Archiv für den Monat: Dezember 2014

Mit Spenden und Zustiftungen das Leben von Kindern retten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine private Stiftung, die ein Teil der großen Merck Finck Stiftung ist. Die Merck Finck Stiftung wurde durch die renommierte Privatbank Merck Finck in München gegründet und hat sich in der Satzung zu einer Vielzahl von sozialen Aufgabe verpflichtet.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat es sich zur Aufgabe gemacht Kindern zu helfen, die sich durch eine Krankheit in einer Notlage befinden. Entsprechend den Bestimmungen im deutschen Stiftungsrecht wird jede Hilfsanfrage sorgfältig geprüft und es wird u.a. dabei festgestellt, dass es keinen anderen Kostenträger (wie beispielsweise eine Krankenversicherung) gibt und die Eltern der kranken Kinder selbst finanziell nicht in der Lage sind die Behandlungskosten zu tragen, Die Zuwendungen werden nur nach sachlichen Kriterien beurteilt und ohne Rücksicht auf Nationalität, Hautfarbe oder Religion bewilligt oder abgelehnt.

Behandlungskostenübernahme durch Co-Finanzierungen!

Soweit es die Mittel des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe erlauben, werden die kompletten Behandlungskosten für ein krankes Kind übernommen. Es kommt allerdings oft vor, dass es zu Co-Finanzierungen mit anderen Hilfsorganisationen, Vereinen oder Stiftungen kommt, weil die Behandlung in der Regel sehr teuer ist. Die höchsten Kosten entstehen vielfach bei Knochenmarktransplantationen oder z.B. Organtransplantationen. Für derartige Fälle reichen die Mittel des Stiftungsfonds meist nicht aus und es ist manchmal nicht einmal möglich die Operationskosten und die Behandlungskosten nach der Operation durch mehrere Institutionen zusammen zu bekommen. Aus diesem Grund ist es für Hilfesuchende sehr wichtig, sich an mehrere Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen zu wenden und es allen angefragten Organisationen offengelegt wird, an welche Institutionen die Hilfsanfrage gesendet wurde. Vielfach ist es so, dass sich die Hilfsorganisationen untereinander verständigen und es auf diese Weise zu einer Co-Finanzierung kommt.

Abrechnung von Behandlungskosen bei Co-Finanzierung!

Damit es zu einer Zusammenführung aller Aktivitäten kommt und nur eine einmalige Prüfung einer Hilfsanfrage erforderlich ist, ist es sinnvoll, bei einer Co-Finanzierung von Behandlungskosten einer Organisation die Federführung zu überlassen.  In den meisten Fällen übernehmen die Federführung einer der größeren Vereine oder Hilfsorganisationen, weil diese Institutionen die umfangreichste Administration haben. Wenn es nur eine Prüfung im Hinblick auf die Bedürftigkeit gibt und die anderen Beteiligten an einer Co-Finanzierung die Spenden an die federführende Organisation leisten, ist es allerdings äußerst wichtig, dass die federführende Organisation eine steuerliche Freistellung vorweisen kann, damit die Kooperationspartner für ihre Zuwendungen eine Spendenbescheinigung bekommen.

Welche Kosten werden übernommen?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe, wie auch einige andere Hilfsorganisationen, Vereine oder Stiftungen, übernehmen nur die reinen Behandlungskosten. Diese Behandlungskosten müssen als Rechnung von den Leistungserbringern dokumentiert werden. Etwaige Reisekosten, Visagebühren, Kosten für die Unterkunft außerhalb des Krankenhauses oder die Unterbringung von Begleitpersonen, Dolmetscherkosten oder Kosten für die Übersetzung von ärztlichen Stellungnahmen usw. werden nicht übernommen. Wenn eine Behandlung eines Kindes nicht im Heimatland erfolgen kann, muss dafür eine Stellungnahme eines Krankenhauses vorgelegt werden, dass die Behandlung in dem betreffenden Land nicht durchgeführt werden kann. Alle eingereichten Unterlagen und Dokumente müssen in deutscher Sprache und teilweise mit einer Beglaubigung vorgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt bei ärztlichen Stellungnahmen ist der, dass die Diagnose und der Therapievorschlag in einer für Nichtmediziner verständlichen Ausdrucksweise erfolgen müssen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in der Administration kein ärztliches Personal und will aus den Mittel, die für die dringende Behandlung von schwerkranken Kindern verwendet werden sollen, kein Geld für die „Übersetzung“ von Diagnosen oder Therapievorschlägen  ausgeben. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten und diese grundsätzliche Auffassung der Stifter wird ohne wenn und aber umgesetzt. Die gesamte Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird ehrenamtlich durchgeführt und die Kosten für die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Buchführung und die Jahresabschlüsse der Stiftung werden durch die Stifter in jedem Jahr zusätzlich privat übernommen.

