Schlagwort-Archiv: Stiftung für kranke Kinder

Die zweijährige Inass aus Marokko braucht eine Herz-OP!

Die kleine Inass ist mit einem Herzfehler zur Welt gekommen. Sie hat ein Loch im Herzen (ventricular septal defect) und braucht dringend eine Operation. Ein marokkanischer Wohltätigkeitsverein und in Deutschland lebende Onkel des Mädchens haben eine Spendenaktion ins Leben gerufen, um das Leiden der kleinen Inass zu mildern und ihr ein neues Leben zu schenken. 20151005_104124Die Eltern des Kindes leben in Marokko in ärmlichen  Verhältnissen und können ihrem Kind nur mit Ihrer Spende helfen. Der Zustand des Kindes hat sich verschlechtert und es besteht dringender Handlungsbedarf.  Die Universitätsklinik Münster hat die Operationskosten mit 19.000,00 Euro beziffert und es gibt bereits Spenden-Zusagen in Höhe von 15.000,00 Euro. Wir brauchen also nur noch 4.000,00 Euro um einem Kind das Leben zu retten.

Jetzt haben Sie die Chance mit Ihrer Spende dazu beizutragen, dass wir der kleinen Inass das Leben retten. Bitte spenden Sie jetzt über das Spendenformular von betterplace.org auf dieser Seite!

Sie bekommen von dieser Plattform für jeden Betrag eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Ihre Spende kommt garantiert zu 100% an! Wir arbeiten ehrenamtlich und von Ihrer Spende geht kein Cent in die Verwaltungskosten.

Nursultan braucht eine Herz-OP und wir brauchen Ihre Spende!

IMG_20151211_WA0001Nursultan ist drei Jahre alt und wurde mit einem Herzfehler in Kirgistan geboren. Es handelt sich um eine Herzfehlbildung, die man unter dem Namen Fallot-Tetralogie kennt. Die Ärzte in Bischkek in Kirgistan können dem Kind nicht helfen und die Eltern bitten jetzt um Ihre Hilfe, damit das Kind gerettet werden kann. Die Operation soll in der Uniklinik in Köln durchgeführt werden und kostet ca. 30.000,00 Euro. Es gibt bereits einige Spenden aus Spendenaktionen und als Kostenbeteiligungen von Hilfsorganisationen.  Der Fehlbetrag, den wir ausgleichen möchten, beläuft sich nur noch auf 3.000,00 Euro. Bitte tragen Sie mit Ihrer Spende dazu bei, dass wir dem kleinen Jungen ein neues Leben schenken können. Der Zustand des Jungen ist nicht sehr gut und die Zeit drängt.

Spenden sie bitter über das Spendenformular von betterplace.org auf dieser Seite. Sie bekommen für jede kleine Spende von dieser Plattform eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt.

Jede Spende kommt zu 100% an, denn wir arbeiten ohne Verwaltungskosten!

 

Ahmed Ibrahim braucht dringend eine Herz-Operation!

Ahmed IbrahimDer kleine Ahmed Ibrahim ist erst wenige Wochen alt und wurde mit einem Herzfehler geboren. Seine Eltern sind aus Syrien in den Irak geflüchtet, haben keine Arbeit und demnach auch kein Einkommen. Die Ärzte im Irak wollen das Kind nur operieren, wenn die Behandlungskosten von etwa 15.000,00 Euro im Voraus bezahlt werden. Ein Cousin des Vaters ist bereits in Deutschland und hat uns um Hilfe gebeten. Wenn auch Sie dem kleinen Ahmed Ibrahim sein gerade erst begonnenes Leben erhalten wollen, spenden Sie bitte jetzt. Das Spendenformular finden Sie auf der rechten Seite. Sie erhalten für jede kleine Spende über das Portal betterplace.org von diesem Portal eine Spendenbescheinigung, die Sie beim Finanzamt geltend machen können. Vielen Dank!

 

Yusufs Herz-OP ist erfolgreich verlaufen – ihm geht es gut!

