Archiv für den Monat: November 2013

Jana will leben! Sie braucht dringend Hilfe bei Behandlungskosten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sehr schnell durch diesen Internetauftritt auf sich aufmerksam gemacht und es gibt bereits kurz nach der Gründung einige Anfragen, die nach Hilfe bei Behandlungskosten nachfragen. Eine der aktuell bearbeiteten Anfragen ist die „Hilfe für Jana“.

Jana will leben!

JANASchon im Alter von nur 2 Jahren stellten Ärzte im Libanon einen Tumor im rechten Auge fest. Das Auge musste entfernt werden. Es folgten 24 Behandlungen mit eine Strahlen/-Chemo-Therapie. Als Jana 4 Jahre alt war, kam der Tumor wieder und griff das linke Auge an, was aber glücklicherweise durch eine erneute Chemo-Therapie erfolgreich bekämpft werden konnte. Danach lebte das Kind einige Jahre krebsfrei, bis im Jahr 2012 Schmerzen im rechten Unterschenkel auftraten. Es wurde wieder ein Tumor diagnostiziert, der operativ entfernt werden konnte. Dabei wurde Knochen aus dem Beckenkamm entnommen und im Unterschenkel eingesetzt wurde. Auch mit Chemotherapie wurde Jana wieder behandelt. Ende September 2013 wurde festgestellt, dass Jana unter Knochenmarkversagen leidet und im November wurden Osteosarkomen im linken und rechten Unterschenkel festgestellt.

Jana braucht jetzt dringend einen Spender und eine Knochenmarktransplantation!

Die Behandlungskosten für Jana werden mit ca. 225.000 Euro geschätzt!

Im Libanon gibt es keine gesetzliche Krankenversicherung und Jana und ihre Eltern haben kein Geld für eine private Krankenversicherung. Im Libanon gibt es nach Auskunft ihres in Deutschland lebenden Onkels keine erfolgreichen Behandlungsmöglichkeiten und keinen Kostenträger, der diese Behandlung übernehmen würde. Es gibt eine schriftliche Stellungnahme der behandelnden Ärztin im Libanon und einen Kostenvoranschlag für eine Knochenmarktransplantation der Uni-Klinik Bonn.

Bitte helfen Sie Jana mit Ihrer Spende!

Die Hilfsanfrage liegt derzeit beim Verein „Herz für Kinder“ und beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wenn Sie Jana mit einer großzügigen Spende helfen, wäre das für das Kind eine Chance für das Leben. Wenn das Geld für die Behandlungskosten mit einem Teil durch den Verein Herz für Kinder, mit Ihren Spenden und einem Anteil des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusammenkommt, wird Jana geholfen werden können.

Bitte spenden Sie! Stichwort: Behandlungskostenhilfe Jana

Die Zusammenarbeit mit „back-to-life“ geht an den Start!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat Kontakt zum Verein „back-to-life“ aufgenommen und es wurde vereinbart, dass es ab sofort zu einer Zusammenarbeit kommt. Back-to-life ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit vielen Jahren um Hilfsprojekt in Indien und Nepal kümmert. Logo-150x150Die Gründerin, Frau Tara Stella Deetjen, ist durch verschiedene Fernsehauftritte bekannt, in denen sie beeindruckend von ihrem Einsatz bei den Ärmsten der Armen in Indien und Nepal berichtete. Zuletzt konnte man Stella Deetjen in der Talkrunde von Markus Lanz im ZDF sehen. Der Verein back-to-life e.V. ist in mehreren Projekten aktiv, die das Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe haben.

