Archiv für den Monat: Februar 2014

Die Hilfe für kranke Kinder ist eine Herzensangelegenheit!

Als Stifter, die das Grundstockkapital für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zur Verfügung gestellt haben, möchten wir unsere Beweggründe für unsere Stiftung einmal den Lesern dieser Website und den Hilfesuchenden erklären. Wir gehören zu den Menschen, die etwas mehr Geld zur Verfügung haben, als man unbedingt zum Leben braucht. Unser Leben gestaltet sich nicht nach dem Spruch aus der Werbung „mein Haus, mein Auto, mein Boot“, sondern wir leben völlig normal, ganz ohne Protz und man könnte sogar sagen bescheiden.

Benjamin Klack_pixelio.de

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Wir haben in unserem Leben viel gearbeitet, hatten im Beruf Erfolg und es war uns auch beschieden privates Glück genießen zu dürfen. Jetzt möchten wir mit dem Geld, das wir übrig haben, den Menschen helfen, die sich nicht einmal eine Krankenversicherung für ihre Kinder leisten können. Wir möchten mit unserem Engagement auch andere Menschen mit einem kleineren oder größeren Vermögen bitten, einmal darüber nachzudenken, ob sie ihren Fokus nicht nur auf immer mehr Geld ausrichten wollen, sondern anderen Menschen in ihrer Not zu helfen. Wer mehr Geld besitzt, als er zum Leben braucht und nicht sinnlos mehr Geld ausgeben will, hat sein Geld in der Regel auf Konten, in Wertpapieren oder Immobilien angelegt. Die Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten bringen in der heutigen Zeit fast keine Rendite mehr; was auch für Staatsanleihen mit einem ausgezeichneten Rating gilt. Die Aktienmärkte boomen seit Jahren und das Geld vermehrt sich bei denen, die sowieso relativ viel davon haben, immer schneller.

Hilfe für kranke Kinder durch Zinsverzicht oder Dividendenteilung!

Wer über ein entsprechendes Vermögen verfügt, ist auf die Zinsen auf seinen Konten nicht angewiesen und muss schon gar nicht davon leben. Das Gleiche gilt für Aktiendividenden oder für Kursgewinne mit Aktien oder anderen Wertpapieren. Wer für kranke Kinder etwas tun will, die keine Krankenversicherung haben und deren Eltern nicht in der Lage sind die Behandlungskosten für ihre Kinder zu bezahlen, sollte sich unbedingt einmal fragen, ob er nicht auf die Zinsen, Dividenden und Gewinnen mit Wertpapieren verzichten kann. Selbst wenn es nicht die gesamten Kursgewinne und Dividenden sind, sondern nur die Hälfte der Erträge, wäre das für viele schwerkranke Kinder vielleicht der Start in ein neues Leben. Mit Kapitalerträgen durch Zinsen von vielleicht 2 Prozent wird die Mehrzahl der Anleger nicht reicher und beim Verzicht nicht ärmer. Wer durch Wertpapiergeschäfte eventuell 5 oder sogar 8 Prozent Gewinn pro Jahr einfährt, hat mit einem entsprechenden Anlagevermögen oft schon einen Betrag, der weit über ein normales Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers hinausgeht. Braucht man als wohlhabender Mensch dieses zusätzliche Geld wirklich?

Kranke Kinder brauchen das Geld wirklich und mehr Hilfe!

Es gibt viele Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder, die sich in Stiftungen und Vereinen organisiert haben und ihre Arbeit darauf ausrichten, anderen Menschen zu helfen. Das kann – je nach Stiftungszweck oder Vereinszweck – sehr unterschiedlich sein. Viele Hilfsorganisationen haben ein sehr breit gefächertes Hilfsangebot und wollen die Lebensumstände der Menschen in sehr armen Ländern verbessern. Dabei geht es um die Bildung, um Arbeit und natürlich auch um die  Gesundheit der Kinder.

Albrecht E. Arnold_pixelio.de

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Es gibt sehr viele Stiftungen und Vereine, die mit wenigen Mitteln ihre Arbeit machen und in denen viele ehrenamtliche Helfer einen großen Anteil an der Hilfe haben. Es gibt aber auch Organisationen, in denen nach unserer Meinung zu viel Geld in der Administration der Hilfsorganisation hängen bleibt. Wir haben uns mit der Stiftung Behandlungskostenhilfe darauf festgelegt, dass die Stiftung völlig ohne Kosten arbeiten soll. Die Administration der Website und die Bearbeitung der Hilfsanfragen erfolgt ehrenamtlich und die Verwaltung des Stiftungsfonds, einschließlich Buchführung, Jahresabschlüsse und Vermögensverwaltung, wird zusätzlich in jedem Jahr von uns als Stifter gespendet. Das Ergebnis ist, dass jede Spende an die Stiftung und die Erträge aus jeder Zustiftung garantiert zu 100 Prozent nur für den Stiftungszweck verwendet werden und nicht ein Euro in der Verwaltung hängen bleibt.

Wir wollen etwas von unserem Geld und unserem Glück abgeben!

Das sollten Sie auch!

Einem Kind in schwerer Krankheit Leid zu ersparen, macht sehr  glücklich!

Spenden Sie bitte hier.

Geld parken für einen guten Zweck: Das Stifterdarlehen!

