Schlagwort-Archiv: Operationskostenübernahme

Masha aus der Ukraine hat einen Hirntumor!

Masha ist erst 3 ½ Jahre alt und musste bereits acht Operationen überstehen. Sie hat einen bösartigen Gehirntumor, der erst teilweise entfernt werden konnte und immer wieder wächst. image-29-10-15-11-46Im Moment hat der Krebs wieder die ursprüngliche Größe von etwa sieben Zentimeter Durchmesser erreicht und die nächste Operation ist dringend erforderlich. Die Ärzte in der Ukraine haben es nicht geschafft den Tumor komplett zu entfernen. Jetzt bekommt das kleine Mädchen erst einmal Chemotherapie, die das Wachstum der bösartigen Geschwulst stoppen soll. Die Eltern haben eine Spezialklinik gesucht und das Klinikum „Bambino Gesu“ in Rom ist bereit die kleine Masha zu operieren. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 154.000,00 Euro. Die Eltern des Kindes haben für die letzten Behandlungen alles Geld verbraucht und können diese Summe auf keinen Fall aufbringen. Bisher konnten für Masha 28.000,00 Euro gesammelt werden.

Helfen Sie bitte mit das Leben des Kindes zu retten!

Jede kleine Spende hilft und wenn Sie über das auf dieser Website eingebundene Spendenformular von betterplace.org ihren Beitrag leisten, bekommen Sie von dieser Spendenplattform am Anfang des nächsten Jahres eine steuerlich verwertbare Spendenbescheinigung.

Mit Spenden und Zustiftungen das Leben von Kindern retten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine private Stiftung, die ein Teil der großen Merck Finck Stiftung ist. Die Merck Finck Stiftung wurde durch die renommierte Privatbank Merck Finck in München gegründet und hat sich in der Satzung zu einer Vielzahl von sozialen Aufgabe verpflichtet.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat es sich zur Aufgabe gemacht Kindern zu helfen, die sich durch eine Krankheit in einer Notlage befinden. Entsprechend den Bestimmungen im deutschen Stiftungsrecht wird jede Hilfsanfrage sorgfältig geprüft und es wird u.a. dabei festgestellt, dass es keinen anderen Kostenträger (wie beispielsweise eine Krankenversicherung) gibt und die Eltern der kranken Kinder selbst finanziell nicht in der Lage sind die Behandlungskosten zu tragen, Die Zuwendungen werden nur nach sachlichen Kriterien beurteilt und ohne Rücksicht auf Nationalität, Hautfarbe oder Religion bewilligt oder abgelehnt.

Behandlungskostenübernahme durch Co-Finanzierungen!

Soweit es die Mittel des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe erlauben, werden die kompletten Behandlungskosten für ein krankes Kind übernommen. Es kommt allerdings oft vor, dass es zu Co-Finanzierungen mit anderen Hilfsorganisationen, Vereinen oder Stiftungen kommt, weil die Behandlung in der Regel sehr teuer ist. Die höchsten Kosten entstehen vielfach bei Knochenmarktransplantationen oder z.B. Organtransplantationen. Für derartige Fälle reichen die Mittel des Stiftungsfonds meist nicht aus und es ist manchmal nicht einmal möglich die Operationskosten und die Behandlungskosten nach der Operation durch mehrere Institutionen zusammen zu bekommen. Aus diesem Grund ist es für Hilfesuchende sehr wichtig, sich an mehrere Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen zu wenden und es allen angefragten Organisationen offengelegt wird, an welche Institutionen die Hilfsanfrage gesendet wurde. Vielfach ist es so, dass sich die Hilfsorganisationen untereinander verständigen und es auf diese Weise zu einer Co-Finanzierung kommt.

Abrechnung von Behandlungskosen bei Co-Finanzierung!

Damit es zu einer Zusammenführung aller Aktivitäten kommt und nur eine einmalige Prüfung einer Hilfsanfrage erforderlich ist, ist es sinnvoll, bei einer Co-Finanzierung von Behandlungskosten einer Organisation die Federführung zu überlassen.  In den meisten Fällen übernehmen die Federführung einer der größeren Vereine oder Hilfsorganisationen, weil diese Institutionen die umfangreichste Administration haben. Wenn es nur eine Prüfung im Hinblick auf die Bedürftigkeit gibt und die anderen Beteiligten an einer Co-Finanzierung die Spenden an die federführende Organisation leisten, ist es allerdings äußerst wichtig, dass die federführende Organisation eine steuerliche Freistellung vorweisen kann, damit die Kooperationspartner für ihre Zuwendungen eine Spendenbescheinigung bekommen.

