Schlagwort-Archiv: Hilfe für schwerkranke Kinder

Ayman Mahmood wurde erneut in Münster operiert!

Der erst 10 Monate alte Ayman aus Erbil (Kurdistan/Irak) wurde bereits im November in der Uniklinik Münster am Herz operiert. Der kleine Sudad Ayman Mahmood ist am 18. August 2014 geboren und litt an einem angeborenen Herzfehler. Es handelte sich um eine Verformung der Arterie, medizinisch: Tricuspid atresia genannt, die sofort operiert werden musste. Für die erste OP wurden Beträge von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen gesammelt und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat davon 11.485,65 Euro zur Verfügung gestellt. Im Januar 2015 musste Ayman erneut operiert werden, weil der Junge wieder in Lebensgefahr war. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat wieder mit 10.056,08 Euro helfen können und wir freuen uns, dass Ayman wieder (fast) gesund entlassen werden konnte. Diese Nach-Operation war erforderlich und im Juni 2016 ist eine weitere Herzoperation nötig, die das Kind dann höchstwahrscheinlich endgültig ins Leben entlässt. Hier erfahren Sie, wer zur Lebensrettung des kleinen Jungen beigetragen hat.

Wenn auch Sie dazu beitragen wollen, dass wir weiterhin das Leben von Kindern retten können, spenden Sie bitte über das Spendenformular von betterplace.org auf der Startseite! Sie erhalten dort für jede kleine Spende eine beim Finanzamt absetzbare Spendenbescheinigung.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat erneut 10.056,08 Euro überwiesen!

Für die beiden lebensrettenden Operationen des kleinen Ayman Mahmood konnten von verschiedenen Organisationen und Stiftungen Spenden gesammelt werden.

Ayman Mahmood konnte nach erfolgreicher Operation zusammen mit seiner Mutter wieder in sein Heimatland Irak zurück und wird voraussichtlich im Juni 2016 die letzte Herzoperation bekommen.

Die Hilfsanfragen für Behandlungskosten reißen nicht ab!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist trotz seiner erst seit einigen Monaten begonnenen Tätigkeit inzwischen zu einer Adresse geworden, an die sich viele Hilfesuchende wenden. Es wurde und wird keine Werbung für den Stiftungsfonds gemacht, der bei für die Eltern nicht bezahlbaren Behandlungskosten Hilfe anbietet, denn alle Spenden werden ausschließlich für die Behandlung von kranken Kindern verwendet. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten, denn die Administration der Website und die Abwicklung von Hilfsanfragen an die Stiftung werden ehrenamtlich geleistet. Die nicht zu verhindernden Kosten für die Vermögensverwaltung, die Buchführung und die Jahresabschlüsse des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden als zusätzliche Spenden von den Stiftern übernommen.

 

Hier zwei aktuelle Beispiele von Hilfsanfragen nach Hilfe für Behandlungskosten:

 

Ein 4-jähriger Junge aus der Ukraine leidet an einem Gehirntumor!

 

Die Eltern des kleinen Jungen sind aus der Ukraine mit einem Touristenvisum eingereist und haben bereits alle Ersparnisse für die Behandlung des schwerkranken Kindes eingesetzt. Leider sind die eigenen Mittel jetzt erschöpft und der Junge braucht eine Protonenbestrahlung, die etwa 50.000 Euro kostet.

Rainer Sturm_pixelio.de

Rainer Sturm_pixelio.de

Der Hilferuf kommt von einer Elternhilfe für krebskranke Kinder, die sich für die Behandlung des Kindes, das keine Krankenversicherung hat, einsetzt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat der Elternhilfe inzwischen einen Selbstauskunftsbogen geschickt, der zur Einhaltung der strengen Vorschriften im deutschen Stiftungsrecht leider nötig ist. Wenn diese kleine bürokratische Hürde genommen ist und es stiftungsrechtliche keine Bedenken gibt, gehen wir davon aus, dass dem Kind zunächst mit einer ersten notwendigen Behandlung geholfen werden kann. 

 

Die 1 ½ – jährige Sofia aus Russland leidet an Epilepsie!

 

Es wird den Eltern der kleinen Sofia aus Russland zwar keine Heilung versprochen, aber es gibt durchaus alternative Behandlungsmethoden, die das Leben des Kleinkindes erträglicher machen können. Eine Spezialklinik hat das Mädchen bereits behandelt und man hat nach einigen Versuchen jetzt eine Therapie gefunden, die Wirkung zeigt. Die täglichen Krampfanfälle konnten in der Häufigkeit bereits deutlich reduziert werden und die Ärzte gehen davon aus, dass sich der Zustand des kranken Kindes weiterhin stabilisieren wird. Es sind dazu mehrere Klinikaufenthalte mit einer Behandlungsserie notwendig, die für dieses Jahr mit etwa 15.000 bis 20.000 Euro eingeschätzt werden. Die in Deutschland eingesetzte Behandlungsmethode ist in Russland nicht anerkannt und wird auch von den Ärzten in Russland nicht angeboten. Der Hilferuf kommt von der Großmutter der kleinen Sofia, die in Deutschland lebt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat einen Selbstauskunftsbogen an die Großmutter des Kindes geschickt und wartet jetzt auf die für die Bearbeitung des Hilferufs notwendigen Unterlagen. Sollten die eingereichten Unterlagen eine Zuwendung nach dem Stiftungsrecht zulassen, ist davon auszugehen, dass der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zunächst die Behandlungskosten für 2014 übernehmen wird.