YUSUF_OPDer Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hatte am 29. Mai 2015, den Fehlbetrag in Höhe von 12.830,00 Euro, der für die Operation des kleinen Yusuf aus dem Irak zugesagt. Der Kostenvoranschlag des Deutschen Herzzentrums in München war mit 35.830,00 Euro veranschlagt und der Betrag wurde in einer Gemeinschaftsaktion von verschiedenen Organisationen zur Verfügung gestellt; der

Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe war mit 12.830,00 Euro dabei.

YUSUF_OP2Wenn auch Sie einen kleinen Beitrag dazu leisten möchten, dass wir schwerkranken Kindern ein neues Leben schenken können, spenden Sie bitte über das Spendenformular von betterplace.org. Sie bekommen von der Spendenplattform für jeden kleinen Betrag eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Vielen Dank!

Spenden und Stiftungen in Deutschland |Merck Finck Stiftung.

Die Deutschen sind ein sehr spendenfreudiges Volk. Im Jahr 2013 haben die Bundesbürger etwa 6,3 Milliarden Euro gespendet, was immerhin ca. 5 Prozent mehr waren, als im Vorjahr. Die durchschnittliche Spende lag in früheren Jahren bei 29,00 Euro und im Jahr 2013 waren das 33,00 Euro. Die Spendenbereitschaft steigert sich mit dem Lebensalter. So lag der durchschnittliche Spendenbetrag bei der Altersgruppe über 70 Jahre bei 269,00 Euro. Etwa 79 Prozent aller Spenden in Deutschland wurden an Organisationen gegeben, die humanitäre Hilfe anbieten oder soziale Zwecke.

Die Zahl der Stiftungen in Deutschland hat wieder zugenommen. Allein im Jahr 2013 gab es 638 Neugründungen, immerhin 3,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Die gesamte Anzahl der eingetragenen Stiftungen in Deutschland beträgt 20.150. Trotz aller Spendenbereitschaft liegt Deutschland im internationalen Vergleich nicht sonderlich gut. Der World Giving Index bildet allerdings nicht nur Geldspenden, sondern auch persönliche Hilfsleistungen ab. In diesem Index belegt die USA den ersten Platz und Deutschland findet man lediglich auf Platz 22.

Die Merck Finck Stiftung unterstützt diverse Projekte!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist in die Merck Finck Stiftung integriert. Es handelt sich dabei um eine private Stiftung, deren Stifter anonym bleiben wollen. Die Administration und Abwicklung von Hilfsprojekten wird beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ehrenamtlich erledigt. Die Konten- und Buchführung, die Kontrolle und die Jahresabschlüsse übernimmt die Merck Finck Stiftung in München.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat im Jahr 2014 viele unterschiedliche Hilfsanträge bearbeitet und konnte bei einigen hilfesuchenden mit entscheidenden Beträgen für eine notwendige Behandlung von kranken Kindern helfen.

Hier einige Beispiele der Hilfen durch den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

In einer Gemeinschaftsaktion wurde ein an Leukämie erkranktes Kind aus dem Kongo erfolgreich behandelt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat allein dafür 30.000 Euro bereitgestellt. Ein schwerkrankes Mädchen konnte mehrfach durch die Finanzierung der Behandlungskosten durch den Stiftungsfonds in einem Naturheilzentrum behandelt werden und es werden nach jeder Behandlungsserie signifikante Erfolge gemeldet. Zwei Operationen wurden für zwei Mädchen in Nepal finanziert. In einem Fall war es eine Not-OP am Blinddarm und in dem anderen Fall handelte es sich um eine operative Nachbehandlung einer schweren Verbrennung. Ein Säugling aus Kirgisien musste dringend operiert werden und in einer Verbundhilfe von mehreren Organisationen konnte der Transport, die Unterbringung und die Behandlung im Uniklinikum Münster finanziert werden. Den größten Anteil an dieser Hilfsaktion hatte der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe mit knapp 11.500 Euro.

Hier einige beispielhafte Hilfsleistungen der Merck Finck Stiftung:

Seit vielen Jahren ist die Merck Finck Stiftung Sponsor einer Benefizveranstaltung der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft in Münster. Im vergangenen Jahr wurde das 13. Montagskonzert zu Gunsten MS-Kranker unterstützt. Ein Betrag in Höhe von 5.000 Euro wurde für das Projekt „MINT- fit for future“ gegeben. MINT steht für naturwissenschaftlich-technische Berufe.  Die Werkstatt Lebenshunger e.V. Düsseldorf wurde durch die anonyme Zustiftung innerhalb der Merck Finck Stiftung unter dem Namen „Stiftungsfonds Helfende Hände“ mit einer Summe von 4.000 Euro unterstützt. Auch aus dem Stiftungsfonds Helfende Hände ging eine Spende in Höhe von 15.000 Euro an den ambulanten Kinderhospizdienst des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. Düsseldorf.

