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Mit Spenden und Zustiftungen das Leben von Kindern retten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine private Stiftung, die ein Teil der großen Merck Finck Stiftung ist. Die Merck Finck Stiftung wurde durch die renommierte Privatbank Merck Finck in München gegründet und hat sich in der Satzung zu einer Vielzahl von sozialen Aufgabe verpflichtet.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat es sich zur Aufgabe gemacht Kindern zu helfen, die sich durch eine Krankheit in einer Notlage befinden. Entsprechend den Bestimmungen im deutschen Stiftungsrecht wird jede Hilfsanfrage sorgfältig geprüft und es wird u.a. dabei festgestellt, dass es keinen anderen Kostenträger (wie beispielsweise eine Krankenversicherung) gibt und die Eltern der kranken Kinder selbst finanziell nicht in der Lage sind die Behandlungskosten zu tragen, Die Zuwendungen werden nur nach sachlichen Kriterien beurteilt und ohne Rücksicht auf Nationalität, Hautfarbe oder Religion bewilligt oder abgelehnt.

Behandlungskostenübernahme durch Co-Finanzierungen!

Soweit es die Mittel des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe erlauben, werden die kompletten Behandlungskosten für ein krankes Kind übernommen. Es kommt allerdings oft vor, dass es zu Co-Finanzierungen mit anderen Hilfsorganisationen, Vereinen oder Stiftungen kommt, weil die Behandlung in der Regel sehr teuer ist. Die höchsten Kosten entstehen vielfach bei Knochenmarktransplantationen oder z.B. Organtransplantationen. Für derartige Fälle reichen die Mittel des Stiftungsfonds meist nicht aus und es ist manchmal nicht einmal möglich die Operationskosten und die Behandlungskosten nach der Operation durch mehrere Institutionen zusammen zu bekommen. Aus diesem Grund ist es für Hilfesuchende sehr wichtig, sich an mehrere Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen zu wenden und es allen angefragten Organisationen offengelegt wird, an welche Institutionen die Hilfsanfrage gesendet wurde. Vielfach ist es so, dass sich die Hilfsorganisationen untereinander verständigen und es auf diese Weise zu einer Co-Finanzierung kommt.

Abrechnung von Behandlungskosen bei Co-Finanzierung!

Damit es zu einer Zusammenführung aller Aktivitäten kommt und nur eine einmalige Prüfung einer Hilfsanfrage erforderlich ist, ist es sinnvoll, bei einer Co-Finanzierung von Behandlungskosten einer Organisation die Federführung zu überlassen.  In den meisten Fällen übernehmen die Federführung einer der größeren Vereine oder Hilfsorganisationen, weil diese Institutionen die umfangreichste Administration haben. Wenn es nur eine Prüfung im Hinblick auf die Bedürftigkeit gibt und die anderen Beteiligten an einer Co-Finanzierung die Spenden an die federführende Organisation leisten, ist es allerdings äußerst wichtig, dass die federführende Organisation eine steuerliche Freistellung vorweisen kann, damit die Kooperationspartner für ihre Zuwendungen eine Spendenbescheinigung bekommen.

Welche Kosten werden übernommen?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe, wie auch einige andere Hilfsorganisationen, Vereine oder Stiftungen, übernehmen nur die reinen Behandlungskosten. Diese Behandlungskosten müssen als Rechnung von den Leistungserbringern dokumentiert werden. Etwaige Reisekosten, Visagebühren, Kosten für die Unterkunft außerhalb des Krankenhauses oder die Unterbringung von Begleitpersonen, Dolmetscherkosten oder Kosten für die Übersetzung von ärztlichen Stellungnahmen usw. werden nicht übernommen. Wenn eine Behandlung eines Kindes nicht im Heimatland erfolgen kann, muss dafür eine Stellungnahme eines Krankenhauses vorgelegt werden, dass die Behandlung in dem betreffenden Land nicht durchgeführt werden kann. Alle eingereichten Unterlagen und Dokumente müssen in deutscher Sprache und teilweise mit einer Beglaubigung vorgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt bei ärztlichen Stellungnahmen ist der, dass die Diagnose und der Therapievorschlag in einer für Nichtmediziner verständlichen Ausdrucksweise erfolgen müssen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in der Administration kein ärztliches Personal und will aus den Mittel, die für die dringende Behandlung von schwerkranken Kindern verwendet werden sollen, kein Geld für die „Übersetzung“ von Diagnosen oder Therapievorschlägen  ausgeben. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten und diese grundsätzliche Auffassung der Stifter wird ohne wenn und aber umgesetzt. Die gesamte Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird ehrenamtlich durchgeführt und die Kosten für die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Buchführung und die Jahresabschlüsse der Stiftung werden durch die Stifter in jedem Jahr zusätzlich privat übernommen.

