Schlagwort-Archiv: Hilfe für kranke Kinder

Kushi wurde erfolgreich operiert!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat die wieder einmal notwendige Operation für Kushi bezahlt. Die OP wurde in ihrem Heimatland Nepal in der Hauptstadt Kathmandu durchgeführt. Hier ein kleiner Überblick:

Kushi war mit siedendem Fett fürchterlich verbrannt worden und musste seit November 2011 bereits zum 7. Mal operiert werden. Wie auch in der Vergangenheit wurde verbranntes, vernarbtes und verwachsenes Gewebe entfernt und auf die Stellen wurde gesunde Haut transplantiert. Diese Operation muss Kushi bis zum Ende ihres Wachstums immer wieder über sich ergehen lassen, um die Beweglichkeit der Haut zu sichern.

Die letzte Operation wurde im August am Hals vorgenommen und ist erfolgreich verlaufen.
Das Mädchen war bis Anfang September im Krankenhaus, wo die Wunden täglich gepflegt wurden, bis der Wundbereich geschlossen war. Zusätzlich bekommt Kushi Physiotherapie mit Übungen, die die neu transplantierte Haut beweglich machen sollen.

Khusi March 2014 - 07 Inzwischen sind die Operations-Wunden komplett verheilt und Kushi geht wieder in die Schule. In etwa sechs Monaten wird sie wieder zur Untersuchung erscheinen, damit festgestellt werden kann, wann die nächste Operation erfolgen muss.

Bild: Back-to-Life

Die letzte Operation wurde vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bezahlt. Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende, damit genügend Geld für die nächste Operation zusammen kommt.

Fortschritte bei der Behandlung des CDG Syndrom 1a!

Die Eltern der 5-jährigen Elena hatten für die Behandlungskosten Hilfe beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe beantragt und eine Kostenübernahme wurde für die erste Behandlung im Jahr 2014 zugesagt. Die erste Behandlungsserie wurde zwischen dem 24. Februar 2014 und dem 20. März 2014 im Naturheilzentrum Bottrop durchgeführt. Die vorher durchgeführten Behandlungen, die Elenas Eltern noch aus eigenen Mitteln finanzieren konnten, hatten bereits erfolgversprechende Verbesserungen hervorgebracht und auch die jetzt durchgeführte Behandlungsserie hat die früheren Erfolge bestätigt. Allen Beteiligten ist dabei völlig klar, dass es keine vollkommene Heilung für Elena geben kann, sondern nur eine Verbesserung der Lebensumstände für das kleine Mädchen. Dieses Minimalziel ist bei dem Krankheitsbild des Kindes jedoch jede Anstrengung wert.

Die Kombination von klassischen Behandlungsmethoden und Naturheilverfahren hat sich bei der Behandlung des CDG Syndroms 1 a bewährt!

Ständiges Muskeltraining, kontinierliche Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind die klassischen Behandlungsmethoden, die für Elena das Leben erleichtern und verbessern sollen. Zur Unterstützung hat Elena in der Behandlungsserie im Naturheilzentrum Bottrop an 11 Therapieterminen insgesamt 22 ambulante Ganzkörperregulationsbehandlungen bekommen, die wie folgt zusammengestellt wurden.

Mikrosystem-Akupunktur

su jok, eciwo, periostal, yamato, chin. Schädel, franz. und russ Ohr, korean. Hand

Stimulation von Akupunkturpunkten

Aromaöl, Tiefenwärme, Farblich

Atem- und Infusionstherapie

Aromaöl, Pflanzen, Kräuter

Medikomechanische Anwendungen

Einreibung, manuelle Therapie, Injektion

Repertorisation

Homoöpathie, Isopathie, Phytotherapie, medizinische Infusionen, Tees

Intensiv-Beratung

Ernährung, psycho-soziale und familiäre Faktoren, Folge-Anamnese, Therapieverlauf

Kleine Fortschritte geben Anlass zur Hoffnung und ermutigen zu weiteren Behandlungen!

