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Wann und wie bekommt man Hilfe für Behandlungskosten?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine private Stiftung, die in die Merck Finck Stiftung integriert ist. Die Stifter haben den Stiftungsfond nicht selbst als eigenständige Stiftung gegründet, weil sie absolut anonym bleiben wollen. Das gelingt nach dem deutschen Stiftungsrecht nicht, wenn man eine eigene Stiftung gründet, denn alle Stiftungsgründer werden im Stiftungsregister eingetragen und dieses Register ist öffentlich. Die Zielsetzung der Stifter ist die Behandlungskosten oder einen Teil der Kosten für die Behandlung schwerkranker Kinder zu übernehmen, für die es sonst keine Leistungsträger gibt und deren Eltern die Behandlungskosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können.

 

Warum kann eine so junge Stiftung schon in großem Umfang helfen?

 

 Das Stiftungskapital (Grundstockkapital) einer Stiftung darf nicht für den Stiftungszweck verbraucht werden, sondern Stiftungen dürfen nur den Ertrag aus dem Stiftungskapital für die in der Stiftungssatzung festgelegten sozialen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke verwenden. Die Stifter haben in den Stiftungsfonds aus diesem Grund nur einen Teil des Geldes eingezahlt, den sie für die Hilfe von kranken Kindern zur Verfügung stellen wollen. Selbstverständlich werden auch die zukünftigen Erträge dem Stiftungszweck zugeführt, aber weil der Stiftungsfonds erst etwa ein halbes Jahr existiert, sind die Erträge noch nicht sehr hoch. Wenn Hilfsanträge eingehen, werden diese nach den geltenden Vorschriften des Stiftungsrechts überprüft und wenn die Stifter dem Antrag auf Hilfe für Behandlungskosten stattgeben, erfolgt eine zweckgebundene Spende der Stifter in die Merck Finck Stiftung und die Spende wird dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gutgeschrieben.

 

Wer zahlt bei genehmigten Hilfsanträgen das Geld aus der Stiftung?

 

Thorben-Wengert_pixelio.de

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Wenn die Stifter nach Prüfung einem Hilfsantrag zugestimmt haben, erfolgt eine Überweisung der Stifter aus ihrem Privatvermögen auf das Konto der Merck Finck Stiftung. Der Überweisungsträger enthält den Vermerk Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe und „zweckgebunden für ……….“. Die Stifter oder der Administrator der Website, Herr Claus-Peter Bohlmann, der gleichzeitig Kontaktperson des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist, informiert die Merck Finck Stiftung über den Überweisungsvorgang und gibt den Überweisungsauftrag mit den Konto- und Rechnungsdaten des Empfängers der Zuwendung an die Merck Finck Stiftung. Leistungserbringer, die eine Zusage vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für eine Hilfsanfrage bekommen haben, erhalten also die Überweisung im Auftrag des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe direkt von der Merck Finck Stiftung.

Fortschritte bei der Behandlung des CDG Syndrom 1a!

Die Eltern der 5-jährigen Elena hatten für die Behandlungskosten Hilfe beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe beantragt und eine Kostenübernahme wurde für die erste Behandlung im Jahr 2014 zugesagt. Die erste Behandlungsserie wurde zwischen dem 24. Februar 2014 und dem 20. März 2014 im Naturheilzentrum Bottrop durchgeführt. Die vorher durchgeführten Behandlungen, die Elenas Eltern noch aus eigenen Mitteln finanzieren konnten, hatten bereits erfolgversprechende Verbesserungen hervorgebracht und auch die jetzt durchgeführte Behandlungsserie hat die früheren Erfolge bestätigt. Allen Beteiligten ist dabei völlig klar, dass es keine vollkommene Heilung für Elena geben kann, sondern nur eine Verbesserung der Lebensumstände für das kleine Mädchen. Dieses Minimalziel ist bei dem Krankheitsbild des Kindes jedoch jede Anstrengung wert.

Die Kombination von klassischen Behandlungsmethoden und Naturheilverfahren hat sich bei der Behandlung des CDG Syndroms 1 a bewährt!

Ständiges Muskeltraining, kontinierliche Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind die klassischen Behandlungsmethoden, die für Elena das Leben erleichtern und verbessern sollen. Zur Unterstützung hat Elena in der Behandlungsserie im Naturheilzentrum Bottrop an 11 Therapieterminen insgesamt 22 ambulante Ganzkörperregulationsbehandlungen bekommen, die wie folgt zusammengestellt wurden.

Mikrosystem-Akupunktur

su jok, eciwo, periostal, yamato, chin. Schädel, franz. und russ Ohr, korean. Hand

Stimulation von Akupunkturpunkten

Aromaöl, Tiefenwärme, Farblich

Atem- und Infusionstherapie

Aromaöl, Pflanzen, Kräuter

Medikomechanische Anwendungen

Einreibung, manuelle Therapie, Injektion

Repertorisation

Homoöpathie, Isopathie, Phytotherapie, medizinische Infusionen, Tees

Intensiv-Beratung

Ernährung, psycho-soziale und familiäre Faktoren, Folge-Anamnese, Therapieverlauf

Kleine Fortschritte geben Anlass zur Hoffnung und ermutigen zu weiteren Behandlungen!

Die Behandlungserfolge werden nicht nur durch Elenas Eltern bestätigt, sondern auch von Therapeuten und behandelnden Ärzten. Die einzelnen Veränderungen nach der Behandlungsserie:

  • Positive Verbesserung der Motorik
  • Verbesserung der Feinmotorik
  • Verbesserte Stabilität durch die Erhöhung des Muskeltonus
  • Deutliche Zunahme der statomotorischen Leistung
  • Bessere Koordination der oberen und unteren Extremitäten
  • Steigerung der kognitiven Fähigkeiten
  • Vereinfachung der Kommunikation

Die vorgenannten Behandlungen fördern offensichtlich das Selbstheilungspotential des Körpers und unterstützen damit den Verbesserungsprozess. Selbst die kleine Elena spürt die Verbesserungen offenbar deutlich, denn sie ist bei den Behandlungen stets hoch motiviert.

Weitere Fortschritte bei der Behandlung des CDG Syndroms werden prognostiziert!

Die erfolgten Ganzkörperregulationsmaßnahmen, die als Schwerpunkt die Nadelstichtechnik (Akupunktur) beinhalten, haben gezeigt, dass diese Reize dem Körper in seiner Regenerationsfähigkeit helfen. Die Empfehlung der Experten lautet, dass die Kombination von naturheilkundlicher Reiztherapie und intensivtherapeutischen Behandlungen fortgesetzt werden sollte. Weitere Fortschritte der motorischen, kognitiven und artikulatorischen Fähigkeiten werden erwartet.

Die durchgeführte Behandlungsserie wurde durch eine zweckgebundene Spende des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe an die Merck Finck Stiftung ermöglicht. Die Liquidation des Naturheilzentrums Bottrop wurde im Auftrag des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch die Merck Finck Stiftung überwiesen.

Bitte helfen auch Sie durch Ihre Spende, dass wir die nächste Behandlungsserie für die kleine Elena ermöglichen können.

Zur Spende geht es hier.

 

Die Hilfsanfragen für Behandlungskosten reißen nicht ab!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist trotz seiner erst seit einigen Monaten begonnenen Tätigkeit inzwischen zu einer Adresse geworden, an die sich viele Hilfesuchende wenden. Es wurde und wird keine Werbung für den Stiftungsfonds gemacht, der bei für die Eltern nicht bezahlbaren Behandlungskosten Hilfe anbietet, denn alle Spenden werden ausschließlich für die Behandlung von kranken Kindern verwendet. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten, denn die Administration der Website und die Abwicklung von Hilfsanfragen an die Stiftung werden ehrenamtlich geleistet. Die nicht zu verhindernden Kosten für die Vermögensverwaltung, die Buchführung und die Jahresabschlüsse des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden als zusätzliche Spenden von den Stiftern übernommen.

