Schlagwort-Archiv: Verwaltungskosten Hilfsorganisationen

Hier kommt Ihre Spende zu 100 Prozent an!

Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Spender möchten nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Hier kommt Ihre Spende zu 100 Prozent an!

Große Hilfsorganisation haben oft auch hohe Kosten. Vielfach liegen die Kosten einer Hilfsorganisation im Verhältnis zum Spendenaufkommen allerdings in einem vertretbaren Rahmen, denn große Hilfsorganisationen und große Stiftungen müssen auch verwaltet werden. Trotzdem sollten Spender und Zustifter immer darauf achten, dass dieses Verhältnis noch stimmt. Manchmal ist das leider nicht der Fall und es wird sehr viel Geld für die Verwaltung und für Werbung ausgegeben.

Marianne J._pixelio.de

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Wer sicher sein will, dass seine Spende zu 100% bei den Hilfsbedürftigen ankommt, muss sich eine Hilfsorganisation oder eine Stiftung aussuchen, die völlig ohne einen Verwaltungskostenabzug von den gesammelten Spenden und vom Ertrag des Stiftungskapitals auskommen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist so eine Stiftung. Die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungskapitals und der Buchführung und der Jahresabschlüsse durch die Merck Finck Stiftung, werden von den Stiftern zusätzlich in jedem Jahr als Spende in den Stiftungsfonds eingebracht. Die allgemeine Verwaltung, die Betreuung der Website Behandlungskostenhilfe und die Bearbeitung der Hilfsanträge und deren Abwicklung werden von den Stiftern oder anderen Personen ehrenamtlich – ohne jeglichen Kostenaufwand für den Stiftungsfonds – geleistet.

Wer für die Behandlungskosten Hilfe leisten möchte und eine Spende für kranke Kinder oder behinderte Kinder machen möchte, findet im Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eine Stiftung, bei der absolut 100 Prozent des Geldes nur dort ankommt, wo es hingehört.

Bei einer Spende für Hilfsorganisationen (NGOs) unbedingt auf die Höhe der Verwaltungskosten achten!

  • Sie wollen für Kinder spenden?
  • Sie möchten die ärztliche Behandlung eines kranken Kindes unterstützen?
  • Sie würden gerne für schwerkranke Kinder spenden?
  • Sie wollen kranken Kindern eine Zukunft schenken?
  • Sie sind dankbar für Ihre gesunden Kinder und möchten kranken Kindern helfen?
  • Sie spenden für Kinder, die keine Krankenversicherung haben?
  • Sie wollen eine Hilfsorganisation unterstützen, die für Kinder da ist?
  • Sie suchen eine Hilfsorganisation für Kinder ohne Verwaltungskosten?
  • Sie wollen, dass Ihre Spende für Kinder zu 100% ankommt?

Wenn Sie einen oder mehrere der Gründe für sich als wichtig ansehen, dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihre Spende für Kinder auch zu 100 Prozent ankommt. Leider gibt es einige Hilfsorganisationen, die einen nicht sehr geringen Anteil der Spenden für Kinder für die Verwaltungskosten verbrauchen. Jede Stiftung und jede Hilfsorganisation hat selbstverständlich Kosten, aber der Kostenanteil sollte nicht einen unangemessenen Teil von den Spenden verschlingen. Es gibt NGOs mit sehr geringen Verwaltungskosten und es gibt NGOs, die einen nicht unerheblichen Teil der Spenden für ihre Verwaltungskosten verbrauchen. Jeder Spender sollte vor einer Spende unbedingt nachschauen, welcher Anteil der Spende für Kinder bei der gewählten Hilfsorganisation für Kinder für die Verwaltung verbraucht wird.

Können Spenden zu 100 Prozent ankommen?

Andrea Damm_pixelio.de

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Sie werden staunen. Ja, es ist möglich. Beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe entstehen durch die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse des Stiftungsvermögens natürlich auch Kosten, aber die Kosten für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden als zusätzliche Mittel durch die Stifter privat zur Verfügung gestellt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist Teil der Merck Finck Stiftung. Diese Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung der Merck Finck Privatbank und die Stiftungsgelder stammen von Kunden dieser Bank. Auch die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind Kunden bei Merck Finck. Die zuständigen Mitarbeiter der Merck Finck Stiftung werden jedem Spender gerne die Bestätigung geben, dass alle Kosten für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe von den Stiftern zusätzlich aufgebracht werden und die Administration der Stiftung entweder durch die Stifter selbst oder als ehrenamtliche Tätigkeit ohne Kosten zu verursachen geleistet werden.

Wenn Sie also wollen, dass Ihre Spende für Kinder garantiert zu 100 Prozent ankommt, sind Sie beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig!  

 

 

Die Verwaltungskosten bei Stiftungen sind sehr unterschiedlich!

RainerSturm_pixelio.de

Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Das bedeutet zunächst nur, dass die NPOs keine Gewinne erwirtschaften dürfen, ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass die Leitungsfunktionen der Organisationen und Verwaltungsmitarbeiter nicht u.U. sehr gute Einkommen beziehen. Spender möchten allerdings in der Regel nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren und möglicherweise fürstliche Gehälter bezahlen, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der allgemeinen Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Spender sollten sich über die Verwaltungskosten von Stiftungen genau informieren!

Jeder Spender sollte sich vor einer Spende an Hilfsorganisationen und Stiftungen, wie auch vor allem bei der Planung von Zustiftungen, genau über die Höhe der Verwaltungskosten informieren, die von den Spendengeldern und den Zustiftungen abgezogen werden. Mildtätige Spenden und gutgemeinte Zustiftungen für bedürftige Personen oder andere gemeinnützige Zwecke sollte möglichst in vollem Umfang auch dort ankommen, wofür die Spender das Geld gegeben haben. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist ein Teil der Merck Finck Stiftung. Die Kosten, die innerhalb der Merck Finck Stiftung anfallen und die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens, wie auch die gesamten Administrationskosten werden von den Stiftern des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusätzlich privat in die Stiftung eingebracht und es wird nicht ein einziger Euro für Kosten irgendwelcher Art vom Spendenaufkommen entnommen. Alle Spenden und Zustiftungen kommen garantiert zu 100 Prozent bei den hilfsbedürftigen Kindern, deren Eltern, Betreuungspersonen oder vorzugsweise bei den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen an. Es wird strengstens darauf geachtet, dass Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ausschließlich für die Behandlung schwerkranker Kinder ausgegeben werden. Die zuständigen Mitarbeiter in der Merck Finck Stiftung bestätigen dies gerne jedem Spender und Zustifter.