Die Behandlungserfolge werden nicht nur durch Elenas Eltern bestätigt, sondern auch von Therapeuten und behandelnden Ärzten. Die einzelnen Veränderungen nach der Behandlungsserie:

  • Positive Verbesserung der Motorik
  • Verbesserung der Feinmotorik
  • Verbesserte Stabilität durch die Erhöhung des Muskeltonus
  • Deutliche Zunahme der statomotorischen Leistung
  • Bessere Koordination der oberen und unteren Extremitäten
  • Steigerung der kognitiven Fähigkeiten
  • Vereinfachung der Kommunikation

Die vorgenannten Behandlungen fördern offensichtlich das Selbstheilungspotential des Körpers und unterstützen damit den Verbesserungsprozess. Selbst die kleine Elena spürt die Verbesserungen offenbar deutlich, denn sie ist bei den Behandlungen stets hoch motiviert.

Weitere Fortschritte bei der Behandlung des CDG Syndroms werden prognostiziert!

Die erfolgten Ganzkörperregulationsmaßnahmen, die als Schwerpunkt die Nadelstichtechnik (Akupunktur) beinhalten, haben gezeigt, dass diese Reize dem Körper in seiner Regenerationsfähigkeit helfen. Die Empfehlung der Experten lautet, dass die Kombination von naturheilkundlicher Reiztherapie und intensivtherapeutischen Behandlungen fortgesetzt werden sollte. Weitere Fortschritte der motorischen, kognitiven und artikulatorischen Fähigkeiten werden erwartet.

Die durchgeführte Behandlungsserie wurde durch eine zweckgebundene Spende des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe an die Merck Finck Stiftung ermöglicht. Die Liquidation des Naturheilzentrums Bottrop wurde im Auftrag des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch die Merck Finck Stiftung überwiesen.

Bitte helfen auch Sie durch Ihre Spende, dass wir die nächste Behandlungsserie für die kleine Elena ermöglichen können.

Zur Spende geht es hier.

 

Die Hilfsanfragen für Behandlungskosten reißen nicht ab!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist trotz seiner erst seit einigen Monaten begonnenen Tätigkeit inzwischen zu einer Adresse geworden, an die sich viele Hilfesuchende wenden. Es wurde und wird keine Werbung für den Stiftungsfonds gemacht, der bei für die Eltern nicht bezahlbaren Behandlungskosten Hilfe anbietet, denn alle Spenden werden ausschließlich für die Behandlung von kranken Kindern verwendet. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten, denn die Administration der Website und die Abwicklung von Hilfsanfragen an die Stiftung werden ehrenamtlich geleistet. Die nicht zu verhindernden Kosten für die Vermögensverwaltung, die Buchführung und die Jahresabschlüsse des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden als zusätzliche Spenden von den Stiftern übernommen.

 

Hier zwei aktuelle Beispiele von Hilfsanfragen nach Hilfe für Behandlungskosten:

 

Ein 4-jähriger Junge aus der Ukraine leidet an einem Gehirntumor!

 

Die Eltern des kleinen Jungen sind aus der Ukraine mit einem Touristenvisum eingereist und haben bereits alle Ersparnisse für die Behandlung des schwerkranken Kindes eingesetzt. Leider sind die eigenen Mittel jetzt erschöpft und der Junge braucht eine Protonenbestrahlung, die etwa 50.000 Euro kostet.

Rainer Sturm_pixelio.de

Rainer Sturm_pixelio.de

Der Hilferuf kommt von einer Elternhilfe für krebskranke Kinder, die sich für die Behandlung des Kindes, das keine Krankenversicherung hat, einsetzt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat der Elternhilfe inzwischen einen Selbstauskunftsbogen geschickt, der zur Einhaltung der strengen Vorschriften im deutschen Stiftungsrecht leider nötig ist. Wenn diese kleine bürokratische Hürde genommen ist und es stiftungsrechtliche keine Bedenken gibt, gehen wir davon aus, dass dem Kind zunächst mit einer ersten notwendigen Behandlung geholfen werden kann. 

 

Die 1 ½ – jährige Sofia aus Russland leidet an Epilepsie!