 

Hier zwei aktuelle Beispiele von Hilfsanfragen nach Hilfe für Behandlungskosten:

 

Ein 4-jähriger Junge aus der Ukraine leidet an einem Gehirntumor!

 

Die Eltern des kleinen Jungen sind aus der Ukraine mit einem Touristenvisum eingereist und haben bereits alle Ersparnisse für die Behandlung des schwerkranken Kindes eingesetzt. Leider sind die eigenen Mittel jetzt erschöpft und der Junge braucht eine Protonenbestrahlung, die etwa 50.000 Euro kostet.

Rainer Sturm_pixelio.de

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Der Hilferuf kommt von einer Elternhilfe für krebskranke Kinder, die sich für die Behandlung des Kindes, das keine Krankenversicherung hat, einsetzt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat der Elternhilfe inzwischen einen Selbstauskunftsbogen geschickt, der zur Einhaltung der strengen Vorschriften im deutschen Stiftungsrecht leider nötig ist. Wenn diese kleine bürokratische Hürde genommen ist und es stiftungsrechtliche keine Bedenken gibt, gehen wir davon aus, dass dem Kind zunächst mit einer ersten notwendigen Behandlung geholfen werden kann. 

 

Die 1 ½ – jährige Sofia aus Russland leidet an Epilepsie!

 

Es wird den Eltern der kleinen Sofia aus Russland zwar keine Heilung versprochen, aber es gibt durchaus alternative Behandlungsmethoden, die das Leben des Kleinkindes erträglicher machen können. Eine Spezialklinik hat das Mädchen bereits behandelt und man hat nach einigen Versuchen jetzt eine Therapie gefunden, die Wirkung zeigt. Die täglichen Krampfanfälle konnten in der Häufigkeit bereits deutlich reduziert werden und die Ärzte gehen davon aus, dass sich der Zustand des kranken Kindes weiterhin stabilisieren wird. Es sind dazu mehrere Klinikaufenthalte mit einer Behandlungsserie notwendig, die für dieses Jahr mit etwa 15.000 bis 20.000 Euro eingeschätzt werden. Die in Deutschland eingesetzte Behandlungsmethode ist in Russland nicht anerkannt und wird auch von den Ärzten in Russland nicht angeboten. Der Hilferuf kommt von der Großmutter der kleinen Sofia, die in Deutschland lebt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat einen Selbstauskunftsbogen an die Großmutter des Kindes geschickt und wartet jetzt auf die für die Bearbeitung des Hilferufs notwendigen Unterlagen. Sollten die eingereichten Unterlagen eine Zuwendung nach dem Stiftungsrecht zulassen, ist davon auszugehen, dass der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zunächst die Behandlungskosten für 2014 übernehmen wird.

 

Wenn auch Sie für kranke Kinder spenden wollen, können Sie das hier.

Jede Spende ist willkommen!

Es warten noch viele andere Kinder, die keine Krankenversicherung haben und deren Eltern die oft teuren Behandlungskosten nicht tragen können, auf dringende ärztliche Hilfe!

 

 

 

Uli Hoeneß hat Stiftern und Spendern eine Ohrfeige verpasst!

Einen Zusammenhang zwischen einem nach eigenen Angaben Volumen von 5 Millionen Euro Spenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke und einer Steuerhinterziehung von mindestens 28,46 Millionen Euro herzustellen, ist eine Frechheit. Die Selbstherrlichkeit, mit der der Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß seine Spendenbereitschaft im Prozess wegen der Steuerhinterziehung zur Schau stellte, ist ein Zeichen von völliger Selbstüberschätzung und Arroganz. Wer von sich selbst sagt, dass er kein Sozialschmarotzer ist und das im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung von fast 30 Millionen Euro zum Besten gibt, leidet an schwerem Realitätsverlust. Eine zugegebene Steuerhinterziehung ist immer eine Art Sozialschmarotzertum; auch wenn man von dem Hinterziehungsbetrag einen Anteil von 10 oder 20 Prozent spendet. In der im Prozess bekanntgewordenen Höhe der Steuerhinterziehung ist der Begriff Sozialschmarotzer sogar eine Verharmlosung. Viele Millionen ehrlicher Steuerzahler und wohlwollende Spender müssen sich angesichts der öffentlich gewordenen Fakten während der Prozesstage gegen Uli Hoeneß vor dem Kopf geschlagen und geradezu verhöhnt fühlen. Wer die Gesetze nach seinem eigenen Ermessen für sich selbst passend auslegt, indem er der Gesellschaft viele Millionen Steuergelder bewusst und vorsätzlich vorenthält, verdient eine harte Strafe. Daran kann auch eine Spendenbereitschaft nichts ändern. Spenden sind immer ein Akt der Hilfsbereitschaft, der Wohltätigkeit und der Empathie für das Schicksal anderer Menschen, die sich selbst aus eigenen Mitteln nicht helfen können. Wer viel Geld spendet, hat auch in den meisten Fällen mehr davon, als er oder sie braucht und möchte der Gesellschaft etwas zurückgeben. Der Gesellschaft zuerst 28,46 Millionen Euro widerrechtlich vorzuenthalten und dann davon 5 Millionen Euro zu spenden, ist kein Akt der Nächstenliebe, sondern vielleicht eine Art sein Gewissen etwas zu erleichtern. Das wäre die für den Straftäter Hoeneß positive Beurteilung. Die Bereitschaft zu spenden, könnte in diesem Fall aber auch ein Ausdruck der Eitelkeit sein, der Selbstdarstellung und damit der Imagepflege. Das Urteil von 3 ½ Jahren Haft erscheint vielen Rechtsexperten als sehr milde und der Steuerbetrüger/Steuerstraftäter (nicht Steuersünder!) Uli Hoeneß hat diese Strafe mindestens verdient. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Justiz nicht zu frühzeitig die Haftstrafe zu einem Teil erlässt.

Die strafbefreiende Selbstanzeige müsste dringend reformiert werden!

Der Prozess gegen Uli Hoeneß, aber auch beispielsweise die bekannt gewordene Steuerhinterziehung von Alice Schwarzer, sollte die Politik zum Anlass nehmen, die strafbefreiende Selbstanzeige zu reformieren. Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige unter den bisherigen Voraussetzungen (freiwillig und umfassend) sollte man nicht abschaffen, aber für die Straffreiheit sollte die Steuerehrlichkeit ohne Verjährungsfristen wieder hergestellt werden. Wer weiß, wie viel Steuerhinterziehungen beispielsweise vor der Verjährungsfrist bei Uli Hoeneß vorgekommen sind, aber zum Glück war ja wenigstens der Versuch der strafbefreienden Selbstanzeige nicht erfolgreich. Man konnte im Fall Alice Schwarzer sogar lesen, dass die von der Finanzverwaltung akzeptierte strafbefreiende Selbstanzeige für die Steuerbetrügerin selbst ein „Schnäppchen“ war, weil das Schweizer Konto bereits seit den 80er Jahren existiert haben soll. Wer keine Strafe kassieren möchte, sollte in Zukunft verpflichtet werden auf die geltenden Verjährungsfristen zu verzichten und seine gesamte Steuerhinterziehung zuzüglich Strafzinsen begleichen zu müssen.

Die meisten Stifter und Spender brauchen keine Öffentlichkeit für die Imagepflege!

Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist sehr groß und fast ausnahmslos alle Menschen, die Geld in eine Stiftung geben oder eine Spende an Hilfsorganisationen leisten, tun das nicht aus niederen Motiven heraus. Sie wollen einfach nur helfen und mit einer Stiftung, einer Zustiftung oder Spende für eine Hilfsorganisation etwas Gutes tun. Viele Stifter, Zustifter, Großspender und Spender legen keinen Wert auf Öffentlichkeit und möchten sogar in vielen Fällen anonym bleiben. Das gilt auch für die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wer als Privatperson Spenden für seine Imagepflege öffentlich macht, spendet nicht nur aus Hilfsbereitschaft und einem Verantwortungsgefühl heraus, sondern verbindet mit seiner Spende ein gewisses Interesse. Wenn Unternehmen als Spender auftreten, ist das mit der Spende verbundene Interesse absolut klar. Bei Spenden von Unternehmen an Hilfsorganisationen oder Sponsoring für bestimmte wohltätige Zwecke, kommt das Geld aus dem Marketing-Etat und wird gezielt auf diese Weise für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Wer privat spendet, verfolgt dieses Ziel allerdings nur in sehr seltenen Fällen.

Wenn Sie für schwerkranke Kinder spenden wollen, verfahren wir ganz nach Ihrem Wunsch. Selbstverständlich bleibt jede Spende zunächst geheim, aber wenn Sie es wünschen, veröffentlichen wir gerne in unserem Blog einen Artikel über Sie und Ihre Spendenbereitschaft. Sie können beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe übrigens sicher sein, dass Ihre Spende zu 100% bei den hilfsbedürftigen Kindern ankommt. Es wird garantiert kein Cent für Verwaltungskosten davon entnommen. Versprochen!

Die 5-jährige Elena leidet unter dem seltenen CDG Syndrom 1a!

CDG ist eine erblich bedingte seltene Stoffwechselerkrankung, die man diagnostisch als kongenitale Glycosidierungsstörung bezeichnet. CDG wurde erst vor etwa 25 Jahren von dem belgischen Professor für Kinderheilkunde Jaak Jaeken beschrieben. CDG wurden 19 verschiedene molekulare Ursachen entdeckt und in die zwei Hauptgruppen CDG 1 und CDG 2 eingruppiert. Geschätzt gibt es nur etwa 300 Patienten weltweit, bei denen CDG 1a diagnostiziert wurde. Die Krankheit kann viele verschiedene Organe in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Es kann das Nervensystem, das Gehirn, die Augen, die Leber, die Nieren, den Darm, das Herz, die Haut und das Fett- und Knochengewebe betreffen. Vielfach sind geistige und körperliche Behinderungen, Muskelschwäche und Gedeihstörungen festgestellt worden.

Elena kann geholfen werden!

Die kleine Elena leidet unter einem Glycosylierungsdefekt, der sich vorwiegend in einer hypoton-atakischen Bewegungsstörung und einer allgemeinen Entwicklungsstörung zeigt. Besonders erkennbar sind die mangelnde Stabilität und das dadurch nicht ausgeprägte Gleichgewicht. Es fällt Elene schwer das Gewicht auf die Beine zu verlagern, um aktiv stabil stehen zu können. Für die Fortbewegung braucht Elena einen kleinen Rollator und sie trainiert mit ihren Eltern eifrig. Sehr gute Erfolge hat eine seit April begonnene Behandlung im Naturheilzentrum Bottrop gezeigt, die die Eltern bisher aus eigenen Mitteln bezahlt haben. Jetzt sind die Mittel der Eltern leider ausgeschöpft und die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten nicht.

Der Hilferuf der Eltern ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe angekommen!

Für das Jahr 2014 sind im Naturheilzentrum Bottrop drei Behandlungsserien vorgesehen. Die aktuelle Behandlungsserie umfasst 11 Tagesbehandlungen und nach jeweils etwa drei Monaten sollen zwei weitere Behandlungsserien mit je 10 Tagesbehandlungen folgen. Die geschätzten Behandlungskosten für das laufende Jahr werden sich auf etwa 13.000 Euro summieren und bei weiteren Behandlungserfolgen soll die Therapie in den nächsten beiden Jahren fortgesetzt werden.

Helfen auch Sie der kleinen Elena, damit sich ihre Lebensumstände verbessern!

Spenden können Sie hier.

Ihre Spende kommt garantiert zu 100% an – ohne auch nur einen Cent Verwaltungskosten!

Die Hilfe für kranke Kinder ist eine Herzensangelegenheit!

Als Stifter, die das Grundstockkapital für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zur Verfügung gestellt haben, möchten wir unsere Beweggründe für unsere Stiftung einmal den Lesern dieser Website und den Hilfesuchenden erklären. Wir gehören zu den Menschen, die etwas mehr Geld zur Verfügung haben, als man unbedingt zum Leben braucht. Unser Leben gestaltet sich nicht nach dem Spruch aus der Werbung „mein Haus, mein Auto, mein Boot“, sondern wir leben völlig normal, ganz ohne Protz und man könnte sogar sagen bescheiden.

Benjamin Klack_pixelio.de

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Wir haben in unserem Leben viel gearbeitet, hatten im Beruf Erfolg und es war uns auch beschieden privates Glück genießen zu dürfen. Jetzt möchten wir mit dem Geld, das wir übrig haben, den Menschen helfen, die sich nicht einmal eine Krankenversicherung für ihre Kinder leisten können. Wir möchten mit unserem Engagement auch andere Menschen mit einem kleineren oder größeren Vermögen bitten, einmal darüber nachzudenken, ob sie ihren Fokus nicht nur auf immer mehr Geld ausrichten wollen, sondern anderen Menschen in ihrer Not zu helfen. Wer mehr Geld besitzt, als er zum Leben braucht und nicht sinnlos mehr Geld ausgeben will, hat sein Geld in der Regel auf Konten, in Wertpapieren oder Immobilien angelegt. Die Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten bringen in der heutigen Zeit fast keine Rendite mehr; was auch für Staatsanleihen mit einem ausgezeichneten Rating gilt. Die Aktienmärkte boomen seit Jahren und das Geld vermehrt sich bei denen, die sowieso relativ viel davon haben, immer schneller.

Hilfe für kranke Kinder durch Zinsverzicht oder Dividendenteilung!

Wer über ein entsprechendes Vermögen verfügt, ist auf die Zinsen auf seinen Konten nicht angewiesen und muss schon gar nicht davon leben. Das Gleiche gilt für Aktiendividenden oder für Kursgewinne mit Aktien oder anderen Wertpapieren. Wer für kranke Kinder etwas tun will, die keine Krankenversicherung haben und deren Eltern nicht in der Lage sind die Behandlungskosten für ihre Kinder zu bezahlen, sollte sich unbedingt einmal fragen, ob er nicht auf die Zinsen, Dividenden und Gewinnen mit Wertpapieren verzichten kann. Selbst wenn es nicht die gesamten Kursgewinne und Dividenden sind, sondern nur die Hälfte der Erträge, wäre das für viele schwerkranke Kinder vielleicht der Start in ein neues Leben. Mit Kapitalerträgen durch Zinsen von vielleicht 2 Prozent wird die Mehrzahl der Anleger nicht reicher und beim Verzicht nicht ärmer. Wer durch Wertpapiergeschäfte eventuell 5 oder sogar 8 Prozent Gewinn pro Jahr einfährt, hat mit einem entsprechenden Anlagevermögen oft schon einen Betrag, der weit über ein normales Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers hinausgeht. Braucht man als wohlhabender Mensch dieses zusätzliche Geld wirklich?

Kranke Kinder brauchen das Geld wirklich und mehr Hilfe!

