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Spenden und Stiftungen in Deutschland |Merck Finck Stiftung.

Die Deutschen sind ein sehr spendenfreudiges Volk. Im Jahr 2013 haben die Bundesbürger etwa 6,3 Milliarden Euro gespendet, was immerhin ca. 5 Prozent mehr waren, als im Vorjahr. Die durchschnittliche Spende lag in früheren Jahren bei 29,00 Euro und im Jahr 2013 waren das 33,00 Euro. Die Spendenbereitschaft steigert sich mit dem Lebensalter. So lag der durchschnittliche Spendenbetrag bei der Altersgruppe über 70 Jahre bei 269,00 Euro. Etwa 79 Prozent aller Spenden in Deutschland wurden an Organisationen gegeben, die humanitäre Hilfe anbieten oder soziale Zwecke.

Die Zahl der Stiftungen in Deutschland hat wieder zugenommen. Allein im Jahr 2013 gab es 638 Neugründungen, immerhin 3,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Die gesamte Anzahl der eingetragenen Stiftungen in Deutschland beträgt 20.150. Trotz aller Spendenbereitschaft liegt Deutschland im internationalen Vergleich nicht sonderlich gut. Der World Giving Index bildet allerdings nicht nur Geldspenden, sondern auch persönliche Hilfsleistungen ab. In diesem Index belegt die USA den ersten Platz und Deutschland findet man lediglich auf Platz 22.

Die Merck Finck Stiftung unterstützt diverse Projekte!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist in die Merck Finck Stiftung integriert. Es handelt sich dabei um eine private Stiftung, deren Stifter anonym bleiben wollen. Die Administration und Abwicklung von Hilfsprojekten wird beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ehrenamtlich erledigt. Die Konten- und Buchführung, die Kontrolle und die Jahresabschlüsse übernimmt die Merck Finck Stiftung in München.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat im Jahr 2014 viele unterschiedliche Hilfsanträge bearbeitet und konnte bei einigen hilfesuchenden mit entscheidenden Beträgen für eine notwendige Behandlung von kranken Kindern helfen.

Hier einige Beispiele der Hilfen durch den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

In einer Gemeinschaftsaktion wurde ein an Leukämie erkranktes Kind aus dem Kongo erfolgreich behandelt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat allein dafür 30.000 Euro bereitgestellt. Ein schwerkrankes Mädchen konnte mehrfach durch die Finanzierung der Behandlungskosten durch den Stiftungsfonds in einem Naturheilzentrum behandelt werden und es werden nach jeder Behandlungsserie signifikante Erfolge gemeldet. Zwei Operationen wurden für zwei Mädchen in Nepal finanziert. In einem Fall war es eine Not-OP am Blinddarm und in dem anderen Fall handelte es sich um eine operative Nachbehandlung einer schweren Verbrennung. Ein Säugling aus Kirgisien musste dringend operiert werden und in einer Verbundhilfe von mehreren Organisationen konnte der Transport, die Unterbringung und die Behandlung im Uniklinikum Münster finanziert werden. Den größten Anteil an dieser Hilfsaktion hatte der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe mit knapp 11.500 Euro.

Hier einige beispielhafte Hilfsleistungen der Merck Finck Stiftung:

Seit vielen Jahren ist die Merck Finck Stiftung Sponsor einer Benefizveranstaltung der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft in Münster. Im vergangenen Jahr wurde das 13. Montagskonzert zu Gunsten MS-Kranker unterstützt. Ein Betrag in Höhe von 5.000 Euro wurde für das Projekt „MINT- fit for future“ gegeben. MINT steht für naturwissenschaftlich-technische Berufe.  Die Werkstatt Lebenshunger e.V. Düsseldorf wurde durch die anonyme Zustiftung innerhalb der Merck Finck Stiftung unter dem Namen „Stiftungsfonds Helfende Hände“ mit einer Summe von 4.000 Euro unterstützt. Auch aus dem Stiftungsfonds Helfende Hände ging eine Spende in Höhe von 15.000 Euro an den ambulanten Kinderhospizdienst des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. Düsseldorf.

