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Die kleine Ayalew braucht Ihre Spende für eine Herz-Operation!

IMG_1876Ayalew wurde am 14. Juli 2016 mit einem Herzfehler in Addis Abeba in Äthiopien geboren. Die Eltern des Kindes sind hilflos, denn die Ärzte in Äthiopien können die notwendige Herz-Operation  nicht durchführen. Die Tante des Kindes wohnt in Deutschland und hat uns gebeten einen Spendenaufruf für Ayalew zu starten, damit das Kind in Deutschland operiert werden kann. Das Deutsche Herzzentrum in München würde die dringende Operation durchführen hat einen Kostenvoranschlag für die Behandlung in Höhe von 47.410,00 Euro gemacht. Der Vater des Kindes ist Schreiner und kann mit einem Monatseinkommen von umgerechnet etwa 170,00 Euro die Herz-OP nicht bezahlen.

Es sind mehrere Hilfsorganisationen und Stiftungen angeschrieben worden und wir hoffen, dass wir in einer Gemeinschaftsaktion die notwendige Summe zusammen bekommen.

Helfen Sie bitte mit Ihrer Spende, damit wir Ayalew das Leben schenken können.

Mit einer Einzahlung über das Spendenformular von betterplace.org auf dieser Seite bekommen Sie für jeden Betrag eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt.

Vielen Dank!

NEU! Spendenquittung für jede Kleinspende!

Damit keine Spendengelder für Verwaltungskosten verwendet werden müssen, stellt die Merck Finck Stiftung für kleine Spenden keine Spendenbescheinigung aus. Für Spender, die für kleinere Spenden eine Spendenquittung haben möchten, haben wir eine Seite auf dem Portal “betterplace” unter:

www.betterplace.org/p28296

eingerichtet. Sie erhalten dort für jede Spende eine Spendenbescheinigung, die Sie steuerlich nutzen können. Betterplace.org ist ein Spenden-Sammelportal, das für Hilfsprojekte kostenlos die Seite zur Verfügung stellt, die Spenden sammelt und sie an uns für den guten Zweck abführt.

Jede Spende kommt garantiert zu 100% an!

Was für jede Spende gilt, die Sie direkt an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe überweisen, bleibt auch bei Spenden über das Portal betterplace.org so. Das Portal betterplace und wir garantieren Ihnen, dass jeder Euro zu 100% bei den kranken Kindern ankommt. Das Portal stellt die Plattform kostenlos zur Verfügung und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten. Die Administration, der Kontakt und die Website wird ehrenamtlich geleistet und die Kosten für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und des Jahresabschlusses werden von den Stiftern zusätzlich privat getragen. Versprochen!

Das Spendenformular finden Sie in der rechten Spalte dieser Website!

 

Wir brauchen Ihre Spende für die Behandlungskosten!

Das süße, kleine  Kerlchen ist Dmitry und ist erst sechs Monate alt. Er wiegt nur etwa 5 kg und nimmt sogar noch ständig ab. Der Säugling leidet unter einem schweren Herzfehler und muss dringend operiert werden. OLYMPUS DIGITAL CAMERADmitry wohnt bei seinen Eltern in dem kleinen Bergdorf in Kirgistan in der Nähe des Issyk-Sees. Seine Eltern haben kein festes Einkommen und können die notwendige Herz-OP nicht bezahlen. Die Hilfsanfrage kommt von einem kirgisischen gemeinnützigen Verein mit dem Namen „Lutschi Dobra“, das sich – wie der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zur Aufgabe gemacht hat, schwerkranken Kindern ohne Krankenversicherung eine adäquate Behandlung zu ermöglichen. Die Eltern haben sich bereits Geld von den Nachbarn geliehen, um die Ärzte in der kirgisischen Hauptstadt Bishkek zu konsultieren. Dort wurde der schwere Herzfehler mit Lungenhypertension diagnostiziert und die Ärzte äußern starke Bedenken, dass sie in der Lage sind das Kind zu retten.