Es gibt viele Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder, die sich in Stiftungen und Vereinen organisiert haben und ihre Arbeit darauf ausrichten, anderen Menschen zu helfen. Das kann – je nach Stiftungszweck oder Vereinszweck – sehr unterschiedlich sein. Viele Hilfsorganisationen haben ein sehr breit gefächertes Hilfsangebot und wollen die Lebensumstände der Menschen in sehr armen Ländern verbessern. Dabei geht es um die Bildung, um Arbeit und natürlich auch um die  Gesundheit der Kinder.

Albrecht E. Arnold_pixelio.de

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Es gibt sehr viele Stiftungen und Vereine, die mit wenigen Mitteln ihre Arbeit machen und in denen viele ehrenamtliche Helfer einen großen Anteil an der Hilfe haben. Es gibt aber auch Organisationen, in denen nach unserer Meinung zu viel Geld in der Administration der Hilfsorganisation hängen bleibt. Wir haben uns mit der Stiftung Behandlungskostenhilfe darauf festgelegt, dass die Stiftung völlig ohne Kosten arbeiten soll. Die Administration der Website und die Bearbeitung der Hilfsanfragen erfolgt ehrenamtlich und die Verwaltung des Stiftungsfonds, einschließlich Buchführung, Jahresabschlüsse und Vermögensverwaltung, wird zusätzlich in jedem Jahr von uns als Stifter gespendet. Das Ergebnis ist, dass jede Spende an die Stiftung und die Erträge aus jeder Zustiftung garantiert zu 100 Prozent nur für den Stiftungszweck verwendet werden und nicht ein Euro in der Verwaltung hängen bleibt.

Wir wollen etwas von unserem Geld und unserem Glück abgeben!

Das sollten Sie auch!

Einem Kind in schwerer Krankheit Leid zu ersparen, macht sehr  glücklich!

Spenden Sie bitte hier.

Geld parken für einen guten Zweck: Das Stifterdarlehen!

Die Zinsen sind auf Niedrigniveau und auch mit sicheren Staatsanleihen kann man heute kein Geld mehr verdienen. Verschiedene Versicherungen bieten Parkkonten an, auf denen die Anleger einen Zins von etwa maximal 1,5 Prozent erzielen können. Für vermögende Menschen kommt es vielfach aber nicht mehr auf den Ertrag aus ihren Geldanlagen an, sondern oft ist nur die Sicherheit der Geldanlage ein Entscheidungskriterium. Die Aktienmärkte haben wegen der Niedrigzinsen seit mehreren Jahren einen Boom gehabt, denn Aktien sind eine der wenigen Geldanlagen, mit denen man noch einen Ertrag über der Geldentwertung durch Inflation erzielen kann. Aktien sind allerdings keine sichere Geldanlage, sondern sie beinhalten immer ein Kursrisiko. Wie alle Anleger wissen, hängt der Aktienkurs nicht nur zwingend von der Ertragskraft eines Unternehmens ab, sondern wird auch in vielen Fällen durch äußere Einflüsse gedrückt. Angesichts dieser Unsicherheit und der befürchteten Blase auf den Aktienmärkten suchen Anleger stets nach sicheren Geldanlagen.

Das Stifterdarlehen als Parkkonto als sichere Geldanlage!

Thorben Wengert_pixelio.de

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Vermögende Menschen oder Menschen, die einfach mehr Geld haben, als sie ausgeben wollen oder können, möchten in vielen Fällen mit ihrem Geld armen und kranken Menschen helfen. Wer nicht auf den Ertrag aus seinem Vermögen angewiesen ist und auf die schmale Verzinsung bei einer sicheren Geldanlage verzichten kann, sollte sich überlegen, ob nicht ein Stifterdarlehen als Parkkonto eine gute Sache ist. Bei einem Stifterdarlehen handelt es sich um ein ganz normales Darlehen mit einem Darlehensvertrag. Der Darlehensgeber stellt einer Stiftung einen Geldbetrag zur Verfügung, den die Stiftung bei Fälligkeit zurückzahlt. Im Gegensatz zu einem normalen Darlehen, bekommt die Stiftung das Geld allerdings ohne einen Zins dafür zahlen zu müssen. Das Geld des Darlehensgebers wird von der Stiftung im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung eingesetzt und die Erträge daraus stehen der Stiftung für ihre Arbeit zur Verfügung. Wichtig für den Darlehensgeber ist, dass das Geld nicht in das Grundstockvermögen der Stiftung fließt, wie das beispielsweise bei einer Zustiftung der Fall ist. Der Darlehensgeber erhält in der Regel eine Bürgschaft von der Stiftung und bekommt das eingezahlte Geld am Ende der Laufzeit einfach ohne Zinsen zurück. Bei den entgangenen Zinsen handelt es sich nicht um eine Spende im Sinne von § 10 EStG und für die Darlehenssumme gibt es auch keine Zuwendungsbestätigung, die steuerlich geltend gemacht werden kann. Sollte sich der Darlehensgeber am Ende der Laufzeit des Darlehens allerdings entscheiden das Geld als Zustiftung in der Stiftung zu belassen, wird dafür selbstverständlich eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt, die der Zustifter wahlweise nach § 10 b Abs. 1 oder Abs. 1a EStG steuerlich nutzen kann.

Wenn Sie also mehr Geld haben, als Sie im Moment ausgeben wollen, können Sie es auf einem Parkkonto beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gerne eine Zeit lang verwalten lassen. Die Vermögensverwaltung des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist an die Privatbank Merck Finck übertragen und wird professionell gemanagt. Auf diese Weise sind Sie sicher, dass das Stifterdarlehen in guten Händen ist. Mit einem Stifterdarlehen helfen Sie dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe im Finanzmarkt Erträge zu erzielen, von denen schwerkranke Kinder profitieren. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten. Sie sind also sicher, dass jeder Euro, der mit Ihrem Geld verdient wird, nur dem guten Zweck dient!

 

Neuer Fragebogen für Anträge an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

Das deutsche Stiftungsrecht ist sehr streng und alle Stiftungen müssen sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. Die Stiftungsbehörden kontrollieren die Stiftungen regelmäßig und überprüfen die Ausgaben der Stiftungen, auch der Unterstiftungen und Stiftungsfonds, wozu auch der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gehört. Problemlos ist eine Zuwendung an eine Hilfsorganisation, die eine Freistellungsbescheinigung einer Steuerbehörde vorlegen kann und damit ihre Gemeinnützigkeit belegen kann. Kompliziert wird es immer dann, wenn Stiftungen oder gemeinnützige Vereine direkt an hilfsbedürftige Personen Zuwendungen leisten oder ärztliche Hilfen durch Krankenhäuser oder niedergelassene Ärzte direkt mit den Leistungserbringern abrechnen wollen.

Der Fragebogen für Hilfsanträge kann ab sofort abgefordert werden!

Selbstauskunft BehandlungskostenhilfeDamit der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wurde jetzt ein Fragebogen entwickelt, der zwar auf den ersten Blick etwas umfangreich und teils kompliziert aussieht, aber bei genauerem Hinsehen leicht zu beantworten ist. Bei Hilfsanträgen für eine Behandlungskostenhilfe, die direkt mit den Leistungserbringern in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Rehabilitationseinrichtungen abgerechnet werden soll, müssen sich die Hilfesuchenden leider dieser Prozedur unterziehen und alle auf dem Fragebogen aufgelisteten Fragen beantworten und die geforderten Unterlagen dem Hilfeersuchen beiliegen. Da es sich um Originalunterlagen handeln muss, ist auch der Versand per Mail nicht möglich, sondern der Postweg zwingend erforderlich. Alle, die Hilfe für Kinder brauchen, für deren Behandlung es sonst keinen Kostenträger gibt, können den Behandlungskostenhilfe-Fragebogen ab sofort per Mail anfordern. Einfach den Hilferuf unter info@behandlungskostenhilfe.de schildern und per Mail absenden. Der Fragebogen Behandlungskostenhilfe kommt umgehend per Mail an Ihre Anschrift.