Dies waren nur einige Beispiele aus dem breiten Hilfsangebot, das durch die Merck Finck Stiftung, die den Namen Gemeinsam mehr erreichen trägt. Die Stiftung ist sehr breit aufgestellt und bietet für Menschen, die spenden, eine Zustiftung machen wollen oder einen eigenen Stiftungsfonds gründen möchten neben humanitären, mildtätigen Zwecken auch Ansatzpunkte für Spender, die sich in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens durch eine Geldspende einbringen wollen.

Spenden, eine Zustiftung machen oder einen zweckgebundenen Stiftungsfonds?

Spenden gehen grundsätzlich in den Bereich der Stiftung, für den die Spende geleistet wird. Wenn Sie also für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe spenden wollen, dann muss unter Verwendung auf Ihrer Überweisung stehen: Für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe.

Spenden Sie an die Merck Finck Stiftung, so fließt das Geld in den Spendentopf, aus dem eine Vielzahl von Projekten gefördert wird. Der Förderkatalog der Merck Finck Stiftung:

  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Wissenschaft und Forschung
  • Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Demokratisches Staatswesen
  • Bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
  • Schutz von Ehe und Familie
  • Mildtätigkeit
  • Hilfe für politisch, ethnisch und religiös Verfolgte
  • Religion
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege

Bei Spenden ab 2.000 Euro an die Merck Finck Stiftung können Sie sich zweckgebunden für einen der im Förderkatalog genannten Zwecke entscheiden.

Zustiftungen ab 20.000 Euro an die Merck Finck Stiftung!

Wenn eine Zustiftung ohne Verwendungshinweis erfolgt, geht die Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Merck Finck Stiftung über. Nur die daraus erwirtschafteten Erträge stehen für den gedachten Zweck zur Verfügung. Wer für einen bestimmten Zweck eine Zustiftung ab 20.000 Euro machen möchte, kann innerhalb der Merck Finck Stiftung einen Stiftungsfonds gründen und auf diese Weise sichern, dass die Erträge daraus nur zweckgebunden verwendet werden dürfen.

Zweckgebundene Spenden an einen Stiftungsfonds bzw. einer Zustiftung.

Jede Spende kann zweckgebunden für einen bestimmten Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung erfolgen. Auf dem Überweisungsträger muss nur der Name der Zustiftung, also beispielsweise „Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe“ stehen. Wenn Sie für ein bestimmtes Projekt des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe spenden möchten ist das selbstverständlich auch möglich. Sie schreiben einfach unter Verwendung auf den Überweisungsträge: Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zweckgebunden für: (Beispiel: „Artur“  oder einen anderen Namen aus einem veröffentlichten, aktuellen Spendenaufruf). Auf diese Weise sind Sie sicher, dass Ihre Spende ganz genau da ankommt, wohin Sie das Geld verwendet wissen möchten. Spenden an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe kommen zu 100% an! Kein Abzug von Verwaltungskosten – gleich welcher Art. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet komplett ehrenamtlich und die Kosten für die Vermögensverwaltung, Buchhaltung und den Jahresabschluss durch die Merck Finck Stiftung werden zusätzlich in jedem Jahr von den Stiftern privat übernommen.

Versprochen!

 

 

Was sind mildtätige Zwecke im Rahmen einer Stiftung?

Grundsätzlich können Stiftungen steuerrechtlich nur anerkannt werden, wenn sie in der Satzung exakt definiert haben, welchen Zweck die Stiftung erfüllen soll. Der Zweck einer solchen Stiftung, die Spendenbescheinigungen für das Finanzamt ausstellen darf, kann gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in der Satzung definiert, dass die Erträge aus dem Stiftungskapital, aus Zustiftungen und Spenden für mildtätige Zwecke im Bereich von Behandlungskostenhilfen für schwerkranke Kinder eingesetzt werden sollen. Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe können nur an Organisationen erfolgen, die eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegen können. Auch finanzielle Hilfen an Privatpersonen sind möglich, allerdings ist der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch das Stiftungsrecht gezwungen die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers genau zu überprüfen, damit der mildtätige Zweck erfüllt ist. Antragsteller mit einem normalen Einkommen und/oder Vermögenswerten, beispielsweise in Form von nennenswerten Barguthaben, Wertpapieren, wertvollem Schmuck, Gold oder Immobilien, haben daher fast ausschließlich keine Chance eine Hilfe vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zu bekommen, weil der Stiftungsfonds damit gegen geltendes Stiftungsrecht verstoßen würde.

Welche Regeln gibt es für einen mildtätigen Zweck?

Mildtätige Zwecke werden dann verfolgt, wenn eine Hilfsorganisation, eine Stiftung oder ein Verein in der Satzung einen Zweck beschrieben hat. Der darauf gerichtet ist Personen oder Körperschaften selbstlos zu unterstützen. Die Regelungen werden im Stiftungsgesetz in § 53 genau beschrieben. Unterstützung können Personen im Rahmen der Stiftungssatzung bekommen, die infolge ihres körperlichen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei muss berücksichtigt werden, dass deren Einkommen bei Alleinstehenden nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe sein darf und bei einem Haushaltsvorstand das Fünffache.

Thorben Wengert_pixelio.de

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Wenn Vermögen vorhanden ist, welches zur Verbesserung ihres Unterhalts oder der Behandlung eingesetzt werden könnte, gilt dieser Satz nicht. Zu den anrechenbaren Einkünften zählen alle Einnahmen, wie beispielsweise auch Mieteinnahmen. Wegen dieser strengen Auslegung für Zuwendungen durch Stiftungen, müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragsteller offengelegt und geprüft werden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe verlangt Kopien der monatlichen Einnahmen und beglaubigte bzw. von der Bank bestätigte Auskünfte über die Vermögensverhältnisse. Die Antragsteller können selbstverständlich davon ausgehen, dass alle Angaben streng vertraulich behandelt werden und nur den Personen zugänglich sind, die mit der Prüfung der Anträge auf Behandlungskostenhilfe betraut sind oder die darüber entscheiden.

Fortschritte bei der Behandlung des CDG Syndrom 1a!

Die Eltern der 5-jährigen Elena hatten für die Behandlungskosten Hilfe beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe beantragt und eine Kostenübernahme wurde für die erste Behandlung im Jahr 2014 zugesagt. Die erste Behandlungsserie wurde zwischen dem 24. Februar 2014 und dem 20. März 2014 im Naturheilzentrum Bottrop durchgeführt. Die vorher durchgeführten Behandlungen, die Elenas Eltern noch aus eigenen Mitteln finanzieren konnten, hatten bereits erfolgversprechende Verbesserungen hervorgebracht und auch die jetzt durchgeführte Behandlungsserie hat die früheren Erfolge bestätigt. Allen Beteiligten ist dabei völlig klar, dass es keine vollkommene Heilung für Elena geben kann, sondern nur eine Verbesserung der Lebensumstände für das kleine Mädchen. Dieses Minimalziel ist bei dem Krankheitsbild des Kindes jedoch jede Anstrengung wert.

Die Kombination von klassischen Behandlungsmethoden und Naturheilverfahren hat sich bei der Behandlung des CDG Syndroms 1 a bewährt!

Ständiges Muskeltraining, kontinierliche Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind die klassischen Behandlungsmethoden, die für Elena das Leben erleichtern und verbessern sollen. Zur Unterstützung hat Elena in der Behandlungsserie im Naturheilzentrum Bottrop an 11 Therapieterminen insgesamt 22 ambulante Ganzkörperregulationsbehandlungen bekommen, die wie folgt zusammengestellt wurden.

Mikrosystem-Akupunktur

su jok, eciwo, periostal, yamato, chin. Schädel, franz. und russ Ohr, korean. Hand

Stimulation von Akupunkturpunkten

Aromaöl, Tiefenwärme, Farblich

Atem- und Infusionstherapie

Aromaöl, Pflanzen, Kräuter

Medikomechanische Anwendungen

Einreibung, manuelle Therapie, Injektion

Repertorisation

Homoöpathie, Isopathie, Phytotherapie, medizinische Infusionen, Tees

Intensiv-Beratung

Ernährung, psycho-soziale und familiäre Faktoren, Folge-Anamnese, Therapieverlauf

Kleine Fortschritte geben Anlass zur Hoffnung und ermutigen zu weiteren Behandlungen!