Das Herzzentrum München hat einen Kostenvoranschlag in Höhe von 37.800,00 Euro für die OP genannt und ist angesichts der Schwere des Falls der Meinung, dass die Herzoperation noch in diesem Jahr stattfinden sollte.

Neben dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind von der Hilfsorganisation in Kirgistan der Verein Bild hilft – Ein Herz für Kinder, die Meise Stiftung, die Aktion Kindertraum, die Neumann Stiftung, Herzkind, und die Stiftung Zuversicht angefragt worden. Der Hilfs-Verein in Kirgistan hat bisher ca. 2.000,00 Euro Spendengelder sammeln können und von den Anfragen in Deutschland gibt es nach Informationen der Antragstellerin nur eine Zusage von der Stiftung Zuversicht über 5.000,00 Euro. Die Prüfung der Unterlagen wurde vom Verein „Ein Herz für Kinder“ vorgenommen, der in der kommenden Woche eine Entscheidung treffen wird.

Wir brauchen jetzt dringend auch Ihre Hilfe, damit wir zusammen mit anderen Hilfsorganisationen die Kosten für den Flug, die Unterbringung und vor allem die dringende Herz-Operation zusammen bekommen. Spenden Sie bitte hier!

Was sind mildtätige Zwecke im Rahmen einer Stiftung?

Grundsätzlich können Stiftungen steuerrechtlich nur anerkannt werden, wenn sie in der Satzung exakt definiert haben, welchen Zweck die Stiftung erfüllen soll. Der Zweck einer solchen Stiftung, die Spendenbescheinigungen für das Finanzamt ausstellen darf, kann gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in der Satzung definiert, dass die Erträge aus dem Stiftungskapital, aus Zustiftungen und Spenden für mildtätige Zwecke im Bereich von Behandlungskostenhilfen für schwerkranke Kinder eingesetzt werden sollen. Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe können nur an Organisationen erfolgen, die eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegen können. Auch finanzielle Hilfen an Privatpersonen sind möglich, allerdings ist der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch das Stiftungsrecht gezwungen die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers genau zu überprüfen, damit der mildtätige Zweck erfüllt ist. Antragsteller mit einem normalen Einkommen und/oder Vermögenswerten, beispielsweise in Form von nennenswerten Barguthaben, Wertpapieren, wertvollem Schmuck, Gold oder Immobilien, haben daher fast ausschließlich keine Chance eine Hilfe vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zu bekommen, weil der Stiftungsfonds damit gegen geltendes Stiftungsrecht verstoßen würde.

Welche Regeln gibt es für einen mildtätigen Zweck?

Mildtätige Zwecke werden dann verfolgt, wenn eine Hilfsorganisation, eine Stiftung oder ein Verein in der Satzung einen Zweck beschrieben hat. Der darauf gerichtet ist Personen oder Körperschaften selbstlos zu unterstützen. Die Regelungen werden im Stiftungsgesetz in § 53 genau beschrieben. Unterstützung können Personen im Rahmen der Stiftungssatzung bekommen, die infolge ihres körperlichen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei muss berücksichtigt werden, dass deren Einkommen bei Alleinstehenden nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe sein darf und bei einem Haushaltsvorstand das Fünffache.

Thorben Wengert_pixelio.de

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Wenn Vermögen vorhanden ist, welches zur Verbesserung ihres Unterhalts oder der Behandlung eingesetzt werden könnte, gilt dieser Satz nicht. Zu den anrechenbaren Einkünften zählen alle Einnahmen, wie beispielsweise auch Mieteinnahmen. Wegen dieser strengen Auslegung für Zuwendungen durch Stiftungen, müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragsteller offengelegt und geprüft werden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe verlangt Kopien der monatlichen Einnahmen und beglaubigte bzw. von der Bank bestätigte Auskünfte über die Vermögensverhältnisse. Die Antragsteller können selbstverständlich davon ausgehen, dass alle Angaben streng vertraulich behandelt werden und nur den Personen zugänglich sind, die mit der Prüfung der Anträge auf Behandlungskostenhilfe betraut sind oder die darüber entscheiden.