Wie hoch dürfen die Verwaltungskosten bei einer Hilfsorganisation sein?

Die Höhe der Verwaltungskosten einer Hilfsorganisation sollte jeden Spender interessieren, denn das Spendengeld soll ja keine Marmorpaläste, keinen Wasserkopf und keine fürstlichen Gehälter finanzieren. Gleichzeitig muss man aber konstatieren, dass die Höhe der Verwaltungskosten nicht zwingend etwas mit der Seriosität einer Hilfsorganisation zu tun hat. Die verschiedenen Hilfsorganisationen, auch die Hilfsorganisationen für Kinder, arbeiten unter höchst unterschiedlichen Bedingungen. Bei den Spendenorganisationen, die international arbeiten und in exotischen Ländern umfassende Unterstützung für die Hilfsbedürftigen anbieten, fallen wegen der Vielfältigkeit der Aufgaben und der Betreuung der Menschen vor Ort natürlich auch Kosten an, die man nicht nur mit ehrenamtlichen Helfern erfüllen kann. Oft ist es auch eine Frage der Größe der Hilfsorganisation und die Verwaltungskosten einer Hilfsorganisation stehen natürlich auch in unmittelbarer Verbindung zu den angebotenen Leistungen.

Sind 35 Prozent Verwaltungskosten für Hilfsorganisationen noch vertretbar?

Gute Arbeit kostet Geld und wenn es durch ehrenamtliche Helfer geleistet wird kostet es auch etwas – nämlich viel Zeit und großes Engagement. Wenn man sich allerdings die Veröffentlichungen des DZI (Spendensiegels des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen) anschaut, kann man darüber erstaunt sein.

RainerSturm_pixelio.de

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Die Richtlinien des Spendensiegels des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen besagen, dass von den Spendeneinnahmen maximal 35 Prozent der Spendeneinnahmen für die Verwaltung, für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verbraucht werden dürfen. Man konnte in einer Veröffentlichung lesen, dass Ausgabe zwischen 5 Prozent und unter 20 Prozent als „angemessen“ angesehen werden und Kosten von Hilfsorganisationen zwischen 20 und 35 Prozent noch als „vertretbar“ angesehene werden. Der Durchschnitt soll übrigens bei etwa 14 Prozent liegen. Die größte Spendenbewertungs-Organisation in den USA Chartity Navigator hält einen 25 prozentigen Abzug vom Spendenaufkommen für Verwaltungskosten für das vertretbare Maximum. Da muss man sich zwangsläufig die Frage stellen, ob die Kosten für Spendenorganisation in Deutschland so wesentlich höher sind, als die in den USA.

Können Spenden zu 100% ankommen?

Wir möchten keine Hilfsorganisationen verteufeln, die Verwaltungskosten vom Spendenaufkommen abziehen, bevor das gesammelte Geld bei den Hilfsbedürftigen ankommt. Wie im ersten Absatz beschrieben, kostet eine professionelle Hilfe in der ganzen Welt auch Geld und das Sammeln von Spendengeldern ist für viele, besonders kleinere Hilfsorganisationen keine leichte Aufgabe und auch mit Öffentlichkeitsarbeit und Werbung verbunden.

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Wir halten aber die Einschätzungen aus den USA für richtig und sind der Meinung, dass das absolute Maximum Verwaltungskosten für eine Hilfsorganisation, einen gemeinnützigen Verein oder eine mildtätige Stiftung 25 Prozent der Spenden betragen darf, wenn die Organisation weltweit oder mindestens in fernen Ländern Hilfe leistet. Trotzdem gibt es Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen, die alle gesammelten Spenden für Kinder (ohne auch nur einen Euro davon für Verwaltungskosten abzuziehen) nur und ausschließlich für den von den Spendern gedachten Zweck einsetzen. Die Stiftung Behandlungskostenhilfe gehört zu diesem Teil der Hilfsorganisationen.

Wir arbeiten völlig ohne einen Abzug von den eingehenden Spenden!  

Die Kosten für die Vermögensverwaltung und die Buchführung der Stiftung Behandlungskostenhilfe werden jährlich zusätzlich von den Stiftern als Spende eingebracht und die Administration der Hilfsanfragen, der Internetauftritt und der Webseiten-Content werden ehrenamtlich geleistet.

Wenn auch Sie wollen, dass Ihre Spende garantiert zu 100% ankommt, spenden Sie bitte hier oder überweisen Sie einfach auf das auf der Startseite angegebene Spendenkonto der Merck Finck Stiftung. Unter Verwendung schreiben Sie bitte das Stichwort: Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe.

Vielen Dank!

 

 

Spenden für Kinder können auch Sie sammeln!

Der Stiftungsfond Behandlungskostenhilfe sammelt Spenden für kranke Kinder, für die keine Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt und deren Eltern für die Behandlungskosten Hilfe benötigen, weil sie sich die Behandlungskosten nicht leisten können. Leider werden die Behandlungskosten für schwerkranke Kinder und behinderte Kindern nicht immer von den Krankenversicherungen übernommen.

uschi dreiucker_pixelio.de

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Das ist leider auch in so reichen Ländern, wie Deutschland manchmal der Fall. Es gibt verschiedene Behandlungsmethoden, die von den gesetzlichen und auch von privaten Krankenkassen nicht übernommen werden, aber in vielen Fällen den kranken Kindern mindestens eine Erleichterung und Verbesserung ihrer Lebenssituation bringen. Man darf sich deswegen nicht wundern, dass es in ärmeren Ländern vielfach gar keine Krankenversicherung nach unserem Muster gibt. Die Eltern der kranken Kindern sind meistens sehr arm sind und können die Kosten für eine adäquate ärztliche Behandlung selbst nicht tragen. In diesen Fällen hilft der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch die Erträge aus dem Stiftungskapital und aus regelmäßigen weiteren zweckgebundenen Spenden der Stifter, die für die Soforthilfe dringend gebraucht werden.

So können Sie mit fremdem Geld kranken Kindern eine Behandlung ermöglichen!

Selbst wenn Sie selbst nicht über so viel Geld verfügen, dass Sie einen Beitrag zur Behandlung schwerkranker Kinder leisten können, können Sie durch Ihre Engagement dazu beitragen, dass für schwerkranke Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt, eine notwendige ärztliche Behandlung ermöglicht wird. Wenn Sie einen runden Geburtstag haben, ein Jubiläum feiern, eine Vereinsfeier haben oder ein Betriebsfest, verzichten Sie doch einfach einmal auf Geschenke, nehmen Sie ein kleines Eintrittsgeld für das große Fest im Betrieb für den guten Zweck oder im Verein oder sammeln Sie einfach Spenden auf der Feier ein. Lassen Sie sich die Tombola von Lieferanten sponsern und verwenden Sie das Geld, das Sie mit den Losen eingenommen haben, für eine Spende für kranke Kinder. Das gilt übrigens auch für den Trauerfall. Sehr oft kann man lesen, dass von Kranz- und Blumenspenden abgesehen werden soll und dafür das Geld an eine bestimmte Hilfsorganisation gehen soll. Wenn Sie es wünschen, veröffentlichen wir auf dieser Website die Summe und den Anlass, an dem die Spende gesammelt wurde. Den Text können Sie anliefern oder wir schreiben den Text für Sie und wenn Sie Fotos von der Veranstaltung haben, übernehmen wir sie gerne in unseren Beitrag.

