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Hier kommt Ihre Spende zu 100 Prozent an!

Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Spender möchten nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

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Große Hilfsorganisation haben oft auch hohe Kosten. Vielfach liegen die Kosten einer Hilfsorganisation im Verhältnis zum Spendenaufkommen allerdings in einem vertretbaren Rahmen, denn große Hilfsorganisationen und große Stiftungen müssen auch verwaltet werden. Trotzdem sollten Spender und Zustifter immer darauf achten, dass dieses Verhältnis noch stimmt. Manchmal ist das leider nicht der Fall und es wird sehr viel Geld für die Verwaltung und für Werbung ausgegeben.

Marianne J._pixelio.de

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Wer sicher sein will, dass seine Spende zu 100% bei den Hilfsbedürftigen ankommt, muss sich eine Hilfsorganisation oder eine Stiftung aussuchen, die völlig ohne einen Verwaltungskostenabzug von den gesammelten Spenden und vom Ertrag des Stiftungskapitals auskommen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist so eine Stiftung. Die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungskapitals und der Buchführung und der Jahresabschlüsse durch die Merck Finck Stiftung, werden von den Stiftern zusätzlich in jedem Jahr als Spende in den Stiftungsfonds eingebracht. Die allgemeine Verwaltung, die Betreuung der Website Behandlungskostenhilfe und die Bearbeitung der Hilfsanträge und deren Abwicklung werden von den Stiftern oder anderen Personen ehrenamtlich – ohne jeglichen Kostenaufwand für den Stiftungsfonds – geleistet.

Wer für die Behandlungskosten Hilfe leisten möchte und eine Spende für kranke Kinder oder behinderte Kinder machen möchte, findet im Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eine Stiftung, bei der absolut 100 Prozent des Geldes nur dort ankommt, wo es hingehört.