Schlagwort-Archiv: Hilfsorganisationen für Kinder

Yusufs Herz-OP ist erfolgreich verlaufen – ihm geht es gut!

YUSUF_OPDer Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hatte am 29. Mai 2015, den Fehlbetrag in Höhe von 12.830,00 Euro, der für die Operation des kleinen Yusuf aus dem Irak zugesagt. Der Kostenvoranschlag des Deutschen Herzzentrums in München war mit 35.830,00 Euro veranschlagt und der Betrag wurde in einer Gemeinschaftsaktion von verschiedenen Organisationen zur Verfügung gestellt; der

Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe war mit 12.830,00 Euro dabei.

YUSUF_OP2Wenn auch Sie einen kleinen Beitrag dazu leisten möchten, dass wir schwerkranken Kindern ein neues Leben schenken können, spenden Sie bitte über das Spendenformular von betterplace.org. Sie bekommen von der Spendenplattform für jeden kleinen Betrag eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Vielen Dank!

Die 5-jährige Florence aus Ghana wurde erfolgreich operiert!

Wir hatten eine Anfrage von einer Dame aus Süddeutschland, deren Tochter in Ghana lebt. Die 5-jährige Florence, die Tochter der Kinderfrau, musste dringend wegen zwei Löchern im Herz operiert werden. Eine komplizierte OP, die nicht in Ghana durchgeführt werden kann. Es begann eine breit angelegte Spendensammlung, um die Herz-OP in Deutschland, die mit etwa 34.140,00 Euro veranschlagt wurde, durchführen zu können.

In einer Gemeinschaftaktion von Bild hilft e.V. „Ein Herz für Kinder“, der Stiftung Zuversicht für Kinder, der Meise-Stiftung, der Uwe Seeler Stiftung, einer kleinen privaten Spendensammlung und dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe konnte die Summe letztlich zusammengetragen werden. Die Operation wurde inzwischen im Deutschen Herzzentrum in Berlin, im Bereich Kinderkardiologie der Charité, erfolgreich durchgeführt und der kleinen Florence geht es bereits besser.

Die kleine Florence und ihre Mutter, wie auch die Organisatorin der Hilfsaktion freuen sich mit uns, dass wir der kleinen Florence das normales Leben geschenkt haben und wünsche ihr für die Zukunft nur das Beste.

Wenn auch Sie dazu beitragen einem Kind ein neues Leben zu schenken, spenden Sie einfach über das auf dieser Seite vorhandene Spendenformular. Vielen Dank!

Jana will leben! Sie braucht dringend Hilfe bei Behandlungskosten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sehr schnell durch diesen Internetauftritt auf sich aufmerksam gemacht und es gibt bereits kurz nach der Gründung einige Anfragen, die nach Hilfe bei Behandlungskosten nachfragen. Eine der aktuell bearbeiteten Anfragen ist die „Hilfe für Jana“.

Jana will leben!

JANASchon im Alter von nur 2 Jahren stellten Ärzte im Libanon einen Tumor im rechten Auge fest. Das Auge musste entfernt werden. Es folgten 24 Behandlungen mit eine Strahlen/-Chemo-Therapie. Als Jana 4 Jahre alt war, kam der Tumor wieder und griff das linke Auge an, was aber glücklicherweise durch eine erneute Chemo-Therapie erfolgreich bekämpft werden konnte. Danach lebte das Kind einige Jahre krebsfrei, bis im Jahr 2012 Schmerzen im rechten Unterschenkel auftraten. Es wurde wieder ein Tumor diagnostiziert, der operativ entfernt werden konnte. Dabei wurde Knochen aus dem Beckenkamm entnommen und im Unterschenkel eingesetzt wurde. Auch mit Chemotherapie wurde Jana wieder behandelt. Ende September 2013 wurde festgestellt, dass Jana unter Knochenmarkversagen leidet und im November wurden Osteosarkomen im linken und rechten Unterschenkel festgestellt.

Jana braucht jetzt dringend einen Spender und eine Knochenmarktransplantation!

Die Behandlungskosten für Jana werden mit ca. 225.000 Euro geschätzt!

Im Libanon gibt es keine gesetzliche Krankenversicherung und Jana und ihre Eltern haben kein Geld für eine private Krankenversicherung. Im Libanon gibt es nach Auskunft ihres in Deutschland lebenden Onkels keine erfolgreichen Behandlungsmöglichkeiten und keinen Kostenträger, der diese Behandlung übernehmen würde. Es gibt eine schriftliche Stellungnahme der behandelnden Ärztin im Libanon und einen Kostenvoranschlag für eine Knochenmarktransplantation der Uni-Klinik Bonn.

Bitte helfen Sie Jana mit Ihrer Spende!

Die Hilfsanfrage liegt derzeit beim Verein „Herz für Kinder“ und beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wenn Sie Jana mit einer großzügigen Spende helfen, wäre das für das Kind eine Chance für das Leben. Wenn das Geld für die Behandlungskosten mit einem Teil durch den Verein Herz für Kinder, mit Ihren Spenden und einem Anteil des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusammenkommt, wird Jana geholfen werden können.

