Archiv für den Monat: Januar 2014

Wie hoch dürfen die Verwaltungskosten bei einer Hilfsorganisation sein?

Die Höhe der Verwaltungskosten einer Hilfsorganisation sollte jeden Spender interessieren, denn das Spendengeld soll ja keine Marmorpaläste, keinen Wasserkopf und keine fürstlichen Gehälter finanzieren. Gleichzeitig muss man aber konstatieren, dass die Höhe der Verwaltungskosten nicht zwingend etwas mit der Seriosität einer Hilfsorganisation zu tun hat. Die verschiedenen Hilfsorganisationen, auch die Hilfsorganisationen für Kinder, arbeiten unter höchst unterschiedlichen Bedingungen. Bei den Spendenorganisationen, die international arbeiten und in exotischen Ländern umfassende Unterstützung für die Hilfsbedürftigen anbieten, fallen wegen der Vielfältigkeit der Aufgaben und der Betreuung der Menschen vor Ort natürlich auch Kosten an, die man nicht nur mit ehrenamtlichen Helfern erfüllen kann. Oft ist es auch eine Frage der Größe der Hilfsorganisation und die Verwaltungskosten einer Hilfsorganisation stehen natürlich auch in unmittelbarer Verbindung zu den angebotenen Leistungen.

Sind 35 Prozent Verwaltungskosten für Hilfsorganisationen noch vertretbar?

Gute Arbeit kostet Geld und wenn es durch ehrenamtliche Helfer geleistet wird kostet es auch etwas – nämlich viel Zeit und großes Engagement. Wenn man sich allerdings die Veröffentlichungen des DZI (Spendensiegels des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen) anschaut, kann man darüber erstaunt sein.

RainerSturm_pixelio.de

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Die Richtlinien des Spendensiegels des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen besagen, dass von den Spendeneinnahmen maximal 35 Prozent der Spendeneinnahmen für die Verwaltung, für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verbraucht werden dürfen. Man konnte in einer Veröffentlichung lesen, dass Ausgabe zwischen 5 Prozent und unter 20 Prozent als „angemessen“ angesehen werden und Kosten von Hilfsorganisationen zwischen 20 und 35 Prozent noch als „vertretbar“ angesehene werden. Der Durchschnitt soll übrigens bei etwa 14 Prozent liegen. Die größte Spendenbewertungs-Organisation in den USA Chartity Navigator hält einen 25 prozentigen Abzug vom Spendenaufkommen für Verwaltungskosten für das vertretbare Maximum. Da muss man sich zwangsläufig die Frage stellen, ob die Kosten für Spendenorganisation in Deutschland so wesentlich höher sind, als die in den USA.

Können Spenden zu 100% ankommen?

Wir möchten keine Hilfsorganisationen verteufeln, die Verwaltungskosten vom Spendenaufkommen abziehen, bevor das gesammelte Geld bei den Hilfsbedürftigen ankommt. Wie im ersten Absatz beschrieben, kostet eine professionelle Hilfe in der ganzen Welt auch Geld und das Sammeln von Spendengeldern ist für viele, besonders kleinere Hilfsorganisationen keine leichte Aufgabe und auch mit Öffentlichkeitsarbeit und Werbung verbunden.

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Wir halten aber die Einschätzungen aus den USA für richtig und sind der Meinung, dass das absolute Maximum Verwaltungskosten für eine Hilfsorganisation, einen gemeinnützigen Verein oder eine mildtätige Stiftung 25 Prozent der Spenden betragen darf, wenn die Organisation weltweit oder mindestens in fernen Ländern Hilfe leistet. Trotzdem gibt es Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen, die alle gesammelten Spenden für Kinder (ohne auch nur einen Euro davon für Verwaltungskosten abzuziehen) nur und ausschließlich für den von den Spendern gedachten Zweck einsetzen. Die Stiftung Behandlungskostenhilfe gehört zu diesem Teil der Hilfsorganisationen.

Wir arbeiten völlig ohne einen Abzug von den eingehenden Spenden!  