Dies waren nur einige Beispiele aus dem breiten Hilfsangebot, das durch die Merck Finck Stiftung, die den Namen Gemeinsam mehr erreichen trägt. Die Stiftung ist sehr breit aufgestellt und bietet für Menschen, die spenden, eine Zustiftung machen wollen oder einen eigenen Stiftungsfonds gründen möchten neben humanitären, mildtätigen Zwecken auch Ansatzpunkte für Spender, die sich in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens durch eine Geldspende einbringen wollen.

Spenden, eine Zustiftung machen oder einen zweckgebundenen Stiftungsfonds?

Spenden gehen grundsätzlich in den Bereich der Stiftung, für den die Spende geleistet wird. Wenn Sie also für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe spenden wollen, dann muss unter Verwendung auf Ihrer Überweisung stehen: Für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe.

Spenden Sie an die Merck Finck Stiftung, so fließt das Geld in den Spendentopf, aus dem eine Vielzahl von Projekten gefördert wird. Der Förderkatalog der Merck Finck Stiftung:

  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Wissenschaft und Forschung
  • Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Demokratisches Staatswesen
  • Bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
  • Schutz von Ehe und Familie
  • Mildtätigkeit
  • Hilfe für politisch, ethnisch und religiös Verfolgte
  • Religion
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege

Bei Spenden ab 2.000 Euro an die Merck Finck Stiftung können Sie sich zweckgebunden für einen der im Förderkatalog genannten Zwecke entscheiden.

Zustiftungen ab 20.000 Euro an die Merck Finck Stiftung!

Wenn eine Zustiftung ohne Verwendungshinweis erfolgt, geht die Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Merck Finck Stiftung über. Nur die daraus erwirtschafteten Erträge stehen für den gedachten Zweck zur Verfügung. Wer für einen bestimmten Zweck eine Zustiftung ab 20.000 Euro machen möchte, kann innerhalb der Merck Finck Stiftung einen Stiftungsfonds gründen und auf diese Weise sichern, dass die Erträge daraus nur zweckgebunden verwendet werden dürfen.

Zweckgebundene Spenden an einen Stiftungsfonds bzw. einer Zustiftung.

Jede Spende kann zweckgebunden für einen bestimmten Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung erfolgen. Auf dem Überweisungsträger muss nur der Name der Zustiftung, also beispielsweise „Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe“ stehen. Wenn Sie für ein bestimmtes Projekt des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe spenden möchten ist das selbstverständlich auch möglich. Sie schreiben einfach unter Verwendung auf den Überweisungsträge: Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zweckgebunden für: (Beispiel: „Artur“  oder einen anderen Namen aus einem veröffentlichten, aktuellen Spendenaufruf). Auf diese Weise sind Sie sicher, dass Ihre Spende ganz genau da ankommt, wohin Sie das Geld verwendet wissen möchten. Spenden an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe kommen zu 100% an! Kein Abzug von Verwaltungskosten – gleich welcher Art. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet komplett ehrenamtlich und die Kosten für die Vermögensverwaltung, Buchhaltung und den Jahresabschluss durch die Merck Finck Stiftung werden zusätzlich in jedem Jahr von den Stiftern privat übernommen.

Versprochen!

 

 

Kushi wurde erfolgreich operiert!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat die wieder einmal notwendige Operation für Kushi bezahlt. Die OP wurde in ihrem Heimatland Nepal in der Hauptstadt Kathmandu durchgeführt. Hier ein kleiner Überblick:

Kushi war mit siedendem Fett fürchterlich verbrannt worden und musste seit November 2011 bereits zum 7. Mal operiert werden. Wie auch in der Vergangenheit wurde verbranntes, vernarbtes und verwachsenes Gewebe entfernt und auf die Stellen wurde gesunde Haut transplantiert. Diese Operation muss Kushi bis zum Ende ihres Wachstums immer wieder über sich ergehen lassen, um die Beweglichkeit der Haut zu sichern.