Hilfe für Behandlungskosten von mehreren Organisationen!

Es kommt leider oft vor, dass Anfragen für eine Behandlungskostenhilfe gleichzeitig oder auch in zeitlichen Abständen an mehrere Hilfsorganisationen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen versendet werden. Dabei warten die Anfragenden vielfach nicht auf eine Antwort der zuerst angefragten Hilfsorganisation, Stiftung oder gemeinnützigen Vereins. Bei großen Summen kann das dazu führen, dass alle angefragten Stellen aus Kostengründen die Anfrage ablehnen müssen. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte in jeder Anfrage alle Adressaten, die auch die Hilfsanfrage bekommen haben, benennen. Das beinhaltet die große Chance, dass sich die Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereine und Stiftungen untereinander verständigen und dadurch vielleicht eine Hilfe für Behandlungskosten in einer konzertierten Aktion bewältigen können.

Wie erhöhe ich die Chance Behandlungskostenhilfe zu bekommen?

Gemeinnützige Vereine, Hilfsorganisationen (natürlich auch Hilfsorganisationen für Kinder) und Stiftungen leben von Spenden bzw. die Stiftungen zusätzlich von den Erträgen aus dem Grundstockvermögen der betreffenden Stiftung. Das Grundstockvermögen der Stiftungen darf nicht angetastet und verbraucht werden, sondern soll grundsätzlich für immer als Stammkapital für die Erwirtschaftung von Erträgen zur Verfügung stehen, die dann dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden können. Besonders in Zeiten, in denen die Kapitalmärkte wenig Zinsen für sichere Geldanlagen bringen, haben die Stiftungen oft nicht genug Geld zur Verfügung, um allen Hilfsanfragen eine Zusage zu erteilen. Auch die Spenden für gemeinnützige Vereine und Hilfsorganisationen aller Art sind nicht immer für alle notwendigen Hilfen bei Behandlungskosten ausreichend zur Verfügung. Aus diesem Grund sollte jeder Hilfesuchende für Behandlungskosten grundsätzlich in jeder Anfrage alle Vereine, Hilfsorganisationen und Stiftungen benennen und die Kontaktdaten aufführen. Auf diese Weise haben die verschiedenen Empfänger der Hilfsanfrage die Möglichkeit sich untereinander abzustimmen, ob eine gemeinsame Hilfe für den einen oder anderen Fall möglich ist.

Viele kleinere Beträge können eine teure Behandlung ermöglichen!

Denken Sie bitte bei Ihren Hilfsanfragen daran, dass Sie uns sofort alle Organisationen benennen, bei denen Sie auch eine Hilfe für Behandlungskosten beantragt haben. Auch wenn es bereits Zusagen für eine Kostenbeteiligung in irgendeiner Größenordnung gibt, sollten Sie das unbedingt deklarieren. Wir werden uns in jedem berechtigten und begründeten Fall darum bemühen, dass wir uns mit allen angefragten Organisationen in Verbindung setzen und uns darum kümmern, ob eine gemeinschaftliche Aktion möglich ist, in der jede der angefragten Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen eventuell mit einem Teilbetrag zur Verfügung stehen kann. Operationen und spezielle Behandlungsmethoden sind oft sehr teuer und aus diesem Grund kann den notwendigen Betrag vielfach eine einzelne Organisation nicht aufbringen. Wir stellen uns für Sie als Vermittler zwischen den einzelnen Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen zur Verfügung und bündeln für Sie die Aussagen und Zusagen der beteiligten Institutionen. Wer diese Chance Hilfe für Behandlungskosten zu bekommen nicht nutzt, gefährdet den Erfolg einer Hilfsanfrage selbst!