Die Zinsen sind auf Niedrigniveau und auch mit sicheren Staatsanleihen kann man heute kein Geld mehr verdienen. Verschiedene Versicherungen bieten Parkkonten an, auf denen die Anleger einen Zins von etwa maximal 1,5 Prozent erzielen können. Für vermögende Menschen kommt es vielfach aber nicht mehr auf den Ertrag aus ihren Geldanlagen an, sondern oft ist nur die Sicherheit der Geldanlage ein Entscheidungskriterium. Die Aktienmärkte haben wegen der Niedrigzinsen seit mehreren Jahren einen Boom gehabt, denn Aktien sind eine der wenigen Geldanlagen, mit denen man noch einen Ertrag über der Geldentwertung durch Inflation erzielen kann. Aktien sind allerdings keine sichere Geldanlage, sondern sie beinhalten immer ein Kursrisiko. Wie alle Anleger wissen, hängt der Aktienkurs nicht nur zwingend von der Ertragskraft eines Unternehmens ab, sondern wird auch in vielen Fällen durch äußere Einflüsse gedrückt. Angesichts dieser Unsicherheit und der befürchteten Blase auf den Aktienmärkten suchen Anleger stets nach sicheren Geldanlagen.

Das Stifterdarlehen als Parkkonto als sichere Geldanlage!

Thorben Wengert_pixelio.de

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Vermögende Menschen oder Menschen, die einfach mehr Geld haben, als sie ausgeben wollen oder können, möchten in vielen Fällen mit ihrem Geld armen und kranken Menschen helfen. Wer nicht auf den Ertrag aus seinem Vermögen angewiesen ist und auf die schmale Verzinsung bei einer sicheren Geldanlage verzichten kann, sollte sich überlegen, ob nicht ein Stifterdarlehen als Parkkonto eine gute Sache ist. Bei einem Stifterdarlehen handelt es sich um ein ganz normales Darlehen mit einem Darlehensvertrag. Der Darlehensgeber stellt einer Stiftung einen Geldbetrag zur Verfügung, den die Stiftung bei Fälligkeit zurückzahlt. Im Gegensatz zu einem normalen Darlehen, bekommt die Stiftung das Geld allerdings ohne einen Zins dafür zahlen zu müssen. Das Geld des Darlehensgebers wird von der Stiftung im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung eingesetzt und die Erträge daraus stehen der Stiftung für ihre Arbeit zur Verfügung. Wichtig für den Darlehensgeber ist, dass das Geld nicht in das Grundstockvermögen der Stiftung fließt, wie das beispielsweise bei einer Zustiftung der Fall ist. Der Darlehensgeber erhält in der Regel eine Bürgschaft von der Stiftung und bekommt das eingezahlte Geld am Ende der Laufzeit einfach ohne Zinsen zurück. Bei den entgangenen Zinsen handelt es sich nicht um eine Spende im Sinne von § 10 EStG und für die Darlehenssumme gibt es auch keine Zuwendungsbestätigung, die steuerlich geltend gemacht werden kann. Sollte sich der Darlehensgeber am Ende der Laufzeit des Darlehens allerdings entscheiden das Geld als Zustiftung in der Stiftung zu belassen, wird dafür selbstverständlich eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt, die der Zustifter wahlweise nach § 10 b Abs. 1 oder Abs. 1a EStG steuerlich nutzen kann.

Wenn Sie also mehr Geld haben, als Sie im Moment ausgeben wollen, können Sie es auf einem Parkkonto beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gerne eine Zeit lang verwalten lassen. Die Vermögensverwaltung des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist an die Privatbank Merck Finck übertragen und wird professionell gemanagt. Auf diese Weise sind Sie sicher, dass das Stifterdarlehen in guten Händen ist. Mit einem Stifterdarlehen helfen Sie dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe im Finanzmarkt Erträge zu erzielen, von denen schwerkranke Kinder profitieren. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten. Sie sind also sicher, dass jeder Euro, der mit Ihrem Geld verdient wird, nur dem guten Zweck dient!

 

Neuer Fragebogen für Anträge an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

Das deutsche Stiftungsrecht ist sehr streng und alle Stiftungen müssen sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. Die Stiftungsbehörden kontrollieren die Stiftungen regelmäßig und überprüfen die Ausgaben der Stiftungen, auch der Unterstiftungen und Stiftungsfonds, wozu auch der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gehört. Problemlos ist eine Zuwendung an eine Hilfsorganisation, die eine Freistellungsbescheinigung einer Steuerbehörde vorlegen kann und damit ihre Gemeinnützigkeit belegen kann. Kompliziert wird es immer dann, wenn Stiftungen oder gemeinnützige Vereine direkt an hilfsbedürftige Personen Zuwendungen leisten oder ärztliche Hilfen durch Krankenhäuser oder niedergelassene Ärzte direkt mit den Leistungserbringern abrechnen wollen.

Der Fragebogen für Hilfsanträge kann ab sofort abgefordert werden!

Selbstauskunft BehandlungskostenhilfeDamit der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wurde jetzt ein Fragebogen entwickelt, der zwar auf den ersten Blick etwas umfangreich und teils kompliziert aussieht, aber bei genauerem Hinsehen leicht zu beantworten ist. Bei Hilfsanträgen für eine Behandlungskostenhilfe, die direkt mit den Leistungserbringern in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Rehabilitationseinrichtungen abgerechnet werden soll, müssen sich die Hilfesuchenden leider dieser Prozedur unterziehen und alle auf dem Fragebogen aufgelisteten Fragen beantworten und die geforderten Unterlagen dem Hilfeersuchen beiliegen. Da es sich um Originalunterlagen handeln muss, ist auch der Versand per Mail nicht möglich, sondern der Postweg zwingend erforderlich. Alle, die Hilfe für Kinder brauchen, für deren Behandlung es sonst keinen Kostenträger gibt, können den Behandlungskostenhilfe-Fragebogen ab sofort per Mail anfordern. Einfach den Hilferuf unter info@behandlungskostenhilfe.de schildern und per Mail absenden. Der Fragebogen Behandlungskostenhilfe kommt umgehend per Mail an Ihre Anschrift.