Die letzte Operation wurde im August am Hals vorgenommen und ist erfolgreich verlaufen.
Das Mädchen war bis Anfang September im Krankenhaus, wo die Wunden täglich gepflegt wurden, bis der Wundbereich geschlossen war. Zusätzlich bekommt Kushi Physiotherapie mit Übungen, die die neu transplantierte Haut beweglich machen sollen.

Khusi March 2014 - 07 Inzwischen sind die Operations-Wunden komplett verheilt und Kushi geht wieder in die Schule. In etwa sechs Monaten wird sie wieder zur Untersuchung erscheinen, damit festgestellt werden kann, wann die nächste Operation erfolgen muss.

Bild: Back-to-Life

Die letzte Operation wurde vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bezahlt. Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende, damit genügend Geld für die nächste Operation zusammen kommt.

Die Hilfsanfragen für Behandlungskosten reißen nicht ab!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist trotz seiner erst seit einigen Monaten begonnenen Tätigkeit inzwischen zu einer Adresse geworden, an die sich viele Hilfesuchende wenden. Es wurde und wird keine Werbung für den Stiftungsfonds gemacht, der bei für die Eltern nicht bezahlbaren Behandlungskosten Hilfe anbietet, denn alle Spenden werden ausschließlich für die Behandlung von kranken Kindern verwendet. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten, denn die Administration der Website und die Abwicklung von Hilfsanfragen an die Stiftung werden ehrenamtlich geleistet. Die nicht zu verhindernden Kosten für die Vermögensverwaltung, die Buchführung und die Jahresabschlüsse des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden als zusätzliche Spenden von den Stiftern übernommen.

 

Hier zwei aktuelle Beispiele von Hilfsanfragen nach Hilfe für Behandlungskosten:

 

Ein 4-jähriger Junge aus der Ukraine leidet an einem Gehirntumor!

 

Die Eltern des kleinen Jungen sind aus der Ukraine mit einem Touristenvisum eingereist und haben bereits alle Ersparnisse für die Behandlung des schwerkranken Kindes eingesetzt. Leider sind die eigenen Mittel jetzt erschöpft und der Junge braucht eine Protonenbestrahlung, die etwa 50.000 Euro kostet.

Rainer Sturm_pixelio.de

Rainer Sturm_pixelio.de

Der Hilferuf kommt von einer Elternhilfe für krebskranke Kinder, die sich für die Behandlung des Kindes, das keine Krankenversicherung hat, einsetzt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat der Elternhilfe inzwischen einen Selbstauskunftsbogen geschickt, der zur Einhaltung der strengen Vorschriften im deutschen Stiftungsrecht leider nötig ist. Wenn diese kleine bürokratische Hürde genommen ist und es stiftungsrechtliche keine Bedenken gibt, gehen wir davon aus, dass dem Kind zunächst mit einer ersten notwendigen Behandlung geholfen werden kann. 

 

Die 1 ½ – jährige Sofia aus Russland leidet an Epilepsie!

 

Es wird den Eltern der kleinen Sofia aus Russland zwar keine Heilung versprochen, aber es gibt durchaus alternative Behandlungsmethoden, die das Leben des Kleinkindes erträglicher machen können. Eine Spezialklinik hat das Mädchen bereits behandelt und man hat nach einigen Versuchen jetzt eine Therapie gefunden, die Wirkung zeigt. Die täglichen Krampfanfälle konnten in der Häufigkeit bereits deutlich reduziert werden und die Ärzte gehen davon aus, dass sich der Zustand des kranken Kindes weiterhin stabilisieren wird. Es sind dazu mehrere Klinikaufenthalte mit einer Behandlungsserie notwendig, die für dieses Jahr mit etwa 15.000 bis 20.000 Euro eingeschätzt werden. Die in Deutschland eingesetzte Behandlungsmethode ist in Russland nicht anerkannt und wird auch von den Ärzten in Russland nicht angeboten. Der Hilferuf kommt von der Großmutter der kleinen Sofia, die in Deutschland lebt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat einen Selbstauskunftsbogen an die Großmutter des Kindes geschickt und wartet jetzt auf die für die Bearbeitung des Hilferufs notwendigen Unterlagen. Sollten die eingereichten Unterlagen eine Zuwendung nach dem Stiftungsrecht zulassen, ist davon auszugehen, dass der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zunächst die Behandlungskosten für 2014 übernehmen wird.