Welche Kosten werden übernommen?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe, wie auch einige andere Hilfsorganisationen, Vereine oder Stiftungen, übernehmen nur die reinen Behandlungskosten. Diese Behandlungskosten müssen als Rechnung von den Leistungserbringern dokumentiert werden. Etwaige Reisekosten, Visagebühren, Kosten für die Unterkunft außerhalb des Krankenhauses oder die Unterbringung von Begleitpersonen, Dolmetscherkosten oder Kosten für die Übersetzung von ärztlichen Stellungnahmen usw. werden nicht übernommen. Wenn eine Behandlung eines Kindes nicht im Heimatland erfolgen kann, muss dafür eine Stellungnahme eines Krankenhauses vorgelegt werden, dass die Behandlung in dem betreffenden Land nicht durchgeführt werden kann. Alle eingereichten Unterlagen und Dokumente müssen in deutscher Sprache und teilweise mit einer Beglaubigung vorgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt bei ärztlichen Stellungnahmen ist der, dass die Diagnose und der Therapievorschlag in einer für Nichtmediziner verständlichen Ausdrucksweise erfolgen müssen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in der Administration kein ärztliches Personal und will aus den Mittel, die für die dringende Behandlung von schwerkranken Kindern verwendet werden sollen, kein Geld für die „Übersetzung“ von Diagnosen oder Therapievorschlägen  ausgeben. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten und diese grundsätzliche Auffassung der Stifter wird ohne wenn und aber umgesetzt. Die gesamte Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird ehrenamtlich durchgeführt und die Kosten für die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Buchführung und die Jahresabschlüsse der Stiftung werden durch die Stifter in jedem Jahr zusätzlich privat übernommen.

Hilfe für Behandlungskosten von mehreren Organisationen!

Es kommt leider oft vor, dass Anfragen für eine Behandlungskostenhilfe gleichzeitig oder auch in zeitlichen Abständen an mehrere Hilfsorganisationen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen versendet werden. Dabei warten die Anfragenden vielfach nicht auf eine Antwort der zuerst angefragten Hilfsorganisation, Stiftung oder gemeinnützigen Vereins. Bei großen Summen kann das dazu führen, dass alle angefragten Stellen aus Kostengründen die Anfrage ablehnen müssen. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte in jeder Anfrage alle Adressaten, die auch die Hilfsanfrage bekommen haben, benennen. Das beinhaltet die große Chance, dass sich die Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereine und Stiftungen untereinander verständigen und dadurch vielleicht eine Hilfe für Behandlungskosten in einer konzertierten Aktion bewältigen können.

Wie erhöhe ich die Chance Behandlungskostenhilfe zu bekommen?

Gemeinnützige Vereine, Hilfsorganisationen (natürlich auch Hilfsorganisationen für Kinder) und Stiftungen leben von Spenden bzw. die Stiftungen zusätzlich von den Erträgen aus dem Grundstockvermögen der betreffenden Stiftung. Das Grundstockvermögen der Stiftungen darf nicht angetastet und verbraucht werden, sondern soll grundsätzlich für immer als Stammkapital für die Erwirtschaftung von Erträgen zur Verfügung stehen, die dann dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden können. Besonders in Zeiten, in denen die Kapitalmärkte wenig Zinsen für sichere Geldanlagen bringen, haben die Stiftungen oft nicht genug Geld zur Verfügung, um allen Hilfsanfragen eine Zusage zu erteilen. Auch die Spenden für gemeinnützige Vereine und Hilfsorganisationen aller Art sind nicht immer für alle notwendigen Hilfen bei Behandlungskosten ausreichend zur Verfügung. Aus diesem Grund sollte jeder Hilfesuchende für Behandlungskosten grundsätzlich in jeder Anfrage alle Vereine, Hilfsorganisationen und Stiftungen benennen und die Kontaktdaten aufführen. Auf diese Weise haben die verschiedenen Empfänger der Hilfsanfrage die Möglichkeit sich untereinander abzustimmen, ob eine gemeinsame Hilfe für den einen oder anderen Fall möglich ist.

