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Spenden und Stiftungen in Deutschland |Merck Finck Stiftung.

Die Deutschen sind ein sehr spendenfreudiges Volk. Im Jahr 2013 haben die Bundesbürger etwa 6,3 Milliarden Euro gespendet, was immerhin ca. 5 Prozent mehr waren, als im Vorjahr. Die durchschnittliche Spende lag in früheren Jahren bei 29,00 Euro und im Jahr 2013 waren das 33,00 Euro. Die Spendenbereitschaft steigert sich mit dem Lebensalter. So lag der durchschnittliche Spendenbetrag bei der Altersgruppe über 70 Jahre bei 269,00 Euro. Etwa 79 Prozent aller Spenden in Deutschland wurden an Organisationen gegeben, die humanitäre Hilfe anbieten oder soziale Zwecke.

Die Zahl der Stiftungen in Deutschland hat wieder zugenommen. Allein im Jahr 2013 gab es 638 Neugründungen, immerhin 3,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Die gesamte Anzahl der eingetragenen Stiftungen in Deutschland beträgt 20.150. Trotz aller Spendenbereitschaft liegt Deutschland im internationalen Vergleich nicht sonderlich gut. Der World Giving Index bildet allerdings nicht nur Geldspenden, sondern auch persönliche Hilfsleistungen ab. In diesem Index belegt die USA den ersten Platz und Deutschland findet man lediglich auf Platz 22.

Die Merck Finck Stiftung unterstützt diverse Projekte!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist in die Merck Finck Stiftung integriert. Es handelt sich dabei um eine private Stiftung, deren Stifter anonym bleiben wollen. Die Administration und Abwicklung von Hilfsprojekten wird beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ehrenamtlich erledigt. Die Konten- und Buchführung, die Kontrolle und die Jahresabschlüsse übernimmt die Merck Finck Stiftung in München.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat im Jahr 2014 viele unterschiedliche Hilfsanträge bearbeitet und konnte bei einigen hilfesuchenden mit entscheidenden Beträgen für eine notwendige Behandlung von kranken Kindern helfen.

Hier einige Beispiele der Hilfen durch den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

In einer Gemeinschaftsaktion wurde ein an Leukämie erkranktes Kind aus dem Kongo erfolgreich behandelt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat allein dafür 30.000 Euro bereitgestellt. Ein schwerkrankes Mädchen konnte mehrfach durch die Finanzierung der Behandlungskosten durch den Stiftungsfonds in einem Naturheilzentrum behandelt werden und es werden nach jeder Behandlungsserie signifikante Erfolge gemeldet. Zwei Operationen wurden für zwei Mädchen in Nepal finanziert. In einem Fall war es eine Not-OP am Blinddarm und in dem anderen Fall handelte es sich um eine operative Nachbehandlung einer schweren Verbrennung. Ein Säugling aus Kirgisien musste dringend operiert werden und in einer Verbundhilfe von mehreren Organisationen konnte der Transport, die Unterbringung und die Behandlung im Uniklinikum Münster finanziert werden. Den größten Anteil an dieser Hilfsaktion hatte der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe mit knapp 11.500 Euro.

Hier einige beispielhafte Hilfsleistungen der Merck Finck Stiftung:

Seit vielen Jahren ist die Merck Finck Stiftung Sponsor einer Benefizveranstaltung der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft in Münster. Im vergangenen Jahr wurde das 13. Montagskonzert zu Gunsten MS-Kranker unterstützt. Ein Betrag in Höhe von 5.000 Euro wurde für das Projekt „MINT- fit for future“ gegeben. MINT steht für naturwissenschaftlich-technische Berufe.  Die Werkstatt Lebenshunger e.V. Düsseldorf wurde durch die anonyme Zustiftung innerhalb der Merck Finck Stiftung unter dem Namen „Stiftungsfonds Helfende Hände“ mit einer Summe von 4.000 Euro unterstützt. Auch aus dem Stiftungsfonds Helfende Hände ging eine Spende in Höhe von 15.000 Euro an den ambulanten Kinderhospizdienst des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. Düsseldorf.