Spenden zu Weihnachten – aber wofür?

Die Weihnachtszeit ist auch eine Zeit, in der viele Hilfsorganisationen mit Spendenkampagnen auf sich aufmerksam machen. Ob es nun der RTL-Spendenmarathon ist, die ZDF-Spenden-Gala für den Verein „Ein Herz für Kinder“ oder auch die Spendensammlungen vieler anderer kleiner Organisationen, die durch Massenaussendungen und Sammelbüchsen in den Fußgängerzonen versuchen ihr Budget aufzustocken.

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Die Advents- und Weihnachtszeit wird auch als die besinnliche Zeit bezeichnet, was auch der Grund ist, warum die Hilfsorganisationen und Stiftungen an die Mildtätigkeit und Hilfsbereitschaft der Menschen gerade in dieser Zeit appellieren. Leider ist es so, dass oft nur die großen Organisationen, die die Möglichkeit haben über das Fernsehen die Spenden einzutreiben, bedacht werden. Es gibt aber viele kleine Stiftungen und gemeinnützige Vereine, die das Geld oft sehr dringend brauchen, weil sie nicht über ausreichende Mittel verfügen, um allen lebensbedrohlich erkrankten Kindern eine Chance zu geben. Dabei geht es nicht um Millionenprojekte, zu den die Großen in der Lage sind, sondern um dringend benötigte Hilfe im Einzelfall. Die großen Hilfsorganisationen verwenden die Spendengelder zwar auch hier und da für die Hilfe im Einzelfall, aber das ganz große Geld fließt in Großprojekte, die in vielen Fällen eigentlich in das Aufgabenfeld der Politik gehören.

Wonach sollten Sie bei einer Spende entscheiden?

Wichtig ist zunächst, dass Sie nicht für irgendwelche Verwaltungskosten spenden. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Spenden nur an Stiftungen, Vereine oder Organisationen gehen, die völlig ohne Verwaltungskosten arbeiten. Das bedeutet, dass jeder EURO dort ankommt, wo er hingehört und kein Teil davon in einem Verwaltungsapparat hängen bleibt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten. Das können wir Ihnen garantieren und auch die Merck Finck Stiftung, in die der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe integriert ist, wird Ihnen das gerne bestätigen. Alle Kosten, die die Buchhaltung und den Jahresabschluss betreffen, werden gesondert von den Stiftern privat getragen. Die Administration, der Kontakt und die Website des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe erfolgen ehrenamtlich.

Wollen Sie für einen bestimmten Zweck spenden?

Ein weiteres Kriterium für eine Spendenbereitschaft ist in den meisten Fällen das Wissen, wofür die Spende geleistet wird. Die Mehrzahl der Spender möchte für einen ganz bestimmten Zweck spenden. Das bedeutet, dass die Spendengelder nicht in einen großen Topf gehen sollen, wovon sich viele Projektverantwortlichen bedienen. Wer genau wissen möchte, wofür seine Spende verwendet wird, findet nicht bei jeder Organisation die Möglichkeit darüber zu entscheiden. Eine Spende an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe kann zweckgebunden für ein bestimmte Kind oder eine geförderte Maßnahme erfolgen. Einfach auf die Überweisung „zweckgebunden für ………..“ reicht, um sicher zu sein, dass die Spende nur für diesen gewollten Zweck eingesetzt wird. Es gibt viele mildtätige oder gemeinnützige Spendenmöglichkeiten. Wir haben uns nur und ausschließlich für die Behandlungskostenübernahme kranker Kinder entschieden, die keine Krankenversicherung haben oder bei denen die Behandlungskosten nicht durch eine Krankenversicherung übernommen werden. Selbstverständlich wird geprüft, welchen Beitrag die Eltern des Kindes dafür leisten können.

Martin Büdenbender_pixelio.de

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Denken Sie bitte in der Weihnachtszeit daran, dass es viele schwerkranke Kinder als größtes Geschenk ansehen würden, wenn sie gesund werden. Oft sind es auch die Eltern, die bei lebensbedrohlichen Krankheiten von Säuglingen verständlicherweise keinen anderen Wunsch haben. Dieses Geschenk für kranke Kinder kostet jedoch in den meisten Fällen sehr viel Geld. Deshalb bitten wir um Ihre Spende.

Das Geld für die Behandlung von Dmitry Bakhrov ist zusammen!

Der kleine Junge aus Kirgistan, der am 19. April 2014 in Tscholpon-Ata geboren wurde, leidet unter einem angeborenen Herzfehler. Das ärztliche Gutachten beschreibt das Problem wie folgt: Angeborener Herzfehler, perimembranöser subaortaler Ventrikelseptumdefekt,

muskulärer apikaler Ventrikelseptumdefekt, Patent ductus arteriosus, Lungenhypertension. Der Kostenvoranschlag des Deutschen Herzzentrums, München, der Klinik für Kinderkardiologie und angeborene Herzfehler, unter der Leitung von PD Dr. Andreas Eicken, beträgt für die lebensnotwendige Operation ca. 37.800,00 Euro.

Die Behandlungskosten für Dmitry sind gesichert!

Der Hilfsantrag kam vom gemeinnützigen kirgisischen Verein „Lutschi Dobra“ („лучи добра“). Der Verein hilft Eltern von schwerkranken Kindern aus Kirgistan bei der Suche nach Spenden für die Behandlungskosten; insbesondere für teure Operationen. Der Verein selbst hat etwa 2.000,00 Euro Spendengelder zusammenbekommen, die für den Flug und die Unterbringung in München für Dmitry und seine 29-jährige Mutter Khani Charkviani eingesetzt werden. 

Die Operation wurde von Herrn PD Dr. Eicken als sehr dringend eingestuft und das Deutsche Herzzentrum wird nach den schriftlichen Spendenzusagen jetzt eine Einladung an Dmity’s Mutter senden, damit das Einreisevisum für Mutter und Kind beantragt werden kann.

Wenn Sie das sehr gute Gefühl haben möchten, an einer Lebensrettung beteiligt gewesen zu sein, spenden Sie bitte zweckgebunden und schreiben Sie als Verwendungszweck: Dmitry

Eine Spende für ein noch so junges Leben, wäre doch auch ein ideales Weihnachtsgeschenk für jemanden, der sonst (fast) alles hat. Schenken Sie doch zu diesem Weihnachtsfest einfach „leben“.

Dmitry Bakhrov ist inzwischen in ein Krankenhaus in Tomsk in Russland eingeliefert worden. Sein Zustand hatte sich dramatisch verschlechtert. Die Stiftung RusFonds hat nach Aussagen unserer Kontaktperson jetzt die notwendigen Mittel zusammenbekommen und kann die Operation finanzieren. Wir wünschen dem kleinen Dmitry auch von dieser Stelle gute Besserung und wir hoffen, dass es ihm bald wieder besser geht. Die bereitgestellten 18.000,00 Euro vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden jetzt für andere schwerkranke Kinder verwendet.

Lea macht Fortschritte durch Ganzkörperregulation!

Die kleine Lea hat mit Hilfe des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eine weitere Behandlungsserie im Naturheilzentrum hinter sich. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in diesem Fall einen Anteil von 2,525,00 Euro an den Behandlungskosten von insgesamt 4,200,00 Euro übernommen. Lea hat seit ihrer Geburt einen inkompletten Querschnitt. Weil die Nervenbahnen aber offenbar durchgängig sind, können nach jeder Behandlung nach Auskunft des Therapie-Teams und Leas Mutter Verbesserungen festgestellt werden. Die Behandlungskosten werden trotzdem nicht von der Krankenkasse übernommen.

Die Behandlung mit Naturheilverfahren zeigt Erfolge!

In jeder Behandlungsserie werden 20 ambulante Ganzkörperregulationsbehandlungen durchgeführt. Dazu gehören: Stimulation von Akkupunkturpunkten, Mikrosystem-Akkupunktur, Atem- und Infusionstherapie, mechanische Anwendungen, homöopathische Therapieformen und eine Intensivberatung. Die Fortschritte werden wie folgt beschrieben:

1. Eine weitere positive Veränderung in der Motorik und Feinmotorik, insbesondere in den Bewegungsabläufen der linken Hand und in der Aktivität der Beine.

2. Verbesserungen bei der motorischen Leistungen im Bereich der Rumpfmuskulatur und einer besseren Kopfkontrolle.

3. Konstantere Eigenatmung, die eine Beatmung nur noch Nachts erfordert.

4. Außerdem eine Stärkung des Immunsystems, eine kognitive Weiterentwicklung, die Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit und ein gesteigertes Kommunikationsverhalten, was sich insbesondere in einer fröhlicheren Grundstimmung zeigt.

Außer den mehrfach im Jahr stattfindenden Ganzkörperregulationsbehandlungen bekommt Lea an ihrem Wohnort eine kontinuierliche Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Wir wünschen uns, dass Lea weiterhin Fortschritte macht und sich die Lebensumstände für das kleine Mädchen ständig verbessern.

Wenn auch Sie etwas für Leas weitere Behandlungen tun wollen, spenden Sie doch einfach. Eine Spende zum Weihnachtsfest wäre doch eine gute Idee – oder?