Hilfe für Behandlungskosten von mehreren Organisationen!

Es kommt leider oft vor, dass Anfragen für eine Behandlungskostenhilfe gleichzeitig oder auch in zeitlichen Abständen an mehrere Hilfsorganisationen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen versendet werden. Dabei warten die Anfragenden vielfach nicht auf eine Antwort der zuerst angefragten Hilfsorganisation, Stiftung oder gemeinnützigen Vereins. Bei großen Summen kann das dazu führen, dass alle angefragten Stellen aus Kostengründen die Anfrage ablehnen müssen. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte in jeder Anfrage alle Adressaten, die auch die Hilfsanfrage bekommen haben, benennen. Das beinhaltet die große Chance, dass sich die Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereine und Stiftungen untereinander verständigen und dadurch vielleicht eine Hilfe für Behandlungskosten in einer konzertierten Aktion bewältigen können.

Wie erhöhe ich die Chance Behandlungskostenhilfe zu bekommen?

Gemeinnützige Vereine, Hilfsorganisationen (natürlich auch Hilfsorganisationen für Kinder) und Stiftungen leben von Spenden bzw. die Stiftungen zusätzlich von den Erträgen aus dem Grundstockvermögen der betreffenden Stiftung. Das Grundstockvermögen der Stiftungen darf nicht angetastet und verbraucht werden, sondern soll grundsätzlich für immer als Stammkapital für die Erwirtschaftung von Erträgen zur Verfügung stehen, die dann dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden können. Besonders in Zeiten, in denen die Kapitalmärkte wenig Zinsen für sichere Geldanlagen bringen, haben die Stiftungen oft nicht genug Geld zur Verfügung, um allen Hilfsanfragen eine Zusage zu erteilen. Auch die Spenden für gemeinnützige Vereine und Hilfsorganisationen aller Art sind nicht immer für alle notwendigen Hilfen bei Behandlungskosten ausreichend zur Verfügung. Aus diesem Grund sollte jeder Hilfesuchende für Behandlungskosten grundsätzlich in jeder Anfrage alle Vereine, Hilfsorganisationen und Stiftungen benennen und die Kontaktdaten aufführen. Auf diese Weise haben die verschiedenen Empfänger der Hilfsanfrage die Möglichkeit sich untereinander abzustimmen, ob eine gemeinsame Hilfe für den einen oder anderen Fall möglich ist.

Viele kleinere Beträge können eine teure Behandlung ermöglichen!

Denken Sie bitte bei Ihren Hilfsanfragen daran, dass Sie uns sofort alle Organisationen benennen, bei denen Sie auch eine Hilfe für Behandlungskosten beantragt haben. Auch wenn es bereits Zusagen für eine Kostenbeteiligung in irgendeiner Größenordnung gibt, sollten Sie das unbedingt deklarieren. Wir werden uns in jedem berechtigten und begründeten Fall darum bemühen, dass wir uns mit allen angefragten Organisationen in Verbindung setzen und uns darum kümmern, ob eine gemeinschaftliche Aktion möglich ist, in der jede der angefragten Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen eventuell mit einem Teilbetrag zur Verfügung stehen kann. Operationen und spezielle Behandlungsmethoden sind oft sehr teuer und aus diesem Grund kann den notwendigen Betrag vielfach eine einzelne Organisation nicht aufbringen. Wir stellen uns für Sie als Vermittler zwischen den einzelnen Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen zur Verfügung und bündeln für Sie die Aussagen und Zusagen der beteiligten Institutionen. Wer diese Chance Hilfe für Behandlungskosten zu bekommen nicht nutzt, gefährdet den Erfolg einer Hilfsanfrage selbst!

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