Back-to-life und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wollen Hilfe für Kinder leisten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe unterstützt satzungsgemäß keine ganzen Projekte, sondern die Hilfe soll direkt und unmittelbar kranken Kindern gewährt werden, die eine dringende ärztliche Behandlung brauchen. Die Voraussetzung für die Hilfe durch den Stiftungsfonds ist, dass die kranken Kinder über keine Krankenversicherung verfügen, die als Kostenträger zur Verfügung steht und die Tatsache, dass die Eltern der kranken Kinder die Behandlungskosten nicht selbst tragen können. Die Zuwendungen werden vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gegen Vorlage der Arztrechnungen oder Krankenhausrechnungen für schwerkranke Kinder oder behinderte Kinder geleistet. Dabei kann es neben den Behandlungskosten u.a. auch um etwaige Transportkosten zu einem geeigneten Krankenhaus gehen oder um die Kostenübernahme für die Reise und den Aufenthalt einer Betreuungsperson.

Wer gezielt helfen will kranke Kinder zu heilen, ist hier mit seiner Spende für Kinder richtig!

Krankheit ist in jedem Fall schlimm und wer krank ist, dem muss geholfen werden. Das hört sich logisch an und ist für uns eine Selbstverständlichkeit. In unserem Land sind die Notversorgung und die Grundversorgung durch das Gesundheitssystem gesichert und wer dringend eine Operation braucht, um eine Chance auf Gesundung zu haben, bekommt sie in der Regel auch.

Helene Souza_pixelio.de

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Trotzdem sind nicht alle Behandlungsmethoden, die möglicherweise eine große Hilfe für kranke Kinder sein können, auch automatisch durch das Gesundheitssystem gedeckt, denn nicht alle Therapien werden von den Krankenkassen übernommen. Unterschiede gibt es auch zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen, obwohl man diese Zweiklassenmedizin in unserer Zeit nicht mehr verstehen kann. Warum sind Menschen, die privat versichert sind, vielfach in einer besseren Situation, als das für gesetzliche Versicherte der Fall ist. Das ist nicht nur bei der Terminvergabe für einen Arzttermin der Fall, sondern zeigt sich u.a. auch bei der Kostenübernahme von Behandlungen. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber dieses Ungleichgewicht aufhebt, denn schon im Grundgesetz steht, dass alle Menschen gleich sind.

Hilfe für kranke Kinder, die keine Krankenversicherung haben!

Die Zweiklassenmedizin ist schon eine Schande an sich, aber noch viel schlimmer sieht es in den Ländern aus, die keine Grundversorgung für notwendige Operationen für kranke Kinder gewährleisten. Erstaunt waren wahrscheinlich viele Menschen, als sie in den letzten Wochen den Haushaltsstreit in den USA verfolgt haben und feststellen konnten, dass selbst in der größten Industrienation der Welt nicht alle Menschen über eine Krankenversicherung verfügen. Etwa 15 Prozent der Bevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika haben keine Krankenversicherung. Die Einführung einer Krankenversicherung für alle Menschen in den USA hatte im Streit der Republikaner mit den Demokraten zu der Fast-Pleite in Amerika geführt. Wenn es schon in den USA bisher nicht gesichert war, dass alle Menschen notwendige ärztliche Hilfe bekommen, muss man sich nicht wundern, wenn das in anderen Ländern, die über wesentlich weniger Wirtschaftskraft verfügen, noch viel schlimmer aussieht. Es gibt viele kranke Kinder ohne Krankenversicherung, denen unbedingt geholfen werden muss. Für notwendige Operationen gibt es keinen Kostenträger durch eine Krankenversicherung und die Eltern sind in der Mehrzahl der Fälle nicht in der Lage die Behandlungskosten für die schwerkranken Kinder zu bezahlen. Für die Hilfe für Kinder, die dringend eine ärztliche Behandlung brauchen, setzt sich die Stiftung Behandlungskostenhilfe ein. Wenn auch Sie kranken Kindern helfen wollen, damit sie eine Zukunft haben, bitten wir um Ihre Spende.
Jeder Euro zählt!

Hier kommt Ihre Spende zu 100 Prozent an!

Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Spender möchten nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Hier kommt Ihre Spende zu 100 Prozent an!