Die Kosten für die Vermögensverwaltung und die Buchführung der Stiftung Behandlungskostenhilfe werden jährlich zusätzlich von den Stiftern als Spende eingebracht und die Administration der Hilfsanfragen, der Internetauftritt und der Webseiten-Content werden ehrenamtlich geleistet.

Wenn auch Sie wollen, dass Ihre Spende garantiert zu 100% ankommt, spenden Sie bitte hier oder überweisen Sie einfach auf das auf der Startseite angegebene Spendenkonto der Merck Finck Stiftung. Unter Verwendung schreiben Sie bitte das Stichwort: Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe.

Vielen Dank!

 

 

Spenden für Kinder können auch Sie sammeln!

Der Stiftungsfond Behandlungskostenhilfe sammelt Spenden für kranke Kinder, für die keine Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt und deren Eltern für die Behandlungskosten Hilfe benötigen, weil sie sich die Behandlungskosten nicht leisten können. Leider werden die Behandlungskosten für schwerkranke Kinder und behinderte Kindern nicht immer von den Krankenversicherungen übernommen.

uschi dreiucker_pixelio.de

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Das ist leider auch in so reichen Ländern, wie Deutschland manchmal der Fall. Es gibt verschiedene Behandlungsmethoden, die von den gesetzlichen und auch von privaten Krankenkassen nicht übernommen werden, aber in vielen Fällen den kranken Kindern mindestens eine Erleichterung und Verbesserung ihrer Lebenssituation bringen. Man darf sich deswegen nicht wundern, dass es in ärmeren Ländern vielfach gar keine Krankenversicherung nach unserem Muster gibt. Die Eltern der kranken Kindern sind meistens sehr arm sind und können die Kosten für eine adäquate ärztliche Behandlung selbst nicht tragen. In diesen Fällen hilft der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch die Erträge aus dem Stiftungskapital und aus regelmäßigen weiteren zweckgebundenen Spenden der Stifter, die für die Soforthilfe dringend gebraucht werden.

So können Sie mit fremdem Geld kranken Kindern eine Behandlung ermöglichen!

Selbst wenn Sie selbst nicht über so viel Geld verfügen, dass Sie einen Beitrag zur Behandlung schwerkranker Kinder leisten können, können Sie durch Ihre Engagement dazu beitragen, dass für schwerkranke Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt, eine notwendige ärztliche Behandlung ermöglicht wird. Wenn Sie einen runden Geburtstag haben, ein Jubiläum feiern, eine Vereinsfeier haben oder ein Betriebsfest, verzichten Sie doch einfach einmal auf Geschenke, nehmen Sie ein kleines Eintrittsgeld für das große Fest im Betrieb für den guten Zweck oder im Verein oder sammeln Sie einfach Spenden auf der Feier ein. Lassen Sie sich die Tombola von Lieferanten sponsern und verwenden Sie das Geld, das Sie mit den Losen eingenommen haben, für eine Spende für kranke Kinder. Das gilt übrigens auch für den Trauerfall. Sehr oft kann man lesen, dass von Kranz- und Blumenspenden abgesehen werden soll und dafür das Geld an eine bestimmte Hilfsorganisation gehen soll. Wenn Sie es wünschen, veröffentlichen wir auf dieser Website die Summe und den Anlass, an dem die Spende gesammelt wurde. Den Text können Sie anliefern oder wir schreiben den Text für Sie und wenn Sie Fotos von der Veranstaltung haben, übernehmen wir sie gerne in unseren Beitrag.

Thorben-Wengert_pixelio.de

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Nennen Sie doch einfach bei der nächsten Gelegenheit das Konto der Merck Finck Stiftung mit dem Hinweis unter Verwendungszweck: Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Sie können allen Spendern sagen, dass ihre Spende zu 100% bei den kranken Kindern ankommt, denn der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten. Die entstehenden Kosten für die Vermögensverwaltung und die Buchführung bei der Merck Finck Stiftung werden von den Stiftern durch eine Spende zusätzlich übernommen und die Administration des Stiftungsfonds über diese Website erfolgt ehrenamtlich.