Viele kleinere Beträge können eine teure Behandlung ermöglichen!

Denken Sie bitte bei Ihren Hilfsanfragen daran, dass Sie uns sofort alle Organisationen benennen, bei denen Sie auch eine Hilfe für Behandlungskosten beantragt haben. Auch wenn es bereits Zusagen für eine Kostenbeteiligung in irgendeiner Größenordnung gibt, sollten Sie das unbedingt deklarieren. Wir werden uns in jedem berechtigten und begründeten Fall darum bemühen, dass wir uns mit allen angefragten Organisationen in Verbindung setzen und uns darum kümmern, ob eine gemeinschaftliche Aktion möglich ist, in der jede der angefragten Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen eventuell mit einem Teilbetrag zur Verfügung stehen kann. Operationen und spezielle Behandlungsmethoden sind oft sehr teuer und aus diesem Grund kann den notwendigen Betrag vielfach eine einzelne Organisation nicht aufbringen. Wir stellen uns für Sie als Vermittler zwischen den einzelnen Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen zur Verfügung und bündeln für Sie die Aussagen und Zusagen der beteiligten Institutionen. Wer diese Chance Hilfe für Behandlungskosten zu bekommen nicht nutzt, gefährdet den Erfolg einer Hilfsanfrage selbst!

Für Kinder spenden ist eine Spende für die Zukunft!

Lupo_pixelio.de

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Leider gibt es viele kranke Kinder, die keine Zukunft haben, denn es gibt für die Behandlung oft schwerkranker Kinder kein Geld. Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen sind meistens sehr teuer und wenn es keinen Kostenträger seitens von Versicherungen gibt und die Eltern der Kindern über zu wenig Mittel verfügen, kann es leider in unserer reichen Gesellschaft noch vorkommen, dass Kinder sterben müssen. Wenn Kinder sterben müssen, weil das Geld für eine adäquate Behandlung nicht zur Verfügung steht, müsste jedem Menschen ein kalter Schauer über den Rücken laufen; insbesondere den Menschen, die mehr Geld haben, als sie für ihren Lebensunterhalt benötigen. Es gibt zwar viele Hilfsorganisationen und auch spezielle Hilfsorganisationen für Kinder oder für bestimmte Krankheiten, aber das über Spendenaufkommen gesammelte Geld reicht leider nicht aus, um den Notstand der kranken Kinder und deren Eltern zu beseitigen. Die Stifter des Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ wollen ein Zeichen setzen und auf diesen Missstand aufmerksam machen. Jede Spende für kranke Kinder, denen geholfen werden kann, ist nicht nur eine momentan benötigte Hilfe für Kinder, sondern eine Spende für die Zukunft der betroffenen Kinder. Jedes Kind sollte eine Zukunft haben und es darf einfach nicht am Geld scheitern, ob ein Kind eine Zukunft hat – oder nicht. Die Stifter des Stiftungsvermögens wollen selbst zwar anonym bleiben, aber auch Spender, die in der Öffentlichkeit auf sich aufmerksam machen möchten, sind selbstverständlich mit einer Spende oder einer Zustiftung für den Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ herzlich willkommen. Wer als Zustifter oder Spender auf dieser Internetseite genannt werden möchte, sendet einfach eine E-Mail an: spende@behandlungskostenhilfe.de und teilt der Redaktion die gespendete Summe und das Datum der Spende oder der Zustiftung mit. Für größere Spenden oder Zustiftungen wird die Redaktion Behandlungskostenhilfe auch gerne einen kleinen PR-Beitrag in den Blog einstellen; selbstverständlich auf Wunsch auch mit Foto und/oder Link auf eine Website.

Die Hilfe für Kinder mit einer Spende für Kinder, die dringend eine ärztliche Behandlung brauchen, ist nicht nur eine „gute Tat“, sondern jeder Spender ab 2.000 Euro und Zustifter bekommt selbstverständlich eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung von der Merck Finck Stiftung. Wer direkt spenden möchte, kann das auch online über diese Seite.