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Bei einer Spende für Hilfsorganisationen (NGOs) unbedingt auf die Höhe der Verwaltungskosten achten!

  • Sie wollen für Kinder spenden?
  • Sie möchten die ärztliche Behandlung eines kranken Kindes unterstützen?
  • Sie würden gerne für schwerkranke Kinder spenden?
  • Sie wollen kranken Kindern eine Zukunft schenken?
  • Sie sind dankbar für Ihre gesunden Kinder und möchten kranken Kindern helfen?
  • Sie spenden für Kinder, die keine Krankenversicherung haben?
  • Sie wollen eine Hilfsorganisation unterstützen, die für Kinder da ist?
  • Sie suchen eine Hilfsorganisation für Kinder ohne Verwaltungskosten?
  • Sie wollen, dass Ihre Spende für Kinder zu 100% ankommt?

Wenn Sie einen oder mehrere der Gründe für sich als wichtig ansehen, dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihre Spende für Kinder auch zu 100 Prozent ankommt. Leider gibt es einige Hilfsorganisationen, die einen nicht sehr geringen Anteil der Spenden für Kinder für die Verwaltungskosten verbrauchen. Jede Stiftung und jede Hilfsorganisation hat selbstverständlich Kosten, aber der Kostenanteil sollte nicht einen unangemessenen Teil von den Spenden verschlingen. Es gibt NGOs mit sehr geringen Verwaltungskosten und es gibt NGOs, die einen nicht unerheblichen Teil der Spenden für ihre Verwaltungskosten verbrauchen. Jeder Spender sollte vor einer Spende unbedingt nachschauen, welcher Anteil der Spende für Kinder bei der gewählten Hilfsorganisation für Kinder für die Verwaltung verbraucht wird.

Können Spenden zu 100 Prozent ankommen?

Andrea Damm_pixelio.de

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Sie werden staunen. Ja, es ist möglich. Beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe entstehen durch die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse des Stiftungsvermögens natürlich auch Kosten, aber die Kosten für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden als zusätzliche Mittel durch die Stifter privat zur Verfügung gestellt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist Teil der Merck Finck Stiftung. Diese Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung der Merck Finck Privatbank und die Stiftungsgelder stammen von Kunden dieser Bank. Auch die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind Kunden bei Merck Finck. Die zuständigen Mitarbeiter der Merck Finck Stiftung werden jedem Spender gerne die Bestätigung geben, dass alle Kosten für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe von den Stiftern zusätzlich aufgebracht werden und die Administration der Stiftung entweder durch die Stifter selbst oder als ehrenamtliche Tätigkeit ohne Kosten zu verursachen geleistet werden.

Wenn Sie also wollen, dass Ihre Spende für Kinder garantiert zu 100 Prozent ankommt, sind Sie beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig!  

 

 

Stiftungen haben nach dem Stiftungsrecht strenge Regeln!

Stiftungen dürfen nicht für jeden beliebigen Zweck Geld ausgeben, sondern sind verpflichtet strengstens darauf zu achten, dass die verwendeten Mittel exakt dem Stiftungszweck entsprechen. Außerdem gibt es zwei Paragraphen, die die Mittelverwendung für Stiftungen regeln. Entweder die Förderung bestimmter gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben wird nach § 58 AO abgewickelt, was bedeutet, dass der Empfänger eine andere steuerbegünstigte Körperschaft ist und eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann. Die zweite Möglichkeit ist, dass die Zuwendungen gemäß § 57 AO gleistet werden. In diesem Fall können die Zuwendungen auch an Leistungsempfänger gehen, die keine Freistellungsbescheinigung beibringen können, aber die Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger muss strengstens kontrolliert werden. Wenn es bei diesen Zuwendungen nachgewiesen werden kann, dass keine Hilfsbedürftigkeit im Sinne einer mildtätigen Zuwendung vorliegt, läuft die Stiftung Gefahr ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe und die Merck Finck Stiftung garantieren!

Die Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe achtet sehr genau darauf, dass Spendengelder nur für die Behandlung wirklich hilfsbedürftiger, kranker Kinder ausgegeben werden. Außer dieser Kontrolle werden die Zuwendungen aus dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch die sachkundigen Mitarbeiter der Merck Finck Stiftung noch einmal streng unter die Lupe genommen, was für die Zustiftung Behandlungskostenhilfe dadurch mindestens eine Art 4-Augen-Prinzip ergibt. Spender und Zustifter können damit absolut sicher sein, dass ihre Hilfe für Kinder wirklich auch bei den kranken Kindern ankommt. Das geschieht vorzugsweise auch dadurch, dass die ärztlichen Leistungen, Kosten für das Krankenhaus oder Rehabilitationsmaßnahmen direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet werden. Die entstandenen Kosten für ein schwerkrankes Kind, das behandelt wurde, müssen durch Rechnungen der betreffenden Institutionen belegt werden und sind damit jederzeit kontrollierbar. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hilft nur dort, wo es keinen anderen Kostenträger, zum Beispiel eine Krankenversicherung, für das kranke Kind gibt.

Und das Beste kommt zum Schluss:

Beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden die Spenden direkt ohne einen Abzug für Verwaltungskosten zu 100 Prozent an die Hilfsbedürftigen weitergeleitet. Die Stifter tragen die entstehenden Kosten für die Stiftung zusätzlich aus privaten Mitteln.

Die Behandlungskosten übernimmt der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

  • Haben Sie ein schwerkrankes Kind und brauchen Hilfe?
  • Können Sie eine wichtige Operation für Ihr Kind nicht bezahlen?
  • Haben Sie keinen Kostenträger für eine notwendige ärztliche Behandlung?
  • Haben Sie keine Krankenversicherung für ihr krankes Kind?
  • Gibt es eine wichtige Hilfe für Ihr behindertes Kind, die keine Krankenkasse übernimmt?
  • Brauchen Sie finanzielle Unterstützung für technische Hilfen für Ihr Kind?
  • Kann man Ihrem Kind mit einer speziellen Behandlungsmethode helfen?
  • Wird eine Rehabilitationsmaßnahme für Ihr krankes Kind nicht von der Kasse bezahlt?
  • Können Sie die Betreuungskosten für Ihr schwerkrankes Kind nicht bezahlen?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „ja“ beantworten können, haben Sie eine Chance, dass Sie eine finanzielle Unterstützung vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bekommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jedem Hilfeantrag auch eine finanzielle Hilfe zukommen lassen können. Einmal muss der Hilfeantrag mit dem in der Stiftungssatzung definierten Stiftungszweck absolut übereinstimmen und auf der anderen Seite verfügt der neue Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe noch nicht über unendliche Mittel.

