmitry Bakhrov ist zusammen!

Der kleine Junge aus Kirgistan, der am 19. April 2014 in Tscholpon-Ata geboren wurde, leidet unter einem angeborenen Herzfehler. Das ärztliche Gutachten beschreibt das Problem wie folgt: Angeborener Herzfehler, perimembranöser subaortaler Ventrikelseptumdefekt,

muskulärer apikaler Ventrikelseptumdefekt, Patent ductus arteriosus, Lungenhypertension. Der Kostenvoranschlag des Deutschen Herzzentrums, München, der Klinik für Kinderkardiologie und angeborene Herzfehler, unter der Leitung von PD Dr. Andreas Eicken, beträgt für die lebensnotwendige Operation ca. 37.800,00 Euro.

Die Behandlungskosten für Dmitry sind gesichert!

Der Hilfsantrag kam vom gemeinnützigen kirgisischen Verein „Lutschi Dobra“ („лучи добра“). Der Verein hilft Eltern von schwerkranken Kindern aus Kirgistan bei der Suche nach Spenden für die Behandlungskosten; insbesondere für teure Operationen. Der Verein selbst hat etwa 2.000,00 Euro Spendengelder zusammenbekommen, die für den Flug und die Unterbringung in München für Dmitry und seine 29-jährige Mutter Khani Charkviani eingesetzt werden. 

Die Operation wurde von Herrn PD Dr. Eicken als sehr dringend eingestuft und das Deutsche Herzzentrum wird nach den schriftlichen Spendenzusagen jetzt eine Einladung an Dmity’s Mutter senden, damit das Einreisevisum für Mutter und Kind beantragt werden kann.

Wenn Sie das sehr gute Gefühl haben möchten, an einer Lebensrettung beteiligt gewesen zu sein, spenden Sie bitte zweckgebunden und schreiben Sie als Verwendungszweck: Dmitry

Eine Spende für ein noch so junges Leben, wäre doch auch ein ideales Weihnachtsgeschenk für jemanden, der sonst (fast) alles hat. Schenken Sie doch zu diesem Weihnachtsfest einfach „leben“.

Dmitry Bakhrov ist inzwischen in ein Krankenhaus in Tomsk in Russland eingeliefert worden. Sein Zustand hatte sich dramatisch verschlechtert. Die Stiftung RusFonds hat nach Aussagen unserer Kontaktperson jetzt die notwendigen Mittel zusammenbekommen und kann die Operation finanzieren. Wir wünschen dem kleinen Dmitry auch von dieser Stelle gute Besserung und wir hoffen, dass es ihm bald wieder besser geht. Die bereitgestellten 18.000,00 Euro vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden jetzt für andere schwerkranke Kinder verwendet.

Wir brauchen Ihre Spende für die Behandlungskosten!

Das süße, kleine  Kerlchen ist Dmitry und ist erst sechs Monate alt. Er wiegt nur etwa 5 kg und nimmt sogar noch ständig ab. Der Säugling leidet unter einem schweren Herzfehler und muss dringend operiert werden. OLYMPUS DIGITAL CAMERADmitry wohnt bei seinen Eltern in dem kleinen Bergdorf in Kirgistan in der Nähe des Issyk-Sees. Seine Eltern haben kein festes Einkommen und können die notwendige Herz-OP nicht bezahlen. Die Hilfsanfrage kommt von einem kirgisischen gemeinnützigen Verein mit dem Namen „Lutschi Dobra“, das sich – wie der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zur Aufgabe gemacht hat, schwerkranken Kindern ohne Krankenversicherung eine adäquate Behandlung zu ermöglichen. Die Eltern haben sich bereits Geld von den Nachbarn geliehen, um die Ärzte in der kirgisischen Hauptstadt Bishkek zu konsultieren. Dort wurde der schwere Herzfehler mit Lungenhypertension diagnostiziert und die Ärzte äußern starke Bedenken, dass sie in der Lage sind das Kind zu retten.

Das Herzzentrum München hat einen Kostenvoranschlag in Höhe von 37.800,00 Euro für die OP genannt und ist angesichts der Schwere des Falls der Meinung, dass die Herzoperation noch in diesem Jahr stattfinden sollte.

Neben dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind von der Hilfsorganisation in Kirgistan der Verein Bild hilft – Ein Herz für Kinder, die Meise Stiftung, die Aktion Kindertraum, die Neumann Stiftung, Herzkind, und die Stiftung Zuversicht angefragt worden. Der Hilfs-Verein in Kirgistan hat bisher ca. 2.000,00 Euro Spendengelder sammeln können und von den Anfragen in Deutschland gibt es nach Informationen der Antragstellerin nur eine Zusage von der Stiftung Zuversicht über 5.000,00 Euro. Die Prüfung der Unterlagen wurde vom Verein „Ein Herz für Kinder“ vorgenommen, der in der kommenden Woche eine Entscheidung treffen wird.

Wir brauchen jetzt dringend auch Ihre Hilfe, damit wir zusammen mit anderen Hilfsorganisationen die Kosten für den Flug, die Unterbringung und vor allem die dringende Herz-Operation zusammen bekommen. Spenden Sie bitte hier!

Uli Hoeneß hat Stiftern und Spendern eine Ohrfeige verpasst!

