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Jana will leben! Sie braucht dringend Hilfe bei Behandlungskosten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sehr schnell durch diesen Internetauftritt auf sich aufmerksam gemacht und es gibt bereits kurz nach der Gründung einige Anfragen, die nach Hilfe bei Behandlungskosten nachfragen. Eine der aktuell bearbeiteten Anfragen ist die „Hilfe für Jana“.

Jana will leben!

JANASchon im Alter von nur 2 Jahren stellten Ärzte im Libanon einen Tumor im rechten Auge fest. Das Auge musste entfernt werden. Es folgten 24 Behandlungen mit eine Strahlen/-Chemo-Therapie. Als Jana 4 Jahre alt war, kam der Tumor wieder und griff das linke Auge an, was aber glücklicherweise durch eine erneute Chemo-Therapie erfolgreich bekämpft werden konnte. Danach lebte das Kind einige Jahre krebsfrei, bis im Jahr 2012 Schmerzen im rechten Unterschenkel auftraten. Es wurde wieder ein Tumor diagnostiziert, der operativ entfernt werden konnte. Dabei wurde Knochen aus dem Beckenkamm entnommen und im Unterschenkel eingesetzt wurde. Auch mit Chemotherapie wurde Jana wieder behandelt. Ende September 2013 wurde festgestellt, dass Jana unter Knochenmarkversagen leidet und im November wurden Osteosarkomen im linken und rechten Unterschenkel festgestellt.

Jana braucht jetzt dringend einen Spender und eine Knochenmarktransplantation!

Die Behandlungskosten für Jana werden mit ca. 225.000 Euro geschätzt!

Im Libanon gibt es keine gesetzliche Krankenversicherung und Jana und ihre Eltern haben kein Geld für eine private Krankenversicherung. Im Libanon gibt es nach Auskunft ihres in Deutschland lebenden Onkels keine erfolgreichen Behandlungsmöglichkeiten und keinen Kostenträger, der diese Behandlung übernehmen würde. Es gibt eine schriftliche Stellungnahme der behandelnden Ärztin im Libanon und einen Kostenvoranschlag für eine Knochenmarktransplantation der Uni-Klinik Bonn.

Bitte helfen Sie Jana mit Ihrer Spende!

Die Hilfsanfrage liegt derzeit beim Verein „Herz für Kinder“ und beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wenn Sie Jana mit einer großzügigen Spende helfen, wäre das für das Kind eine Chance für das Leben. Wenn das Geld für die Behandlungskosten mit einem Teil durch den Verein Herz für Kinder, mit Ihren Spenden und einem Anteil des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusammenkommt, wird Jana geholfen werden können.

Bitte spenden Sie! Stichwort: Behandlungskostenhilfe Jana

Die Zusammenarbeit mit „back-to-life“ geht an den Start!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat Kontakt zum Verein „back-to-life“ aufgenommen und es wurde vereinbart, dass es ab sofort zu einer Zusammenarbeit kommt. Back-to-life ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit vielen Jahren um Hilfsprojekt in Indien und Nepal kümmert. Logo-150x150Die Gründerin, Frau Tara Stella Deetjen, ist durch verschiedene Fernsehauftritte bekannt, in denen sie beeindruckend von ihrem Einsatz bei den Ärmsten der Armen in Indien und Nepal berichtete. Zuletzt konnte man Stella Deetjen in der Talkrunde von Markus Lanz im ZDF sehen. Der Verein back-to-life e.V. ist in mehreren Projekten aktiv, die das Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe haben.

Back-to-life und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wollen Hilfe für Kinder leisten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe unterstützt satzungsgemäß keine ganzen Projekte, sondern die Hilfe soll direkt und unmittelbar kranken Kindern gewährt werden, die eine dringende ärztliche Behandlung brauchen. Die Voraussetzung für die Hilfe durch den Stiftungsfonds ist, dass die kranken Kinder über keine Krankenversicherung verfügen, die als Kostenträger zur Verfügung steht und die Tatsache, dass die Eltern der kranken Kinder die Behandlungskosten nicht selbst tragen können. Die Zuwendungen werden vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gegen Vorlage der Arztrechnungen oder Krankenhausrechnungen für schwerkranke Kinder oder behinderte Kinder geleistet. Dabei kann es neben den Behandlungskosten u.a. auch um etwaige Transportkosten zu einem geeigneten Krankenhaus gehen oder um die Kostenübernahme für die Reise und den Aufenthalt einer Betreuungsperson.

Die Verwaltungskosten bei Stiftungen sind sehr unterschiedlich!

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Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Das bedeutet zunächst nur, dass die NPOs keine Gewinne erwirtschaften dürfen, ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass die Leitungsfunktionen der Organisationen und Verwaltungsmitarbeiter nicht u.U. sehr gute Einkommen beziehen. Spender möchten allerdings in der Regel nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren und möglicherweise fürstliche Gehälter bezahlen, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der allgemeinen Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Spender sollten sich über die Verwaltungskosten von Stiftungen genau informieren!

