Der Stiftungszweck kann vielfältig sein!
Nach dem deutschen Stiftungsrecht können gemeinnützige Stiftungen für jeden erdenkbaren Zweck errichtet werden, solange er nach den geltenden Gesetzen einem gemeinnützigen Zweck dient. Stifterinnen und Stifter sollten daher bei der Wahl des Stiftungszwecks besonders achtsam sein, denn der Stiftungszweck ist für alle Zeit, also für die Ewigkeit festgelegt. Wenn ein Stiftungszweck nicht klar definiert wurde, kann es sein, dass die Erträge aus einer Stiftung möglicherweise später einmal nicht nach dem eigentlichen Willen der Stifterin oder des Stifters eingesetzt werden. Auch die steuerliche Begünstigung sollte bei der Wahl des Stiftungszwecks bedacht werden, obwohl das bei der großen Auswahl an förderungswürdigen Stiftungsmöglichkeiten im Bereich der gemeinnützigen Stiftungen, mildtätigen Stiftungen und kirchlichen Stiftungen sicher kein Problem darstellen wird.