Einen Zusammenhang zwischen einem nach eigenen Angaben Volumen von 5 Millionen Euro Spenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke und einer Steuerhinterziehung von mindestens 28,46 Millionen Euro herzustellen, ist eine Frechheit. Die Selbstherrlichkeit, mit der der Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß seine Spendenbereitschaft im Prozess wegen der Steuerhinterziehung zur Schau stellte, ist ein Zeichen von völliger Selbstüberschätzung und Arroganz. Wer von sich selbst sagt, dass er kein Sozialschmarotzer ist und das im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung von fast 30 Millionen Euro zum Besten gibt, leidet an schwerem Realitätsverlust. Eine zugegebene Steuerhinterziehung ist immer eine Art Sozialschmarotzertum; auch wenn man von dem Hinterziehungsbetrag einen Anteil von 10 oder 20 Prozent spendet. In der im Prozess bekanntgewordenen Höhe der Steuerhinterziehung ist der Begriff Sozialschmarotzer sogar eine Verharmlosung. Viele Millionen ehrlicher Steuerzahler und wohlwollende Spender müssen sich angesichts der öffentlich gewordenen Fakten während der Prozesstage gegen Uli Hoeneß vor dem Kopf geschlagen und geradezu verhöhnt fühlen. Wer die Gesetze nach seinem eigenen Ermessen für sich selbst passend auslegt, indem er der Gesellschaft viele Millionen Steuergelder bewusst und vorsätzlich vorenthält, verdient eine harte Strafe. Daran kann auch eine Spendenbereitschaft nichts ändern. Spenden sind immer ein Akt der Hilfsbereitschaft, der Wohltätigkeit und der Empathie für das Schicksal anderer Menschen, die sich selbst aus eigenen Mitteln nicht helfen können. Wer viel Geld spendet, hat auch in den meisten Fällen mehr davon, als er oder sie braucht und möchte der Gesellschaft etwas zurückgeben. Der Gesellschaft zuerst 28,46 Millionen Euro widerrechtlich vorzuenthalten und dann davon 5 Millionen Euro zu spenden, ist kein Akt der Nächstenliebe, sondern vielleicht eine Art sein Gewissen etwas zu erleichtern. Das wäre die für den Straftäter Hoeneß positive Beurteilung. Die Bereitschaft zu spenden, könnte in diesem Fall aber auch ein Ausdruck der Eitelkeit sein, der Selbstdarstellung und damit der Imagepflege. Das Urteil von 3 ½ Jahren Haft erscheint vielen Rechtsexperten als sehr milde und der Steuerbetrüger/Steuerstraftäter (nicht Steuersünder!) Uli Hoeneß hat diese Strafe mindestens verdient. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Justiz nicht zu frühzeitig die Haftstrafe zu einem Teil erlässt.

Die strafbefreiende Selbstanzeige müsste dringend reformiert werden!

Der Prozess gegen Uli Hoeneß, aber auch beispielsweise die bekannt gewordene Steuerhinterziehung von Alice Schwarzer, sollte die Politik zum Anlass nehmen, die strafbefreiende Selbstanzeige zu reformieren. Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige unter den bisherigen Voraussetzungen (freiwillig und umfassend) sollte man nicht abschaffen, aber für die Straffreiheit sollte die Steuerehrlichkeit ohne Verjährungsfristen wieder hergestellt werden. Wer weiß, wie viel Steuerhinterziehungen beispielsweise vor der Verjährungsfrist bei Uli Hoeneß vorgekommen sind, aber zum Glück war ja wenigstens der Versuch der strafbefreienden Selbstanzeige nicht erfolgreich. Man konnte im Fall Alice Schwarzer sogar lesen, dass die von der Finanzverwaltung akzeptierte strafbefreiende Selbstanzeige für die Steuerbetrügerin selbst ein „Schnäppchen“ war, weil das Schweizer Konto bereits seit den 80er Jahren existiert haben soll. Wer keine Strafe kassieren möchte, sollte in Zukunft verpflichtet werden auf die geltenden Verjährungsfristen zu verzichten und seine gesamte Steuerhinterziehung zuzüglich Strafzinsen begleichen zu müssen.

Die meisten Stifter und Spender brauchen keine Öffentlichkeit für die Imagepflege!

Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist sehr groß und fast ausnahmslos alle Menschen, die Geld in eine Stiftung geben oder eine Spende an Hilfsorganisationen leisten, tun das nicht aus niederen Motiven heraus. Sie wollen einfach nur helfen und mit einer Stiftung, einer Zustiftung oder Spende für eine Hilfsorganisation etwas Gutes tun. Viele Stifter, Zustifter, Großspender und Spender legen keinen Wert auf Öffentlichkeit und möchten sogar in vielen Fällen anonym bleiben. Das gilt auch für die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wer als Privatperson Spenden für seine Imagepflege öffentlich macht, spendet nicht nur aus Hilfsbereitschaft und einem Verantwortungsgefühl heraus, sondern verbindet mit seiner Spende ein gewisses Interesse. Wenn Unternehmen als Spender auftreten, ist das mit der Spende verbundene Interesse absolut klar. Bei Spenden von Unternehmen an Hilfsorganisationen oder Sponsoring für bestimmte wohltätige Zwecke, kommt das Geld aus dem Marketing-Etat und wird gezielt auf diese Weise für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Wer privat spendet, verfolgt dieses Ziel allerdings nur in sehr seltenen Fällen.

Wenn Sie für schwerkranke Kinder spenden wollen, verfahren wir ganz nach Ihrem Wunsch. Selbstverständlich bleibt jede Spende zunächst geheim, aber wenn Sie es wünschen, veröffentlichen wir gerne in unserem Blog einen Artikel über Sie und Ihre Spendenbereitschaft. Sie können beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe übrigens sicher sein, dass Ihre Spende zu 100% bei den hilfsbedürftigen Kindern ankommt. Es wird garantiert kein Cent für Verwaltungskosten davon entnommen. Versprochen!

Die 5-jährige Elena leidet unter dem seltenen CDG Syndrom 1a!

CDG ist eine erblich bedingte seltene Stoffwechselerkrankung, die man diagnostisch als kongenitale Glycosidierungsstörung bezeichnet. CDG wurde erst vor etwa 25 Jahren von dem belgischen Professor für Kinderheilkunde Jaak Jaeken beschrieben. CDG wurden 19 verschiedene molekulare Ursachen entdeckt und in die zwei Hauptgruppen CDG 1 und CDG 2 eingruppiert. Geschätzt gibt es nur etwa 300 Patienten weltweit, bei denen CDG 1a diagnostiziert wurde. Die Krankheit kann viele verschiedene Organe in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Es kann das Nervensystem, das Gehirn, die Augen, die Leber, die Nieren, den Darm, das Herz, die Haut und das Fett- und Knochengewebe betreffen. Vielfach sind geistige und körperliche Behinderungen, Muskelschwäche und Gedeihstörungen festgestellt worden.

Elena kann geholfen werden!

Die kleine Elena leidet unter einem Glycosylierungsdefekt, der sich vorwiegend in einer hypoton-atakischen Bewegungsstörung und einer allgemeinen Entwicklungsstörung zeigt. Besonders erkennbar sind die mangelnde Stabilität und das dadurch nicht ausgeprägte Gleichgewicht. Es fällt Elene schwer das Gewicht auf die Beine zu verlagern, um aktiv stabil stehen zu können. Für die Fortbewegung braucht Elena einen kleinen Rollator und sie trainiert mit ihren Eltern eifrig. Sehr gute Erfolge hat eine seit April begonnene Behandlung im Naturheilzentrum Bottrop gezeigt, die die Eltern bisher aus eigenen Mitteln bezahlt haben. Jetzt sind die Mittel der Eltern leider ausgeschöpft und die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten nicht.

