Archiv für den Tag: 18. Februar 2014

Neuer Fragebogen für Anträge an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

Das deutsche Stiftungsrecht ist sehr streng und alle Stiftungen müssen sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. Die Stiftungsbehörden kontrollieren die Stiftungen regelmäßig und überprüfen die Ausgaben der Stiftungen, auch der Unterstiftungen und Stiftungsfonds, wozu auch der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gehört. Problemlos ist eine Zuwendung an eine Hilfsorganisation, die eine Freistellungsbescheinigung einer Steuerbehörde vorlegen kann und damit ihre Gemeinnützigkeit belegen kann. Kompliziert wird es immer dann, wenn Stiftungen oder gemeinnützige Vereine direkt an hilfsbedürftige Personen Zuwendungen leisten oder ärztliche Hilfen durch Krankenhäuser oder niedergelassene Ärzte direkt mit den Leistungserbringern abrechnen wollen.

Der Fragebogen für Hilfsanträge kann ab sofort abgefordert werden!

Selbstauskunft BehandlungskostenhilfeDamit der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wurde jetzt ein Fragebogen entwickelt, der zwar auf den ersten Blick etwas umfangreich und teils kompliziert aussieht, aber bei genauerem Hinsehen leicht zu beantworten ist. Bei Hilfsanträgen für eine Behandlungskostenhilfe, die direkt mit den Leistungserbringern in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Rehabilitationseinrichtungen abgerechnet werden soll, müssen sich die Hilfesuchenden leider dieser Prozedur unterziehen und alle auf dem Fragebogen aufgelisteten Fragen beantworten und die geforderten Unterlagen dem Hilfeersuchen beiliegen. Da es sich um Originalunterlagen handeln muss, ist auch der Versand per Mail nicht möglich, sondern der Postweg zwingend erforderlich. Alle, die Hilfe für Kinder brauchen, für deren Behandlung es sonst keinen Kostenträger gibt, können den Behandlungskostenhilfe-Fragebogen ab sofort per Mail anfordern. Einfach den Hilferuf unter info@behandlungskostenhilfe.de schildern und per Mail absenden. Der Fragebogen Behandlungskostenhilfe kommt umgehend per Mail an Ihre Anschrift.