Schlagwort-Archiv: ärztliche Behandlung für Kinder

Hier kommt Ihre Spende zu 100 Prozent an!

Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Spender möchten nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Hier kommt Ihre Spende zu 100 Prozent an!

Große Hilfsorganisation haben oft auch hohe Kosten. Vielfach liegen die Kosten einer Hilfsorganisation im Verhältnis zum Spendenaufkommen allerdings in einem vertretbaren Rahmen, denn große Hilfsorganisationen und große Stiftungen müssen auch verwaltet werden. Trotzdem sollten Spender und Zustifter immer darauf achten, dass dieses Verhältnis noch stimmt. Manchmal ist das leider nicht der Fall und es wird sehr viel Geld für die Verwaltung und für Werbung ausgegeben.

Marianne J._pixelio.de

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Wer sicher sein will, dass seine Spende zu 100% bei den Hilfsbedürftigen ankommt, muss sich eine Hilfsorganisation oder eine Stiftung aussuchen, die völlig ohne einen Verwaltungskostenabzug von den gesammelten Spenden und vom Ertrag des Stiftungskapitals auskommen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist so eine Stiftung. Die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungskapitals und der Buchführung und der Jahresabschlüsse durch die Merck Finck Stiftung, werden von den Stiftern zusätzlich in jedem Jahr als Spende in den Stiftungsfonds eingebracht. Die allgemeine Verwaltung, die Betreuung der Website Behandlungskostenhilfe und die Bearbeitung der Hilfsanträge und deren Abwicklung werden von den Stiftern oder anderen Personen ehrenamtlich – ohne jeglichen Kostenaufwand für den Stiftungsfonds – geleistet.

Wer für die Behandlungskosten Hilfe leisten möchte und eine Spende für kranke Kinder oder behinderte Kinder machen möchte, findet im Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eine Stiftung, bei der absolut 100 Prozent des Geldes nur dort ankommt, wo es hingehört.

Jede Spende kommt ohne Abzug bei behandlungsbedürftigen Kindern an!

Wer für kranke Kinder spenden will, sollte sich ganz genau vorher die Zahlen der Stiftungen für Kinder und der Hilfsorganisationen für Kinder ansehen. Es gibt sehr viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder und Hilfsorganisationen, die sich als Spendensammler um eine Vielzahl von Hilfsangeboten für Bedürftige kümmern. Jede Organisation hat sicher ihre Berechtigung und der Zweck der Stiftungen und Vereine sich für die Hilfe armer Menschen einzusetzen ist ehrenhaft. Trotzdem gibt es zwischen den Hilfsorganisationen, Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen Unterschiede, über die sich jeder Spender ausführlich informieren sollte.

RainerSturm_pixelio.de

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Es geht dabei um den Anteil der Verwaltungskosten, die aus den Erträgen der Stiftungen, Spenden und Zustiftungen zunächst entnommen werden, bevor es an die Verteilung der Spendengelder an die Bedürftigen geht. Jeder Spender und Stifter von größeren Zuwendungen möchte, dass die Spenden direkt dem Zweck der Spende oder Zustiftung, also bei den hilfsbedürftigen Personen ankommen und nur ein möglichst geringer Teil davon in der Verwaltung der Stiftungen und in den Administrationen der Hilfsorganisationen hängen bleibt und dadurch viel Geld verbrannt wird.

Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe garantiert, dass 100% ankommen!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne jeden Abzug von den Erträgen, Spenden und Zustiftungen! Es kommen garantiert alle Erträge, jede Spende und die Erträge aus Zustiftungen auch bei den kranken Kindern, behinderten Kindern und deren Eltern an. Die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse einer jeden Stiftung kosten natürlich etwas. Als Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung entstehen diese Kosten auch für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe innerhalb der Merck Finck Stiftung. Diese Kosten werden allerdings zu 100% von den Stiftern privat getragen und belasten somit nicht die Erträge, Spenden oder Zustiftungen für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Für die Unterstiftung Behandlungskostenhilfe gibt es innerhalb der Merck Finck Stiftung eine gesonderte Buchführung, in der alle Kontenbewegungen transparent und nachvollziehbar festgehalten werden und dadurch die Aussage, dass alle Kosten von den Stiftern gesondert in die Stiftung eingebracht werden, belegt werden kann. Die Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe selbst, also die Bearbeitung der Anträge auf Hilfe bei Behandlungskosten, die Kontakte zu den Hilfsbedürftigen oder die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen, wie auch die Bearbeitung und Auszahlung der Zuwendungen erfolgt von den Stiftern selbst oder wird von anderen Personen ehrenamtlich übernommen. Das betrifft auch den Aufbau, die Texte und die Betreuung dieser Website.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sorgt dafür, dass Ihre Spende zu 100% ankommt!

Wer etwas mehr Geld hat, sollte eine Spende für kranke Kinder leisten!

Hofschlaeger_pixelio.de

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Es heißt immer so schön in den Wahlaussagen fast aller Parteien in Deutschland, dass die stärkeren Schultern mehr tragen können, als die Schwachen in der Gesellschaft. Das ist sicherlich richtig, aber nicht immer sind es höhere Steuern, die wirklich dort helfen, wo es wichtig ist. Die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe haben mehr Geld zur Verfügung, als sie ausgeben wollen. Sie verfahren nicht nach dem Motto: Mein Haus, meine Auto, mein Boot. Natürlich haben sie ein Haus und auch ein Auto, aber nicht in den Dimensionen, wie man es sich vorstellen könnte, wenn jemand bis zu einer halbe Million Euro in eine gemeinnützige Stiftung als Hilfe für kranke Kinder gibt. Die Stifter haben kein Haus auf Mallorca, sonst wo am Mittelmeer und auch nicht in Florida oder Kalifornien. Sie haben auch keine große Jacht, auf der sie in den südlichen Gewässern Champagner trinkend ihre Zeit verbringen. Es handelt sich um ganz normale Menschen aus Deutschland, die einen Teil ihres Geldes für den guten Zweck als Spende für kranke Kinder angelegen wollten. Die Stifter sehen in dem Stiftungszweck eine sehr sinnvolle Aufgabe, damit es möglichst vielen kranken Kindern in der Welt bald wieder besser geht. Wer also etwas mehr Geld zur Verfügung hat, als er ausgeben möchte, sollte sich mit einer Spende für Kinder oder einer Zustiftung für den Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ über diese Website melden oder direkt den Kontakt zur Merck Finck Stiftung suchen. Bitte erwähnen Sie immer dabei den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Selbstverständlich bekommt jeder Spender  für Kinder mit einem Spendenbetrag von mehr mindestens 2.000 Euro eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Wir haben uns entschlossen für kleinere Spenden, für die wir selbstverständlich sehr dankbar sind, keine Spendenbescheinigungen auszustellen, weil das die Kosten für die Stiftung zu sehr belasten würde. Wer wirklich kranken Kindern helfen will, dem kommt es sicher bei einer Spende unter 2.000 Euro nicht darauf an, einen sehr kleinen Teil seiner Spende durch die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet zu bekommen.