Der Hilferuf der Eltern ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe angekommen!

Für das Jahr 2014 sind im Naturheilzentrum Bottrop drei Behandlungsserien vorgesehen. Die aktuelle Behandlungsserie umfasst 11 Tagesbehandlungen und nach jeweils etwa drei Monaten sollen zwei weitere Behandlungsserien mit je 10 Tagesbehandlungen folgen. Die geschätzten Behandlungskosten für das laufende Jahr werden sich auf etwa 13.000 Euro summieren und bei weiteren Behandlungserfolgen soll die Therapie in den nächsten beiden Jahren fortgesetzt werden.

Helfen auch Sie der kleinen Elena, damit sich ihre Lebensumstände verbessern!

Spenden können Sie hier.

Ihre Spende kommt garantiert zu 100% an – ohne auch nur einen Cent Verwaltungskosten!

Jana will leben! Sie braucht dringend Hilfe bei Behandlungskosten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sehr schnell durch diesen Internetauftritt auf sich aufmerksam gemacht und es gibt bereits kurz nach der Gründung einige Anfragen, die nach Hilfe bei Behandlungskosten nachfragen. Eine der aktuell bearbeiteten Anfragen ist die „Hilfe für Jana“.

Jana will leben!

JANASchon im Alter von nur 2 Jahren stellten Ärzte im Libanon einen Tumor im rechten Auge fest. Das Auge musste entfernt werden. Es folgten 24 Behandlungen mit eine Strahlen/-Chemo-Therapie. Als Jana 4 Jahre alt war, kam der Tumor wieder und griff das linke Auge an, was aber glücklicherweise durch eine erneute Chemo-Therapie erfolgreich bekämpft werden konnte. Danach lebte das Kind einige Jahre krebsfrei, bis im Jahr 2012 Schmerzen im rechten Unterschenkel auftraten. Es wurde wieder ein Tumor diagnostiziert, der operativ entfernt werden konnte. Dabei wurde Knochen aus dem Beckenkamm entnommen und im Unterschenkel eingesetzt wurde. Auch mit Chemotherapie wurde Jana wieder behandelt. Ende September 2013 wurde festgestellt, dass Jana unter Knochenmarkversagen leidet und im November wurden Osteosarkomen im linken und rechten Unterschenkel festgestellt.

Jana braucht jetzt dringend einen Spender und eine Knochenmarktransplantation!

Die Behandlungskosten für Jana werden mit ca. 225.000 Euro geschätzt!

Im Libanon gibt es keine gesetzliche Krankenversicherung und Jana und ihre Eltern haben kein Geld für eine private Krankenversicherung. Im Libanon gibt es nach Auskunft ihres in Deutschland lebenden Onkels keine erfolgreichen Behandlungsmöglichkeiten und keinen Kostenträger, der diese Behandlung übernehmen würde. Es gibt eine schriftliche Stellungnahme der behandelnden Ärztin im Libanon und einen Kostenvoranschlag für eine Knochenmarktransplantation der Uni-Klinik Bonn.

Bitte helfen Sie Jana mit Ihrer Spende!

Die Hilfsanfrage liegt derzeit beim Verein „Herz für Kinder“ und beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wenn Sie Jana mit einer großzügigen Spende helfen, wäre das für das Kind eine Chance für das Leben. Wenn das Geld für die Behandlungskosten mit einem Teil durch den Verein Herz für Kinder, mit Ihren Spenden und einem Anteil des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusammenkommt, wird Jana geholfen werden können.

Bitte spenden Sie! Stichwort: Behandlungskostenhilfe Jana

Die Zusammenarbeit mit „back-to-life“ geht an den Start!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat Kontakt zum Verein „back-to-life“ aufgenommen und es wurde vereinbart, dass es ab sofort zu einer Zusammenarbeit kommt. Back-to-life ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit vielen Jahren um Hilfsprojekt in Indien und Nepal kümmert. Logo-150x150Die Gründerin, Frau Tara Stella Deetjen, ist durch verschiedene Fernsehauftritte bekannt, in denen sie beeindruckend von ihrem Einsatz bei den Ärmsten der Armen in Indien und Nepal berichtete. Zuletzt konnte man Stella Deetjen in der Talkrunde von Markus Lanz im ZDF sehen. Der Verein back-to-life e.V. ist in mehreren Projekten aktiv, die das Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe haben.

Back-to-life und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wollen Hilfe für Kinder leisten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe unterstützt satzungsgemäß keine ganzen Projekte, sondern die Hilfe soll direkt und unmittelbar kranken Kindern gewährt werden, die eine dringende ärztliche Behandlung brauchen. Die Voraussetzung für die Hilfe durch den Stiftungsfonds ist, dass die kranken Kinder über keine Krankenversicherung verfügen, die als Kostenträger zur Verfügung steht und die Tatsache, dass die Eltern der kranken Kinder die Behandlungskosten nicht selbst tragen können. Die Zuwendungen werden vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gegen Vorlage der Arztrechnungen oder Krankenhausrechnungen für schwerkranke Kinder oder behinderte Kinder geleistet. Dabei kann es neben den Behandlungskosten u.a. auch um etwaige Transportkosten zu einem geeigneten Krankenhaus gehen oder um die Kostenübernahme für die Reise und den Aufenthalt einer Betreuungsperson.

Wofür dürfen Stiftungen Geld ausgeben?

Stiftungen dürfen nicht für jeden beliebigen Zweck Geld ausgeben, sondern sind verpflichtet strengstens darauf zu achten, dass die verwendeten Mittel exakt dem Stiftungszweck entsprechen. Außerdem gibt es zwei Paragraphen, die die Mittelverwendung für Stiftungen regeln. Entweder die Förderung bestimmter gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben wird nach § 58 AO abgewickelt, was bedeutet, dass der Empfänger eine andere steuerbegünstigte Körperschaft ist und eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann oder die Zuwendungen werden gemäß § 57 AO gleistet. In diesem Fall können die Zuwendungen auch an Leistungsempfänger erfolgen, die keine Freistellungsbescheinigung beibringen können, aber die Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger muss strengstens kontrolliert werden. Wenn es bei diesen Zuwendungen nachgewiesen werden kann, dass keine Hilfsbedürftigkeit im Sinne einer mildtätigen Zuwendung vorliegt, läuft die Stiftung Gefahr ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Wer Hilfe von einer Stiftung haben möchte, muss sich die passende Stiftung aussuchen!

