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Lea macht Fortschritte durch Ganzkörperregulation!

Die kleine Lea hat mit Hilfe des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eine weitere Behandlungsserie im Naturheilzentrum hinter sich. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in diesem Fall einen Anteil von 2,525,00 Euro an den Behandlungskosten von insgesamt 4,200,00 Euro übernommen. Lea hat seit ihrer Geburt einen inkompletten Querschnitt. Weil die Nervenbahnen aber offenbar durchgängig sind, können nach jeder Behandlung nach Auskunft des Therapie-Teams und Leas Mutter Verbesserungen festgestellt werden. Die Behandlungskosten werden trotzdem nicht von der Krankenkasse übernommen.

Die Behandlung mit Naturheilverfahren zeigt Erfolge!

In jeder Behandlungsserie werden 20 ambulante Ganzkörperregulationsbehandlungen durchgeführt. Dazu gehören: Stimulation von Akkupunkturpunkten, Mikrosystem-Akkupunktur, Atem- und Infusionstherapie, mechanische Anwendungen, homöopathische Therapieformen und eine Intensivberatung. Die Fortschritte werden wie folgt beschrieben:

1. Eine weitere positive Veränderung in der Motorik und Feinmotorik, insbesondere in den Bewegungsabläufen der linken Hand und in der Aktivität der Beine.

2. Verbesserungen bei der motorischen Leistungen im Bereich der Rumpfmuskulatur und einer besseren Kopfkontrolle.

3. Konstantere Eigenatmung, die eine Beatmung nur noch Nachts erfordert.

4. Außerdem eine Stärkung des Immunsystems, eine kognitive Weiterentwicklung, die Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit und ein gesteigertes Kommunikationsverhalten, was sich insbesondere in einer fröhlicheren Grundstimmung zeigt.

Außer den mehrfach im Jahr stattfindenden Ganzkörperregulationsbehandlungen bekommt Lea an ihrem Wohnort eine kontinuierliche Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Wir wünschen uns, dass Lea weiterhin Fortschritte macht und sich die Lebensumstände für das kleine Mädchen ständig verbessern.

Wenn auch Sie etwas für Leas weitere Behandlungen tun wollen, spenden Sie doch einfach. Eine Spende zum Weihnachtsfest wäre doch eine gute Idee – oder?

Wann und wie bekommt man Hilfe für Behandlungskosten?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine private Stiftung, die in die Merck Finck Stiftung integriert ist. Die Stifter haben den Stiftungsfond nicht selbst als eigenständige Stiftung gegründet, weil sie absolut anonym bleiben wollen. Das gelingt nach dem deutschen Stiftungsrecht nicht, wenn man eine eigene Stiftung gründet, denn alle Stiftungsgründer werden im Stiftungsregister eingetragen und dieses Register ist öffentlich. Die Zielsetzung der Stifter ist die Behandlungskosten oder einen Teil der Kosten für die Behandlung schwerkranker Kinder zu übernehmen, für die es sonst keine Leistungsträger gibt und deren Eltern die Behandlungskosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können.

 

Warum kann eine so junge Stiftung schon in großem Umfang helfen?

 

 Das Stiftungskapital (Grundstockkapital) einer Stiftung darf nicht für den Stiftungszweck verbraucht werden, sondern Stiftungen dürfen nur den Ertrag aus dem Stiftungskapital für die in der Stiftungssatzung festgelegten sozialen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke verwenden. Die Stifter haben in den Stiftungsfonds aus diesem Grund nur einen Teil des Geldes eingezahlt, den sie für die Hilfe von kranken Kindern zur Verfügung stellen wollen. Selbstverständlich werden auch die zukünftigen Erträge dem Stiftungszweck zugeführt, aber weil der Stiftungsfonds erst etwa ein halbes Jahr existiert, sind die Erträge noch nicht sehr hoch. Wenn Hilfsanträge eingehen, werden diese nach den geltenden Vorschriften des Stiftungsrechts überprüft und wenn die Stifter dem Antrag auf Hilfe für Behandlungskosten stattgeben, erfolgt eine zweckgebundene Spende der Stifter in die Merck Finck Stiftung und die Spende wird dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gutgeschrieben.

 

Wer zahlt bei genehmigten Hilfsanträgen das Geld aus der Stiftung?

 

Thorben-Wengert_pixelio.de

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Wenn die Stifter nach Prüfung einem Hilfsantrag zugestimmt haben, erfolgt eine Überweisung der Stifter aus ihrem Privatvermögen auf das Konto der Merck Finck Stiftung. Der Überweisungsträger enthält den Vermerk Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe und „zweckgebunden für ……….“. Die Stifter oder der Administrator der Website, Herr Claus-Peter Bohlmann, der gleichzeitig Kontaktperson des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist, informiert die Merck Finck Stiftung über den Überweisungsvorgang und gibt den Überweisungsauftrag mit den Konto- und Rechnungsdaten des Empfängers der Zuwendung an die Merck Finck Stiftung. Leistungserbringer, die eine Zusage vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für eine Hilfsanfrage bekommen haben, erhalten also die Überweisung im Auftrag des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe direkt von der Merck Finck Stiftung.