 

Wenn auch Sie für kranke Kinder spenden wollen, können Sie das hier.

Jede Spende ist willkommen!

Es warten noch viele andere Kinder, die keine Krankenversicherung haben und deren Eltern die oft teuren Behandlungskosten nicht tragen können, auf dringende ärztliche Hilfe!

 

 

 

Geld parken für einen guten Zweck: Das Stifterdarlehen!

Die Zinsen sind auf Niedrigniveau und auch mit sicheren Staatsanleihen kann man heute kein Geld mehr verdienen. Verschiedene Versicherungen bieten Parkkonten an, auf denen die Anleger einen Zins von etwa maximal 1,5 Prozent erzielen können. Für vermögende Menschen kommt es vielfach aber nicht mehr auf den Ertrag aus ihren Geldanlagen an, sondern oft ist nur die Sicherheit der Geldanlage ein Entscheidungskriterium. Die Aktienmärkte haben wegen der Niedrigzinsen seit mehreren Jahren einen Boom gehabt, denn Aktien sind eine der wenigen Geldanlagen, mit denen man noch einen Ertrag über der Geldentwertung durch Inflation erzielen kann. Aktien sind allerdings keine sichere Geldanlage, sondern sie beinhalten immer ein Kursrisiko. Wie alle Anleger wissen, hängt der Aktienkurs nicht nur zwingend von der Ertragskraft eines Unternehmens ab, sondern wird auch in vielen Fällen durch äußere Einflüsse gedrückt. Angesichts dieser Unsicherheit und der befürchteten Blase auf den Aktienmärkten suchen Anleger stets nach sicheren Geldanlagen.

Das Stifterdarlehen als Parkkonto als sichere Geldanlage!

Thorben Wengert_pixelio.de

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Vermögende Menschen oder Menschen, die einfach mehr Geld haben, als sie ausgeben wollen oder können, möchten in vielen Fällen mit ihrem Geld armen und kranken Menschen helfen. Wer nicht auf den Ertrag aus seinem Vermögen angewiesen ist und auf die schmale Verzinsung bei einer sicheren Geldanlage verzichten kann, sollte sich überlegen, ob nicht ein Stifterdarlehen als Parkkonto eine gute Sache ist. Bei einem Stifterdarlehen handelt es sich um ein ganz normales Darlehen mit einem Darlehensvertrag. Der Darlehensgeber stellt einer Stiftung einen Geldbetrag zur Verfügung, den die Stiftung bei Fälligkeit zurückzahlt. Im Gegensatz zu einem normalen Darlehen, bekommt die Stiftung das Geld allerdings ohne einen Zins dafür zahlen zu müssen. Das Geld des Darlehensgebers wird von der Stiftung im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung eingesetzt und die Erträge daraus stehen der Stiftung für ihre Arbeit zur Verfügung. Wichtig für den Darlehensgeber ist, dass das Geld nicht in das Grundstockvermögen der Stiftung fließt, wie das beispielsweise bei einer Zustiftung der Fall ist. Der Darlehensgeber erhält in der Regel eine Bürgschaft von der Stiftung und bekommt das eingezahlte Geld am Ende der Laufzeit einfach ohne Zinsen zurück. Bei den entgangenen Zinsen handelt es sich nicht um eine Spende im Sinne von § 10 EStG und für die Darlehenssumme gibt es auch keine Zuwendungsbestätigung, die steuerlich geltend gemacht werden kann. Sollte sich der Darlehensgeber am Ende der Laufzeit des Darlehens allerdings entscheiden das Geld als Zustiftung in der Stiftung zu belassen, wird dafür selbstverständlich eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt, die der Zustifter wahlweise nach § 10 b Abs. 1 oder Abs. 1a EStG steuerlich nutzen kann.