Lothar Henke_pixelio.de

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Für Hilfebedürftige Personen oder im Fall von kranken Kindern sind es die Eltern der Kinder, ist es wichtig, dass sie sich mit ihrem Hilfeersuchen an die für ihre Bedürfnisse richtige Stiftung wenden. Viele gemeinnützige Vereine haben in ihren Satzungen ganz bestimmte Zwecke formuliert, für die die Vereine Hilfe anbieten. Das gilt gleichermaßen für Stiftungen. Nur wenn es sichergestellt ist, dass die Hilfe exakt in der Stiftungssatzung oder Vereinssatzung beschrieben ist, kann die Stiftung oder der gemeinnützige Verein auch Hilfe gewähren. Das ist der Grund, warum viele Vereine oder Stiftungen Hilfsanträge ablehnen müssen. Personen, die Hilfe brauchen, müssen sich daher genau erkundigen, für welche Hilfe welcher Verein oder welche Stiftung der passende Ansprechpartner ist. Manche Hilfsorganisationen arbeiten auch mit anderen Hilfsorganisationen oder mit Stiftungen zusammen, die Hilfsanträge, die nicht ihrer Satzung entsprechen, weiterleiten oder einen passenden Ansprechpartner für das Hilfeersuchen nennen. Hilfsbedürftige Personen, die Hilfe brauchen, müssen in vielen Fällen durch umfassende Auskünfte dafür sorgen, dass der Verein oder die Stiftung erkennen kann, dass es sich wirklich um eine gemeinnützige, mildtätige Zuwendung handelt, für die um Hilfe gebeten wird.

Bei einer Spende für Hilfsorganisationen (NGOs) unbedingt auf die Höhe der Verwaltungskosten achten!

  • Sie wollen für Kinder spenden?
  • Sie möchten die ärztliche Behandlung eines kranken Kindes unterstützen?
  • Sie würden gerne für schwerkranke Kinder spenden?
  • Sie wollen kranken Kindern eine Zukunft schenken?
  • Sie sind dankbar für Ihre gesunden Kinder und möchten kranken Kindern helfen?
  • Sie spenden für Kinder, die keine Krankenversicherung haben?
  • Sie wollen eine Hilfsorganisation unterstützen, die für Kinder da ist?
  • Sie suchen eine Hilfsorganisation für Kinder ohne Verwaltungskosten?
  • Sie wollen, dass Ihre Spende für Kinder zu 100% ankommt?

Wenn Sie einen oder mehrere der Gründe für sich als wichtig ansehen, dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihre Spende für Kinder auch zu 100 Prozent ankommt. Leider gibt es einige Hilfsorganisationen, die einen nicht sehr geringen Anteil der Spenden für Kinder für die Verwaltungskosten verbrauchen. Jede Stiftung und jede Hilfsorganisation hat selbstverständlich Kosten, aber der Kostenanteil sollte nicht einen unangemessenen Teil von den Spenden verschlingen. Es gibt NGOs mit sehr geringen Verwaltungskosten und es gibt NGOs, die einen nicht unerheblichen Teil der Spenden für ihre Verwaltungskosten verbrauchen. Jeder Spender sollte vor einer Spende unbedingt nachschauen, welcher Anteil der Spende für Kinder bei der gewählten Hilfsorganisation für Kinder für die Verwaltung verbraucht wird.

Können Spenden zu 100 Prozent ankommen?

Andrea Damm_pixelio.de

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Sie werden staunen. Ja, es ist möglich. Beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe entstehen durch die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse des Stiftungsvermögens natürlich auch Kosten, aber die Kosten für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden als zusätzliche Mittel durch die Stifter privat zur Verfügung gestellt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist Teil der Merck Finck Stiftung. Diese Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung der Merck Finck Privatbank und die Stiftungsgelder stammen von Kunden dieser Bank. Auch die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind Kunden bei Merck Finck. Die zuständigen Mitarbeiter der Merck Finck Stiftung werden jedem Spender gerne die Bestätigung geben, dass alle Kosten für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe von den Stiftern zusätzlich aufgebracht werden und die Administration der Stiftung entweder durch die Stifter selbst oder als ehrenamtliche Tätigkeit ohne Kosten zu verursachen geleistet werden.

Wenn Sie also wollen, dass Ihre Spende für Kinder garantiert zu 100 Prozent ankommt, sind Sie beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig!  

 

 

Die Verwaltungskosten bei Stiftungen sind sehr unterschiedlich!

RainerSturm_pixelio.de

Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Das bedeutet zunächst nur, dass die NPOs keine Gewinne erwirtschaften dürfen, ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass die Leitungsfunktionen der Organisationen und Verwaltungsmitarbeiter nicht u.U. sehr gute Einkommen beziehen. Spender möchten allerdings in der Regel nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren und möglicherweise fürstliche Gehälter bezahlen, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der allgemeinen Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Spender sollten sich über die Verwaltungskosten von Stiftungen genau informieren!

Jeder Spender sollte sich vor einer Spende an Hilfsorganisationen und Stiftungen, wie auch vor allem bei der Planung von Zustiftungen, genau über die Höhe der Verwaltungskosten informieren, die von den Spendengeldern und den Zustiftungen abgezogen werden. Mildtätige Spenden und gutgemeinte Zustiftungen für bedürftige Personen oder andere gemeinnützige Zwecke sollte möglichst in vollem Umfang auch dort ankommen, wofür die Spender das Geld gegeben haben. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist ein Teil der Merck Finck Stiftung. Die Kosten, die innerhalb der Merck Finck Stiftung anfallen und die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens, wie auch die gesamten Administrationskosten werden von den Stiftern des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusätzlich privat in die Stiftung eingebracht und es wird nicht ein einziger Euro für Kosten irgendwelcher Art vom Spendenaufkommen entnommen. Alle Spenden und Zustiftungen kommen garantiert zu 100 Prozent bei den hilfsbedürftigen Kindern, deren Eltern, Betreuungspersonen oder vorzugsweise bei den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen an. Es wird strengstens darauf geachtet, dass Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ausschließlich für die Behandlung schwerkranker Kinder ausgegeben werden. Die zuständigen Mitarbeiter in der Merck Finck Stiftung bestätigen dies gerne jedem Spender und Zustifter.

Ich brauche Hilfe für Behandlungskosten!