Bitte spenden Sie! Stichwort: Behandlungskostenhilfe Jana

Die Zusammenarbeit mit „back-to-life“ geht an den Start!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat Kontakt zum Verein „back-to-life“ aufgenommen und es wurde vereinbart, dass es ab sofort zu einer Zusammenarbeit kommt. Back-to-life ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit vielen Jahren um Hilfsprojekt in Indien und Nepal kümmert. Logo-150x150Die Gründerin, Frau Tara Stella Deetjen, ist durch verschiedene Fernsehauftritte bekannt, in denen sie beeindruckend von ihrem Einsatz bei den Ärmsten der Armen in Indien und Nepal berichtete. Zuletzt konnte man Stella Deetjen in der Talkrunde von Markus Lanz im ZDF sehen. Der Verein back-to-life e.V. ist in mehreren Projekten aktiv, die das Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe haben.

Back-to-life und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wollen Hilfe für Kinder leisten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe unterstützt satzungsgemäß keine ganzen Projekte, sondern die Hilfe soll direkt und unmittelbar kranken Kindern gewährt werden, die eine dringende ärztliche Behandlung brauchen. Die Voraussetzung für die Hilfe durch den Stiftungsfonds ist, dass die kranken Kinder über keine Krankenversicherung verfügen, die als Kostenträger zur Verfügung steht und die Tatsache, dass die Eltern der kranken Kinder die Behandlungskosten nicht selbst tragen können. Die Zuwendungen werden vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gegen Vorlage der Arztrechnungen oder Krankenhausrechnungen für schwerkranke Kinder oder behinderte Kinder geleistet. Dabei kann es neben den Behandlungskosten u.a. auch um etwaige Transportkosten zu einem geeigneten Krankenhaus gehen oder um die Kostenübernahme für die Reise und den Aufenthalt einer Betreuungsperson.

Wofür dürfen Stiftungen Geld ausgeben?

Stiftungen dürfen nicht für jeden beliebigen Zweck Geld ausgeben, sondern sind verpflichtet strengstens darauf zu achten, dass die verwendeten Mittel exakt dem Stiftungszweck entsprechen. Außerdem gibt es zwei Paragraphen, die die Mittelverwendung für Stiftungen regeln. Entweder die Förderung bestimmter gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben wird nach § 58 AO abgewickelt, was bedeutet, dass der Empfänger eine andere steuerbegünstigte Körperschaft ist und eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann oder die Zuwendungen werden gemäß § 57 AO gleistet. In diesem Fall können die Zuwendungen auch an Leistungsempfänger erfolgen, die keine Freistellungsbescheinigung beibringen können, aber die Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger muss strengstens kontrolliert werden. Wenn es bei diesen Zuwendungen nachgewiesen werden kann, dass keine Hilfsbedürftigkeit im Sinne einer mildtätigen Zuwendung vorliegt, läuft die Stiftung Gefahr ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Wer Hilfe von einer Stiftung haben möchte, muss sich die passende Stiftung aussuchen!

Lothar Henke_pixelio.de

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Für Hilfebedürftige Personen oder im Fall von kranken Kindern sind es die Eltern der Kinder, ist es wichtig, dass sie sich mit ihrem Hilfeersuchen an die für ihre Bedürfnisse richtige Stiftung wenden. Viele gemeinnützige Vereine haben in ihren Satzungen ganz bestimmte Zwecke formuliert, für die die Vereine Hilfe anbieten. Das gilt gleichermaßen für Stiftungen. Nur wenn es sichergestellt ist, dass die Hilfe exakt in der Stiftungssatzung oder Vereinssatzung beschrieben ist, kann die Stiftung oder der gemeinnützige Verein auch Hilfe gewähren. Das ist der Grund, warum viele Vereine oder Stiftungen Hilfsanträge ablehnen müssen. Personen, die Hilfe brauchen, müssen sich daher genau erkundigen, für welche Hilfe welcher Verein oder welche Stiftung der passende Ansprechpartner ist. Manche Hilfsorganisationen arbeiten auch mit anderen Hilfsorganisationen oder mit Stiftungen zusammen, die Hilfsanträge, die nicht ihrer Satzung entsprechen, weiterleiten oder einen passenden Ansprechpartner für das Hilfeersuchen nennen. Hilfsbedürftige Personen, die Hilfe brauchen, müssen in vielen Fällen durch umfassende Auskünfte dafür sorgen, dass der Verein oder die Stiftung erkennen kann, dass es sich wirklich um eine gemeinnützige, mildtätige Zuwendung handelt, für die um Hilfe gebeten wird.

Die Verwaltungskosten bei Stiftungen sind sehr unterschiedlich!