Günther Richter_pixelio.de

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Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird aber durch Öffentlichkeitsarbeit Spender ansprechen und auch versuchen Menschen zu erreichen, die über die finanziellen Möglichkeiten verfügen auch eine größere Zustiftung leisten zu können. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine Unterstiftung der Merck Finck Stiftung, die als Stiftungsfonds innerhalb dieser größeren Stiftung gegründet wurde. Der Grund, warum keine eigene Stiftung gegründet wurde ist der, dass die Stifter absolut anonym bleiben wollen und das in einer eigenen Stiftung leider in Deutschland nicht möglich ist, weil die Stifter im Stiftungsregister benannt werden müssen. Die Stifter brauchen und wollen keine PR und möchten auch mit der Stiftung nicht die Hochachtung des Publikums erreichen, sondern helfen nur aus einem einzigen Grund; das ist der, für schwerkranke Kinder eine Zukunft zu ermöglichen.

Wenn Sie Hilfe für Ihr schwerkrankes Kind brauchen, melden Sie sich über diese Website!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat es in der Stiftungssatzung beschrieben, dass sie für finanzielle Hilfe gegründet wurde, um schwerkranken Kindern eine angemessene ärztliche Behandlung zukommen zu lassen. Selbstverständlich wird ein Hilfeantrag nur dann gewährt, wenn es für die notwendige Behandlung, eine wichtige Operation oder eine das Leben verbessernde Rehabilitationsmaßnahme sonst keinen Kostenträger gibt. Es geht darum dort eine Hilfe anbieten zu können, wo die Eltern verzweifelt sind, weil sie ihrem kranken Kind nicht helfen können. In Ländern mit einem funktionierenden Gesundheitssystem dürften solche Fälle nicht vorkommen, aber es gibt sie leider trotzdem. In Ländern, die für ihr Volk kein kostenloses Gesundheitssystem zur Verfügung stellen, sind viele Eltern nicht in der Lage die Kosten für eine notwendige Behandlung ihrer kranken Kinder bezahlen zu können und brauchen dringend finanzielle Unterstützung.

Wenn auch Sie kranken Kindern helfen wollen und den Kindern eine Zukunft ermöglichen möchten, sind Sie mit einer Spende oder einer Zustiftung für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe richtig gut aufgehoben. Es wird Ihnen schon jetzt zugesichert, dass Ihre Spende oder Ihre Zustiftung beim Stiftung Behandlungskostenhilfe zu 100 Prozent nur für die Hilfe der Kinder verwendet wird. Die Stiftung für Kinder  Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne Verwaltungskosten!

Die Verwaltungskosten bei Stiftungen sind sehr unterschiedlich!

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Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Das bedeutet zunächst nur, dass die NPOs keine Gewinne erwirtschaften dürfen, ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass die Leitungsfunktionen der Organisationen und Verwaltungsmitarbeiter nicht u.U. sehr gute Einkommen beziehen. Spender möchten allerdings in der Regel nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren und möglicherweise fürstliche Gehälter bezahlen, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der allgemeinen Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Spender sollten sich über die Verwaltungskosten von Stiftungen genau informieren!

Jeder Spender sollte sich vor einer Spende an Hilfsorganisationen und Stiftungen, wie auch vor allem bei der Planung von Zustiftungen, genau über die Höhe der Verwaltungskosten informieren, die von den Spendengeldern und den Zustiftungen abgezogen werden. Mildtätige Spenden und gutgemeinte Zustiftungen für bedürftige Personen oder andere gemeinnützige Zwecke sollte möglichst in vollem Umfang auch dort ankommen, wofür die Spender das Geld gegeben haben. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist ein Teil der Merck Finck Stiftung. Die Kosten, die innerhalb der Merck Finck Stiftung anfallen und die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens, wie auch die gesamten Administrationskosten werden von den Stiftern des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusätzlich privat in die Stiftung eingebracht und es wird nicht ein einziger Euro für Kosten irgendwelcher Art vom Spendenaufkommen entnommen. Alle Spenden und Zustiftungen kommen garantiert zu 100 Prozent bei den hilfsbedürftigen Kindern, deren Eltern, Betreuungspersonen oder vorzugsweise bei den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen an. Es wird strengstens darauf geachtet, dass Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ausschließlich für die Behandlung schwerkranker Kinder ausgegeben werden. Die zuständigen Mitarbeiter in der Merck Finck Stiftung bestätigen dies gerne jedem Spender und Zustifter.

Ich brauche Hilfe für Behandlungskosten!

Wenn man für ein schwerkrankes Kind Hilfe für Behandlungskosten braucht, gibt es in Ländern, die kein funktionierendes Gesundheitssystem haben, nur die Möglichkeit sich an Hilfsorganisationen oder Stiftungen für Kinder zu wenden und um Hilfe für die Behandlungskosten nachzufragen. Es gibt zwar viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder und Hilfsorganisationen, die sich zur Aufgabe gemacht haben die Lebensumstände armer Kinder zu verbessern oder sich einfach darum kümmern, dass Menschen in sehr armen Ländern überleben. Es gibt noch immer viel Hunger in der Welt und alle diese Hilfsorganisationen und spezielle Hilfsorganisationen für Kinder haben sicher ihre Berechtigung.

Detlev Beutler_pixelio.de

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Vielfach ist es aber so, dass in der Stiftungssatzung oder in den Vereinsstatuten die individuelle Hilfe für einzelne Personen nicht als Stiftungszweck angeführt ist. In diesen Fällen müssen die Hilfsorganisationen, Stiftungen oder gemeinnützigen Vereine die Hilfe leider ablehnen, um ihre Gemeinnützigkeit nicht aufs Spiel zu setzen. Die Stiftungsbehörden achten sehr genau auf die Arbeit von Stiftungen und prüfen, dass die verwendeten Mittel ausschließlich entsprechend der Stiftungssatzung eingesetzt werden. Das ist auch wegen der Steuerbegünstigung für Stiftungen gut so, denn als Steuersparmodell für den eigenen Geldbeutel oder zur Unterstützung der Verwandtschaft darf eine Stiftung nicht verkommen.

Woher kommen die Anfragen der nach Hilfe für die Behandlung suchenden Eltern?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe kümmert sich nicht um eine breit angelegte Hilfe für diverse Notstände in der Welt, sondern hat sich zur Aufgabe gemacht die Behandlung schwerkranker Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt, ganz oder teilweise durch finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Als neu gegründeter Stiftungsfonds hat die Zustiftung für die Kostenübernahme der Behandlungskosten für Kinder, die den Stiftungszweck schon in der Domain www.behandlungskostenhilfe.de verankert hat, noch keinen hohen Bekanntheitsgrad und ist demnach noch nicht als Kontaktadresse für hilfebedürftige Personen bekannt. Aus diesem Grund hat die Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bereits zu großen Hilfsorganisationen den Kontakt aufgenommen, um von dort die Informationen über Anfragen für die Kostenübernahme bei der Behandlung von kranken Kindern zu bekommen. Manchmal ist es auch so, dass die angefragten Hilfsorganisationen in dem betreffenden Moment keine ausreichenden Mittel für eine Kostenübernahme für die Behandlung der kranken Kinder zur Verfügung haben. Die Anfragen der hilfesuchenden Eltern kranker Kinder werden an den Stiftungsfonds Behandlungskosten weitergeleitet bzw. die Hilfssuchenden bekommen die Kontaktadresse, um sich selbst an den Stiftungsfonds zu wenden.