Garantie: Jede Spende kommt zu 100 % an!

 

Die Behandlungskosten übernimmt die Stiftung!

Es gibt viele Stiftungen, Hilfsorganisationen und gemeinnützige Vereine, die sich mit einer Vielzahl von Aufgaben und beispielhaftem Engagement um die Verbesserung der Lebensumstände von Menschen in der Dritten Welt kümmern. In den meisten Fällen helfen die Stiftungen und Hilfsorganisationen in einem breit angelegten Rahmen. Es geht um die Ernährung, um die Gesundheit, um Bildung und viele andere Hilfsangebote. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich ein eng definiertes Feld für die Hilfe gesteckt.

S.v.Gehren_pixelio.de

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Er hilft eine adäquate ärztliche Behandlung für kranke Kinder zu ermöglichen, die keine oder mindestens keine ausreichende Krankenversicherung haben und in den Fällen, in denen die Eltern der kranken Kinder nicht in der Lage sind die Behandlungskosten selbst zu tragen. Für diese armen, kranken Kinder gibt es in vielen Fällen keinerlei Hilfen, um sie von ihren Schmerzen und ihrem Leid zu befreien. Es geht manchmal soweit, dass die Kinder ohne ärztliche Hilfe sogar sterben würden.

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann über diese Website um Hilfe bitten!

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann sich über diese Website an den Stiftungsfonds wenden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet aber auch mit verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen, die Hilferufe an die Stiftung weiterleiten. Die aktuellen Partner des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind der Verein „Herz für Kinder“ und der Verein „Back-to-Life“. Diese beiden Partner-Organisationen helfen mit großem Engagement und sehr viel Geld auf verschiedenen Ebenen in mehreren Ländern der Welt, damit es einer großen Zahl von sehr armen Menschen besser geht. Es gibt aber auch Stiftungen, die über relativ geringe Mittel verfügen oder Organisationen, bei denen es die Satzung nicht erlaubt, für die direkte Hilfe für kranke Kinder zu sorgen. Das Stiftungsrecht in Deutschland ist sehr streng reglementiert und die Stiftungen dürfen ausschließlich dort helfen, wo die benötigte Hilfe exakt mit der Stiftungssatzung übereinstimmt.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bietet eine Zusammenarbeit an!

Wenn Sie für eine Stiftung oder Verein tätig sind, deren Satzung keine Hilfe für schwerkranke Kinder vorsieht, sind Sie herzlich zu einer Zusammenarbeit mit dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eingeladen. Wir werden Ihr Zusammenarbeitsangebot prüfen und stehen jederzeit für Auskünfte über unser Hilfsangebot zur Verfügung. Eine Möglichkeit der Zusammenarbeit wäre beispielsweise die Weiterleitung von Hilferufen, die in den Arbeitsumfang des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe passen. Wir kümmern uns dann um die Hilfsanfragen und stimmen die Vorgehensweise mit Ihnen ab.

S. Hofschlaeger_pixelio.de

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Wenn Sie als Hilfsorganisation oder Stiftung eine Freistellungsbescheinigung vorlegen können und eine Spendenquittung ausstellen dürfen, ist die Abwicklung über Ihre Stiftung oder Hilfsorganisation möglich. Sollten Sie keine Freistellungsbescheinigung vorlegen können oder die Abwicklung nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns direkt mit den hilfebedürftigen Personen und sorgen für eine unbürokratische Abwicklung. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass auch wir uns streng an das deutsche Stiftungsrecht halten müssen, was u.a. bedeutet, dass wir die Antragsteller um entsprechende Auskünfte bitten müssen, um den mildtätigen Zweck der Zuwendung belegen zu können.

Wenn auch Sie schwerkranken Kindern helfen wollen, spenden Sie einfach!