Große Hilfsorganisation haben oft auch hohe Kosten. Vielfach liegen die Kosten einer Hilfsorganisation im Verhältnis zum Spendenaufkommen allerdings in einem vertretbaren Rahmen, denn große Hilfsorganisationen und große Stiftungen müssen auch verwaltet werden. Trotzdem sollten Spender und Zustifter immer darauf achten, dass dieses Verhältnis noch stimmt. Manchmal ist das leider nicht der Fall und es wird sehr viel Geld für die Verwaltung und für Werbung ausgegeben.

Marianne J._pixelio.de

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Wer sicher sein will, dass seine Spende zu 100% bei den Hilfsbedürftigen ankommt, muss sich eine Hilfsorganisation oder eine Stiftung aussuchen, die völlig ohne einen Verwaltungskostenabzug von den gesammelten Spenden und vom Ertrag des Stiftungskapitals auskommen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist so eine Stiftung. Die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungskapitals und der Buchführung und der Jahresabschlüsse durch die Merck Finck Stiftung, werden von den Stiftern zusätzlich in jedem Jahr als Spende in den Stiftungsfonds eingebracht. Die allgemeine Verwaltung, die Betreuung der Website Behandlungskostenhilfe und die Bearbeitung der Hilfsanträge und deren Abwicklung werden von den Stiftern oder anderen Personen ehrenamtlich – ohne jeglichen Kostenaufwand für den Stiftungsfonds – geleistet.

Wer für die Behandlungskosten Hilfe leisten möchte und eine Spende für kranke Kinder oder behinderte Kinder machen möchte, findet im Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eine Stiftung, bei der absolut 100 Prozent des Geldes nur dort ankommt, wo es hingehört.

Wofür dürfen Stiftungen Geld ausgeben?

Stiftungen dürfen nicht für jeden beliebigen Zweck Geld ausgeben, sondern sind verpflichtet strengstens darauf zu achten, dass die verwendeten Mittel exakt dem Stiftungszweck entsprechen. Außerdem gibt es zwei Paragraphen, die die Mittelverwendung für Stiftungen regeln. Entweder die Förderung bestimmter gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben wird nach § 58 AO abgewickelt, was bedeutet, dass der Empfänger eine andere steuerbegünstigte Körperschaft ist und eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann oder die Zuwendungen werden gemäß § 57 AO gleistet. In diesem Fall können die Zuwendungen auch an Leistungsempfänger erfolgen, die keine Freistellungsbescheinigung beibringen können, aber die Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger muss strengstens kontrolliert werden. Wenn es bei diesen Zuwendungen nachgewiesen werden kann, dass keine Hilfsbedürftigkeit im Sinne einer mildtätigen Zuwendung vorliegt, läuft die Stiftung Gefahr ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Wer Hilfe von einer Stiftung haben möchte, muss sich die passende Stiftung aussuchen!

Lothar Henke_pixelio.de

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Für Hilfebedürftige Personen oder im Fall von kranken Kindern sind es die Eltern der Kinder, ist es wichtig, dass sie sich mit ihrem Hilfeersuchen an die für ihre Bedürfnisse richtige Stiftung wenden. Viele gemeinnützige Vereine haben in ihren Satzungen ganz bestimmte Zwecke formuliert, für die die Vereine Hilfe anbieten. Das gilt gleichermaßen für Stiftungen. Nur wenn es sichergestellt ist, dass die Hilfe exakt in der Stiftungssatzung oder Vereinssatzung beschrieben ist, kann die Stiftung oder der gemeinnützige Verein auch Hilfe gewähren. Das ist der Grund, warum viele Vereine oder Stiftungen Hilfsanträge ablehnen müssen. Personen, die Hilfe brauchen, müssen sich daher genau erkundigen, für welche Hilfe welcher Verein oder welche Stiftung der passende Ansprechpartner ist. Manche Hilfsorganisationen arbeiten auch mit anderen Hilfsorganisationen oder mit Stiftungen zusammen, die Hilfsanträge, die nicht ihrer Satzung entsprechen, weiterleiten oder einen passenden Ansprechpartner für das Hilfeersuchen nennen. Hilfsbedürftige Personen, die Hilfe brauchen, müssen in vielen Fällen durch umfassende Auskünfte dafür sorgen, dass der Verein oder die Stiftung erkennen kann, dass es sich wirklich um eine gemeinnützige, mildtätige Zuwendung handelt, für die um Hilfe gebeten wird.