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Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Das bedeutet zunächst nur, dass die NPOs keine Gewinne erwirtschaften dürfen, ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass die Leitungsfunktionen der Organisationen und Verwaltungsmitarbeiter nicht u.U. sehr gute Einkommen beziehen. Spender möchten allerdings in der Regel nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren und möglicherweise fürstliche Gehälter bezahlen, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der allgemeinen Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Spender sollten sich über die Verwaltungskosten von Stiftungen genau informieren!

Jeder Spender sollte sich vor einer Spende an Hilfsorganisationen und Stiftungen, wie auch vor allem bei der Planung von Zustiftungen, genau über die Höhe der Verwaltungskosten informieren, die von den Spendengeldern und den Zustiftungen abgezogen werden. Mildtätige Spenden und gutgemeinte Zustiftungen für bedürftige Personen oder andere gemeinnützige Zwecke sollte möglichst in vollem Umfang auch dort ankommen, wofür die Spender das Geld gegeben haben. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist ein Teil der Merck Finck Stiftung. Die Kosten, die innerhalb der Merck Finck Stiftung anfallen und die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens, wie auch die gesamten Administrationskosten werden von den Stiftern des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusätzlich privat in die Stiftung eingebracht und es wird nicht ein einziger Euro für Kosten irgendwelcher Art vom Spendenaufkommen entnommen. Alle Spenden und Zustiftungen kommen garantiert zu 100 Prozent bei den hilfsbedürftigen Kindern, deren Eltern, Betreuungspersonen oder vorzugsweise bei den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen an. Es wird strengstens darauf geachtet, dass Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ausschließlich für die Behandlung schwerkranker Kinder ausgegeben werden. Die zuständigen Mitarbeiter in der Merck Finck Stiftung bestätigen dies gerne jedem Spender und Zustifter.

Ich brauche Hilfe für Behandlungskosten!

Wenn man für ein schwerkrankes Kind Hilfe für Behandlungskosten braucht, gibt es in Ländern, die kein funktionierendes Gesundheitssystem haben, nur die Möglichkeit sich an Hilfsorganisationen oder Stiftungen für Kinder zu wenden und um Hilfe für die Behandlungskosten nachzufragen. Es gibt zwar viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder und Hilfsorganisationen, die sich zur Aufgabe gemacht haben die Lebensumstände armer Kinder zu verbessern oder sich einfach darum kümmern, dass Menschen in sehr armen Ländern überleben. Es gibt noch immer viel Hunger in der Welt und alle diese Hilfsorganisationen und spezielle Hilfsorganisationen für Kinder haben sicher ihre Berechtigung.

Detlev Beutler_pixelio.de

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Vielfach ist es aber so, dass in der Stiftungssatzung oder in den Vereinsstatuten die individuelle Hilfe für einzelne Personen nicht als Stiftungszweck angeführt ist. In diesen Fällen müssen die Hilfsorganisationen, Stiftungen oder gemeinnützigen Vereine die Hilfe leider ablehnen, um ihre Gemeinnützigkeit nicht aufs Spiel zu setzen. Die Stiftungsbehörden achten sehr genau auf die Arbeit von Stiftungen und prüfen, dass die verwendeten Mittel ausschließlich entsprechend der Stiftungssatzung eingesetzt werden. Das ist auch wegen der Steuerbegünstigung für Stiftungen gut so, denn als Steuersparmodell für den eigenen Geldbeutel oder zur Unterstützung der Verwandtschaft darf eine Stiftung nicht verkommen.

Woher kommen die Anfragen der nach Hilfe für die Behandlung suchenden Eltern?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe kümmert sich nicht um eine breit angelegte Hilfe für diverse Notstände in der Welt, sondern hat sich zur Aufgabe gemacht die Behandlung schwerkranker Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt, ganz oder teilweise durch finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Als neu gegründeter Stiftungsfonds hat die Zustiftung für die Kostenübernahme der Behandlungskosten für Kinder, die den Stiftungszweck schon in der Domain www.behandlungskostenhilfe.de verankert hat, noch keinen hohen Bekanntheitsgrad und ist demnach noch nicht als Kontaktadresse für hilfebedürftige Personen bekannt. Aus diesem Grund hat die Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bereits zu großen Hilfsorganisationen den Kontakt aufgenommen, um von dort die Informationen über Anfragen für die Kostenübernahme bei der Behandlung von kranken Kindern zu bekommen. Manchmal ist es auch so, dass die angefragten Hilfsorganisationen in dem betreffenden Moment keine ausreichenden Mittel für eine Kostenübernahme für die Behandlung der kranken Kinder zur Verfügung haben. Die Anfragen der hilfesuchenden Eltern kranker Kinder werden an den Stiftungsfonds Behandlungskosten weitergeleitet bzw. die Hilfssuchenden bekommen die Kontaktadresse, um sich selbst an den Stiftungsfonds zu wenden.

Wenn auch Sie für eine Hilfsorganisation tätig sind, die derartige Anfragen für die Behandlung schwerkranker Kinder bekommen, wenden Sie sich einfach an: info@behandlungskostenhilfe.de

Kostenübernahme Behandlungskosten!