Wenn auch Sie für eine Hilfsorganisation tätig sind, die derartige Anfragen für die Behandlung schwerkranker Kinder bekommen, wenden Sie sich einfach an: info@behandlungskostenhilfe.de

Kostenübernahme Behandlungskosten!

Die Kostenübernahme für Behandlungskosten ist für viele Eltern ein unlösbares Problem. Operationen und Krankenhausaufenthalten sind sehr teuer und wenn nach der Krankenhausbehandlung noch eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist, steigen die Kosten für die Behandlung noch einmal kräftig. Wir haben zwar in Deutschland ein im Prinzip funktionierendes Gesundheitssystem und für notwendige ärztliche Behandlungen sollte gesorgt sein. Doch lange nicht alle Behandlungsformen werden von den Krankenkassen übernommen und es gibt innerhalb des Systems, wie man weiß, auch Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen. Die Leistungen für gesetzlich Versicherte weichen in vielen Bereichen von den Leistungen, die Menschen bekommen, die privat versichert sind, noch erheblich ab. Das ist der Grund, warum man von einer Zweiklassenmedizin spricht. Es ist lange überfällig, dass die Leistungen, gleich welche Art Krankenversicherung vorliegt, angeglichen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine private Krankenkasse andere, bessere Leistungen verspricht, als das bei den gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist.

Kostenübernahme für Behandlungskosten ohne Krankenversicherung!

Schon in Deutschland gibt es viele sinnvolle Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, aber beispielsweise für kranke Kinder eine große Hilfe sind und das Leben erträglicher machen können. Es gibt aber in vielen anderen Ländern kein funktionierendes Gesundheitssystem und kranke Kinder sind darauf angewiesen, dass eine notwendige ärztliche Behandlung bezahlt werden muss. Gerade in diesen Ländern gibt es oft große Armut und Eltern, die kranke Kinder oder behinderte Kinder haben, können die Kosten für die Behandlung ihrer Kinder nicht bezahlen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich zur Aufgabe gemacht Mittel für notwendige oder auch nur sinnvolle Behandlungen von kranken Kindern zu übernehmen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder über eine Krankenversicherung bereits eine Grundversorgung bekommen oder ob die Kinder, bzw. die Eltern der kranken Kinder, in keiner Krankenversicherung sind, die eine Kostenübernahme Behandlungskosten garantiert. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe verfügt über ein Stiftungskapital, das in die Merck Finck Stiftung eingebracht worden ist und von den Stiftern in einer Größenordnung gewählt wurde, die es ermöglicht durch zusätzliche Spenden der Stifter nicht mit der Hilfe für Behandlungskosten auf Erträge aus dem Stiftungskapital warten zu müssen, sondern auch für Soforthilfen Kapital zur Verfügung stellen zu können.

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Wegen des guten Zwecks, der nach der Stiftungssatzung eine notwendige Behandlung für schwerkranke Kinder oder behinderte Kinder ermöglichen soll, gehen die Stifter davon aus, dass auch andere Menschen durch ihre Spenden oder Zustiftungen in den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Kostenübernahme Behandlungskosten in vielen Fällen durch die Stiftung geleistet werden kann. Alle Spender und Zustifter können davon ausgehen, dass die Stiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe ohne jegliche Verwaltungskosten arbeitet. Die Kosten für die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse, werden von den Stiftern in vollem Umfang als Spenden zusätzlich in den Stiftungsfonds eingebracht und die Administration der Spenden, Bearbeitung der Anträge, der Prüfung, der Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen wird ehren amtlich durchgeführt, wie auch die Betreuung dieser Website.

Der Kapitalmarkt schadet kranken Kindern!

Obwohl sich die Privatvermögen weltweit seit dem Jahr 2000 etwa verdoppelt haben, leiden die Stiftungen an der Situation am Kapitalmarkt. Das liegt daran, dass die Stiftungsvermögen sehr konservativ angelegt werden müssen, weil das Stiftungsvermögen mindestens erhalten werden muss. Um keine Risiken für die Grundstockvermögen der Stiftungen einzugehen, müssen die Vorstände der Stiftungen darauf achten, dass ihr Geld sicher und absolut seriös angelegt wird. Das führt in einer Niedrigzinsphase, in der wir uns schon seit einigen Jahren befinden und die es aller Wahrscheinlichkeit noch länger geben wird dazu, dass bei sehr niedrigen Zinsen für Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Geldmarktfonds und Anleihen mit höchster Bonität die Erträge der Stiftungen nur sehr gering ausfallen. Das Geld wurde in den letzten Jahren am Aktienmarkt verdient und spekulative Anlageformen, zu den auch Aktien gehören, gehören nun einmal nicht zu den Anlageformen, die von den Vermögensverwaltungen der Stiftungen ins Anlageprofil aufgenommen werden. Bei Stiftungen handelt es sich um Depots mit sicheren Geldanlagen, die allerdings in der heutigen Zeit manchmal sogar das Kapital verzehren, weil sie nicht einmal die Inflationsraten decken.

Menschen mit einem hohen Privatvermögen sollten an kranke Kinder denken!

 Wie oben erwähnt, haben sich die Privatvermögen seit dem Jahr 2000 etwa verdoppelt. Das sagt mindestens eine Studie der Schweizer Großbank Credit Suisse; allein der Geldzuwachs bei den großen Vermögen soll demnach zwischen Mitte 2012 bis Mitte 2013 rund 4,9 Prozent betragen haben. Nach den veröffentlichten Zahlen ist die Anzahl an Dollar-Millionären seit Anfang 2012 in Deutschland am drittstärksten gestiegen, nach den USA und Frankreich. Bei den Ländern mit den größten Privatvermögen liegt Deutschland allerdings nicht ganz vorn. Die Schweiz ist mit einem Durchschnittsvermögen von 513.000 US-Dollar für jeden Erwachsenen an der Spitze, gefolgt von Australien mit 403.000 Dollar, Norwegen mit 380.000 Dollar und Luxemburg weist ein Durchschnittsvermögen von 315.000 US-Dollar je erwachsenem Einwohner aus. Beim Durchschnittsvermögen der erwachsenen Bevölkerung kommen danach die USA, Schweden, Frankreich, Singapur, Belgien und Dänemark, die alle im Bereich von 250.000 bis 300.000 Dollar liegen. Für Deutschland wird eine Zahl von 154.900 Euro pro Erwachsenen als durchschnittliches Privatvermögen genannt, was einem Mittelwert in der Eurozone entspricht.

Es werden Spenden für die Behandlungskosten-Übernahme für kranke Kinder gebraucht!

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Natürlich ist ein Durchschnittswert nur eine Zahl, die man nur schwer greifen kann. Wenige Milliardäre helfen dem Durchschnittswert gewaltig nach oben und das durchschnittliche Vermögen der Deutschen von 154.900 Euro ist für viele Menschen eine utopische Zahl, weil sie selbst am Existenzminimum kratzen. Trotzdem ist die Zahl der Menschen mit höheren, hohen oder extrem hohen Vermögen auch in Deutschland so groß, dass man nicht verstehen kann, warum es für die Behandlungskosten für kranke Kinder und behinderte Kinder nicht ausreichend Geld gibt. Der Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ bittet alle Menschen, die etwas Geld erübrigen können darum, mit einer Spende für Kinder zu helfen, damit eine Behandlungskostenübernahme für viele schwerkranke Kinder geleistet werden kann.