Wenn Sie also mehr Geld haben, als Sie im Moment ausgeben wollen, können Sie es auf einem Parkkonto beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gerne eine Zeit lang verwalten lassen. Die Vermögensverwaltung des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist an die Privatbank Merck Finck übertragen und wird professionell gemanagt. Auf diese Weise sind Sie sicher, dass das Stifterdarlehen in guten Händen ist. Mit einem Stifterdarlehen helfen Sie dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe im Finanzmarkt Erträge zu erzielen, von denen schwerkranke Kinder profitieren. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten. Sie sind also sicher, dass jeder Euro, der mit Ihrem Geld verdient wird, nur dem guten Zweck dient!

 

Die Behandlungskosten übernimmt die Stiftung!

Es gibt viele Stiftungen, Hilfsorganisationen und gemeinnützige Vereine, die sich mit einer Vielzahl von Aufgaben und beispielhaftem Engagement um die Verbesserung der Lebensumstände von Menschen in der Dritten Welt kümmern. In den meisten Fällen helfen die Stiftungen und Hilfsorganisationen in einem breit angelegten Rahmen. Es geht um die Ernährung, um die Gesundheit, um Bildung und viele andere Hilfsangebote. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich ein eng definiertes Feld für die Hilfe gesteckt.

S.v.Gehren_pixelio.de

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Er hilft eine adäquate ärztliche Behandlung für kranke Kinder zu ermöglichen, die keine oder mindestens keine ausreichende Krankenversicherung haben und in den Fällen, in denen die Eltern der kranken Kinder nicht in der Lage sind die Behandlungskosten selbst zu tragen. Für diese armen, kranken Kinder gibt es in vielen Fällen keinerlei Hilfen, um sie von ihren Schmerzen und ihrem Leid zu befreien. Es geht manchmal soweit, dass die Kinder ohne ärztliche Hilfe sogar sterben würden.

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann über diese Website um Hilfe bitten!

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann sich über diese Website an den Stiftungsfonds wenden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet aber auch mit verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen, die Hilferufe an die Stiftung weiterleiten. Die aktuellen Partner des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind der Verein „Herz für Kinder“ und der Verein „Back-to-Life“. Diese beiden Partner-Organisationen helfen mit großem Engagement und sehr viel Geld auf verschiedenen Ebenen in mehreren Ländern der Welt, damit es einer großen Zahl von sehr armen Menschen besser geht. Es gibt aber auch Stiftungen, die über relativ geringe Mittel verfügen oder Organisationen, bei denen es die Satzung nicht erlaubt, für die direkte Hilfe für kranke Kinder zu sorgen. Das Stiftungsrecht in Deutschland ist sehr streng reglementiert und die Stiftungen dürfen ausschließlich dort helfen, wo die benötigte Hilfe exakt mit der Stiftungssatzung übereinstimmt.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bietet eine Zusammenarbeit an!

Wenn Sie für eine Stiftung oder Verein tätig sind, deren Satzung keine Hilfe für schwerkranke Kinder vorsieht, sind Sie herzlich zu einer Zusammenarbeit mit dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eingeladen. Wir werden Ihr Zusammenarbeitsangebot prüfen und stehen jederzeit für Auskünfte über unser Hilfsangebot zur Verfügung. Eine Möglichkeit der Zusammenarbeit wäre beispielsweise die Weiterleitung von Hilferufen, die in den Arbeitsumfang des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe passen. Wir kümmern uns dann um die Hilfsanfragen und stimmen die Vorgehensweise mit Ihnen ab.

S. Hofschlaeger_pixelio.de

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Wenn Sie als Hilfsorganisation oder Stiftung eine Freistellungsbescheinigung vorlegen können und eine Spendenquittung ausstellen dürfen, ist die Abwicklung über Ihre Stiftung oder Hilfsorganisation möglich. Sollten Sie keine Freistellungsbescheinigung vorlegen können oder die Abwicklung nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns direkt mit den hilfebedürftigen Personen und sorgen für eine unbürokratische Abwicklung. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass auch wir uns streng an das deutsche Stiftungsrecht halten müssen, was u.a. bedeutet, dass wir die Antragsteller um entsprechende Auskünfte bitten müssen, um den mildtätigen Zweck der Zuwendung belegen zu können.

Wenn auch Sie schwerkranken Kindern helfen wollen, spenden Sie einfach!