Bei einer Spende für Hilfsorganisationen (NGOs) unbedingt auf die Höhe der Verwaltungskosten achten!

  • Sie wollen für Kinder spenden?
  • Sie möchten die ärztliche Behandlung eines kranken Kindes unterstützen?
  • Sie würden gerne für schwerkranke Kinder spenden?
  • Sie wollen kranken Kindern eine Zukunft schenken?
  • Sie sind dankbar für Ihre gesunden Kinder und möchten kranken Kindern helfen?
  • Sie spenden für Kinder, die keine Krankenversicherung haben?
  • Sie wollen eine Hilfsorganisation unterstützen, die für Kinder da ist?
  • Sie suchen eine Hilfsorganisation für Kinder ohne Verwaltungskosten?
  • Sie wollen, dass Ihre Spende für Kinder zu 100% ankommt?

Wenn Sie einen oder mehrere der Gründe für sich als wichtig ansehen, dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihre Spende für Kinder auch zu 100 Prozent ankommt. Leider gibt es einige Hilfsorganisationen, die einen nicht sehr geringen Anteil der Spenden für Kinder für die Verwaltungskosten verbrauchen. Jede Stiftung und jede Hilfsorganisation hat selbstverständlich Kosten, aber der Kostenanteil sollte nicht einen unangemessenen Teil von den Spenden verschlingen. Es gibt NGOs mit sehr geringen Verwaltungskosten und es gibt NGOs, die einen nicht unerheblichen Teil der Spenden für ihre Verwaltungskosten verbrauchen. Jeder Spender sollte vor einer Spende unbedingt nachschauen, welcher Anteil der Spende für Kinder bei der gewählten Hilfsorganisation für Kinder für die Verwaltung verbraucht wird.

Können Spenden zu 100 Prozent ankommen?

Andrea Damm_pixelio.de

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Sie werden staunen. Ja, es ist möglich. Beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe entstehen durch die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse des Stiftungsvermögens natürlich auch Kosten, aber die Kosten für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden als zusätzliche Mittel durch die Stifter privat zur Verfügung gestellt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist Teil der Merck Finck Stiftung. Diese Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung der Merck Finck Privatbank und die Stiftungsgelder stammen von Kunden dieser Bank. Auch die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind Kunden bei Merck Finck. Die zuständigen Mitarbeiter der Merck Finck Stiftung werden jedem Spender gerne die Bestätigung geben, dass alle Kosten für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe von den Stiftern zusätzlich aufgebracht werden und die Administration der Stiftung entweder durch die Stifter selbst oder als ehrenamtliche Tätigkeit ohne Kosten zu verursachen geleistet werden.

Wenn Sie also wollen, dass Ihre Spende für Kinder garantiert zu 100 Prozent ankommt, sind Sie beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig!  

 

 

Stiftungen haben nach dem Stiftungsrecht strenge Regeln!