Die Spenden kommen beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe direkt und ohne einen Euro Verwaltungskosten bei den bedürftigen Kindern und deren Eltern an. Versprochen!

Jede Spende kommt ohne Abzug bei behandlungsbedürftigen Kindern an!

Wer für kranke Kinder spenden will, sollte sich ganz genau vorher die Zahlen der Stiftungen für Kinder und der Hilfsorganisationen für Kinder ansehen. Es gibt sehr viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder und Hilfsorganisationen, die sich als Spendensammler um eine Vielzahl von Hilfsangeboten für Bedürftige kümmern. Jede Organisation hat sicher ihre Berechtigung und der Zweck der Stiftungen und Vereine sich für die Hilfe armer Menschen einzusetzen ist ehrenhaft. Trotzdem gibt es zwischen den Hilfsorganisationen, Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen Unterschiede, über die sich jeder Spender ausführlich informieren sollte.

RainerSturm_pixelio.de

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Es geht dabei um den Anteil der Verwaltungskosten, die aus den Erträgen der Stiftungen, Spenden und Zustiftungen zunächst entnommen werden, bevor es an die Verteilung der Spendengelder an die Bedürftigen geht. Jeder Spender und Stifter von größeren Zuwendungen möchte, dass die Spenden direkt dem Zweck der Spende oder Zustiftung, also bei den hilfsbedürftigen Personen ankommen und nur ein möglichst geringer Teil davon in der Verwaltung der Stiftungen und in den Administrationen der Hilfsorganisationen hängen bleibt und dadurch viel Geld verbrannt wird.

Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe garantiert, dass 100% ankommen!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne jeden Abzug von den Erträgen, Spenden und Zustiftungen! Es kommen garantiert alle Erträge, jede Spende und die Erträge aus Zustiftungen auch bei den kranken Kindern, behinderten Kindern und deren Eltern an. Die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse einer jeden Stiftung kosten natürlich etwas. Als Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung entstehen diese Kosten auch für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe innerhalb der Merck Finck Stiftung. Diese Kosten werden allerdings zu 100% von den Stiftern privat getragen und belasten somit nicht die Erträge, Spenden oder Zustiftungen für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Für die Unterstiftung Behandlungskostenhilfe gibt es innerhalb der Merck Finck Stiftung eine gesonderte Buchführung, in der alle Kontenbewegungen transparent und nachvollziehbar festgehalten werden und dadurch die Aussage, dass alle Kosten von den Stiftern gesondert in die Stiftung eingebracht werden, belegt werden kann. Die Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe selbst, also die Bearbeitung der Anträge auf Hilfe bei Behandlungskosten, die Kontakte zu den Hilfsbedürftigen oder die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen, wie auch die Bearbeitung und Auszahlung der Zuwendungen erfolgt von den Stiftern selbst oder wird von anderen Personen ehrenamtlich übernommen. Das betrifft auch den Aufbau, die Texte und die Betreuung dieser Website.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sorgt dafür, dass Ihre Spende zu 100% ankommt!

Wenn die Behandlungskosten unbezahlbar sind!

Die Behandlungskosten für kranke Kinder, die nicht durch eine Krankenversicherung übernommen werden, sind für sehr viele Eltern von schwerkranken Kindern unbezahlbar. In welcher Not sich die Eltern befinden, die für ihre Kinder keine notwendigen Operationen bezahlen zu können, kann man sich gut vorstellen. Dieses Problem ist auch in den reichen Industrieländern vorhanden, aber viele schlimmer ist die Situation natürlich in Ländern, in denen es kein ausreichendes Gesundheitssystem gibt. Wer sich mit dem Haushaltsstreit in den USA wegen der Erhöhung der Schuldengrenze zwischen den Republikanern und den Demokraten vertraut gemacht hat, weiß, dass es dabei lediglich um die von Präsident Obama durchgesetzte Krankenversicherung für alle US-Staatsbürger geht. Fast 15 Prozent der Amerikaner in den Vereinigten Staaten haben bisher keine Krankenversicherung. Wenn man sich überlegt, dass so etwas in der größten Industrienation der Welt noch gibt, wundert sich nicht, wenn es in Schwellenländern oder Ländern der Dritten Welt noch viele Staaten gibt, in denen eine ausreichende Krankenversicherung nicht existiert. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Greise und Erwachsene kranke Menschen, sondern auch für schwerkranke Kinder und Kinder mit Behinderungen. Einer der Gründe, warum es viele Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder gibt, ist der, dass man sehr armen Menschen die Lebensgrundlage ermöglichen will. Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können, ist die Gesundheit. Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe ist gegründet worden, um speziell für die Eltern der kranken Kinder und behinderten Kinder eine Anlaufstellte zu schaffen, die für die Behandlungskosten der kranken Kinder kein Geld haben. Es gibt viele Hilfsorganisationen für Kinder, aber fast alle dieser Stiftungen und gemeinnützigen Vereine helfen in einer Vielzahl von Bereichen oder haben sich auf bestimmte Krankheitsbilder, wie beispielsweise Krebs bei Kindern, fokussiert. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe widmet sich ausschließlich der Behandlung der kranken Kinder und hilft bei notwendigen Operationen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt.

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

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Wenn Sie sich auch dafür einsetzen wollen und für die Kostenübernahme der Behandlungskosten etwas spenden möchten, können Sie das ganz einfach auch über diese Website durch einen Einziehungsauftrag von Ihrem Konto tun. Sie können bei der Stiftung für Kinder, die sich für die Behandlungskosten schwerkranker Kinder einsetzt, davon ausgehen, dass ihre komplette Spende für Kinder ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten zu 100 Prozent für die Hilfe für Kinder eingesetzt wird.

Die Schere zwischen arm und reich zeigt sich auch bei den Behandlungskosten!

Die Schere zwischen arm und reich geht immer weiter auseinander. Das ist keine Wahlkampflüge aus der linken Ecke, sondern banale Realität. Das Auseinandergehen der Einkommensschere und der Vermögensschere macht sich auch leider bei der Möglichkeit Behandlungskosten bezahlen zu können bemerkbar. Die Behandlungskosten werden immer teurer und Menschen, die am unteren Ende der Einkommensskala sind, können oft sinnvolle Behandlungen für ihre kranken Kinder nicht bezahlen.

Bernd-Wachtmeister_pixelio.de

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Man sagt zwar, dass notwendige Operationen von der Krankenversicherung in Deutschland übernommen werden, aber es gibt trotzdem viele Behandlungen, die behinderten Kinder oder kranken Kinder das Leben erträglicher machen würden, aber von den Kostenträgern nicht übernommen werden. In einem Land mit einem funktionierenden Gesundheitssystem ist das zwar nicht grundsätzlich der Fall, aber immerhin gibt es viele ärztliche Leistungen, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Für kranke Kinder oder behinderte Kinder, die in Ländern aufwachsen, in denen es keine ausreichende Gesundheitsvorsorge gibt, ist die Situation natürlich noch viel dramatischer. Dort werden nicht einmal Behandlungskosten übernommen, die in unserer Gesellschaft selbstverständlich sind. Es darf nicht sein, dass kranke Kinder und behinderte Kinder, denen geholfen werden könnte, ärztliche Hilfe oder helfende Rehabilitationsmaßnahmen nicht bekommen, nur weil es kein Geld dafür gibt.