 

Es wird den Eltern der kleinen Sofia aus Russland zwar keine Heilung versprochen, aber es gibt durchaus alternative Behandlungsmethoden, die das Leben des Kleinkindes erträglicher machen können. Eine Spezialklinik hat das Mädchen bereits behandelt und man hat nach einigen Versuchen jetzt eine Therapie gefunden, die Wirkung zeigt. Die täglichen Krampfanfälle konnten in der Häufigkeit bereits deutlich reduziert werden und die Ärzte gehen davon aus, dass sich der Zustand des kranken Kindes weiterhin stabilisieren wird. Es sind dazu mehrere Klinikaufenthalte mit einer Behandlungsserie notwendig, die für dieses Jahr mit etwa 15.000 bis 20.000 Euro eingeschätzt werden. Die in Deutschland eingesetzte Behandlungsmethode ist in Russland nicht anerkannt und wird auch von den Ärzten in Russland nicht angeboten. Der Hilferuf kommt von der Großmutter der kleinen Sofia, die in Deutschland lebt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat einen Selbstauskunftsbogen an die Großmutter des Kindes geschickt und wartet jetzt auf die für die Bearbeitung des Hilferufs notwendigen Unterlagen. Sollten die eingereichten Unterlagen eine Zuwendung nach dem Stiftungsrecht zulassen, ist davon auszugehen, dass der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zunächst die Behandlungskosten für 2014 übernehmen wird.

 

Wenn auch Sie für kranke Kinder spenden wollen, können Sie das hier.

Jede Spende ist willkommen!

Es warten noch viele andere Kinder, die keine Krankenversicherung haben und deren Eltern die oft teuren Behandlungskosten nicht tragen können, auf dringende ärztliche Hilfe!

 

 

 

Die Behandlungskosten übernimmt der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

  • Haben Sie ein schwerkrankes Kind und brauchen Hilfe?
  • Können Sie eine wichtige Operation für Ihr Kind nicht bezahlen?
  • Haben Sie keinen Kostenträger für eine notwendige ärztliche Behandlung?
  • Haben Sie keine Krankenversicherung für ihr krankes Kind?
  • Gibt es eine wichtige Hilfe für Ihr behindertes Kind, die keine Krankenkasse übernimmt?
  • Brauchen Sie finanzielle Unterstützung für technische Hilfen für Ihr Kind?
  • Kann man Ihrem Kind mit einer speziellen Behandlungsmethode helfen?
  • Wird eine Rehabilitationsmaßnahme für Ihr krankes Kind nicht von der Kasse bezahlt?
  • Können Sie die Betreuungskosten für Ihr schwerkrankes Kind nicht bezahlen?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „ja“ beantworten können, haben Sie eine Chance, dass Sie eine finanzielle Unterstützung vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bekommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jedem Hilfeantrag auch eine finanzielle Hilfe zukommen lassen können. Einmal muss der Hilfeantrag mit dem in der Stiftungssatzung definierten Stiftungszweck absolut übereinstimmen und auf der anderen Seite verfügt der neue Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe noch nicht über unendliche Mittel.

Günther Richter_pixelio.de

Günther Richter_pixelio.de

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird aber durch Öffentlichkeitsarbeit Spender ansprechen und auch versuchen Menschen zu erreichen, die über die finanziellen Möglichkeiten verfügen auch eine größere Zustiftung leisten zu können. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine Unterstiftung der Merck Finck Stiftung, die als Stiftungsfonds innerhalb dieser größeren Stiftung gegründet wurde. Der Grund, warum keine eigene Stiftung gegründet wurde ist der, dass die Stifter absolut anonym bleiben wollen und das in einer eigenen Stiftung leider in Deutschland nicht möglich ist, weil die Stifter im Stiftungsregister benannt werden müssen. Die Stifter brauchen und wollen keine PR und möchten auch mit der Stiftung nicht die Hochachtung des Publikums erreichen, sondern helfen nur aus einem einzigen Grund; das ist der, für schwerkranke Kinder eine Zukunft zu ermöglichen.

