Schlagwort-Archiv: Solidarität für Kinder

Gelebte Solidarität als Hilfe für Kinder!

Die Hilfe für Kinder, die schwer erkrankt, ist in unserer reichen Industriegesellschaft im Prinzip eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Leider gibt es für Kinder mit Behinderung oder kranke Kinder aber nicht für alle notwendigen Fälle einen Kostenträger, der die Behandlungskosten übernimmt. Die Kosten im Gesundheitswesen steigen ständig und so kann es sein, dass es sogar für kranke Kinder in Deutschland keine adäquate Hilfe gibt, die durch die Krankenversicherungen übernommen werden. In anderen Ländern ist die Situation natürlich noch viele schlimmer, weil es dort vielfach keine gesetzliche Krankenversicherung nach unserem Muster gibt und die Eltern der Kinder keine finanziellen Möglichkeiten beispielsweise für eine private Krankenversicherung haben. Es ist selbstverständlich, dass bei diesen Eltern, die kranke Kinder haben, die Kosten für eine Behandlung der Kinder nicht getragen werden können. Für diese Fälle möchte die Stiftung für Kinder, der Stiftungsfonds  „Behandlungskostenhilfe“ gerne mit direkten Zuwendungen an die Leistungserbringer zur Verfügung stehen. Für alle Menschen, die auch solidarisch mit kranken Kindern sind und eine Hilfe für Kinder leisten möchten, ist der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau der richtige Ansprechpartner.

Andrea Damm_pixelio.de

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Spenden für Kinder fließen ohne jeden Abzug zu 100% in die Stiftung und werden
ausschließlich für den Stiftungszweck eingesetzt; d.h. der Hilfe für Kinder, die schwerkrank sind und dringend eine Behandlung brauchen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt. Üben auch Sie Solidarität für kranke Kinder. Wer für Kinder spenden möchte und sein Geld genau für den Zweck der Stiftung für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ einsetzen möchte, meldet sich bitte über diese Website, spendet direkt auf das Konto der Merck  Finck Stiftung mit dem Stichwort „Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe“ oder auch als Direktspende über diese Website. Selbstverständlich bekommt jeder Spender mit einem Spendenbetrag ab 2.000 Euro  auf Wunsch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Für kleinere Spenden können wir leider keine Spendenbescheinigungen ausstellen, weil dadurch die Verwaltungskosten für die Stiftung zu sehr in Anspruch genommen würden. Es ist sicher auch in Ihrem Sinn, dass Ihre Spende zu 100 % bei den kranken Kindern ankommt. Das Versprechen können wir nur halten, wenn Sie Verständnis dafür haben, dass wir die Verwaltungskosten durch Spendenbescheinigungen für kleinere Beträge nicht unangemessen ansteigen lassen wollen. Jedem Spender müsste es wichtiger sein, dass seine Spende wirklich zu 100 Prozent ankommt, als ein kleiner Steuervorteil bei einer Spende unter 2.000 Euro.