Jeder Spender sollte sich vor einer Spende an Hilfsorganisationen und Stiftungen, wie auch vor allem bei der Planung von Zustiftungen, genau über die Höhe der Verwaltungskosten informieren, die von den Spendengeldern und den Zustiftungen abgezogen werden. Mildtätige Spenden und gutgemeinte Zustiftungen für bedürftige Personen oder andere gemeinnützige Zwecke sollte möglichst in vollem Umfang auch dort ankommen, wofür die Spender das Geld gegeben haben. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist ein Teil der Merck Finck Stiftung. Die Kosten, die innerhalb der Merck Finck Stiftung anfallen und die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens, wie auch die gesamten Administrationskosten werden von den Stiftern des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusätzlich privat in die Stiftung eingebracht und es wird nicht ein einziger Euro für Kosten irgendwelcher Art vom Spendenaufkommen entnommen. Alle Spenden und Zustiftungen kommen garantiert zu 100 Prozent bei den hilfsbedürftigen Kindern, deren Eltern, Betreuungspersonen oder vorzugsweise bei den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen an. Es wird strengstens darauf geachtet, dass Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ausschließlich für die Behandlung schwerkranker Kinder ausgegeben werden. Die zuständigen Mitarbeiter in der Merck Finck Stiftung bestätigen dies gerne jedem Spender und Zustifter.

Eine Stiftung für Kinder mit klarer Fokussierung!

Es gibt viele Stiftungen, die sich mit vielerlei gemeinnützigen Aufgaben befassen und fast jede Stiftung hat sicher ihre Berechtigung. Es gibt allerdings vielfach Hilfsorganisationen und auch Hilfsorganisationen für Kinder, die sich eine große Vielfalt an Aufgaben zugeschrieben haben. Wenn das sehr große Hilfsorganisationen sind, denen beispielsweise durch die Fernsehanstalten mit Spendenaufrufen geholfen wird, so kommen in den meisten Fällen so viele Spendengelder zusammen, dass die Hilfe auch breit gestreut werden kann. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für kranke Kinder ist eine neue Stiftung, die sich ganz klar auf eine Art der Hilfe für Kinder fokussiert hat.

Helene Souza_pixelio.de

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Es sind Kinder mit Behinderung und kranke Kinder, denen durch die Stiftung geholfen werden soll, damit sie notwendige Behandlungen, beispielsweise teure Operationen,, bekommen. Auch die Eltern oder andere Betreuungspersonen oder Organisationen sollen von der Zustiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe unterstützt werden. Die Unterstützungen für Eltern oder anderen Betreuungspersonen und Organisationen werden allerdings nur gewährt, wenn diese Betreuung der kranken Kinder mit einer Behandlung im Zusammenhang steht. Selbstverständlich zählen dazu auch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen nach einer Operation. Wer Spenden für Kinder leisten möchte oder etwas mehr Geld als Zustiftung für Kinder mit Behinderung oder kranke Kinder fokussiert für diesen Stiftungszweck als sinnvoll ansieht, der ist beim Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ sehr gut aufgehoben. Neben der klaren Fokussierung auf den Stiftungszweck als Hilfe für Kinder sind die Spender und Zustifter sicher, dass jeder Euro nur für den Stiftungszweck eingesetzt wird, denn der Stiftungsfonds arbeitet ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten. Die anfallenden Kosten für die Vermögensverwaltung werden von den Stiftern jährlich privat als Zustiftung gezahlt.

Hilfe für Kinder ohne Verwaltungskosten!

Es gibt viele Hilfsorganisationen und auch verschiedene Hilfsorganisationen für Kinder. Die Hilfe für Kinder ist ein Anliegen für viele Menschen und das Spenden für Kinder fällt vielen Menschen leichter, als für diverse andere gemeinnützige Zwecke.

Simone Hainz_pixelio.de

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Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe hat sich einen exakt definierten Bereich herausgesucht, weil die Stifter der Meinung sind, dass für alle kranken Kinder eine adäquate Behandlung möglich sein sollte. Leider ist das in unserem Gesundheitssystem nicht immer gegeben und in anderen Ländern sieht die Situation noch viel schlimmer aus. Teilweise haben die Menschen, die kranke Kinder haben oder Kinder mit Behinderung keine Krankenversicherung und können ihren Kindern aus eigenen Mitteln keinerlei Hilfe zukommen lassen. Die Kosten für Operationen, stationärer Behandlung und Rehabilitationsmaßnahmen sind sehr hoch und für viele Eltern nicht erschwinglich. Genau in diese Lücke möchte der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe stoßen und zielgenau und effektiv eine Hilfe für Kinder anbieten. Diese Hilfe kann alle Behandlungsformen umfassen und auch die Unterstützung der Eltern, die sich um ihre kranken Kinder kümmern wollen. Wenn man sich einmal als Spender für Kinder um die Hilfsorganisationen für Kinder kümmert, wird man feststellen, dass die Verwaltungskosten der Hilfsorganisationen sehr unterschiedlich sind. Der Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ hat garantiert keine Verwaltungskosten. Die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens werden als Zustiftung von den Stiftern privat getragen und die Administration der Stiftungsaufgaben für die Behandlungskostenhilfe, wie auch diese Website wird von allen Beteiligten völlig kostenlos übernommen. Eine Bestätigung dieser Aussage über den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe können Sie als Spender für Kinder jederzeit von den Kontaktpersonen der Merck Finck Stiftung bekommen.