Wenn Sie Hilfe für Ihr schwerkrankes Kind brauchen, melden Sie sich über diese Website!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat es in der Stiftungssatzung beschrieben, dass sie für finanzielle Hilfe gegründet wurde, um schwerkranken Kindern eine angemessene ärztliche Behandlung zukommen zu lassen. Selbstverständlich wird ein Hilfeantrag nur dann gewährt, wenn es für die notwendige Behandlung, eine wichtige Operation oder eine das Leben verbessernde Rehabilitationsmaßnahme sonst keinen Kostenträger gibt. Es geht darum dort eine Hilfe anbieten zu können, wo die Eltern verzweifelt sind, weil sie ihrem kranken Kind nicht helfen können. In Ländern mit einem funktionierenden Gesundheitssystem dürften solche Fälle nicht vorkommen, aber es gibt sie leider trotzdem. In Ländern, die für ihr Volk kein kostenloses Gesundheitssystem zur Verfügung stellen, sind viele Eltern nicht in der Lage die Kosten für eine notwendige Behandlung ihrer kranken Kinder bezahlen zu können und brauchen dringend finanzielle Unterstützung.

Wenn auch Sie kranken Kindern helfen wollen und den Kindern eine Zukunft ermöglichen möchten, sind Sie mit einer Spende oder einer Zustiftung für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe richtig gut aufgehoben. Es wird Ihnen schon jetzt zugesichert, dass Ihre Spende oder Ihre Zustiftung beim Stiftung Behandlungskostenhilfe zu 100 Prozent nur für die Hilfe der Kinder verwendet wird. Die Stiftung für Kinder  Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne Verwaltungskosten!

Gelebte Solidarität als Hilfe für Kinder!

Die Hilfe für Kinder, die schwer erkrankt, ist in unserer reichen Industriegesellschaft im Prinzip eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Leider gibt es für Kinder mit Behinderung oder kranke Kinder aber nicht für alle notwendigen Fälle einen Kostenträger, der die Behandlungskosten übernimmt. Die Kosten im Gesundheitswesen steigen ständig und so kann es sein, dass es sogar für kranke Kinder in Deutschland keine adäquate Hilfe gibt, die durch die Krankenversicherungen übernommen werden. In anderen Ländern ist die Situation natürlich noch viele schlimmer, weil es dort vielfach keine gesetzliche Krankenversicherung nach unserem Muster gibt und die Eltern der Kinder keine finanziellen Möglichkeiten beispielsweise für eine private Krankenversicherung haben. Es ist selbstverständlich, dass bei diesen Eltern, die kranke Kinder haben, die Kosten für eine Behandlung der Kinder nicht getragen werden können. Für diese Fälle möchte die Stiftung für Kinder, der Stiftungsfonds  „Behandlungskostenhilfe“ gerne mit direkten Zuwendungen an die Leistungserbringer zur Verfügung stehen. Für alle Menschen, die auch solidarisch mit kranken Kindern sind und eine Hilfe für Kinder leisten möchten, ist der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau der richtige Ansprechpartner.

Andrea Damm_pixelio.de

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Spenden für Kinder fließen ohne jeden Abzug zu 100% in die Stiftung und werden
ausschließlich für den Stiftungszweck eingesetzt; d.h. der Hilfe für Kinder, die schwerkrank sind und dringend eine Behandlung brauchen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt. Üben auch Sie Solidarität für kranke Kinder. Wer für Kinder spenden möchte und sein Geld genau für den Zweck der Stiftung für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ einsetzen möchte, meldet sich bitte über diese Website, spendet direkt auf das Konto der Merck  Finck Stiftung mit dem Stichwort „Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe“ oder auch als Direktspende über diese Website. Selbstverständlich bekommt jeder Spender mit einem Spendenbetrag ab 2.000 Euro  auf Wunsch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Für kleinere Spenden können wir leider keine Spendenbescheinigungen ausstellen, weil dadurch die Verwaltungskosten für die Stiftung zu sehr in Anspruch genommen würden. Es ist sicher auch in Ihrem Sinn, dass Ihre Spende zu 100 % bei den kranken Kindern ankommt. Das Versprechen können wir nur halten, wenn Sie Verständnis dafür haben, dass wir die Verwaltungskosten durch Spendenbescheinigungen für kleinere Beträge nicht unangemessen ansteigen lassen wollen. Jedem Spender müsste es wichtiger sein, dass seine Spende wirklich zu 100 Prozent ankommt, als ein kleiner Steuervorteil bei einer Spende unter 2.000 Euro.