Die Kostenübernahme für Behandlungskosten ist für viele Eltern ein unlösbares Problem. Operationen und Krankenhausaufenthalten sind sehr teuer und wenn nach der Krankenhausbehandlung noch eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist, steigen die Kosten für die Behandlung noch einmal kräftig. Wir haben zwar in Deutschland ein im Prinzip funktionierendes Gesundheitssystem und für notwendige ärztliche Behandlungen sollte gesorgt sein. Doch lange nicht alle Behandlungsformen werden von den Krankenkassen übernommen und es gibt innerhalb des Systems, wie man weiß, auch Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen. Die Leistungen für gesetzlich Versicherte weichen in vielen Bereichen von den Leistungen, die Menschen bekommen, die privat versichert sind, noch erheblich ab. Das ist der Grund, warum man von einer Zweiklassenmedizin spricht. Es ist lange überfällig, dass die Leistungen, gleich welche Art Krankenversicherung vorliegt, angeglichen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine private Krankenkasse andere, bessere Leistungen verspricht, als das bei den gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist.

Kostenübernahme für Behandlungskosten ohne Krankenversicherung!

Schon in Deutschland gibt es viele sinnvolle Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, aber beispielsweise für kranke Kinder eine große Hilfe sind und das Leben erträglicher machen können. Es gibt aber in vielen anderen Ländern kein funktionierendes Gesundheitssystem und kranke Kinder sind darauf angewiesen, dass eine notwendige ärztliche Behandlung bezahlt werden muss. Gerade in diesen Ländern gibt es oft große Armut und Eltern, die kranke Kinder oder behinderte Kinder haben, können die Kosten für die Behandlung ihrer Kinder nicht bezahlen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich zur Aufgabe gemacht Mittel für notwendige oder auch nur sinnvolle Behandlungen von kranken Kindern zu übernehmen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder über eine Krankenversicherung bereits eine Grundversorgung bekommen oder ob die Kinder, bzw. die Eltern der kranken Kinder, in keiner Krankenversicherung sind, die eine Kostenübernahme Behandlungskosten garantiert. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe verfügt über ein Stiftungskapital, das in die Merck Finck Stiftung eingebracht worden ist und von den Stiftern in einer Größenordnung gewählt wurde, die es ermöglicht durch zusätzliche Spenden der Stifter nicht mit der Hilfe für Behandlungskosten auf Erträge aus dem Stiftungskapital warten zu müssen, sondern auch für Soforthilfen Kapital zur Verfügung stellen zu können.

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Wegen des guten Zwecks, der nach der Stiftungssatzung eine notwendige Behandlung für schwerkranke Kinder oder behinderte Kinder ermöglichen soll, gehen die Stifter davon aus, dass auch andere Menschen durch ihre Spenden oder Zustiftungen in den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Kostenübernahme Behandlungskosten in vielen Fällen durch die Stiftung geleistet werden kann. Alle Spender und Zustifter können davon ausgehen, dass die Stiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe ohne jegliche Verwaltungskosten arbeitet. Die Kosten für die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse, werden von den Stiftern in vollem Umfang als Spenden zusätzlich in den Stiftungsfonds eingebracht und die Administration der Spenden, Bearbeitung der Anträge, der Prüfung, der Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen wird ehren amtlich durchgeführt, wie auch die Betreuung dieser Website.

Der Kapitalmarkt schadet kranken Kindern!

Obwohl sich die Privatvermögen weltweit seit dem Jahr 2000 etwa verdoppelt haben, leiden die Stiftungen an der Situation am Kapitalmarkt. Das liegt daran, dass die Stiftungsvermögen sehr konservativ angelegt werden müssen, weil das Stiftungsvermögen mindestens erhalten werden muss. Um keine Risiken für die Grundstockvermögen der Stiftungen einzugehen, müssen die Vorstände der Stiftungen darauf achten, dass ihr Geld sicher und absolut seriös angelegt wird. Das führt in einer Niedrigzinsphase, in der wir uns schon seit einigen Jahren befinden und die es aller Wahrscheinlichkeit noch länger geben wird dazu, dass bei sehr niedrigen Zinsen für Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Geldmarktfonds und Anleihen mit höchster Bonität die Erträge der Stiftungen nur sehr gering ausfallen. Das Geld wurde in den letzten Jahren am Aktienmarkt verdient und spekulative Anlageformen, zu den auch Aktien gehören, gehören nun einmal nicht zu den Anlageformen, die von den Vermögensverwaltungen der Stiftungen ins Anlageprofil aufgenommen werden. Bei Stiftungen handelt es sich um Depots mit sicheren Geldanlagen, die allerdings in der heutigen Zeit manchmal sogar das Kapital verzehren, weil sie nicht einmal die Inflationsraten decken.

Menschen mit einem hohen Privatvermögen sollten an kranke Kinder denken!