Stiftungen dürfen nicht für jeden beliebigen Zweck Geld ausgeben, sondern sind verpflichtet strengstens darauf zu achten, dass die verwendeten Mittel exakt dem Stiftungszweck entsprechen. Außerdem gibt es zwei Paragraphen, die die Mittelverwendung für Stiftungen regeln. Entweder die Förderung bestimmter gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben wird nach § 58 AO abgewickelt, was bedeutet, dass der Empfänger eine andere steuerbegünstigte Körperschaft ist und eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann. Die zweite Möglichkeit ist, dass die Zuwendungen gemäß § 57 AO gleistet werden. In diesem Fall können die Zuwendungen auch an Leistungsempfänger gehen, die keine Freistellungsbescheinigung beibringen können, aber die Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger muss strengstens kontrolliert werden. Wenn es bei diesen Zuwendungen nachgewiesen werden kann, dass keine Hilfsbedürftigkeit im Sinne einer mildtätigen Zuwendung vorliegt, läuft die Stiftung Gefahr ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe und die Merck Finck Stiftung garantieren!

Die Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe achtet sehr genau darauf, dass Spendengelder nur für die Behandlung wirklich hilfsbedürftiger, kranker Kinder ausgegeben werden. Außer dieser Kontrolle werden die Zuwendungen aus dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch die sachkundigen Mitarbeiter der Merck Finck Stiftung noch einmal streng unter die Lupe genommen, was für die Zustiftung Behandlungskostenhilfe dadurch mindestens eine Art 4-Augen-Prinzip ergibt. Spender und Zustifter können damit absolut sicher sein, dass ihre Hilfe für Kinder wirklich auch bei den kranken Kindern ankommt. Das geschieht vorzugsweise auch dadurch, dass die ärztlichen Leistungen, Kosten für das Krankenhaus oder Rehabilitationsmaßnahmen direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet werden. Die entstandenen Kosten für ein schwerkrankes Kind, das behandelt wurde, müssen durch Rechnungen der betreffenden Institutionen belegt werden und sind damit jederzeit kontrollierbar. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hilft nur dort, wo es keinen anderen Kostenträger, zum Beispiel eine Krankenversicherung, für das kranke Kind gibt.

Und das Beste kommt zum Schluss:

Beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden die Spenden direkt ohne einen Abzug für Verwaltungskosten zu 100 Prozent an die Hilfsbedürftigen weitergeleitet. Die Stifter tragen die entstehenden Kosten für die Stiftung zusätzlich aus privaten Mitteln.

Die Behandlungskosten übernimmt der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

  • Haben Sie ein schwerkrankes Kind und brauchen Hilfe?
  • Können Sie eine wichtige Operation für Ihr Kind nicht bezahlen?
  • Haben Sie keinen Kostenträger für eine notwendige ärztliche Behandlung?
  • Haben Sie keine Krankenversicherung für ihr krankes Kind?
  • Gibt es eine wichtige Hilfe für Ihr behindertes Kind, die keine Krankenkasse übernimmt?
  • Brauchen Sie finanzielle Unterstützung für technische Hilfen für Ihr Kind?
  • Kann man Ihrem Kind mit einer speziellen Behandlungsmethode helfen?
  • Wird eine Rehabilitationsmaßnahme für Ihr krankes Kind nicht von der Kasse bezahlt?
  • Können Sie die Betreuungskosten für Ihr schwerkrankes Kind nicht bezahlen?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „ja“ beantworten können, haben Sie eine Chance, dass Sie eine finanzielle Unterstützung vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bekommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jedem Hilfeantrag auch eine finanzielle Hilfe zukommen lassen können. Einmal muss der Hilfeantrag mit dem in der Stiftungssatzung definierten Stiftungszweck absolut übereinstimmen und auf der anderen Seite verfügt der neue Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe noch nicht über unendliche Mittel.

Günther Richter_pixelio.de

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Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird aber durch Öffentlichkeitsarbeit Spender ansprechen und auch versuchen Menschen zu erreichen, die über die finanziellen Möglichkeiten verfügen auch eine größere Zustiftung leisten zu können. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine Unterstiftung der Merck Finck Stiftung, die als Stiftungsfonds innerhalb dieser größeren Stiftung gegründet wurde. Der Grund, warum keine eigene Stiftung gegründet wurde ist der, dass die Stifter absolut anonym bleiben wollen und das in einer eigenen Stiftung leider in Deutschland nicht möglich ist, weil die Stifter im Stiftungsregister benannt werden müssen. Die Stifter brauchen und wollen keine PR und möchten auch mit der Stiftung nicht die Hochachtung des Publikums erreichen, sondern helfen nur aus einem einzigen Grund; das ist der, für schwerkranke Kinder eine Zukunft zu ermöglichen.