Dies waren nur einige Beispiele aus dem breiten Hilfsangebot, das durch die Merck Finck Stiftung, die den Namen Gemeinsam mehr erreichen trägt. Die Stiftung ist sehr breit aufgestellt und bietet für Menschen, die spenden, eine Zustiftung machen wollen oder einen eigenen Stiftungsfonds gründen möchten neben humanitären, mildtätigen Zwecken auch Ansatzpunkte für Spender, die sich in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens durch eine Geldspende einbringen wollen.

Spenden, eine Zustiftung machen oder einen zweckgebundenen Stiftungsfonds?

Spenden gehen grundsätzlich in den Bereich der Stiftung, für den die Spende geleistet wird. Wenn Sie also für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe spenden wollen, dann muss unter Verwendung auf Ihrer Überweisung stehen: Für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe.

Spenden Sie an die Merck Finck Stiftung, so fließt das Geld in den Spendentopf, aus dem eine Vielzahl von Projekten gefördert wird. Der Förderkatalog der Merck Finck Stiftung:

  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Wissenschaft und Forschung
  • Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Demokratisches Staatswesen
  • Bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
  • Schutz von Ehe und Familie
  • Mildtätigkeit
  • Hilfe für politisch, ethnisch und religiös Verfolgte
  • Religion
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege

Bei Spenden ab 2.000 Euro an die Merck Finck Stiftung können Sie sich zweckgebunden für einen der im Förderkatalog genannten Zwecke entscheiden.

Zustiftungen ab 20.000 Euro an die Merck Finck Stiftung!

Wenn eine Zustiftung ohne Verwendungshinweis erfolgt, geht die Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Merck Finck Stiftung über. Nur die daraus erwirtschafteten Erträge stehen für den gedachten Zweck zur Verfügung. Wer für einen bestimmten Zweck eine Zustiftung ab 20.000 Euro machen möchte, kann innerhalb der Merck Finck Stiftung einen Stiftungsfonds gründen und auf diese Weise sichern, dass die Erträge daraus nur zweckgebunden verwendet werden dürfen.

Zweckgebundene Spenden an einen Stiftungsfonds bzw. einer Zustiftung.

Jede Spende kann zweckgebunden für einen bestimmten Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung erfolgen. Auf dem Überweisungsträger muss nur der Name der Zustiftung, also beispielsweise „Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe“ stehen. Wenn Sie für ein bestimmtes Projekt des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe spenden möchten ist das selbstverständlich auch möglich. Sie schreiben einfach unter Verwendung auf den Überweisungsträge: Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zweckgebunden für: (Beispiel: „Artur“  oder einen anderen Namen aus einem veröffentlichten, aktuellen Spendenaufruf). Auf diese Weise sind Sie sicher, dass Ihre Spende ganz genau da ankommt, wohin Sie das Geld verwendet wissen möchten. Spenden an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe kommen zu 100% an! Kein Abzug von Verwaltungskosten – gleich welcher Art. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet komplett ehrenamtlich und die Kosten für die Vermögensverwaltung, Buchhaltung und den Jahresabschluss durch die Merck Finck Stiftung werden zusätzlich in jedem Jahr von den Stiftern privat übernommen.

Versprochen!

 

 

Wofür dürfen Stiftungen Geld ausgeben?

Stiftungen dürfen nicht für jeden beliebigen Zweck Geld ausgeben, sondern sind verpflichtet strengstens darauf zu achten, dass die verwendeten Mittel exakt dem Stiftungszweck entsprechen. Außerdem gibt es zwei Paragraphen, die die Mittelverwendung für Stiftungen regeln. Entweder die Förderung bestimmter gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben wird nach § 58 AO abgewickelt, was bedeutet, dass der Empfänger eine andere steuerbegünstigte Körperschaft ist und eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann oder die Zuwendungen werden gemäß § 57 AO gleistet. In diesem Fall können die Zuwendungen auch an Leistungsempfänger erfolgen, die keine Freistellungsbescheinigung beibringen können, aber die Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger muss strengstens kontrolliert werden. Wenn es bei diesen Zuwendungen nachgewiesen werden kann, dass keine Hilfsbedürftigkeit im Sinne einer mildtätigen Zuwendung vorliegt, läuft die Stiftung Gefahr ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Wer Hilfe von einer Stiftung haben möchte, muss sich die passende Stiftung aussuchen!