Die Behandlungserfolge werden nicht nur durch Elenas Eltern bestätigt, sondern auch von Therapeuten und behandelnden Ärzten. Die einzelnen Veränderungen nach der Behandlungsserie:

  • Positive Verbesserung der Motorik
  • Verbesserung der Feinmotorik
  • Verbesserte Stabilität durch die Erhöhung des Muskeltonus
  • Deutliche Zunahme der statomotorischen Leistung
  • Bessere Koordination der oberen und unteren Extremitäten
  • Steigerung der kognitiven Fähigkeiten
  • Vereinfachung der Kommunikation

Die vorgenannten Behandlungen fördern offensichtlich das Selbstheilungspotential des Körpers und unterstützen damit den Verbesserungsprozess. Selbst die kleine Elena spürt die Verbesserungen offenbar deutlich, denn sie ist bei den Behandlungen stets hoch motiviert.

Weitere Fortschritte bei der Behandlung des CDG Syndroms werden prognostiziert!

Die erfolgten Ganzkörperregulationsmaßnahmen, die als Schwerpunkt die Nadelstichtechnik (Akupunktur) beinhalten, haben gezeigt, dass diese Reize dem Körper in seiner Regenerationsfähigkeit helfen. Die Empfehlung der Experten lautet, dass die Kombination von naturheilkundlicher Reiztherapie und intensivtherapeutischen Behandlungen fortgesetzt werden sollte. Weitere Fortschritte der motorischen, kognitiven und artikulatorischen Fähigkeiten werden erwartet.

Die durchgeführte Behandlungsserie wurde durch eine zweckgebundene Spende des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe an die Merck Finck Stiftung ermöglicht. Die Liquidation des Naturheilzentrums Bottrop wurde im Auftrag des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch die Merck Finck Stiftung überwiesen.

Bitte helfen auch Sie durch Ihre Spende, dass wir die nächste Behandlungsserie für die kleine Elena ermöglichen können.

Zur Spende geht es hier.

 

Uli Hoeneß hat Stiftern und Spendern eine Ohrfeige verpasst!

Einen Zusammenhang zwischen einem nach eigenen Angaben Volumen von 5 Millionen Euro Spenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke und einer Steuerhinterziehung von mindestens 28,46 Millionen Euro herzustellen, ist eine Frechheit. Die Selbstherrlichkeit, mit der der Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß seine Spendenbereitschaft im Prozess wegen der Steuerhinterziehung zur Schau stellte, ist ein Zeichen von völliger Selbstüberschätzung und Arroganz. Wer von sich selbst sagt, dass er kein Sozialschmarotzer ist und das im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung von fast 30 Millionen Euro zum Besten gibt, leidet an schwerem Realitätsverlust. Eine zugegebene Steuerhinterziehung ist immer eine Art Sozialschmarotzertum; auch wenn man von dem Hinterziehungsbetrag einen Anteil von 10 oder 20 Prozent spendet. In der im Prozess bekanntgewordenen Höhe der Steuerhinterziehung ist der Begriff Sozialschmarotzer sogar eine Verharmlosung. Viele Millionen ehrlicher Steuerzahler und wohlwollende Spender müssen sich angesichts der öffentlich gewordenen Fakten während der Prozesstage gegen Uli Hoeneß vor dem Kopf geschlagen und geradezu verhöhnt fühlen. Wer die Gesetze nach seinem eigenen Ermessen für sich selbst passend auslegt, indem er der Gesellschaft viele Millionen Steuergelder bewusst und vorsätzlich vorenthält, verdient eine harte Strafe. Daran kann auch eine Spendenbereitschaft nichts ändern. Spenden sind immer ein Akt der Hilfsbereitschaft, der Wohltätigkeit und der Empathie für das Schicksal anderer Menschen, die sich selbst aus eigenen Mitteln nicht helfen können. Wer viel Geld spendet, hat auch in den meisten Fällen mehr davon, als er oder sie braucht und möchte der Gesellschaft etwas zurückgeben. Der Gesellschaft zuerst 28,46 Millionen Euro widerrechtlich vorzuenthalten und dann davon 5 Millionen Euro zu spenden, ist kein Akt der Nächstenliebe, sondern vielleicht eine Art sein Gewissen etwas zu erleichtern. Das wäre die für den Straftäter Hoeneß positive Beurteilung. Die Bereitschaft zu spenden, könnte in diesem Fall aber auch ein Ausdruck der Eitelkeit sein, der Selbstdarstellung und damit der Imagepflege. Das Urteil von 3 ½ Jahren Haft erscheint vielen Rechtsexperten als sehr milde und der Steuerbetrüger/Steuerstraftäter (nicht Steuersünder!) Uli Hoeneß hat diese Strafe mindestens verdient. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Justiz nicht zu frühzeitig die Haftstrafe zu einem Teil erlässt.