Der Behandlungskostenhilfe für Aster aus Nepal hatte Erfolg!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bekam eine Anfrage von der Hilfsorganisation Back-to-Life e.V. und hat unbürokratisch in kürzester Zeit Hilfe für eine Notoperation zugesagt: Lesen Sie hier den Behandlungsbericht aus Nepal:

Behandlungsbericht Aster Chepang (10)

Anfang Dezember erfuhren wir von unserem nepalesischen Projektmanager Dikendra Dhakal,
dass die zehnjährige Aster Chepang – eines von unseren Schulmädchen in Chitwan, Südnepal
– an einer akuten Nierenkolik litt.

Aufgrund der starken Schmerzen ließen wir Aster im nächstgelegenen Krankenhaus in
Bharatpur (ca. 40 Km entfernt) untersuchen. Die Ärzte entdeckten mehrere, teils große
Nierensteine, sahen sich aber außerstande die dringend notwendige OP in Bharatpur
durchführen zu können und verwiesen uns an eine Klinik in Kathmandu, die besser
ausgestattet sei.

Da sich die arme Familie weder den Transport noch die Behandlung jemals hätte leisten
können, entschieden wir uns dies nach Rücksprache mit Ihrer Organisation zu übernehmen
und brachten das Mädchen und ihren Vater umgehend nach Kathmandu. Dort nahm sie unser
Mitarbeiter Dharma Paudel in Empfang und kümmerte sich fortan um die Organisation der
Behandlung sowie die Versorgung des Mädchens.

Zunächst ließen wir Aster erneut in einem staatlichen Krankenhaus untersuchen, da die
Behandlungskosten dort in der Regel niedriger sind. Die Ärzte bestätigten die Diagnose und
die Dringlichkeit einer OP, aber in keinem der staatlichen Krankenhäuser Kathmandus war in
den nächsten 2 Monaten ein OP-Termin zu bekommen, weswegen wir uns an eine
Privatklinik wandten.

Im Himal Hospital übernahm Dr. Ashok Rana die Behandlung und bestätigte zunächst die
bisherige Diagnose.

Himalaya Hospital Kathmandu

Himalaya Hospital Kathmandu

Als Ursache für die Nierensteine stellte er außerdem eine Verengung des Harnweges zwischen der linken Niere und der Blase fest. Nachdem er sich mittels Blutuntersuchung und Röntgenaufnahmen ein umfassendes Bild verschafft hatte, wurde Aster
am 17. Dezember operiert.

Aufgrund der Anzahl von insgesamt sieben Nierensteinen und deren Größe (der Größte maß 2x2cm!!) musste die Niere geöffnet werden, um die Steine zu entfernen. Außerdem wurde auch der verengte Harnweg durch eine eingesetzte Gefäßstütze (engl. „stent“) geweitet, um weiteren Nierensteinen in der Zukunft vorzubeugen.

Operation in Kathmandu

Operation in Kathmandu

Die Nierensteine

Die Nierensteine

Die Operation verlief sehr erfolgreich und Aster hat sie gut überstanden. Allerdings war die Niere nach der OP noch etwas angegriffen, weshalb Dr. Rana entschied, Aster solle noch einige Zeit zur Beobachtung der Nierenfunktion und zur Erholung von der OP im Krankenhaus verbleiben.

Aster nach der OP

Aster nach der OP

Am 11. Januar konnte Aster vollkommen gesund entlassen werden. Ihre Niere weist keinerlei Schädigung auf und sie hat weder Schmerzen noch sonstige Einschränkungen zu beklagen. Dr. Rana bestätigte uns nochmals, dass bereits eine spätere Operation voraussichtlich zu Nierenversagen sowie einer Infektion der rechten Niere und damit im schlimmsten Fall zum Tode des Kindes geführt hätte.

Aster ist mir ihrem Vater in ihr Heimatdorf zurückgekehrt und wird dort von unserem Team regelmäßig besucht. In etwa drei Monaten muss sie zu einer weiteren Nachuntersuchung nach Kathmandu in der die Funktion der Nieren sowie die Verbesserung durch die eingesetzte Gefäßstütze kontrolliert werden sollen.

Aster geht es gut!

Aster geht es gut!

Aster und ihre Familie sind unendlich dankbar, dass ihnen durch ihre Unterstützung geholfen und „ein neues Leben“ gegeben werden konnte und auch wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken.