Schlagwort-Archiv: Behandlungskostenerstattung

Mit Spenden und Zustiftungen das Leben von Kindern retten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine private Stiftung, die ein Teil der großen Merck Finck Stiftung ist. Die Merck Finck Stiftung wurde durch die renommierte Privatbank Merck Finck in München gegründet und hat sich in der Satzung zu einer Vielzahl von sozialen Aufgabe verpflichtet.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat es sich zur Aufgabe gemacht Kindern zu helfen, die sich durch eine Krankheit in einer Notlage befinden. Entsprechend den Bestimmungen im deutschen Stiftungsrecht wird jede Hilfsanfrage sorgfältig geprüft und es wird u.a. dabei festgestellt, dass es keinen anderen Kostenträger (wie beispielsweise eine Krankenversicherung) gibt und die Eltern der kranken Kinder selbst finanziell nicht in der Lage sind die Behandlungskosten zu tragen, Die Zuwendungen werden nur nach sachlichen Kriterien beurteilt und ohne Rücksicht auf Nationalität, Hautfarbe oder Religion bewilligt oder abgelehnt.

Behandlungskostenübernahme durch Co-Finanzierungen!

Soweit es die Mittel des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe erlauben, werden die kompletten Behandlungskosten für ein krankes Kind übernommen. Es kommt allerdings oft vor, dass es zu Co-Finanzierungen mit anderen Hilfsorganisationen, Vereinen oder Stiftungen kommt, weil die Behandlung in der Regel sehr teuer ist. Die höchsten Kosten entstehen vielfach bei Knochenmarktransplantationen oder z.B. Organtransplantationen. Für derartige Fälle reichen die Mittel des Stiftungsfonds meist nicht aus und es ist manchmal nicht einmal möglich die Operationskosten und die Behandlungskosten nach der Operation durch mehrere Institutionen zusammen zu bekommen. Aus diesem Grund ist es für Hilfesuchende sehr wichtig, sich an mehrere Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen zu wenden und es allen angefragten Organisationen offengelegt wird, an welche Institutionen die Hilfsanfrage gesendet wurde. Vielfach ist es so, dass sich die Hilfsorganisationen untereinander verständigen und es auf diese Weise zu einer Co-Finanzierung kommt.

Abrechnung von Behandlungskosen bei Co-Finanzierung!

Damit es zu einer Zusammenführung aller Aktivitäten kommt und nur eine einmalige Prüfung einer Hilfsanfrage erforderlich ist, ist es sinnvoll, bei einer Co-Finanzierung von Behandlungskosten einer Organisation die Federführung zu überlassen.  In den meisten Fällen übernehmen die Federführung einer der größeren Vereine oder Hilfsorganisationen, weil diese Institutionen die umfangreichste Administration haben. Wenn es nur eine Prüfung im Hinblick auf die Bedürftigkeit gibt und die anderen Beteiligten an einer Co-Finanzierung die Spenden an die federführende Organisation leisten, ist es allerdings äußerst wichtig, dass die federführende Organisation eine steuerliche Freistellung vorweisen kann, damit die Kooperationspartner für ihre Zuwendungen eine Spendenbescheinigung bekommen.

Welche Kosten werden übernommen?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe, wie auch einige andere Hilfsorganisationen, Vereine oder Stiftungen, übernehmen nur die reinen Behandlungskosten. Diese Behandlungskosten müssen als Rechnung von den Leistungserbringern dokumentiert werden. Etwaige Reisekosten, Visagebühren, Kosten für die Unterkunft außerhalb des Krankenhauses oder die Unterbringung von Begleitpersonen, Dolmetscherkosten oder Kosten für die Übersetzung von ärztlichen Stellungnahmen usw. werden nicht übernommen. Wenn eine Behandlung eines Kindes nicht im Heimatland erfolgen kann, muss dafür eine Stellungnahme eines Krankenhauses vorgelegt werden, dass die Behandlung in dem betreffenden Land nicht durchgeführt werden kann. Alle eingereichten Unterlagen und Dokumente müssen in deutscher Sprache und teilweise mit einer Beglaubigung vorgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt bei ärztlichen Stellungnahmen ist der, dass die Diagnose und der Therapievorschlag in einer für Nichtmediziner verständlichen Ausdrucksweise erfolgen müssen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in der Administration kein ärztliches Personal und will aus den Mittel, die für die dringende Behandlung von schwerkranken Kindern verwendet werden sollen, kein Geld für die „Übersetzung“ von Diagnosen oder Therapievorschlägen  ausgeben. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten und diese grundsätzliche Auffassung der Stifter wird ohne wenn und aber umgesetzt. Die gesamte Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird ehrenamtlich durchgeführt und die Kosten für die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Buchführung und die Jahresabschlüsse der Stiftung werden durch die Stifter in jedem Jahr zusätzlich privat übernommen.