Wenn man für ein schwerkrankes Kind Hilfe für Behandlungskosten braucht, gibt es in Ländern, die kein funktionierendes Gesundheitssystem haben, nur die Möglichkeit sich an Hilfsorganisationen oder Stiftungen für Kinder zu wenden und um Hilfe für die Behandlungskosten nachzufragen. Es gibt zwar viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder und Hilfsorganisationen, die sich zur Aufgabe gemacht haben die Lebensumstände armer Kinder zu verbessern oder sich einfach darum kümmern, dass Menschen in sehr armen Ländern überleben. Es gibt noch immer viel Hunger in der Welt und alle diese Hilfsorganisationen und spezielle Hilfsorganisationen für Kinder haben sicher ihre Berechtigung.

Detlev Beutler_pixelio.de

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Vielfach ist es aber so, dass in der Stiftungssatzung oder in den Vereinsstatuten die individuelle Hilfe für einzelne Personen nicht als Stiftungszweck angeführt ist. In diesen Fällen müssen die Hilfsorganisationen, Stiftungen oder gemeinnützigen Vereine die Hilfe leider ablehnen, um ihre Gemeinnützigkeit nicht aufs Spiel zu setzen. Die Stiftungsbehörden achten sehr genau auf die Arbeit von Stiftungen und prüfen, dass die verwendeten Mittel ausschließlich entsprechend der Stiftungssatzung eingesetzt werden. Das ist auch wegen der Steuerbegünstigung für Stiftungen gut so, denn als Steuersparmodell für den eigenen Geldbeutel oder zur Unterstützung der Verwandtschaft darf eine Stiftung nicht verkommen.

Woher kommen die Anfragen der nach Hilfe für die Behandlung suchenden Eltern?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe kümmert sich nicht um eine breit angelegte Hilfe für diverse Notstände in der Welt, sondern hat sich zur Aufgabe gemacht die Behandlung schwerkranker Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt, ganz oder teilweise durch finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Als neu gegründeter Stiftungsfonds hat die Zustiftung für die Kostenübernahme der Behandlungskosten für Kinder, die den Stiftungszweck schon in der Domain www.behandlungskostenhilfe.de verankert hat, noch keinen hohen Bekanntheitsgrad und ist demnach noch nicht als Kontaktadresse für hilfebedürftige Personen bekannt. Aus diesem Grund hat die Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bereits zu großen Hilfsorganisationen den Kontakt aufgenommen, um von dort die Informationen über Anfragen für die Kostenübernahme bei der Behandlung von kranken Kindern zu bekommen. Manchmal ist es auch so, dass die angefragten Hilfsorganisationen in dem betreffenden Moment keine ausreichenden Mittel für eine Kostenübernahme für die Behandlung der kranken Kinder zur Verfügung haben. Die Anfragen der hilfesuchenden Eltern kranker Kinder werden an den Stiftungsfonds Behandlungskosten weitergeleitet bzw. die Hilfssuchenden bekommen die Kontaktadresse, um sich selbst an den Stiftungsfonds zu wenden.

Wenn auch Sie für eine Hilfsorganisation tätig sind, die derartige Anfragen für die Behandlung schwerkranker Kinder bekommen, wenden Sie sich einfach an: info@behandlungskostenhilfe.de

Kostenübernahme Behandlungskosten!

Die Kostenübernahme für Behandlungskosten ist für viele Eltern ein unlösbares Problem. Operationen und Krankenhausaufenthalten sind sehr teuer und wenn nach der Krankenhausbehandlung noch eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist, steigen die Kosten für die Behandlung noch einmal kräftig. Wir haben zwar in Deutschland ein im Prinzip funktionierendes Gesundheitssystem und für notwendige ärztliche Behandlungen sollte gesorgt sein. Doch lange nicht alle Behandlungsformen werden von den Krankenkassen übernommen und es gibt innerhalb des Systems, wie man weiß, auch Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen. Die Leistungen für gesetzlich Versicherte weichen in vielen Bereichen von den Leistungen, die Menschen bekommen, die privat versichert sind, noch erheblich ab. Das ist der Grund, warum man von einer Zweiklassenmedizin spricht. Es ist lange überfällig, dass die Leistungen, gleich welche Art Krankenversicherung vorliegt, angeglichen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine private Krankenkasse andere, bessere Leistungen verspricht, als das bei den gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist.

Kostenübernahme für Behandlungskosten ohne Krankenversicherung!

Schon in Deutschland gibt es viele sinnvolle Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, aber beispielsweise für kranke Kinder eine große Hilfe sind und das Leben erträglicher machen können. Es gibt aber in vielen anderen Ländern kein funktionierendes Gesundheitssystem und kranke Kinder sind darauf angewiesen, dass eine notwendige ärztliche Behandlung bezahlt werden muss. Gerade in diesen Ländern gibt es oft große Armut und Eltern, die kranke Kinder oder behinderte Kinder haben, können die Kosten für die Behandlung ihrer Kinder nicht bezahlen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich zur Aufgabe gemacht Mittel für notwendige oder auch nur sinnvolle Behandlungen von kranken Kindern zu übernehmen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder über eine Krankenversicherung bereits eine Grundversorgung bekommen oder ob die Kinder, bzw. die Eltern der kranken Kinder, in keiner Krankenversicherung sind, die eine Kostenübernahme Behandlungskosten garantiert. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe verfügt über ein Stiftungskapital, das in die Merck Finck Stiftung eingebracht worden ist und von den Stiftern in einer Größenordnung gewählt wurde, die es ermöglicht durch zusätzliche Spenden der Stifter nicht mit der Hilfe für Behandlungskosten auf Erträge aus dem Stiftungskapital warten zu müssen, sondern auch für Soforthilfen Kapital zur Verfügung stellen zu können.

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Wegen des guten Zwecks, der nach der Stiftungssatzung eine notwendige Behandlung für schwerkranke Kinder oder behinderte Kinder ermöglichen soll, gehen die Stifter davon aus, dass auch andere Menschen durch ihre Spenden oder Zustiftungen in den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Kostenübernahme Behandlungskosten in vielen Fällen durch die Stiftung geleistet werden kann. Alle Spender und Zustifter können davon ausgehen, dass die Stiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe ohne jegliche Verwaltungskosten arbeitet. Die Kosten für die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse, werden von den Stiftern in vollem Umfang als Spenden zusätzlich in den Stiftungsfonds eingebracht und die Administration der Spenden, Bearbeitung der Anträge, der Prüfung, der Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen wird ehren amtlich durchgeführt, wie auch die Betreuung dieser Website.