 Wie oben erwähnt, haben sich die Privatvermögen seit dem Jahr 2000 etwa verdoppelt. Das sagt mindestens eine Studie der Schweizer Großbank Credit Suisse; allein der Geldzuwachs bei den großen Vermögen soll demnach zwischen Mitte 2012 bis Mitte 2013 rund 4,9 Prozent betragen haben. Nach den veröffentlichten Zahlen ist die Anzahl an Dollar-Millionären seit Anfang 2012 in Deutschland am drittstärksten gestiegen, nach den USA und Frankreich. Bei den Ländern mit den größten Privatvermögen liegt Deutschland allerdings nicht ganz vorn. Die Schweiz ist mit einem Durchschnittsvermögen von 513.000 US-Dollar für jeden Erwachsenen an der Spitze, gefolgt von Australien mit 403.000 Dollar, Norwegen mit 380.000 Dollar und Luxemburg weist ein Durchschnittsvermögen von 315.000 US-Dollar je erwachsenem Einwohner aus. Beim Durchschnittsvermögen der erwachsenen Bevölkerung kommen danach die USA, Schweden, Frankreich, Singapur, Belgien und Dänemark, die alle im Bereich von 250.000 bis 300.000 Dollar liegen. Für Deutschland wird eine Zahl von 154.900 Euro pro Erwachsenen als durchschnittliches Privatvermögen genannt, was einem Mittelwert in der Eurozone entspricht.

Es werden Spenden für die Behandlungskosten-Übernahme für kranke Kinder gebraucht!

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Natürlich ist ein Durchschnittswert nur eine Zahl, die man nur schwer greifen kann. Wenige Milliardäre helfen dem Durchschnittswert gewaltig nach oben und das durchschnittliche Vermögen der Deutschen von 154.900 Euro ist für viele Menschen eine utopische Zahl, weil sie selbst am Existenzminimum kratzen. Trotzdem ist die Zahl der Menschen mit höheren, hohen oder extrem hohen Vermögen auch in Deutschland so groß, dass man nicht verstehen kann, warum es für die Behandlungskosten für kranke Kinder und behinderte Kinder nicht ausreichend Geld gibt. Der Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ bittet alle Menschen, die etwas Geld erübrigen können darum, mit einer Spende für Kinder zu helfen, damit eine Behandlungskostenübernahme für viele schwerkranke Kinder geleistet werden kann.

Die Spenden kommen beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe direkt und ohne einen Euro Verwaltungskosten bei den bedürftigen Kindern und deren Eltern an. Versprochen!

Wenn die Behandlungskosten unbezahlbar sind!

Die Behandlungskosten für kranke Kinder, die nicht durch eine Krankenversicherung übernommen werden, sind für sehr viele Eltern von schwerkranken Kindern unbezahlbar. In welcher Not sich die Eltern befinden, die für ihre Kinder keine notwendigen Operationen bezahlen zu können, kann man sich gut vorstellen. Dieses Problem ist auch in den reichen Industrieländern vorhanden, aber viele schlimmer ist die Situation natürlich in Ländern, in denen es kein ausreichendes Gesundheitssystem gibt. Wer sich mit dem Haushaltsstreit in den USA wegen der Erhöhung der Schuldengrenze zwischen den Republikanern und den Demokraten vertraut gemacht hat, weiß, dass es dabei lediglich um die von Präsident Obama durchgesetzte Krankenversicherung für alle US-Staatsbürger geht. Fast 15 Prozent der Amerikaner in den Vereinigten Staaten haben bisher keine Krankenversicherung. Wenn man sich überlegt, dass so etwas in der größten Industrienation der Welt noch gibt, wundert sich nicht, wenn es in Schwellenländern oder Ländern der Dritten Welt noch viele Staaten gibt, in denen eine ausreichende Krankenversicherung nicht existiert. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Greise und Erwachsene kranke Menschen, sondern auch für schwerkranke Kinder und Kinder mit Behinderungen. Einer der Gründe, warum es viele Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder gibt, ist der, dass man sehr armen Menschen die Lebensgrundlage ermöglichen will. Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können, ist die Gesundheit. Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe ist gegründet worden, um speziell für die Eltern der kranken Kinder und behinderten Kinder eine Anlaufstellte zu schaffen, die für die Behandlungskosten der kranken Kinder kein Geld haben. Es gibt viele Hilfsorganisationen für Kinder, aber fast alle dieser Stiftungen und gemeinnützigen Vereine helfen in einer Vielzahl von Bereichen oder haben sich auf bestimmte Krankheitsbilder, wie beispielsweise Krebs bei Kindern, fokussiert. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe widmet sich ausschließlich der Behandlung der kranken Kinder und hilft bei notwendigen Operationen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt.

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

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Wenn Sie sich auch dafür einsetzen wollen und für die Kostenübernahme der Behandlungskosten etwas spenden möchten, können Sie das ganz einfach auch über diese Website durch einen Einziehungsauftrag von Ihrem Konto tun. Sie können bei der Stiftung für Kinder, die sich für die Behandlungskosten schwerkranker Kinder einsetzt, davon ausgehen, dass ihre komplette Spende für Kinder ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten zu 100 Prozent für die Hilfe für Kinder eingesetzt wird.