Wer für Behandlungskosten Hilfe braucht, kann sich über diese Website melden!

Es gibt viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder, die mit den Erträgen aus den Stiftungen und mit Spenden für Kinder Geld einsammeln, um in vielfältiger Weise zu helfen, dort wo Hilfe notwendig ist. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gehört zu diesen gemeinnützigen Stiftungen, ist aber ganz klar auf die Kostenübernahme der Behandlung kranker Kinder fokussiert. Die Stiftungssatzung sagt aus, dass der Stiftungszweck die Kostenübernahme von Behandlungen für Kinder ist, für die es sonst keinen Kostenträger gibt und deren Eltern die Behandlungskosten der kranken Kinder nicht selbst bezahlen können. Außer diesem Stiftungszweck können Eltern auch Zuwendungen erhalten, wenn es im Zuge der Behandlung ihrer Kinder besondere Kosten gibt, die mit der Betreuung und der Pflege der Kinder und einer schnelleren Genesung zusammenhängen. Wer für Kinder spenden möchte, damit sie eine notwendige Behandlung bekommen oder eine angemessene Hilfe bei der Rehabilitation erwarten dürfen, ist mit seiner Spende für Kinder beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig aufgehoben. Wichtig für Spender ist dabei, dass jede Spende zu 100 Prozent ankommt, denn der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten und selbstverständlich wird für Spenden ab 2.000 Euro und Zustiftungen eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung durch die Merck Finck Stiftung ausgestellt! Für kleine Spenden sind wir sehr dankbar. Wir bitten aber die Spender um Verständnis, dass es einen zu hohen Kostenaufwand bedeuten würde, wenn auch für Spenden unter 2.000 Euro eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe möchte ohne einen Abzug für Verwaltungskosten das gesamte Spendenaufkommen zu 100% dort hinleiten, wo es dringend benötigt wird.

Die Schere zwischen arm und reich darf nicht dazu führen, dass sich nur reiche Menschen eine notwendige Operation und sinnvolle Rehabilitationsmaßnahmen leisten können!   

Wer spenden will, sollte ein klares Ziel verfolgen!

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder, viele Stiftungen für unterschiedliche Zwecke und auch einige Stiftungen für Kinder. Viele dieser Hilfsorganisationen und Stiftungen verfolgen mehrere Ziele und helfen mit Zuwendungen für völlig unterschiedliche Dinge und aus diversen Motivationen heraus. Die Mehrzahl der Spender möchte jedoch eine Spende für einen ganz bestimmten Zweck eingesetzt wissen. Dieses Angebot macht die Stiftung Behandlungskostenhilfe für schwerkranke Kinder.

RIKE_pixelio.de

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Ein Spender, auch bei Spenden für Kinder, sollte stets seinem persönlichen Gefühl nachgeben und sich einen Stiftungszweck heraussuchen, der genau das beschreibt, wofür die Spende eingesetzt werden soll. Außerdem ist es der überwiegenden Mehrzahl der Spender wichtig, dass nur sehr wenig oder besser kein Geld in der Verwaltung der Hilfsorganisationen oder Stiftungen hängen bleibt. Diese beiden Kriterien, d.h. ein klares Ziel der Stiftung, also die Behandlungskostenübernahme für schwerkranke Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt und die Tatsache, dass kein Geld in der Verwaltung hängen bleibt, erfüllt in vollem Umfang der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wer spenden will und sich mit dem Zweck der Spende, die Behandlung schwerkranker Kinder zu ermöglichen identifizieren kann, ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau an der richtigen Stelle. Alle verfügbaren Spendengelder und alle Zustiftungen werden 1:1 ohne Verwaltungskosten nur für den Stiftungszweck eingesetzt. Wie bei allen anerkannten Stiftungen bekommen Spender ab 2.000 Euro und Zustifter selbstverständlich eine bei der Einkommensteuer absetzbare Spendenbescheinigung*.

*Wir bitten um Verständnis, dass wir für Spenden unter 2.000 Euro leider keine Spendenbescheinigungen ausstellen können. Wenn wir diesen Verwaltungsaufwand betreiben würden, müssten wir von den eingehenden Spenden einen Teil für die Administration verwenden. Unsere Entscheidung ist, dass alle Spenden zu 100 Prozent – ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten – bei den Bedürftigen ankommen. Für den geringen Betrag, der bei der Steuererklärung für den Spender unter 2.000 Euro herauskommt, sollte man als Spender keinen Verwaltungskostenabzug von der geleisteten Spende akzeptieren.

Nichts sehen, nichts hören und bei Behandlungskosten nicht helfen?

Die Augen verschließen, die Ohren zuhalten, nichts dazu sagen und nicht helfen, ist keine Lösung, wenn es um die Behandlungskosten für schwerkranke Kinder geht, deren Eltern die Arztkosten nicht bezahlen können! Es gibt viele kranke Kinder, deren notwendige Behandlung nur am Geld scheitert. Dieses Problem ist nicht nur ein Problem in der Dritten Welt, sondern auch in den Schwellenländern und sogar in den reichen Industrienationen gibt es Fälle, bei denen es für sinnvolle und notwendige Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen keinen Kostenträger gibt. Das ist für jeden Erwachsenen zwar schon ein großes Problem, aber besonders für Kinder, die in diese Welt hineingeboren wurden und krank sind, ist das eine Schande.

Stephanie Hofschlaeger_pixelio.de

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Es gibt eine Vielzahl von Hilfsorganisationen für Kinder, Stiftungen für Kinder und Vereine, die sich um die Hilfe für Kinder kümmern. Auch bei bestimmten Krankheiten, wie Krebs oder Mukoviszidose, gibt es auf diese Krankheiten fokussierte Hilfsinstitutionen, die Hilfe für kranke Kinder anbieten oder sich mindestens als Charity-Organisationen um Spenden für Kinder kümmern. Der Stiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe geht es nicht um spezifizierte Krankheiten oder um eine breit angelegte Hilfe für Kinder, die für ausreichende Nahrung sorgt oder sich für die Veränderung der Lebensumstände von armen Kindern einsetzt. Der Stiftungsfonds Behandlungskosten-Hilfe kümmert sich allgemein um schwerkranke Kinder, ganz gleich welche Krankheit sie haben und welcher Behandlung sie bedürfen. Das gilt gleichermaßen für schwerkranke Kinder, wie für behinderte Kinder oder Kinder, die nach schweren Krankheiten dringend in einer Rehabilitation auf das Leben nach der Krankheit oder auf ein Leben mit der Krankheit vorbereitet werden. Nichts sehen, nichts hören und bei Behandlungskosten nicht helfen, darf in unserer reichen Gesellschaft nicht vorkommen. Wer für die Behandlungskosten schwerkranker Kinder spendet, hilft damit den Kindern, damit sie in unserer Welt eine Zukunft haben.