Der Kapitalmarkt schadet kranken Kindern!

Obwohl sich die Privatvermögen weltweit seit dem Jahr 2000 etwa verdoppelt haben, leiden die Stiftungen an der Situation am Kapitalmarkt. Das liegt daran, dass die Stiftungsvermögen sehr konservativ angelegt werden müssen, weil das Stiftungsvermögen mindestens erhalten werden muss. Um keine Risiken für die Grundstockvermögen der Stiftungen einzugehen, müssen die Vorstände der Stiftungen darauf achten, dass ihr Geld sicher und absolut seriös angelegt wird. Das führt in einer Niedrigzinsphase, in der wir uns schon seit einigen Jahren befinden und die es aller Wahrscheinlichkeit noch länger geben wird dazu, dass bei sehr niedrigen Zinsen für Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Geldmarktfonds und Anleihen mit höchster Bonität die Erträge der Stiftungen nur sehr gering ausfallen. Das Geld wurde in den letzten Jahren am Aktienmarkt verdient und spekulative Anlageformen, zu den auch Aktien gehören, gehören nun einmal nicht zu den Anlageformen, die von den Vermögensverwaltungen der Stiftungen ins Anlageprofil aufgenommen werden. Bei Stiftungen handelt es sich um Depots mit sicheren Geldanlagen, die allerdings in der heutigen Zeit manchmal sogar das Kapital verzehren, weil sie nicht einmal die Inflationsraten decken.

Menschen mit einem hohen Privatvermögen sollten an kranke Kinder denken!

 Wie oben erwähnt, haben sich die Privatvermögen seit dem Jahr 2000 etwa verdoppelt. Das sagt mindestens eine Studie der Schweizer Großbank Credit Suisse; allein der Geldzuwachs bei den großen Vermögen soll demnach zwischen Mitte 2012 bis Mitte 2013 rund 4,9 Prozent betragen haben. Nach den veröffentlichten Zahlen ist die Anzahl an Dollar-Millionären seit Anfang 2012 in Deutschland am drittstärksten gestiegen, nach den USA und Frankreich. Bei den Ländern mit den größten Privatvermögen liegt Deutschland allerdings nicht ganz vorn. Die Schweiz ist mit einem Durchschnittsvermögen von 513.000 US-Dollar für jeden Erwachsenen an der Spitze, gefolgt von Australien mit 403.000 Dollar, Norwegen mit 380.000 Dollar und Luxemburg weist ein Durchschnittsvermögen von 315.000 US-Dollar je erwachsenem Einwohner aus. Beim Durchschnittsvermögen der erwachsenen Bevölkerung kommen danach die USA, Schweden, Frankreich, Singapur, Belgien und Dänemark, die alle im Bereich von 250.000 bis 300.000 Dollar liegen. Für Deutschland wird eine Zahl von 154.900 Euro pro Erwachsenen als durchschnittliches Privatvermögen genannt, was einem Mittelwert in der Eurozone entspricht.

Es werden Spenden für die Behandlungskosten-Übernahme für kranke Kinder gebraucht!

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Natürlich ist ein Durchschnittswert nur eine Zahl, die man nur schwer greifen kann. Wenige Milliardäre helfen dem Durchschnittswert gewaltig nach oben und das durchschnittliche Vermögen der Deutschen von 154.900 Euro ist für viele Menschen eine utopische Zahl, weil sie selbst am Existenzminimum kratzen. Trotzdem ist die Zahl der Menschen mit höheren, hohen oder extrem hohen Vermögen auch in Deutschland so groß, dass man nicht verstehen kann, warum es für die Behandlungskosten für kranke Kinder und behinderte Kinder nicht ausreichend Geld gibt. Der Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ bittet alle Menschen, die etwas Geld erübrigen können darum, mit einer Spende für Kinder zu helfen, damit eine Behandlungskostenübernahme für viele schwerkranke Kinder geleistet werden kann.

Die Spenden kommen beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe direkt und ohne einen Euro Verwaltungskosten bei den bedürftigen Kindern und deren Eltern an. Versprochen!

Wenn die Behandlungskosten unbezahlbar sind!

Die Behandlungskosten für kranke Kinder, die nicht durch eine Krankenversicherung übernommen werden, sind für sehr viele Eltern von schwerkranken Kindern unbezahlbar. In welcher Not sich die Eltern befinden, die für ihre Kinder keine notwendigen Operationen bezahlen zu können, kann man sich gut vorstellen. Dieses Problem ist auch in den reichen Industrieländern vorhanden, aber viele schlimmer ist die Situation natürlich in Ländern, in denen es kein ausreichendes Gesundheitssystem gibt. Wer sich mit dem Haushaltsstreit in den USA wegen der Erhöhung der Schuldengrenze zwischen den Republikanern und den Demokraten vertraut gemacht hat, weiß, dass es dabei lediglich um die von Präsident Obama durchgesetzte Krankenversicherung für alle US-Staatsbürger geht. Fast 15 Prozent der Amerikaner in den Vereinigten Staaten haben bisher keine Krankenversicherung. Wenn man sich überlegt, dass so etwas in der größten Industrienation der Welt noch gibt, wundert sich nicht, wenn es in Schwellenländern oder Ländern der Dritten Welt noch viele Staaten gibt, in denen eine ausreichende Krankenversicherung nicht existiert. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Greise und Erwachsene kranke Menschen, sondern auch für schwerkranke Kinder und Kinder mit Behinderungen. Einer der Gründe, warum es viele Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder gibt, ist der, dass man sehr armen Menschen die Lebensgrundlage ermöglichen will. Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können, ist die Gesundheit. Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe ist gegründet worden, um speziell für die Eltern der kranken Kinder und behinderten Kinder eine Anlaufstellte zu schaffen, die für die Behandlungskosten der kranken Kinder kein Geld haben. Es gibt viele Hilfsorganisationen für Kinder, aber fast alle dieser Stiftungen und gemeinnützigen Vereine helfen in einer Vielzahl von Bereichen oder haben sich auf bestimmte Krankheitsbilder, wie beispielsweise Krebs bei Kindern, fokussiert. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe widmet sich ausschließlich der Behandlung der kranken Kinder und hilft bei notwendigen Operationen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt.