Die strafbefreiende Selbstanzeige müsste dringend reformiert werden!

Der Prozess gegen Uli Hoeneß, aber auch beispielsweise die bekannt gewordene Steuerhinterziehung von Alice Schwarzer, sollte die Politik zum Anlass nehmen, die strafbefreiende Selbstanzeige zu reformieren. Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige unter den bisherigen Voraussetzungen (freiwillig und umfassend) sollte man nicht abschaffen, aber für die Straffreiheit sollte die Steuerehrlichkeit ohne Verjährungsfristen wieder hergestellt werden. Wer weiß, wie viel Steuerhinterziehungen beispielsweise vor der Verjährungsfrist bei Uli Hoeneß vorgekommen sind, aber zum Glück war ja wenigstens der Versuch der strafbefreienden Selbstanzeige nicht erfolgreich. Man konnte im Fall Alice Schwarzer sogar lesen, dass die von der Finanzverwaltung akzeptierte strafbefreiende Selbstanzeige für die Steuerbetrügerin selbst ein „Schnäppchen“ war, weil das Schweizer Konto bereits seit den 80er Jahren existiert haben soll. Wer keine Strafe kassieren möchte, sollte in Zukunft verpflichtet werden auf die geltenden Verjährungsfristen zu verzichten und seine gesamte Steuerhinterziehung zuzüglich Strafzinsen begleichen zu müssen.

Die meisten Stifter und Spender brauchen keine Öffentlichkeit für die Imagepflege!

Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist sehr groß und fast ausnahmslos alle Menschen, die Geld in eine Stiftung geben oder eine Spende an Hilfsorganisationen leisten, tun das nicht aus niederen Motiven heraus. Sie wollen einfach nur helfen und mit einer Stiftung, einer Zustiftung oder Spende für eine Hilfsorganisation etwas Gutes tun. Viele Stifter, Zustifter, Großspender und Spender legen keinen Wert auf Öffentlichkeit und möchten sogar in vielen Fällen anonym bleiben. Das gilt auch für die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wer als Privatperson Spenden für seine Imagepflege öffentlich macht, spendet nicht nur aus Hilfsbereitschaft und einem Verantwortungsgefühl heraus, sondern verbindet mit seiner Spende ein gewisses Interesse. Wenn Unternehmen als Spender auftreten, ist das mit der Spende verbundene Interesse absolut klar. Bei Spenden von Unternehmen an Hilfsorganisationen oder Sponsoring für bestimmte wohltätige Zwecke, kommt das Geld aus dem Marketing-Etat und wird gezielt auf diese Weise für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Wer privat spendet, verfolgt dieses Ziel allerdings nur in sehr seltenen Fällen.

Wenn Sie für schwerkranke Kinder spenden wollen, verfahren wir ganz nach Ihrem Wunsch. Selbstverständlich bleibt jede Spende zunächst geheim, aber wenn Sie es wünschen, veröffentlichen wir gerne in unserem Blog einen Artikel über Sie und Ihre Spendenbereitschaft. Sie können beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe übrigens sicher sein, dass Ihre Spende zu 100% bei den hilfsbedürftigen Kindern ankommt. Es wird garantiert kein Cent für Verwaltungskosten davon entnommen. Versprochen!