Die Schere zwischen arm und reich zeigt sich auch bei den Behandlungskosten!

Die Schere zwischen arm und reich geht immer weiter auseinander. Das ist keine Wahlkampflüge aus der linken Ecke, sondern banale Realität. Das Auseinandergehen der Einkommensschere und der Vermögensschere macht sich auch leider bei der Möglichkeit Behandlungskosten bezahlen zu können bemerkbar. Die Behandlungskosten werden immer teurer und Menschen, die am unteren Ende der Einkommensskala sind, können oft sinnvolle Behandlungen für ihre kranken Kinder nicht bezahlen.

Bernd-Wachtmeister_pixelio.de

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Man sagt zwar, dass notwendige Operationen von der Krankenversicherung in Deutschland übernommen werden, aber es gibt trotzdem viele Behandlungen, die behinderten Kinder oder kranken Kinder das Leben erträglicher machen würden, aber von den Kostenträgern nicht übernommen werden. In einem Land mit einem funktionierenden Gesundheitssystem ist das zwar nicht grundsätzlich der Fall, aber immerhin gibt es viele ärztliche Leistungen, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Für kranke Kinder oder behinderte Kinder, die in Ländern aufwachsen, in denen es keine ausreichende Gesundheitsvorsorge gibt, ist die Situation natürlich noch viel dramatischer. Dort werden nicht einmal Behandlungskosten übernommen, die in unserer Gesellschaft selbstverständlich sind. Es darf nicht sein, dass kranke Kinder und behinderte Kinder, denen geholfen werden könnte, ärztliche Hilfe oder helfende Rehabilitationsmaßnahmen nicht bekommen, nur weil es kein Geld dafür gibt.

Wer für Behandlungskosten Hilfe braucht, kann sich über diese Website melden!

Es gibt viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder, die mit den Erträgen aus den Stiftungen und mit Spenden für Kinder Geld einsammeln, um in vielfältiger Weise zu helfen, dort wo Hilfe notwendig ist. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gehört zu diesen gemeinnützigen Stiftungen, ist aber ganz klar auf die Kostenübernahme der Behandlung kranker Kinder fokussiert. Die Stiftungssatzung sagt aus, dass der Stiftungszweck die Kostenübernahme von Behandlungen für Kinder ist, für die es sonst keinen Kostenträger gibt und deren Eltern die Behandlungskosten der kranken Kinder nicht selbst bezahlen können. Außer diesem Stiftungszweck können Eltern auch Zuwendungen erhalten, wenn es im Zuge der Behandlung ihrer Kinder besondere Kosten gibt, die mit der Betreuung und der Pflege der Kinder und einer schnelleren Genesung zusammenhängen. Wer für Kinder spenden möchte, damit sie eine notwendige Behandlung bekommen oder eine angemessene Hilfe bei der Rehabilitation erwarten dürfen, ist mit seiner Spende für Kinder beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig aufgehoben. Wichtig für Spender ist dabei, dass jede Spende zu 100 Prozent ankommt, denn der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten und selbstverständlich wird für Spenden ab 2.000 Euro und Zustiftungen eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung durch die Merck Finck Stiftung ausgestellt! Für kleine Spenden sind wir sehr dankbar. Wir bitten aber die Spender um Verständnis, dass es einen zu hohen Kostenaufwand bedeuten würde, wenn auch für Spenden unter 2.000 Euro eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe möchte ohne einen Abzug für Verwaltungskosten das gesamte Spendenaufkommen zu 100% dort hinleiten, wo es dringend benötigt wird.

Die Schere zwischen arm und reich darf nicht dazu führen, dass sich nur reiche Menschen eine notwendige Operation und sinnvolle Rehabilitationsmaßnahmen leisten können!   

Wer spenden will, sollte ein klares Ziel verfolgen!

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder, viele Stiftungen für unterschiedliche Zwecke und auch einige Stiftungen für Kinder. Viele dieser Hilfsorganisationen und Stiftungen verfolgen mehrere Ziele und helfen mit Zuwendungen für völlig unterschiedliche Dinge und aus diversen Motivationen heraus. Die Mehrzahl der Spender möchte jedoch eine Spende für einen ganz bestimmten Zweck eingesetzt wissen. Dieses Angebot macht die Stiftung Behandlungskostenhilfe für schwerkranke Kinder.