Wenn Sie Hilfe für Ihr schwerkrankes Kind brauchen, melden Sie sich über diese Website!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat es in der Stiftungssatzung beschrieben, dass sie für finanzielle Hilfe gegründet wurde, um schwerkranken Kindern eine angemessene ärztliche Behandlung zukommen zu lassen. Selbstverständlich wird ein Hilfeantrag nur dann gewährt, wenn es für die notwendige Behandlung, eine wichtige Operation oder eine das Leben verbessernde Rehabilitationsmaßnahme sonst keinen Kostenträger gibt. Es geht darum dort eine Hilfe anbieten zu können, wo die Eltern verzweifelt sind, weil sie ihrem kranken Kind nicht helfen können. In Ländern mit einem funktionierenden Gesundheitssystem dürften solche Fälle nicht vorkommen, aber es gibt sie leider trotzdem. In Ländern, die für ihr Volk kein kostenloses Gesundheitssystem zur Verfügung stellen, sind viele Eltern nicht in der Lage die Kosten für eine notwendige Behandlung ihrer kranken Kinder bezahlen zu können und brauchen dringend finanzielle Unterstützung.

Wenn auch Sie kranken Kindern helfen wollen und den Kindern eine Zukunft ermöglichen möchten, sind Sie mit einer Spende oder einer Zustiftung für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe richtig gut aufgehoben. Es wird Ihnen schon jetzt zugesichert, dass Ihre Spende oder Ihre Zustiftung beim Stiftung Behandlungskostenhilfe zu 100 Prozent nur für die Hilfe der Kinder verwendet wird. Die Stiftung für Kinder  Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne Verwaltungskosten!

Die Verwaltungskosten bei Stiftungen sind sehr unterschiedlich!

RainerSturm_pixelio.de

Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Das bedeutet zunächst nur, dass die NPOs keine Gewinne erwirtschaften dürfen, ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass die Leitungsfunktionen der Organisationen und Verwaltungsmitarbeiter nicht u.U. sehr gute Einkommen beziehen. Spender möchten allerdings in der Regel nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren und möglicherweise fürstliche Gehälter bezahlen, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der allgemeinen Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Spender sollten sich über die Verwaltungskosten von Stiftungen genau informieren!

Jeder Spender sollte sich vor einer Spende an Hilfsorganisationen und Stiftungen, wie auch vor allem bei der Planung von Zustiftungen, genau über die Höhe der Verwaltungskosten informieren, die von den Spendengeldern und den Zustiftungen abgezogen werden. Mildtätige Spenden und gutgemeinte Zustiftungen für bedürftige Personen oder andere gemeinnützige Zwecke sollte möglichst in vollem Umfang auch dort ankommen, wofür die Spender das Geld gegeben haben. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist ein Teil der Merck Finck Stiftung. Die Kosten, die innerhalb der Merck Finck Stiftung anfallen und die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens, wie auch die gesamten Administrationskosten werden von den Stiftern des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusätzlich privat in die Stiftung eingebracht und es wird nicht ein einziger Euro für Kosten irgendwelcher Art vom Spendenaufkommen entnommen. Alle Spenden und Zustiftungen kommen garantiert zu 100 Prozent bei den hilfsbedürftigen Kindern, deren Eltern, Betreuungspersonen oder vorzugsweise bei den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen an. Es wird strengstens darauf geachtet, dass Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ausschließlich für die Behandlung schwerkranker Kinder ausgegeben werden. Die zuständigen Mitarbeiter in der Merck Finck Stiftung bestätigen dies gerne jedem Spender und Zustifter.