Lothar Henke_pixelio.de

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Für Hilfebedürftige Personen oder im Fall von kranken Kindern sind es die Eltern der Kinder, ist es wichtig, dass sie sich mit ihrem Hilfeersuchen an die für ihre Bedürfnisse richtige Stiftung wenden. Viele gemeinnützige Vereine haben in ihren Satzungen ganz bestimmte Zwecke formuliert, für die die Vereine Hilfe anbieten. Das gilt gleichermaßen für Stiftungen. Nur wenn es sichergestellt ist, dass die Hilfe exakt in der Stiftungssatzung oder Vereinssatzung beschrieben ist, kann die Stiftung oder der gemeinnützige Verein auch Hilfe gewähren. Das ist der Grund, warum viele Vereine oder Stiftungen Hilfsanträge ablehnen müssen. Personen, die Hilfe brauchen, müssen sich daher genau erkundigen, für welche Hilfe welcher Verein oder welche Stiftung der passende Ansprechpartner ist. Manche Hilfsorganisationen arbeiten auch mit anderen Hilfsorganisationen oder mit Stiftungen zusammen, die Hilfsanträge, die nicht ihrer Satzung entsprechen, weiterleiten oder einen passenden Ansprechpartner für das Hilfeersuchen nennen. Hilfsbedürftige Personen, die Hilfe brauchen, müssen in vielen Fällen durch umfassende Auskünfte dafür sorgen, dass der Verein oder die Stiftung erkennen kann, dass es sich wirklich um eine gemeinnützige, mildtätige Zuwendung handelt, für die um Hilfe gebeten wird.

Wer spenden will, sollte ein klares Ziel verfolgen!

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder, viele Stiftungen für unterschiedliche Zwecke und auch einige Stiftungen für Kinder. Viele dieser Hilfsorganisationen und Stiftungen verfolgen mehrere Ziele und helfen mit Zuwendungen für völlig unterschiedliche Dinge und aus diversen Motivationen heraus. Die Mehrzahl der Spender möchte jedoch eine Spende für einen ganz bestimmten Zweck eingesetzt wissen. Dieses Angebot macht die Stiftung Behandlungskostenhilfe für schwerkranke Kinder.

RIKE_pixelio.de

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Ein Spender, auch bei Spenden für Kinder, sollte stets seinem persönlichen Gefühl nachgeben und sich einen Stiftungszweck heraussuchen, der genau das beschreibt, wofür die Spende eingesetzt werden soll. Außerdem ist es der überwiegenden Mehrzahl der Spender wichtig, dass nur sehr wenig oder besser kein Geld in der Verwaltung der Hilfsorganisationen oder Stiftungen hängen bleibt. Diese beiden Kriterien, d.h. ein klares Ziel der Stiftung, also die Behandlungskostenübernahme für schwerkranke Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt und die Tatsache, dass kein Geld in der Verwaltung hängen bleibt, erfüllt in vollem Umfang der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wer spenden will und sich mit dem Zweck der Spende, die Behandlung schwerkranker Kinder zu ermöglichen identifizieren kann, ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau an der richtigen Stelle. Alle verfügbaren Spendengelder und alle Zustiftungen werden 1:1 ohne Verwaltungskosten nur für den Stiftungszweck eingesetzt. Wie bei allen anerkannten Stiftungen bekommen Spender ab 2.000 Euro und Zustifter selbstverständlich eine bei der Einkommensteuer absetzbare Spendenbescheinigung*.

