Schlagwort-Archiv: Hilfe bei Behandlung

Was sind mildtätige Zwecke im Rahmen einer Stiftung?

Grundsätzlich können Stiftungen steuerrechtlich nur anerkannt werden, wenn sie in der Satzung exakt definiert haben, welchen Zweck die Stiftung erfüllen soll. Der Zweck einer solchen Stiftung, die Spendenbescheinigungen für das Finanzamt ausstellen darf, kann gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in der Satzung definiert, dass die Erträge aus dem Stiftungskapital, aus Zustiftungen und Spenden für mildtätige Zwecke im Bereich von Behandlungskostenhilfen für schwerkranke Kinder eingesetzt werden sollen. Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe können nur an Organisationen erfolgen, die eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegen können. Auch finanzielle Hilfen an Privatpersonen sind möglich, allerdings ist der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch das Stiftungsrecht gezwungen die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers genau zu überprüfen, damit der mildtätige Zweck erfüllt ist. Antragsteller mit einem normalen Einkommen und/oder Vermögenswerten, beispielsweise in Form von nennenswerten Barguthaben, Wertpapieren, wertvollem Schmuck, Gold oder Immobilien, haben daher fast ausschließlich keine Chance eine Hilfe vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zu bekommen, weil der Stiftungsfonds damit gegen geltendes Stiftungsrecht verstoßen würde.

Welche Regeln gibt es für einen mildtätigen Zweck?

Mildtätige Zwecke werden dann verfolgt, wenn eine Hilfsorganisation, eine Stiftung oder ein Verein in der Satzung einen Zweck beschrieben hat. Der darauf gerichtet ist Personen oder Körperschaften selbstlos zu unterstützen. Die Regelungen werden im Stiftungsgesetz in § 53 genau beschrieben. Unterstützung können Personen im Rahmen der Stiftungssatzung bekommen, die infolge ihres körperlichen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei muss berücksichtigt werden, dass deren Einkommen bei Alleinstehenden nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe sein darf und bei einem Haushaltsvorstand das Fünffache.

Thorben Wengert_pixelio.de

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Wenn Vermögen vorhanden ist, welches zur Verbesserung ihres Unterhalts oder der Behandlung eingesetzt werden könnte, gilt dieser Satz nicht. Zu den anrechenbaren Einkünften zählen alle Einnahmen, wie beispielsweise auch Mieteinnahmen. Wegen dieser strengen Auslegung für Zuwendungen durch Stiftungen, müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragsteller offengelegt und geprüft werden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe verlangt Kopien der monatlichen Einnahmen und beglaubigte bzw. von der Bank bestätigte Auskünfte über die Vermögensverhältnisse. Die Antragsteller können selbstverständlich davon ausgehen, dass alle Angaben streng vertraulich behandelt werden und nur den Personen zugänglich sind, die mit der Prüfung der Anträge auf Behandlungskostenhilfe betraut sind oder die darüber entscheiden.

Wann und wie bekommt man Hilfe für Behandlungskosten?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine private Stiftung, die in die Merck Finck Stiftung integriert ist. Die Stifter haben den Stiftungsfond nicht selbst als eigenständige Stiftung gegründet, weil sie absolut anonym bleiben wollen. Das gelingt nach dem deutschen Stiftungsrecht nicht, wenn man eine eigene Stiftung gründet, denn alle Stiftungsgründer werden im Stiftungsregister eingetragen und dieses Register ist öffentlich. Die Zielsetzung der Stifter ist die Behandlungskosten oder einen Teil der Kosten für die Behandlung schwerkranker Kinder zu übernehmen, für die es sonst keine Leistungsträger gibt und deren Eltern die Behandlungskosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können.

 

Warum kann eine so junge Stiftung schon in großem Umfang helfen?

 

 Das Stiftungskapital (Grundstockkapital) einer Stiftung darf nicht für den Stiftungszweck verbraucht werden, sondern Stiftungen dürfen nur den Ertrag aus dem Stiftungskapital für die in der Stiftungssatzung festgelegten sozialen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke verwenden. Die Stifter haben in den Stiftungsfonds aus diesem Grund nur einen Teil des Geldes eingezahlt, den sie für die Hilfe von kranken Kindern zur Verfügung stellen wollen. Selbstverständlich werden auch die zukünftigen Erträge dem Stiftungszweck zugeführt, aber weil der Stiftungsfonds erst etwa ein halbes Jahr existiert, sind die Erträge noch nicht sehr hoch. Wenn Hilfsanträge eingehen, werden diese nach den geltenden Vorschriften des Stiftungsrechts überprüft und wenn die Stifter dem Antrag auf Hilfe für Behandlungskosten stattgeben, erfolgt eine zweckgebundene Spende der Stifter in die Merck Finck Stiftung und die Spende wird dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gutgeschrieben.

 

Wer zahlt bei genehmigten Hilfsanträgen das Geld aus der Stiftung?

 

Thorben-Wengert_pixelio.de

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Wenn die Stifter nach Prüfung einem Hilfsantrag zugestimmt haben, erfolgt eine Überweisung der Stifter aus ihrem Privatvermögen auf das Konto der Merck Finck Stiftung. Der Überweisungsträger enthält den Vermerk Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe und „zweckgebunden für ……….“. Die Stifter oder der Administrator der Website, Herr Claus-Peter Bohlmann, der gleichzeitig Kontaktperson des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist, informiert die Merck Finck Stiftung über den Überweisungsvorgang und gibt den Überweisungsauftrag mit den Konto- und Rechnungsdaten des Empfängers der Zuwendung an die Merck Finck Stiftung. Leistungserbringer, die eine Zusage vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für eine Hilfsanfrage bekommen haben, erhalten also die Überweisung im Auftrag des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe direkt von der Merck Finck Stiftung.