Thorben-Wengert_pixelio.de

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Nennen Sie doch einfach bei der nächsten Gelegenheit das Konto der Merck Finck Stiftung mit dem Hinweis unter Verwendungszweck: Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Sie können allen Spendern sagen, dass ihre Spende zu 100% bei den kranken Kindern ankommt, denn der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten. Die entstehenden Kosten für die Vermögensverwaltung und die Buchführung bei der Merck Finck Stiftung werden von den Stiftern durch eine Spende zusätzlich übernommen und die Administration des Stiftungsfonds über diese Website erfolgt ehrenamtlich.

Garantie: Jede Spende kommt zu 100 % an!

 

Die Behandlungskosten übernimmt die Stiftung!

Es gibt viele Stiftungen, Hilfsorganisationen und gemeinnützige Vereine, die sich mit einer Vielzahl von Aufgaben und beispielhaftem Engagement um die Verbesserung der Lebensumstände von Menschen in der Dritten Welt kümmern. In den meisten Fällen helfen die Stiftungen und Hilfsorganisationen in einem breit angelegten Rahmen. Es geht um die Ernährung, um die Gesundheit, um Bildung und viele andere Hilfsangebote. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich ein eng definiertes Feld für die Hilfe gesteckt.

S.v.Gehren_pixelio.de

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Er hilft eine adäquate ärztliche Behandlung für kranke Kinder zu ermöglichen, die keine oder mindestens keine ausreichende Krankenversicherung haben und in den Fällen, in denen die Eltern der kranken Kinder nicht in der Lage sind die Behandlungskosten selbst zu tragen. Für diese armen, kranken Kinder gibt es in vielen Fällen keinerlei Hilfen, um sie von ihren Schmerzen und ihrem Leid zu befreien. Es geht manchmal soweit, dass die Kinder ohne ärztliche Hilfe sogar sterben würden.

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann über diese Website um Hilfe bitten!

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann sich über diese Website an den Stiftungsfonds wenden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet aber auch mit verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen, die Hilferufe an die Stiftung weiterleiten. Die aktuellen Partner des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind der Verein „Herz für Kinder“ und der Verein „Back-to-Life“. Diese beiden Partner-Organisationen helfen mit großem Engagement und sehr viel Geld auf verschiedenen Ebenen in mehreren Ländern der Welt, damit es einer großen Zahl von sehr armen Menschen besser geht. Es gibt aber auch Stiftungen, die über relativ geringe Mittel verfügen oder Organisationen, bei denen es die Satzung nicht erlaubt, für die direkte Hilfe für kranke Kinder zu sorgen. Das Stiftungsrecht in Deutschland ist sehr streng reglementiert und die Stiftungen dürfen ausschließlich dort helfen, wo die benötigte Hilfe exakt mit der Stiftungssatzung übereinstimmt.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bietet eine Zusammenarbeit an!

Wenn Sie für eine Stiftung oder Verein tätig sind, deren Satzung keine Hilfe für schwerkranke Kinder vorsieht, sind Sie herzlich zu einer Zusammenarbeit mit dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eingeladen. Wir werden Ihr Zusammenarbeitsangebot prüfen und stehen jederzeit für Auskünfte über unser Hilfsangebot zur Verfügung. Eine Möglichkeit der Zusammenarbeit wäre beispielsweise die Weiterleitung von Hilferufen, die in den Arbeitsumfang des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe passen. Wir kümmern uns dann um die Hilfsanfragen und stimmen die Vorgehensweise mit Ihnen ab.

S. Hofschlaeger_pixelio.de

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Wenn Sie als Hilfsorganisation oder Stiftung eine Freistellungsbescheinigung vorlegen können und eine Spendenquittung ausstellen dürfen, ist die Abwicklung über Ihre Stiftung oder Hilfsorganisation möglich. Sollten Sie keine Freistellungsbescheinigung vorlegen können oder die Abwicklung nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns direkt mit den hilfebedürftigen Personen und sorgen für eine unbürokratische Abwicklung. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass auch wir uns streng an das deutsche Stiftungsrecht halten müssen, was u.a. bedeutet, dass wir die Antragsteller um entsprechende Auskünfte bitten müssen, um den mildtätigen Zweck der Zuwendung belegen zu können.

Wenn auch Sie schwerkranken Kindern helfen wollen, spenden Sie einfach!

Der Behandlungskostenhilfe für Aster aus Nepal hatte Erfolg!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bekam eine Anfrage von der Hilfsorganisation Back-to-Life e.V. und hat unbürokratisch in kürzester Zeit Hilfe für eine Notoperation zugesagt: Lesen Sie hier den Behandlungsbericht aus Nepal:

Behandlungsbericht Aster Chepang (10)

Anfang Dezember erfuhren wir von unserem nepalesischen Projektmanager Dikendra Dhakal,
dass die zehnjährige Aster Chepang – eines von unseren Schulmädchen in Chitwan, Südnepal
– an einer akuten Nierenkolik litt.

Aufgrund der starken Schmerzen ließen wir Aster im nächstgelegenen Krankenhaus in
Bharatpur (ca. 40 Km entfernt) untersuchen. Die Ärzte entdeckten mehrere, teils große
Nierensteine, sahen sich aber außerstande die dringend notwendige OP in Bharatpur
durchführen zu können und verwiesen uns an eine Klinik in Kathmandu, die besser
ausgestattet sei.

Da sich die arme Familie weder den Transport noch die Behandlung jemals hätte leisten
können, entschieden wir uns dies nach Rücksprache mit Ihrer Organisation zu übernehmen
und brachten das Mädchen und ihren Vater umgehend nach Kathmandu. Dort nahm sie unser
Mitarbeiter Dharma Paudel in Empfang und kümmerte sich fortan um die Organisation der
Behandlung sowie die Versorgung des Mädchens.

Zunächst ließen wir Aster erneut in einem staatlichen Krankenhaus untersuchen, da die
Behandlungskosten dort in der Regel niedriger sind. Die Ärzte bestätigten die Diagnose und
die Dringlichkeit einer OP, aber in keinem der staatlichen Krankenhäuser Kathmandus war in
den nächsten 2 Monaten ein OP-Termin zu bekommen, weswegen wir uns an eine
Privatklinik wandten.

Im Himal Hospital übernahm Dr. Ashok Rana die Behandlung und bestätigte zunächst die
bisherige Diagnose.

Himalaya Hospital Kathmandu

Himalaya Hospital Kathmandu

Als Ursache für die Nierensteine stellte er außerdem eine Verengung des Harnweges zwischen der linken Niere und der Blase fest. Nachdem er sich mittels Blutuntersuchung und Röntgenaufnahmen ein umfassendes Bild verschafft hatte, wurde Aster
am 17. Dezember operiert.

Aufgrund der Anzahl von insgesamt sieben Nierensteinen und deren Größe (der Größte maß 2x2cm!!) musste die Niere geöffnet werden, um die Steine zu entfernen. Außerdem wurde auch der verengte Harnweg durch eine eingesetzte Gefäßstütze (engl. „stent“) geweitet, um weiteren Nierensteinen in der Zukunft vorzubeugen.

Operation in Kathmandu

Operation in Kathmandu

Die Nierensteine

Die Nierensteine

Die Operation verlief sehr erfolgreich und Aster hat sie gut überstanden. Allerdings war die Niere nach der OP noch etwas angegriffen, weshalb Dr. Rana entschied, Aster solle noch einige Zeit zur Beobachtung der Nierenfunktion und zur Erholung von der OP im Krankenhaus verbleiben.

