Schlagwort-Archiv: Behandlung kranker Kinder

Wann und wie bekommt man Hilfe für Behandlungskosten?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine private Stiftung, die in die Merck Finck Stiftung integriert ist. Die Stifter haben den Stiftungsfond nicht selbst als eigenständige Stiftung gegründet, weil sie absolut anonym bleiben wollen. Das gelingt nach dem deutschen Stiftungsrecht nicht, wenn man eine eigene Stiftung gründet, denn alle Stiftungsgründer werden im Stiftungsregister eingetragen und dieses Register ist öffentlich. Die Zielsetzung der Stifter ist die Behandlungskosten oder einen Teil der Kosten für die Behandlung schwerkranker Kinder zu übernehmen, für die es sonst keine Leistungsträger gibt und deren Eltern die Behandlungskosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können.

 

Warum kann eine so junge Stiftung schon in großem Umfang helfen?

 

 Das Stiftungskapital (Grundstockkapital) einer Stiftung darf nicht für den Stiftungszweck verbraucht werden, sondern Stiftungen dürfen nur den Ertrag aus dem Stiftungskapital für die in der Stiftungssatzung festgelegten sozialen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke verwenden. Die Stifter haben in den Stiftungsfonds aus diesem Grund nur einen Teil des Geldes eingezahlt, den sie für die Hilfe von kranken Kindern zur Verfügung stellen wollen. Selbstverständlich werden auch die zukünftigen Erträge dem Stiftungszweck zugeführt, aber weil der Stiftungsfonds erst etwa ein halbes Jahr existiert, sind die Erträge noch nicht sehr hoch. Wenn Hilfsanträge eingehen, werden diese nach den geltenden Vorschriften des Stiftungsrechts überprüft und wenn die Stifter dem Antrag auf Hilfe für Behandlungskosten stattgeben, erfolgt eine zweckgebundene Spende der Stifter in die Merck Finck Stiftung und die Spende wird dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gutgeschrieben.

 

Wer zahlt bei genehmigten Hilfsanträgen das Geld aus der Stiftung?

 

Thorben-Wengert_pixelio.de

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Wenn die Stifter nach Prüfung einem Hilfsantrag zugestimmt haben, erfolgt eine Überweisung der Stifter aus ihrem Privatvermögen auf das Konto der Merck Finck Stiftung. Der Überweisungsträger enthält den Vermerk Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe und „zweckgebunden für ……….“. Die Stifter oder der Administrator der Website, Herr Claus-Peter Bohlmann, der gleichzeitig Kontaktperson des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist, informiert die Merck Finck Stiftung über den Überweisungsvorgang und gibt den Überweisungsauftrag mit den Konto- und Rechnungsdaten des Empfängers der Zuwendung an die Merck Finck Stiftung. Leistungserbringer, die eine Zusage vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für eine Hilfsanfrage bekommen haben, erhalten also die Überweisung im Auftrag des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe direkt von der Merck Finck Stiftung.