 

Wenn auch Sie für kranke Kinder spenden wollen, können Sie das hier.

Jede Spende ist willkommen!

Es warten noch viele andere Kinder, die keine Krankenversicherung haben und deren Eltern die oft teuren Behandlungskosten nicht tragen können, auf dringende ärztliche Hilfe!

 

 

 

Die Behandlungskosten übernimmt der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

  • Haben Sie ein schwerkrankes Kind und brauchen Hilfe?
  • Können Sie eine wichtige Operation für Ihr Kind nicht bezahlen?
  • Haben Sie keinen Kostenträger für eine notwendige ärztliche Behandlung?
  • Haben Sie keine Krankenversicherung für ihr krankes Kind?
  • Gibt es eine wichtige Hilfe für Ihr behindertes Kind, die keine Krankenkasse übernimmt?
  • Brauchen Sie finanzielle Unterstützung für technische Hilfen für Ihr Kind?
  • Kann man Ihrem Kind mit einer speziellen Behandlungsmethode helfen?
  • Wird eine Rehabilitationsmaßnahme für Ihr krankes Kind nicht von der Kasse bezahlt?
  • Können Sie die Betreuungskosten für Ihr schwerkrankes Kind nicht bezahlen?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „ja“ beantworten können, haben Sie eine Chance, dass Sie eine finanzielle Unterstützung vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bekommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jedem Hilfeantrag auch eine finanzielle Hilfe zukommen lassen können. Einmal muss der Hilfeantrag mit dem in der Stiftungssatzung definierten Stiftungszweck absolut übereinstimmen und auf der anderen Seite verfügt der neue Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe noch nicht über unendliche Mittel.

Günther Richter_pixelio.de

Günther Richter_pixelio.de

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird aber durch Öffentlichkeitsarbeit Spender ansprechen und auch versuchen Menschen zu erreichen, die über die finanziellen Möglichkeiten verfügen auch eine größere Zustiftung leisten zu können. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine Unterstiftung der Merck Finck Stiftung, die als Stiftungsfonds innerhalb dieser größeren Stiftung gegründet wurde. Der Grund, warum keine eigene Stiftung gegründet wurde ist der, dass die Stifter absolut anonym bleiben wollen und das in einer eigenen Stiftung leider in Deutschland nicht möglich ist, weil die Stifter im Stiftungsregister benannt werden müssen. Die Stifter brauchen und wollen keine PR und möchten auch mit der Stiftung nicht die Hochachtung des Publikums erreichen, sondern helfen nur aus einem einzigen Grund; das ist der, für schwerkranke Kinder eine Zukunft zu ermöglichen.

Wenn Sie Hilfe für Ihr schwerkrankes Kind brauchen, melden Sie sich über diese Website!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat es in der Stiftungssatzung beschrieben, dass sie für finanzielle Hilfe gegründet wurde, um schwerkranken Kindern eine angemessene ärztliche Behandlung zukommen zu lassen. Selbstverständlich wird ein Hilfeantrag nur dann gewährt, wenn es für die notwendige Behandlung, eine wichtige Operation oder eine das Leben verbessernde Rehabilitationsmaßnahme sonst keinen Kostenträger gibt. Es geht darum dort eine Hilfe anbieten zu können, wo die Eltern verzweifelt sind, weil sie ihrem kranken Kind nicht helfen können. In Ländern mit einem funktionierenden Gesundheitssystem dürften solche Fälle nicht vorkommen, aber es gibt sie leider trotzdem. In Ländern, die für ihr Volk kein kostenloses Gesundheitssystem zur Verfügung stellen, sind viele Eltern nicht in der Lage die Kosten für eine notwendige Behandlung ihrer kranken Kinder bezahlen zu können und brauchen dringend finanzielle Unterstützung.

Wenn auch Sie kranken Kindern helfen wollen und den Kindern eine Zukunft ermöglichen möchten, sind Sie mit einer Spende oder einer Zustiftung für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe richtig gut aufgehoben. Es wird Ihnen schon jetzt zugesichert, dass Ihre Spende oder Ihre Zustiftung beim Stiftung Behandlungskostenhilfe zu 100 Prozent nur für die Hilfe der Kinder verwendet wird. Die Stiftung für Kinder  Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne Verwaltungskosten!