RIKE_pixelio.de

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Ein Spender, auch bei Spenden für Kinder, sollte stets seinem persönlichen Gefühl nachgeben und sich einen Stiftungszweck heraussuchen, der genau das beschreibt, wofür die Spende eingesetzt werden soll. Außerdem ist es der überwiegenden Mehrzahl der Spender wichtig, dass nur sehr wenig oder besser kein Geld in der Verwaltung der Hilfsorganisationen oder Stiftungen hängen bleibt. Diese beiden Kriterien, d.h. ein klares Ziel der Stiftung, also die Behandlungskostenübernahme für schwerkranke Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt und die Tatsache, dass kein Geld in der Verwaltung hängen bleibt, erfüllt in vollem Umfang der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wer spenden will und sich mit dem Zweck der Spende, die Behandlung schwerkranker Kinder zu ermöglichen identifizieren kann, ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau an der richtigen Stelle. Alle verfügbaren Spendengelder und alle Zustiftungen werden 1:1 ohne Verwaltungskosten nur für den Stiftungszweck eingesetzt. Wie bei allen anerkannten Stiftungen bekommen Spender ab 2.000 Euro und Zustifter selbstverständlich eine bei der Einkommensteuer absetzbare Spendenbescheinigung*.

*Wir bitten um Verständnis, dass wir für Spenden unter 2.000 Euro leider keine Spendenbescheinigungen ausstellen können. Wenn wir diesen Verwaltungsaufwand betreiben würden, müssten wir von den eingehenden Spenden einen Teil für die Administration verwenden. Unsere Entscheidung ist, dass alle Spenden zu 100 Prozent – ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten – bei den Bedürftigen ankommen. Für den geringen Betrag, der bei der Steuererklärung für den Spender unter 2.000 Euro herauskommt, sollte man als Spender keinen Verwaltungskostenabzug von der geleisteten Spende akzeptieren.

Hohe Behandlungskosten? Hilfe, ich kann sie nicht bezahlen!

Die Arztkosten überfordern oft die finanziellen Möglichkeiten der Eltern von kranken Kindern. Obwohl notwendige Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen von den Krankenkassen bezahlt werden, gibt es immer wieder Fälle, in denen es Behandlungsmöglichkeiten gibt, die von den Kostenträgern nicht übernommen werden. Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe setzt sich dort ein, wo es für sinnvolle oder sogar notwendige ärztliche Behandlungen keine Kostenübernahme für die Behandlung von schwerkranken Kindern gibt. Das Problem der Kostenübernahme für Behandlungskosten ist in unserem reichen Land schon vielfach der Hinderungsgrund für eine nachhaltige Behandlung von kranken Kindern, aber viel schlimmer ist es in Ländern, in denen es kein funktionierendes Gesundheitssystem gibt und die Eltern von kranken Kindern, wie auch behinderten Kinder, sehr oft allein gelassen werden. Nur weil kein Geld zur Verfügung steht, müssen vielfach schon kleine Kinder sehr leiden und die Eltern haben keine Möglichkeiten ihren Kindern zu helfen.

Helene Souza_pixelio.de

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Die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskosten-Hilfe haben einen Teil ihres Vermögens für die Behandlung kranker Kinder zur Verfügung gestellt und wollen damit den Eltern helfen, die das Problem haben die Behandlungskosten für schwerkranke Kinder und behinderte Kinder nicht aufbringen zu können. Es gibt zwar viele Hilfsorganisationen für Kinder, die Spenden für Kinder sammeln oder Patenschaften für Kinder in der Dritten Welt vermitteln, aber diese Hilfsorganisationen sind meistens sehr breit aufgestellt und verwenden ihre Mittel oft für die unzureichende Infrastruktur in den betreffenden Ländern und der Verbesserung ganz normalen Lebensumstände der Kinder. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich ein wichtiges Thema innerhalb der Hilfe für Kinder herausgesucht und setzt speziell dort an, wo es sich um kranke Kinder, schwerkranke Kinder und behinderte Kinder handelt, die dringend ärztliche Hilfe benötigen.

Wollen auch Sie für die Behandlungskosten kranker Kinder etwas tun?

Die Spendenbereitschaft ist in Deutschland relativ hoch. Viele Spender wollen aber für einen ganz bestimmten Zweck spenden und wollen sicher sein, dass ihre Spende nicht durch Verwaltungskosten teilweise aufgefressen wird. Wenn Sie kranken Kindern helfen wollen, sind Sie beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig! Alle zur Verfügung stehenden Mittel werden ausschließlich für den definierten Stiftungszweck der Behandlungskostenübernahme für kranke Kinder, deren Eltern die Behandlungskosten nicht selbst tragen können und für die es sonst keinen Kostenträgere gibt.

Wichtig für Spender: Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten! Jede Spende und jede Zustiftung kommt zu 100% bei den Kindern an.

Hier können Sie spenden!

Stiftungen leiden unter den Niedrigzinsen!

Stiftungen haben die Aufgabe das Grundstockvermögen der Stiftung zu erhalten und mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen für den Stiftungszweck finanzielle Mittel für Zuwendungen zur Verfügung zu stellen. Die Geldpolitik der Notenbanken hat wegen der Schuldenberge vieler Staaten einerseits und aus konjunkturellen Gründen andererseits, seit langer Zeit dazu geführt, dass Niedrigzinsen das Leben der Stiftungen schwerer machen. Stiftungen und dazu gehören selbstverständlich auch Stiftungen für Kinder und alle Hilfsorganisationen legen das Stiftungsvermögen, Spenden und Zustiftungen sehr konservativ an, um keine Risiken einzugehen.

