Schlagwort-Archiv: 100 % der Spendengelder kommen an

Wie hoch dürfen die Verwaltungskosten bei einer Hilfsorganisation sein?

Die Höhe der Verwaltungskosten einer Hilfsorganisation sollte jeden Spender interessieren, denn das Spendengeld soll ja keine Marmorpaläste, keinen Wasserkopf und keine fürstlichen Gehälter finanzieren. Gleichzeitig muss man aber konstatieren, dass die Höhe der Verwaltungskosten nicht zwingend etwas mit der Seriosität einer Hilfsorganisation zu tun hat. Die verschiedenen Hilfsorganisationen, auch die Hilfsorganisationen für Kinder, arbeiten unter höchst unterschiedlichen Bedingungen. Bei den Spendenorganisationen, die international arbeiten und in exotischen Ländern umfassende Unterstützung für die Hilfsbedürftigen anbieten, fallen wegen der Vielfältigkeit der Aufgaben und der Betreuung der Menschen vor Ort natürlich auch Kosten an, die man nicht nur mit ehrenamtlichen Helfern erfüllen kann. Oft ist es auch eine Frage der Größe der Hilfsorganisation und die Verwaltungskosten einer Hilfsorganisation stehen natürlich auch in unmittelbarer Verbindung zu den angebotenen Leistungen.

Sind 35 Prozent Verwaltungskosten für Hilfsorganisationen noch vertretbar?

Gute Arbeit kostet Geld und wenn es durch ehrenamtliche Helfer geleistet wird kostet es auch etwas – nämlich viel Zeit und großes Engagement. Wenn man sich allerdings die Veröffentlichungen des DZI (Spendensiegels des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen) anschaut, kann man darüber erstaunt sein.

RainerSturm_pixelio.de

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Die Richtlinien des Spendensiegels des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen besagen, dass von den Spendeneinnahmen maximal 35 Prozent der Spendeneinnahmen für die Verwaltung, für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verbraucht werden dürfen. Man konnte in einer Veröffentlichung lesen, dass Ausgabe zwischen 5 Prozent und unter 20 Prozent als „angemessen“ angesehen werden und Kosten von Hilfsorganisationen zwischen 20 und 35 Prozent noch als „vertretbar“ angesehene werden. Der Durchschnitt soll übrigens bei etwa 14 Prozent liegen. Die größte Spendenbewertungs-Organisation in den USA Chartity Navigator hält einen 25 prozentigen Abzug vom Spendenaufkommen für Verwaltungskosten für das vertretbare Maximum. Da muss man sich zwangsläufig die Frage stellen, ob die Kosten für Spendenorganisation in Deutschland so wesentlich höher sind, als die in den USA.

Können Spenden zu 100% ankommen?

Wir möchten keine Hilfsorganisationen verteufeln, die Verwaltungskosten vom Spendenaufkommen abziehen, bevor das gesammelte Geld bei den Hilfsbedürftigen ankommt. Wie im ersten Absatz beschrieben, kostet eine professionelle Hilfe in der ganzen Welt auch Geld und das Sammeln von Spendengeldern ist für viele, besonders kleinere Hilfsorganisationen keine leichte Aufgabe und auch mit Öffentlichkeitsarbeit und Werbung verbunden.

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Wir halten aber die Einschätzungen aus den USA für richtig und sind der Meinung, dass das absolute Maximum Verwaltungskosten für eine Hilfsorganisation, einen gemeinnützigen Verein oder eine mildtätige Stiftung 25 Prozent der Spenden betragen darf, wenn die Organisation weltweit oder mindestens in fernen Ländern Hilfe leistet. Trotzdem gibt es Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen, die alle gesammelten Spenden für Kinder (ohne auch nur einen Euro davon für Verwaltungskosten abzuziehen) nur und ausschließlich für den von den Spendern gedachten Zweck einsetzen. Die Stiftung Behandlungskostenhilfe gehört zu diesem Teil der Hilfsorganisationen.

Wir arbeiten völlig ohne einen Abzug von den eingehenden Spenden!  

Die Kosten für die Vermögensverwaltung und die Buchführung der Stiftung Behandlungskostenhilfe werden jährlich zusätzlich von den Stiftern als Spende eingebracht und die Administration der Hilfsanfragen, der Internetauftritt und der Webseiten-Content werden ehrenamtlich geleistet.

Wenn auch Sie wollen, dass Ihre Spende garantiert zu 100% ankommt, spenden Sie bitte hier oder überweisen Sie einfach auf das auf der Startseite angegebene Spendenkonto der Merck Finck Stiftung. Unter Verwendung schreiben Sie bitte das Stichwort: Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe.

Vielen Dank!