Starke Schultern können mehr tragen und Hilfe für Kinder leisten!

In der Steuerdiskussion wird so oft darüber gesprochen, dass starke Schultern mehr tragen können, als schwache Schultern und diejenigen, die etwas mehr besitzen, den armen Leuten etwas davon abgeben sollen. Unsere Steuergelder kommen aber nicht bei den Schwächsten in der Gesellschaft an, sondern versanden oft im Staatsapparat oder landen bei schlecht geführten Banken und maroden Staaten. Die Schwächsten in der Gesellschaft sind die Kinder, die krank sind und für die es keine Behandlungskostenübernahme durch Krankenkassen gibt. Diese Kinder sind auf die Hilfe der „starken Schultern“ angewiesen, um ein schmerzfreies Leben führen zu können und sehr oft können die starken Schultern durch eine Spende für Kinder sogar ein Leben retten. Jeder, der mehr Geld hat, als er zum Leben benötigt, sollte erkennen, dass er zu denen gehört, die man in der politische Diskussion als diejenige bezeichnet, die „starke Schultern“ haben. Wenn auch Sie nach dieser Definition zu den Menschen mit starken Schultern gehören, sollten Sie durch eine Spende einen Beitrag dazu leisten, um kranken Kindern eine Zukunft zu schenken.

Hohe Behandlungskosten? Hilfe, ich kann sie nicht bezahlen!

Die Arztkosten überfordern oft die finanziellen Möglichkeiten der Eltern von kranken Kindern. Obwohl notwendige Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen von den Krankenkassen bezahlt werden, gibt es immer wieder Fälle, in denen es Behandlungsmöglichkeiten gibt, die von den Kostenträgern nicht übernommen werden. Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe setzt sich dort ein, wo es für sinnvolle oder sogar notwendige ärztliche Behandlungen keine Kostenübernahme für die Behandlung von schwerkranken Kindern gibt. Das Problem der Kostenübernahme für Behandlungskosten ist in unserem reichen Land schon vielfach der Hinderungsgrund für eine nachhaltige Behandlung von kranken Kindern, aber viel schlimmer ist es in Ländern, in denen es kein funktionierendes Gesundheitssystem gibt und die Eltern von kranken Kindern, wie auch behinderten Kinder, sehr oft allein gelassen werden. Nur weil kein Geld zur Verfügung steht, müssen vielfach schon kleine Kinder sehr leiden und die Eltern haben keine Möglichkeiten ihren Kindern zu helfen.

Helene Souza_pixelio.de

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Die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskosten-Hilfe haben einen Teil ihres Vermögens für die Behandlung kranker Kinder zur Verfügung gestellt und wollen damit den Eltern helfen, die das Problem haben die Behandlungskosten für schwerkranke Kinder und behinderte Kinder nicht aufbringen zu können. Es gibt zwar viele Hilfsorganisationen für Kinder, die Spenden für Kinder sammeln oder Patenschaften für Kinder in der Dritten Welt vermitteln, aber diese Hilfsorganisationen sind meistens sehr breit aufgestellt und verwenden ihre Mittel oft für die unzureichende Infrastruktur in den betreffenden Ländern und der Verbesserung ganz normalen Lebensumstände der Kinder. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich ein wichtiges Thema innerhalb der Hilfe für Kinder herausgesucht und setzt speziell dort an, wo es sich um kranke Kinder, schwerkranke Kinder und behinderte Kinder handelt, die dringend ärztliche Hilfe benötigen.

Wollen auch Sie für die Behandlungskosten kranker Kinder etwas tun?

Die Spendenbereitschaft ist in Deutschland relativ hoch. Viele Spender wollen aber für einen ganz bestimmten Zweck spenden und wollen sicher sein, dass ihre Spende nicht durch Verwaltungskosten teilweise aufgefressen wird. Wenn Sie kranken Kindern helfen wollen, sind Sie beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig! Alle zur Verfügung stehenden Mittel werden ausschließlich für den definierten Stiftungszweck der Behandlungskostenübernahme für kranke Kinder, deren Eltern die Behandlungskosten nicht selbst tragen können und für die es sonst keinen Kostenträgere gibt.

Wichtig für Spender: Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten! Jede Spende und jede Zustiftung kommt zu 100% bei den Kindern an.

Hier können Sie spenden!

Kranke Kinder sind ein guter Grund für eine Spende!

Es gibt immer viele gute Gründe, warum man spenden sollte. Einer der wichtigsten Gründe ist aber ganz sicher die Behandlung von schwerkranken Kindern, die ohne fremde Hilfe keine Zukunft haben oder sogar sehr früh sterben müssten. Es gibt in vielen Ländern keine funktionierenden Gesundheitssysteme und aus diesem Grund müssen oft schon kleine Kinder viel Leid ertragen, von dem man sie mit ein wenig (oder manchmal auch relativ viel) Geld befreien könnte.

Dieter Schütz_pixelio.de

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Die Stiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe  widmet sich genau diesem Thema. Hilfe für Kinder, für kranke Kinder oder Kinder mit Behinderung, ist der Stiftungszweck des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Die Kosten für notwendige Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt, sollen vom Stiftungsfonds   übernommen werden. Selbstverständlich wird jeder Einzelfall überprüft und zu der Förderungswürdigkeit gehört selbstverständlich die Tatsache, dass die Eltern der kranken Kinder selbst keine ausreichenden Mittel zur Verfügung haben, um teure Operationen, lange Krankenhausaufenthalte und nachfolgende Rehamaßnahmen zu bezahlen. Vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden die Arzthonorare, Krankenhausrechnungen und Abrechnungen von Rehazentren ganz oder teilweise übernommen, wie auch nicht von den Eltern tragbare Kosten für Reisen zu den Behandlungsstätten, Betreuung der kranken Kinder vor Ort usw.

Die Spenden für Kinder kommen zu 100 Prozent an!

Wer für Kinder spenden möchte, die dringend ärztliche Hilfe brauchen und für die es sonst keinen Kostenträger für die Behandlung der kranken Kinder gibt, ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sehr gut aufgehoben. Die Stifter haben sich bereiterklärt über das Stiftungskapital hinaus mindestens alle Kosten für die Stiftung, die durch die Verwaltung oder beispielsweise durch die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens entstehen, zusätzlich bereitzustellen. Das bedeutet für jeden Spender, dass sein Geld nicht auch nur teilweise durch Verwaltungskosten aufgefressen wird. Wer direkt spenden möchte, kann das auch online durch einen Lastschrifteinzug oder eine Spende über eine Kreditkarte.

Stiftungen leiden unter den Niedrigzinsen!

Stiftungen haben die Aufgabe das Grundstockvermögen der Stiftung zu erhalten und mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen für den Stiftungszweck finanzielle Mittel für Zuwendungen zur Verfügung zu stellen. Die Geldpolitik der Notenbanken hat wegen der Schuldenberge vieler Staaten einerseits und aus konjunkturellen Gründen andererseits, seit langer Zeit dazu geführt, dass Niedrigzinsen das Leben der Stiftungen schwerer machen. Stiftungen und dazu gehören selbstverständlich auch Stiftungen für Kinder und alle Hilfsorganisationen legen das Stiftungsvermögen, Spenden und Zustiftungen sehr konservativ an, um keine Risiken einzugehen.