Aster nach der OP

Aster nach der OP

Am 11. Januar konnte Aster vollkommen gesund entlassen werden. Ihre Niere weist keinerlei Schädigung auf und sie hat weder Schmerzen noch sonstige Einschränkungen zu beklagen. Dr. Rana bestätigte uns nochmals, dass bereits eine spätere Operation voraussichtlich zu Nierenversagen sowie einer Infektion der rechten Niere und damit im schlimmsten Fall zum Tode des Kindes geführt hätte.

Aster ist mir ihrem Vater in ihr Heimatdorf zurückgekehrt und wird dort von unserem Team regelmäßig besucht. In etwa drei Monaten muss sie zu einer weiteren Nachuntersuchung nach Kathmandu in der die Funktion der Nieren sowie die Verbesserung durch die eingesetzte Gefäßstütze kontrolliert werden sollen.

Aster geht es gut!

Aster geht es gut!

Aster und ihre Familie sind unendlich dankbar, dass ihnen durch ihre Unterstützung geholfen und „ein neues Leben“ gegeben werden konnte und auch wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken.

Der gute Vorsatz für das Jahr 2014: OP Kostenübernahme für Kinder!

Die Kosten für eine notwendige ärztliche Behandlung ihrer Kinder sind für viele Eltern, die keine Krankenversicherung haben und die Behandlungskosten nicht selbst bezahlen können, ein großes Problem. Selbst in unserer Industriegesellschaft gibt es Fälle, in denen eine wichtige Behandlung für kranke Kinder manchmal nicht von den Krankenversicherungen übernommen wird. In Ländern, in denen eine Krankenversicherung nicht zum Standard für die arme Bevölkerung gehört, ist das Problem natürlich wesentlich größer. In Deutschland und in anderen westlichen Ländern gehört eine ärztliche Grundversorgung zur Normalität. Das ist aber in vielen anderen Ländern nicht der Fall und kranke Kinder, behinderte Kinder und deren Eltern sind auf die Hilfe von Menschen angewiesen, die dafür spenden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich zur Aufgabe gemacht diesen Kindern und deren Eltern in ihrer Notlage zu helfen. Wer selbst Kinder hat, kann nachvollziehen, wie schlimm es für Eltern ist, wenn ihre kranken Kinder oder behinderten Kinder nur gegen Geld eine ärztliche Hilfe bekommen, die aber dringend notwendig wäre.

Es gibt viele gute Vorsätze für das Neue Jahr – das ist der Beste!

Helfen auch Sie durch eine Spende, damit der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe vielen kranken Kindern im Jahr 2014 helfen kann. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine Initiative eines Ehepaars, das über etwas mehr Geld verfügt, als es verbrauchen kann; oder besser gesagt, verbrauchen will! Natürlich gibt es viele wohlhabende Menschen, die nach dem Motto „mein Haus, mein Auto, mein Boot“ leben und sehr viel Geld für ein schönes Leben ausgeben. Das trifft für die Stifter nicht zu. Sie leben ganz normal und wollen von ihrem Glück im Leben (und ihrem Geld) etwas abgeben. Das Geld soll für die Kinder verwendet werden, die dringend ärztliche Hilfe benötigen und dafür keinen Kostenträger haben. Die Bedingung ist nicht nur, dass es keine Krankenversicherung gibt, die für de Behandlungskosten aufkommt, sondern natürlich auch, dass die Eltern der kranken Kinder die Behandlungskosten nicht bezahlen können. Eine OP Kostenübernahme für ein schwerkrankes Kind ist der beste Vorsatz, den man sich für das Neue Jahr vornehmen kann! 

Behandlungskostenhilfe = Spenden, die zu 100% ankommen!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe garantiert Ihnen, dass jeder Euro Spendengeld ohne jeglichen Abzug für Verwaltungskosten der Stiftung bei den Bedürftigen ankommt. Die Kosten für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für die Vermögensverwaltung, die Buchführung und die Jahresabschlüsse werden von den Stiftern zusätzlich als Spende in die Stiftung eingebracht und die allgemeine Administration der Anfragen an die Stiftung, die Prüfung der Anfragen, die Bewilligung der Zuwendungen, der Internetauftritt und der Content für die Website werden ehrenamtlich durch die Stifter und den Webmaster der Seite erbracht. Sie können also völlig sicher sein, dass kein Geld für administrative Aufgaben verwendet wird und Ihre Spende garantiert zu 100 Prozent bei den kranken Kindern ankommt. Wenn Sie jetzt mit den guten Vorsätzen für das Jahr 2014 beginnen wollen, spenden Sie am besten gleich unter:

http://www.behandlungskostenhilfe.de/spenden-zustiftungen/onlinespende/

In diesem Sinne wünscht Ihnen die Redaktion der Website des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ein gutes Jahr 2014! Setzen Sie doch einfach die guten Vorsätze in die Tat um und helfen Sie bitte mit, dass schwerkranke Kinder eine Zukunft haben. Schon jetzt vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Hilfe für kranke Kinder – ein ideales Weihnachtsgeschenk!

Die Einkaufsorgie für das Weihnachtsfest bedeutet für viele Menschen Stress. Bis man alle Geschenke für die Lieben zusammen hat, muss man sich im Weihnachtsgewühl in den Großstädten durchschlagen und vollgepackt in das Parkhaus schleppen. Manchmal ist es sogar schwierig überhaupt noch eine freie Parkfläche zu bekommen und der Weg mit den vielen Tüten und Päckchen zum weit entfernt stehenden Auto wird vielfach zu nervenaufreibenden einer Tortur. Viele Menschen haben allerdings schon fast alles und es wird immer schwieriger sich ein passendes Geschenk zu überlegen. Wer Menschen beschenken möchte, die sich selbst fast alles kaufen können und sich dem Stress bei den Weihnachtseinkäufen nicht stellen will, sucht nach kreativen Geschenkideen. Zu diesen Geschenkideen gehören beispielsweise Lose von großen Hilfsorganisationen, Rubbellose oder Lose von staatlichen Lotterien. Firmen sind in den letzten Jahren immer mehr dazu übergegangen von Weihnachtspräsenten für die Kundschaft abzusehen und den dafür vorgesehenen Betrag an eine gemeinnützige Hilfsorganisation zu spenden. Es macht viel Freude, anderen Menschen Freude zu schenken, aber es macht noch viel mehr Freude Menschen zu helfen, die dringend Hilfe benötigen.

Eine OP Kostenübernahme für ein krankes Kind ist ein tolles Weihnachtsgeschenk!

Es gibt viele Kinder, die keine Krankenversicherung haben und deren Eltern nicht in der Lage sind, eine notwendige ärztliche Behandlung zu bezahlen. Schwerkranke Kinder, behinderte Kinder und arme Kinder, die an einer Krankheit leiden, haben in vielen Ländern der Erde keine Chance. Wer ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk sucht, ein außergewöhnliches Präsent für ein Jubiläum, ein tolles Geschenk zum Geburtstag, eine Bereicherung für den Gabentisch bei einer Hochzeit oder ein anderes Ereignis, der sollte daran denken, für schwerkranke Kinder, die dringend Hilfe benötigen, etwas zu spenden. Eine OP Kostenübernahme kann Leben retten und es gibt kein schöneres Gefühl, als einem kranken Kind eine Zukunft zu geben. Wenn Sie ein ganz besonderes Geschenk suchen, ist das eine Idee, mit dem Sie dem Beschenkten sicher eine große Freude machen können. Selbstverständlich können Sie sich aber auch selbst beschenken und damit ein ganz besonderes Weihnachtsfest feiern. Die finanzielle Hilfe für eine Operation durch die Unterstützung der Stiftung Behandlungskostenhilfe ist ein Geschenk mit Herz. Wer für kranke Kinder auf diese Weise etwas tut, beschenkt nicht nur das leidende Kind und deren verzweifelten Eltern, sondern beschenkt auch sich selbst. Weihnachten ist das Fest der Liebe. Weihnachten sollte aber auch das Fest der Besinnung sein; der Besinnung auf das Wesentliche. Wer mehr finanzielle Mittel hat, als er selbst zum Leben braucht, sollte sich darauf besinnen anderen etwas von seinem Glück abzugeben.