*Wir bitten um Verständnis, dass wir für Spenden unter 2.000 Euro leider keine Spendenbescheinigungen ausstellen können. Wenn wir diesen Verwaltungsaufwand betreiben würden, müssten wir von den eingehenden Spenden einen Teil für die Administration verwenden. Unsere Entscheidung ist, dass alle Spenden zu 100 Prozent – ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten – bei den Bedürftigen ankommen. Für den geringen Betrag, der bei der Steuererklärung für den Spender unter 2.000 Euro herauskommt, sollte man als Spender keinen Verwaltungskostenabzug von der geleisteten Spende akzeptieren.

Stiftungen leiden unter den Niedrigzinsen!

Stiftungen haben die Aufgabe das Grundstockvermögen der Stiftung zu erhalten und mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen für den Stiftungszweck finanzielle Mittel für Zuwendungen zur Verfügung zu stellen. Die Geldpolitik der Notenbanken hat wegen der Schuldenberge vieler Staaten einerseits und aus konjunkturellen Gründen andererseits, seit langer Zeit dazu geführt, dass Niedrigzinsen das Leben der Stiftungen schwerer machen. Stiftungen und dazu gehören selbstverständlich auch Stiftungen für Kinder und alle Hilfsorganisationen legen das Stiftungsvermögen, Spenden und Zustiftungen sehr konservativ an, um keine Risiken einzugehen.

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

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Das ist richtig und gut so, aber hat leider dazu geführt, dass durch die Niedrigzinspolitik die Erträge aus Stiftungen aller Art immer geringer werden. Die Niedrigzinsen lassen die Sparvermögen schrumpfen und auch andere konservative Geldanlagen werfen keine Zinsen mehr ab, die über der Inflationsrate liegen. Diese Geldentwertung, die auf lange Sicht auch eine Geldvernichtung werden kann, trifft auch alle Stiftungen. Sparer brauchen einen vernünftigen Zinssatz und auch Stiftungen brauchen gute Zinssätze, damit Erträge erwirtschaftet werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Wenn die Erträge aus Geldanlagen ausbleiben, helfen nur Spenden und Zustiftungen, damit die Stiftungen handlungsfähig bleiben. Wer kranke Kinder unterstützen will, damit auch sie in eine positive Zukunft schauen können oder überhaupt eine Zukunft haben, sollte die Hilfe für Kinder durch den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe daher mit einer Spende unterstützen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe garantiert, dass jeder Euro Spendengeld und jeder Euro aus einer Zustiftung direkt – ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten – an die hilfsbedürftigen Kinder geht. Die Stiftung für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ für schwerkranke Kinder unterstützt Eltern von kranken Kindern, die notwendige Operationen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Alle Spender ab einem Spendenbetrag von 2.000 Euro und Zustifter bekommen selbstverständlich eine steuerrelevante Spendenbescheinigung von der Merck Finck Stiftung. Behandlungskostenhilfe ist ein Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung, die für die Ausstellung der Spendenquittungen zuständig ist.

Für Spenden unter 2.000 Euro stellt die Merck Finck Stiftung keine Spendenbescheinigungen aus. Der Kostenaufwand für kleinere Spenden Spendenquittungen auszustellen, würde die Kosten für den Stiftungsfonds unangemessen belasten und es wäre dann nicht mehr möglich, dass 100 Prozent der Spendengelder auch bei den Hilfsbedürftigen ankommen. Der kleine Steuervorteil, den Spender mit Zuwendungen unter 2.000 Euro bei der Einkommensteuererklärung haben würden, sollte die Spender dazu verleiten, sich die Verwaltungskosten von anderen Hilfsorganisationen und Stiftungen anzuschauen. Es ist sicher im Sinne vieler Spender, dass kein Teil ihrer Spenden im Verwaltungsapparat der Hilfsorganisationen hängen bleibt. Wir möchten, dass 100 Prozent der Spenden auch dort ankommen, wo sie hingehören und bitten für unsere Entscheidung um Verständnis. Selbstverständlich sind wir auch für sehr kleine Spenden sehr dankbar und verwenden sie gerne für den guten Zweck.