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

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Das ist richtig und gut so, aber hat leider dazu geführt, dass durch die Niedrigzinspolitik die Erträge aus Stiftungen aller Art immer geringer werden. Die Niedrigzinsen lassen die Sparvermögen schrumpfen und auch andere konservative Geldanlagen werfen keine Zinsen mehr ab, die über der Inflationsrate liegen. Diese Geldentwertung, die auf lange Sicht auch eine Geldvernichtung werden kann, trifft auch alle Stiftungen. Sparer brauchen einen vernünftigen Zinssatz und auch Stiftungen brauchen gute Zinssätze, damit Erträge erwirtschaftet werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Wenn die Erträge aus Geldanlagen ausbleiben, helfen nur Spenden und Zustiftungen, damit die Stiftungen handlungsfähig bleiben. Wer kranke Kinder unterstützen will, damit auch sie in eine positive Zukunft schauen können oder überhaupt eine Zukunft haben, sollte die Hilfe für Kinder durch den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe daher mit einer Spende unterstützen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe garantiert, dass jeder Euro Spendengeld und jeder Euro aus einer Zustiftung direkt – ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten – an die hilfsbedürftigen Kinder geht. Die Stiftung für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ für schwerkranke Kinder unterstützt Eltern von kranken Kindern, die notwendige Operationen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Alle Spender ab einem Spendenbetrag von 2.000 Euro und Zustifter bekommen selbstverständlich eine steuerrelevante Spendenbescheinigung von der Merck Finck Stiftung. Behandlungskostenhilfe ist ein Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung, die für die Ausstellung der Spendenquittungen zuständig ist.

Für Spenden unter 2.000 Euro stellt die Merck Finck Stiftung keine Spendenbescheinigungen aus. Der Kostenaufwand für kleinere Spenden Spendenquittungen auszustellen, würde die Kosten für den Stiftungsfonds unangemessen belasten und es wäre dann nicht mehr möglich, dass 100 Prozent der Spendengelder auch bei den Hilfsbedürftigen ankommen. Der kleine Steuervorteil, den Spender mit Zuwendungen unter 2.000 Euro bei der Einkommensteuererklärung haben würden, sollte die Spender dazu verleiten, sich die Verwaltungskosten von anderen Hilfsorganisationen und Stiftungen anzuschauen. Es ist sicher im Sinne vieler Spender, dass kein Teil ihrer Spenden im Verwaltungsapparat der Hilfsorganisationen hängen bleibt. Wir möchten, dass 100 Prozent der Spenden auch dort ankommen, wo sie hingehören und bitten für unsere Entscheidung um Verständnis. Selbstverständlich sind wir auch für sehr kleine Spenden sehr dankbar und verwenden sie gerne für den guten Zweck.

Für Kinder spenden ist eine Spende für die Zukunft!

Lupo_pixelio.de

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Leider gibt es viele kranke Kinder, die keine Zukunft haben, denn es gibt für die Behandlung oft schwerkranker Kinder kein Geld. Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen sind meistens sehr teuer und wenn es keinen Kostenträger seitens von Versicherungen gibt und die Eltern der Kindern über zu wenig Mittel verfügen, kann es leider in unserer reichen Gesellschaft noch vorkommen, dass Kinder sterben müssen. Wenn Kinder sterben müssen, weil das Geld für eine adäquate Behandlung nicht zur Verfügung steht, müsste jedem Menschen ein kalter Schauer über den Rücken laufen; insbesondere den Menschen, die mehr Geld haben, als sie für ihren Lebensunterhalt benötigen. Es gibt zwar viele Hilfsorganisationen und auch spezielle Hilfsorganisationen für Kinder oder für bestimmte Krankheiten, aber das über Spendenaufkommen gesammelte Geld reicht leider nicht aus, um den Notstand der kranken Kinder und deren Eltern zu beseitigen. Die Stifter des Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ wollen ein Zeichen setzen und auf diesen Missstand aufmerksam machen. Jede Spende für kranke Kinder, denen geholfen werden kann, ist nicht nur eine momentan benötigte Hilfe für Kinder, sondern eine Spende für die Zukunft der betroffenen Kinder. Jedes Kind sollte eine Zukunft haben und es darf einfach nicht am Geld scheitern, ob ein Kind eine Zukunft hat – oder nicht. Die Stifter des Stiftungsvermögens wollen selbst zwar anonym bleiben, aber auch Spender, die in der Öffentlichkeit auf sich aufmerksam machen möchten, sind selbstverständlich mit einer Spende oder einer Zustiftung für den Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ herzlich willkommen. Wer als Zustifter oder Spender auf dieser Internetseite genannt werden möchte, sendet einfach eine E-Mail an: spende@behandlungskostenhilfe.de und teilt der Redaktion die gespendete Summe und das Datum der Spende oder der Zustiftung mit. Für größere Spenden oder Zustiftungen wird die Redaktion Behandlungskostenhilfe auch gerne einen kleinen PR-Beitrag in den Blog einstellen; selbstverständlich auf Wunsch auch mit Foto und/oder Link auf eine Website.

Die Hilfe für Kinder mit einer Spende für Kinder, die dringend eine ärztliche Behandlung brauchen, ist nicht nur eine „gute Tat“, sondern jeder Spender ab 2.000 Euro und Zustifter bekommt selbstverständlich eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung von der Merck Finck Stiftung. Wer direkt spenden möchte, kann das auch online über diese Seite.

Eine Stiftung für Kinder mit klarer Fokussierung!

Es gibt viele Stiftungen, die sich mit vielerlei gemeinnützigen Aufgaben befassen und fast jede Stiftung hat sicher ihre Berechtigung. Es gibt allerdings vielfach Hilfsorganisationen und auch Hilfsorganisationen für Kinder, die sich eine große Vielfalt an Aufgaben zugeschrieben haben. Wenn das sehr große Hilfsorganisationen sind, denen beispielsweise durch die Fernsehanstalten mit Spendenaufrufen geholfen wird, so kommen in den meisten Fällen so viele Spendengelder zusammen, dass die Hilfe auch breit gestreut werden kann. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für kranke Kinder ist eine neue Stiftung, die sich ganz klar auf eine Art der Hilfe für Kinder fokussiert hat.