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

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Das ist richtig und gut so, aber hat leider dazu geführt, dass durch die Niedrigzinspolitik die Erträge aus Stiftungen aller Art immer geringer werden. Die Niedrigzinsen lassen die Sparvermögen schrumpfen und auch andere konservative Geldanlagen werfen keine Zinsen mehr ab, die über der Inflationsrate liegen. Diese Geldentwertung, die auf lange Sicht auch eine Geldvernichtung werden kann, trifft auch alle Stiftungen. Sparer brauchen einen vernünftigen Zinssatz und auch Stiftungen brauchen gute Zinssätze, damit Erträge erwirtschaftet werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Wenn die Erträge aus Geldanlagen ausbleiben, helfen nur Spenden und Zustiftungen, damit die Stiftungen handlungsfähig bleiben. Wer kranke Kinder unterstützen will, damit auch sie in eine positive Zukunft schauen können oder überhaupt eine Zukunft haben, sollte die Hilfe für Kinder durch den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe daher mit einer Spende unterstützen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe garantiert, dass jeder Euro Spendengeld und jeder Euro aus einer Zustiftung direkt – ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten – an die hilfsbedürftigen Kinder geht. Die Stiftung für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ für schwerkranke Kinder unterstützt Eltern von kranken Kindern, die notwendige Operationen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Alle Spender ab einem Spendenbetrag von 2.000 Euro und Zustifter bekommen selbstverständlich eine steuerrelevante Spendenbescheinigung von der Merck Finck Stiftung. Behandlungskostenhilfe ist ein Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung, die für die Ausstellung der Spendenquittungen zuständig ist.

Für Spenden unter 2.000 Euro stellt die Merck Finck Stiftung keine Spendenbescheinigungen aus. Der Kostenaufwand für kleinere Spenden Spendenquittungen auszustellen, würde die Kosten für den Stiftungsfonds unangemessen belasten und es wäre dann nicht mehr möglich, dass 100 Prozent der Spendengelder auch bei den Hilfsbedürftigen ankommen. Der kleine Steuervorteil, den Spender mit Zuwendungen unter 2.000 Euro bei der Einkommensteuererklärung haben würden, sollte die Spender dazu verleiten, sich die Verwaltungskosten von anderen Hilfsorganisationen und Stiftungen anzuschauen. Es ist sicher im Sinne vieler Spender, dass kein Teil ihrer Spenden im Verwaltungsapparat der Hilfsorganisationen hängen bleibt. Wir möchten, dass 100 Prozent der Spenden auch dort ankommen, wo sie hingehören und bitten für unsere Entscheidung um Verständnis. Selbstverständlich sind wir auch für sehr kleine Spenden sehr dankbar und verwenden sie gerne für den guten Zweck.

Hilfe für Kinder ohne Verwaltungskosten!

Es gibt viele Hilfsorganisationen und auch verschiedene Hilfsorganisationen für Kinder. Die Hilfe für Kinder ist ein Anliegen für viele Menschen und das Spenden für Kinder fällt vielen Menschen leichter, als für diverse andere gemeinnützige Zwecke.

Simone Hainz_pixelio.de

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Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe hat sich einen exakt definierten Bereich herausgesucht, weil die Stifter der Meinung sind, dass für alle kranken Kinder eine adäquate Behandlung möglich sein sollte. Leider ist das in unserem Gesundheitssystem nicht immer gegeben und in anderen Ländern sieht die Situation noch viel schlimmer aus. Teilweise haben die Menschen, die kranke Kinder haben oder Kinder mit Behinderung keine Krankenversicherung und können ihren Kindern aus eigenen Mitteln keinerlei Hilfe zukommen lassen. Die Kosten für Operationen, stationärer Behandlung und Rehabilitationsmaßnahmen sind sehr hoch und für viele Eltern nicht erschwinglich. Genau in diese Lücke möchte der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe stoßen und zielgenau und effektiv eine Hilfe für Kinder anbieten. Diese Hilfe kann alle Behandlungsformen umfassen und auch die Unterstützung der Eltern, die sich um ihre kranken Kinder kümmern wollen. Wenn man sich einmal als Spender für Kinder um die Hilfsorganisationen für Kinder kümmert, wird man feststellen, dass die Verwaltungskosten der Hilfsorganisationen sehr unterschiedlich sind. Der Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ hat garantiert keine Verwaltungskosten. Die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens werden als Zustiftung von den Stiftern privat getragen und die Administration der Stiftungsaufgaben für die Behandlungskostenhilfe, wie auch diese Website wird von allen Beteiligten völlig kostenlos übernommen. Eine Bestätigung dieser Aussage über den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe können Sie als Spender für Kinder jederzeit von den Kontaktpersonen der Merck Finck Stiftung bekommen.