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

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Wenn Sie sich auch dafür einsetzen wollen und für die Kostenübernahme der Behandlungskosten etwas spenden möchten, können Sie das ganz einfach auch über diese Website durch einen Einziehungsauftrag von Ihrem Konto tun. Sie können bei der Stiftung für Kinder, die sich für die Behandlungskosten schwerkranker Kinder einsetzt, davon ausgehen, dass ihre komplette Spende für Kinder ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten zu 100 Prozent für die Hilfe für Kinder eingesetzt wird.

Die Schere zwischen arm und reich zeigt sich auch bei den Behandlungskosten!

Die Schere zwischen arm und reich geht immer weiter auseinander. Das ist keine Wahlkampflüge aus der linken Ecke, sondern banale Realität. Das Auseinandergehen der Einkommensschere und der Vermögensschere macht sich auch leider bei der Möglichkeit Behandlungskosten bezahlen zu können bemerkbar. Die Behandlungskosten werden immer teurer und Menschen, die am unteren Ende der Einkommensskala sind, können oft sinnvolle Behandlungen für ihre kranken Kinder nicht bezahlen.

Bernd-Wachtmeister_pixelio.de

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Man sagt zwar, dass notwendige Operationen von der Krankenversicherung in Deutschland übernommen werden, aber es gibt trotzdem viele Behandlungen, die behinderten Kinder oder kranken Kinder das Leben erträglicher machen würden, aber von den Kostenträgern nicht übernommen werden. In einem Land mit einem funktionierenden Gesundheitssystem ist das zwar nicht grundsätzlich der Fall, aber immerhin gibt es viele ärztliche Leistungen, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Für kranke Kinder oder behinderte Kinder, die in Ländern aufwachsen, in denen es keine ausreichende Gesundheitsvorsorge gibt, ist die Situation natürlich noch viel dramatischer. Dort werden nicht einmal Behandlungskosten übernommen, die in unserer Gesellschaft selbstverständlich sind. Es darf nicht sein, dass kranke Kinder und behinderte Kinder, denen geholfen werden könnte, ärztliche Hilfe oder helfende Rehabilitationsmaßnahmen nicht bekommen, nur weil es kein Geld dafür gibt.

Wer für Behandlungskosten Hilfe braucht, kann sich über diese Website melden!

Es gibt viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder, die mit den Erträgen aus den Stiftungen und mit Spenden für Kinder Geld einsammeln, um in vielfältiger Weise zu helfen, dort wo Hilfe notwendig ist. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gehört zu diesen gemeinnützigen Stiftungen, ist aber ganz klar auf die Kostenübernahme der Behandlung kranker Kinder fokussiert. Die Stiftungssatzung sagt aus, dass der Stiftungszweck die Kostenübernahme von Behandlungen für Kinder ist, für die es sonst keinen Kostenträger gibt und deren Eltern die Behandlungskosten der kranken Kinder nicht selbst bezahlen können. Außer diesem Stiftungszweck können Eltern auch Zuwendungen erhalten, wenn es im Zuge der Behandlung ihrer Kinder besondere Kosten gibt, die mit der Betreuung und der Pflege der Kinder und einer schnelleren Genesung zusammenhängen. Wer für Kinder spenden möchte, damit sie eine notwendige Behandlung bekommen oder eine angemessene Hilfe bei der Rehabilitation erwarten dürfen, ist mit seiner Spende für Kinder beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig aufgehoben. Wichtig für Spender ist dabei, dass jede Spende zu 100 Prozent ankommt, denn der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten und selbstverständlich wird für Spenden ab 2.000 Euro und Zustiftungen eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung durch die Merck Finck Stiftung ausgestellt! Für kleine Spenden sind wir sehr dankbar. Wir bitten aber die Spender um Verständnis, dass es einen zu hohen Kostenaufwand bedeuten würde, wenn auch für Spenden unter 2.000 Euro eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe möchte ohne einen Abzug für Verwaltungskosten das gesamte Spendenaufkommen zu 100% dort hinleiten, wo es dringend benötigt wird.

Die Schere zwischen arm und reich darf nicht dazu führen, dass sich nur reiche Menschen eine notwendige Operation und sinnvolle Rehabilitationsmaßnahmen leisten können!   

Wer spenden will, sollte ein klares Ziel verfolgen!

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder, viele Stiftungen für unterschiedliche Zwecke und auch einige Stiftungen für Kinder. Viele dieser Hilfsorganisationen und Stiftungen verfolgen mehrere Ziele und helfen mit Zuwendungen für völlig unterschiedliche Dinge und aus diversen Motivationen heraus. Die Mehrzahl der Spender möchte jedoch eine Spende für einen ganz bestimmten Zweck eingesetzt wissen. Dieses Angebot macht die Stiftung Behandlungskostenhilfe für schwerkranke Kinder.

RIKE_pixelio.de

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Ein Spender, auch bei Spenden für Kinder, sollte stets seinem persönlichen Gefühl nachgeben und sich einen Stiftungszweck heraussuchen, der genau das beschreibt, wofür die Spende eingesetzt werden soll. Außerdem ist es der überwiegenden Mehrzahl der Spender wichtig, dass nur sehr wenig oder besser kein Geld in der Verwaltung der Hilfsorganisationen oder Stiftungen hängen bleibt. Diese beiden Kriterien, d.h. ein klares Ziel der Stiftung, also die Behandlungskostenübernahme für schwerkranke Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt und die Tatsache, dass kein Geld in der Verwaltung hängen bleibt, erfüllt in vollem Umfang der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wer spenden will und sich mit dem Zweck der Spende, die Behandlung schwerkranker Kinder zu ermöglichen identifizieren kann, ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau an der richtigen Stelle. Alle verfügbaren Spendengelder und alle Zustiftungen werden 1:1 ohne Verwaltungskosten nur für den Stiftungszweck eingesetzt. Wie bei allen anerkannten Stiftungen bekommen Spender ab 2.000 Euro und Zustifter selbstverständlich eine bei der Einkommensteuer absetzbare Spendenbescheinigung*.

*Wir bitten um Verständnis, dass wir für Spenden unter 2.000 Euro leider keine Spendenbescheinigungen ausstellen können. Wenn wir diesen Verwaltungsaufwand betreiben würden, müssten wir von den eingehenden Spenden einen Teil für die Administration verwenden. Unsere Entscheidung ist, dass alle Spenden zu 100 Prozent – ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten – bei den Bedürftigen ankommen. Für den geringen Betrag, der bei der Steuererklärung für den Spender unter 2.000 Euro herauskommt, sollte man als Spender keinen Verwaltungskostenabzug von der geleisteten Spende akzeptieren.