Helene Souza_pixelio.de

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Es sind Kinder mit Behinderung und kranke Kinder, denen durch die Stiftung geholfen werden soll, damit sie notwendige Behandlungen, beispielsweise teure Operationen,, bekommen. Auch die Eltern oder andere Betreuungspersonen oder Organisationen sollen von der Zustiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe unterstützt werden. Die Unterstützungen für Eltern oder anderen Betreuungspersonen und Organisationen werden allerdings nur gewährt, wenn diese Betreuung der kranken Kinder mit einer Behandlung im Zusammenhang steht. Selbstverständlich zählen dazu auch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen nach einer Operation. Wer Spenden für Kinder leisten möchte oder etwas mehr Geld als Zustiftung für Kinder mit Behinderung oder kranke Kinder fokussiert für diesen Stiftungszweck als sinnvoll ansieht, der ist beim Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ sehr gut aufgehoben. Neben der klaren Fokussierung auf den Stiftungszweck als Hilfe für Kinder sind die Spender und Zustifter sicher, dass jeder Euro nur für den Stiftungszweck eingesetzt wird, denn der Stiftungsfonds arbeitet ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten. Die anfallenden Kosten für die Vermögensverwaltung werden von den Stiftern jährlich privat als Zustiftung gezahlt.

Hilfe für Kinder ohne Verwaltungskosten!

Es gibt viele Hilfsorganisationen und auch verschiedene Hilfsorganisationen für Kinder. Die Hilfe für Kinder ist ein Anliegen für viele Menschen und das Spenden für Kinder fällt vielen Menschen leichter, als für diverse andere gemeinnützige Zwecke.

Simone Hainz_pixelio.de

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Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe hat sich einen exakt definierten Bereich herausgesucht, weil die Stifter der Meinung sind, dass für alle kranken Kinder eine adäquate Behandlung möglich sein sollte. Leider ist das in unserem Gesundheitssystem nicht immer gegeben und in anderen Ländern sieht die Situation noch viel schlimmer aus. Teilweise haben die Menschen, die kranke Kinder haben oder Kinder mit Behinderung keine Krankenversicherung und können ihren Kindern aus eigenen Mitteln keinerlei Hilfe zukommen lassen. Die Kosten für Operationen, stationärer Behandlung und Rehabilitationsmaßnahmen sind sehr hoch und für viele Eltern nicht erschwinglich. Genau in diese Lücke möchte der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe stoßen und zielgenau und effektiv eine Hilfe für Kinder anbieten. Diese Hilfe kann alle Behandlungsformen umfassen und auch die Unterstützung der Eltern, die sich um ihre kranken Kinder kümmern wollen. Wenn man sich einmal als Spender für Kinder um die Hilfsorganisationen für Kinder kümmert, wird man feststellen, dass die Verwaltungskosten der Hilfsorganisationen sehr unterschiedlich sind. Der Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ hat garantiert keine Verwaltungskosten. Die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens werden als Zustiftung von den Stiftern privat getragen und die Administration der Stiftungsaufgaben für die Behandlungskostenhilfe, wie auch diese Website wird von allen Beteiligten völlig kostenlos übernommen. Eine Bestätigung dieser Aussage über den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe können Sie als Spender für Kinder jederzeit von den Kontaktpersonen der Merck Finck Stiftung bekommen.

Der Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ hilft unbürokratisch!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine Stiftung für Kinder mit einem exakt definierten Ziel. Das Ziel ist es eine Hilfe für kranke Kinder zu Verfügung zu stellen, für deren Behandlung es sonst keinen Kostenträger gibt. Diese Stiftung für Kinder überprüft selbstverständlich die Unterlagen der Antragsteller und wird die finanziellen Unterstützungen fast ausnahmslos nur direkt an die behandelnden Ärzte, Krankenhäuser oder Rehabilitationseinrichtungen leisten. Damit ist sichergestellt, dass das Geld der Stifter, Zustifter und Spender auch direkt und gezielt ankommt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist quasi eine der Hilfsorganisationen für Kinder, wenn auch erst am Anfang. In jedem Fall wird die Hilfe für Kinder ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten zu 100 Prozent nur für den Stiftungszweck eingesetzt. Diese Garantie gibt es nur von wenigen Hilfsorganisationen für Kinder.

Hofschlaeger_pixelio.de

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Wenn auch Sie für kranke Kinder spenden wollen, sind Sie hier genau richtig. Jede Spende für Kinder mit Behinderung oder andere kranke Kinder kommt direkt bei den hilfsbedürftigen Wenn auch Sie für Kinder spenden möchten und sicher sein wollen, dass ihr Geld direkt und ohne Verwaltungskosten nur als Hilfe für Kinder wirklich ankommt, dann sind Sie bei dieser Stiftung für kranke Kinder sehr gut aufgehoben. Wenn auch Sie für die Behandlungskosten eines schwerkranken Kindes keinen Kostenträger haben, wenden Sie sich vertrauensvoll über diese Website an die Stifter. Selbstverständlich bekommt jeder Spender ab einer Spende von 2.000 Euro eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt.

Wir haben uns entschlossen für kleinere Spenden keine Spendenquittungen auszustellen, weil das die Kosten für die Stiftung zu sehr belasten würde. Es dürfte auch im Sinne aller Spender sein, dass nicht ein Teil der Spende im Verwaltungsapparat hängen bleibt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe garantiert jedem Spender, dass sein Beitrag zu 100 Prozent ankommt!

Wer etwas mehr Geld hat, sollte eine Spende für kranke Kinder leisten!

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Es heißt immer so schön in den Wahlaussagen fast aller Parteien in Deutschland, dass die stärkeren Schultern mehr tragen können, als die Schwachen in der Gesellschaft. Das ist sicherlich richtig, aber nicht immer sind es höhere Steuern, die wirklich dort helfen, wo es wichtig ist. Die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe haben mehr Geld zur Verfügung, als sie ausgeben wollen. Sie verfahren nicht nach dem Motto: Mein Haus, meine Auto, mein Boot. Natürlich haben sie ein Haus und auch ein Auto, aber nicht in den Dimensionen, wie man es sich vorstellen könnte, wenn jemand bis zu einer halbe Million Euro in eine gemeinnützige Stiftung als Hilfe für kranke Kinder gibt. Die Stifter haben kein Haus auf Mallorca, sonst wo am Mittelmeer und auch nicht in Florida oder Kalifornien. Sie haben auch keine große Jacht, auf der sie in den südlichen Gewässern Champagner trinkend ihre Zeit verbringen. Es handelt sich um ganz normale Menschen aus Deutschland, die einen Teil ihres Geldes für den guten Zweck als Spende für kranke Kinder angelegen wollten. Die Stifter sehen in dem Stiftungszweck eine sehr sinnvolle Aufgabe, damit es möglichst vielen kranken Kindern in der Welt bald wieder besser geht. Wer also etwas mehr Geld zur Verfügung hat, als er ausgeben möchte, sollte sich mit einer Spende für Kinder oder einer Zustiftung für den Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ über diese Website melden oder direkt den Kontakt zur Merck Finck Stiftung suchen. Bitte erwähnen Sie immer dabei den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Selbstverständlich bekommt jeder Spender  für Kinder mit einem Spendenbetrag von mehr mindestens 2.000 Euro eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Wir haben uns entschlossen für kleinere Spenden, für die wir selbstverständlich sehr dankbar sind, keine Spendenbescheinigungen auszustellen, weil das die Kosten für die Stiftung zu sehr belasten würde. Wer wirklich kranken Kindern helfen will, dem kommt es sicher bei einer Spende unter 2.000 Euro nicht darauf an, einen sehr kleinen Teil seiner Spende durch die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet zu bekommen.