Es gibt viele Stiftungen, die sich mit vielerlei gemeinnützigen Aufgaben befassen und fast jede Stiftung hat sicher ihre Berechtigung. Es gibt allerdings vielfach Hilfsorganisationen und auch Hilfsorganisationen für Kinder, die sich eine große Vielfalt an Aufgaben zugeschrieben haben. Wenn das sehr große Hilfsorganisationen sind, denen beispielsweise durch die Fernsehanstalten mit Spendenaufrufen geholfen wird, so kommen in den meisten Fällen so viele Spendengelder zusammen, dass die Hilfe auch breit gestreut werden kann. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für kranke Kinder ist eine neue Stiftung, die sich ganz klar auf eine Art der Hilfe für Kinder fokussiert hat.
Es sind Kinder mit Behinderung und kranke Kinder, denen durch die Stiftung geholfen werden soll, damit sie notwendige Behandlungen, beispielsweise teure Operationen,, bekommen. Auch die Eltern oder andere Betreuungspersonen oder Organisationen sollen von der Zustiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe unterstützt werden. Die Unterstützungen für Eltern oder anderen Betreuungspersonen und Organisationen werden allerdings nur gewährt, wenn diese Betreuung der kranken Kinder mit einer Behandlung im Zusammenhang steht. Selbstverständlich zählen dazu auch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen nach einer Operation. Wer Spenden für Kinder leisten möchte oder etwas mehr Geld als Zustiftung für Kinder mit Behinderung oder kranke Kinder fokussiert für diesen Stiftungszweck als sinnvoll ansieht, der ist beim Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ sehr gut aufgehoben. Neben der klaren Fokussierung auf den Stiftungszweck als Hilfe für Kinder sind die Spender und Zustifter sicher, dass jeder Euro nur für den Stiftungszweck eingesetzt wird, denn der Stiftungsfonds arbeitet ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten. Die anfallenden Kosten für die Vermögensverwaltung werden von den Stiftern jährlich privat als Zustiftung gezahlt.