Hohe Behandlungskosten? Hilfe, ich kann sie nicht bezahlen!

Die Arztkosten überfordern oft die finanziellen Möglichkeiten der Eltern von kranken Kindern. Obwohl notwendige Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen von den Krankenkassen bezahlt werden, gibt es immer wieder Fälle, in denen es Behandlungsmöglichkeiten gibt, die von den Kostenträgern nicht übernommen werden. Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe setzt sich dort ein, wo es für sinnvolle oder sogar notwendige ärztliche Behandlungen keine Kostenübernahme für die Behandlung von schwerkranken Kindern gibt. Das Problem der Kostenübernahme für Behandlungskosten ist in unserem reichen Land schon vielfach der Hinderungsgrund für eine nachhaltige Behandlung von kranken Kindern, aber viel schlimmer ist es in Ländern, in denen es kein funktionierendes Gesundheitssystem gibt und die Eltern von kranken Kindern, wie auch behinderten Kinder, sehr oft allein gelassen werden. Nur weil kein Geld zur Verfügung steht, müssen vielfach schon kleine Kinder sehr leiden und die Eltern haben keine Möglichkeiten ihren Kindern zu helfen.

Helene Souza_pixelio.de

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Die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskosten-Hilfe haben einen Teil ihres Vermögens für die Behandlung kranker Kinder zur Verfügung gestellt und wollen damit den Eltern helfen, die das Problem haben die Behandlungskosten für schwerkranke Kinder und behinderte Kinder nicht aufbringen zu können. Es gibt zwar viele Hilfsorganisationen für Kinder, die Spenden für Kinder sammeln oder Patenschaften für Kinder in der Dritten Welt vermitteln, aber diese Hilfsorganisationen sind meistens sehr breit aufgestellt und verwenden ihre Mittel oft für die unzureichende Infrastruktur in den betreffenden Ländern und der Verbesserung ganz normalen Lebensumstände der Kinder. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich ein wichtiges Thema innerhalb der Hilfe für Kinder herausgesucht und setzt speziell dort an, wo es sich um kranke Kinder, schwerkranke Kinder und behinderte Kinder handelt, die dringend ärztliche Hilfe benötigen.

Wollen auch Sie für die Behandlungskosten kranker Kinder etwas tun?

Die Spendenbereitschaft ist in Deutschland relativ hoch. Viele Spender wollen aber für einen ganz bestimmten Zweck spenden und wollen sicher sein, dass ihre Spende nicht durch Verwaltungskosten teilweise aufgefressen wird. Wenn Sie kranken Kindern helfen wollen, sind Sie beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig! Alle zur Verfügung stehenden Mittel werden ausschließlich für den definierten Stiftungszweck der Behandlungskostenübernahme für kranke Kinder, deren Eltern die Behandlungskosten nicht selbst tragen können und für die es sonst keinen Kostenträgere gibt.

Wichtig für Spender: Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten! Jede Spende und jede Zustiftung kommt zu 100% bei den Kindern an.

Hier können Sie spenden!

Stiftungen leiden unter den Niedrigzinsen!

Stiftungen haben die Aufgabe das Grundstockvermögen der Stiftung zu erhalten und mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen für den Stiftungszweck finanzielle Mittel für Zuwendungen zur Verfügung zu stellen. Die Geldpolitik der Notenbanken hat wegen der Schuldenberge vieler Staaten einerseits und aus konjunkturellen Gründen andererseits, seit langer Zeit dazu geführt, dass Niedrigzinsen das Leben der Stiftungen schwerer machen. Stiftungen und dazu gehören selbstverständlich auch Stiftungen für Kinder und alle Hilfsorganisationen legen das Stiftungsvermögen, Spenden und Zustiftungen sehr konservativ an, um keine Risiken einzugehen.

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

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Das ist richtig und gut so, aber hat leider dazu geführt, dass durch die Niedrigzinspolitik die Erträge aus Stiftungen aller Art immer geringer werden. Die Niedrigzinsen lassen die Sparvermögen schrumpfen und auch andere konservative Geldanlagen werfen keine Zinsen mehr ab, die über der Inflationsrate liegen. Diese Geldentwertung, die auf lange Sicht auch eine Geldvernichtung werden kann, trifft auch alle Stiftungen. Sparer brauchen einen vernünftigen Zinssatz und auch Stiftungen brauchen gute Zinssätze, damit Erträge erwirtschaftet werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Wenn die Erträge aus Geldanlagen ausbleiben, helfen nur Spenden und Zustiftungen, damit die Stiftungen handlungsfähig bleiben. Wer kranke Kinder unterstützen will, damit auch sie in eine positive Zukunft schauen können oder überhaupt eine Zukunft haben, sollte die Hilfe für Kinder durch den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe daher mit einer Spende unterstützen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe garantiert, dass jeder Euro Spendengeld und jeder Euro aus einer Zustiftung direkt – ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten – an die hilfsbedürftigen Kinder geht. Die Stiftung für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ für schwerkranke Kinder unterstützt Eltern von kranken Kindern, die notwendige Operationen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Alle Spender ab einem Spendenbetrag von 2.000 Euro und Zustifter bekommen selbstverständlich eine steuerrelevante Spendenbescheinigung von der Merck Finck Stiftung. Behandlungskostenhilfe ist ein Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung, die für die Ausstellung der Spendenquittungen zuständig ist.

Für Spenden unter 2.000 Euro stellt die Merck Finck Stiftung keine Spendenbescheinigungen aus. Der Kostenaufwand für kleinere Spenden Spendenquittungen auszustellen, würde die Kosten für den Stiftungsfonds unangemessen belasten und es wäre dann nicht mehr möglich, dass 100 Prozent der Spendengelder auch bei den Hilfsbedürftigen ankommen. Der kleine Steuervorteil, den Spender mit Zuwendungen unter 2.000 Euro bei der Einkommensteuererklärung haben würden, sollte die Spender dazu verleiten, sich die Verwaltungskosten von anderen Hilfsorganisationen und Stiftungen anzuschauen. Es ist sicher im Sinne vieler Spender, dass kein Teil ihrer Spenden im Verwaltungsapparat der Hilfsorganisationen hängen bleibt. Wir möchten, dass 100 Prozent der Spenden auch dort ankommen, wo sie hingehören und bitten für unsere Entscheidung um Verständnis. Selbstverständlich sind wir auch für sehr kleine Spenden sehr dankbar und verwenden sie gerne für den guten Zweck.