In diesem Sinne wünscht Ihnen  die Redaktion des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ein besinnliches Weihnachtsfest einen guten Rutsch in und durch das Jahr 2014!

ymas

Die 10 Jahre alte Aster aus Nepal braucht für Behandlungskosten Hilfe!

Bildquelle: Back-to-Life
Bildquelle: www.Back-to-Life.org

Die Kooperation mit der Hilfsorganisation „Back-to-Life“ ist vor wenigen Tagen erst begründet worden und schon kann der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe einem kranken Mädchen in Nepal helfen. Der Projektmanager aus Nepal berichtete von dem 10-jährigen Mädchen Aster, die in einer durch Back-to-Life unterstützten Schule in Süd-Nepal unterrichtet wird. Das Mädchen leidet unter starken Nierenkoliken und die erste Untersuchung zeigte mehrere große Nierensteine, die dringend entfernt werden müssen. Sie hat starke Schmerzen, weil der Urinfluss bereits durch die Nierensteine blockiert wird. Das nächstgelegene, etwa 40 km entfernte Krankenhaus in Bharatpur kann die Operation nicht durchführen und Aster wurde in ein Krankenhaus in Kathmandu transportiert. Die Eltern des Kindes sind sehr arm und haben keine Krankenversicherung. Die Anfrage von „Back-to-Life“ beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe nach Unterstützung für den Transport, die dringende ärztliche Behandlung und die Kosten für eine Begleitperson wurde unbürokratisch sofort zugesagt. Wir wünschen Aster, dass die Ärzte ihr schnell helfen können.

Wenn auch Sie dazu beitragen möchten, dass solchen Kindern geholfen wird, dann unterstützen Sie den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe mit Ihrer Spende. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten und garantiert Ihnen, dass Ihre Spende zu 100 Prozent ankommt!

Jana will leben! Sie braucht dringend Hilfe bei Behandlungskosten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sehr schnell durch diesen Internetauftritt auf sich aufmerksam gemacht und es gibt bereits kurz nach der Gründung einige Anfragen, die nach Hilfe bei Behandlungskosten nachfragen. Eine der aktuell bearbeiteten Anfragen ist die „Hilfe für Jana“.

Jana will leben!

JANASchon im Alter von nur 2 Jahren stellten Ärzte im Libanon einen Tumor im rechten Auge fest. Das Auge musste entfernt werden. Es folgten 24 Behandlungen mit eine Strahlen/-Chemo-Therapie. Als Jana 4 Jahre alt war, kam der Tumor wieder und griff das linke Auge an, was aber glücklicherweise durch eine erneute Chemo-Therapie erfolgreich bekämpft werden konnte. Danach lebte das Kind einige Jahre krebsfrei, bis im Jahr 2012 Schmerzen im rechten Unterschenkel auftraten. Es wurde wieder ein Tumor diagnostiziert, der operativ entfernt werden konnte. Dabei wurde Knochen aus dem Beckenkamm entnommen und im Unterschenkel eingesetzt wurde. Auch mit Chemotherapie wurde Jana wieder behandelt. Ende September 2013 wurde festgestellt, dass Jana unter Knochenmarkversagen leidet und im November wurden Osteosarkomen im linken und rechten Unterschenkel festgestellt.

Jana braucht jetzt dringend einen Spender und eine Knochenmarktransplantation!

Die Behandlungskosten für Jana werden mit ca. 225.000 Euro geschätzt!

Im Libanon gibt es keine gesetzliche Krankenversicherung und Jana und ihre Eltern haben kein Geld für eine private Krankenversicherung. Im Libanon gibt es nach Auskunft ihres in Deutschland lebenden Onkels keine erfolgreichen Behandlungsmöglichkeiten und keinen Kostenträger, der diese Behandlung übernehmen würde. Es gibt eine schriftliche Stellungnahme der behandelnden Ärztin im Libanon und einen Kostenvoranschlag für eine Knochenmarktransplantation der Uni-Klinik Bonn.

Bitte helfen Sie Jana mit Ihrer Spende!

Die Hilfsanfrage liegt derzeit beim Verein „Herz für Kinder“ und beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wenn Sie Jana mit einer großzügigen Spende helfen, wäre das für das Kind eine Chance für das Leben. Wenn das Geld für die Behandlungskosten mit einem Teil durch den Verein Herz für Kinder, mit Ihren Spenden und einem Anteil des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusammenkommt, wird Jana geholfen werden können.

Bitte spenden Sie! Stichwort: Behandlungskostenhilfe Jana

Die Zusammenarbeit mit „back-to-life“ geht an den Start!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat Kontakt zum Verein „back-to-life“ aufgenommen und es wurde vereinbart, dass es ab sofort zu einer Zusammenarbeit kommt. Back-to-life ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit vielen Jahren um Hilfsprojekt in Indien und Nepal kümmert. Logo-150x150Die Gründerin, Frau Tara Stella Deetjen, ist durch verschiedene Fernsehauftritte bekannt, in denen sie beeindruckend von ihrem Einsatz bei den Ärmsten der Armen in Indien und Nepal berichtete. Zuletzt konnte man Stella Deetjen in der Talkrunde von Markus Lanz im ZDF sehen. Der Verein back-to-life e.V. ist in mehreren Projekten aktiv, die das Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe haben.

Back-to-life und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wollen Hilfe für Kinder leisten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe unterstützt satzungsgemäß keine ganzen Projekte, sondern die Hilfe soll direkt und unmittelbar kranken Kindern gewährt werden, die eine dringende ärztliche Behandlung brauchen. Die Voraussetzung für die Hilfe durch den Stiftungsfonds ist, dass die kranken Kinder über keine Krankenversicherung verfügen, die als Kostenträger zur Verfügung steht und die Tatsache, dass die Eltern der kranken Kinder die Behandlungskosten nicht selbst tragen können. Die Zuwendungen werden vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gegen Vorlage der Arztrechnungen oder Krankenhausrechnungen für schwerkranke Kinder oder behinderte Kinder geleistet. Dabei kann es neben den Behandlungskosten u.a. auch um etwaige Transportkosten zu einem geeigneten Krankenhaus gehen oder um die Kostenübernahme für die Reise und den Aufenthalt einer Betreuungsperson.

Wer gezielt helfen will kranke Kinder zu heilen, ist hier mit seiner Spende für Kinder richtig!

Krankheit ist in jedem Fall schlimm und wer krank ist, dem muss geholfen werden. Das hört sich logisch an und ist für uns eine Selbstverständlichkeit. In unserem Land sind die Notversorgung und die Grundversorgung durch das Gesundheitssystem gesichert und wer dringend eine Operation braucht, um eine Chance auf Gesundung zu haben, bekommt sie in der Regel auch.

Helene Souza_pixelio.de

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Trotzdem sind nicht alle Behandlungsmethoden, die möglicherweise eine große Hilfe für kranke Kinder sein können, auch automatisch durch das Gesundheitssystem gedeckt, denn nicht alle Therapien werden von den Krankenkassen übernommen. Unterschiede gibt es auch zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen, obwohl man diese Zweiklassenmedizin in unserer Zeit nicht mehr verstehen kann. Warum sind Menschen, die privat versichert sind, vielfach in einer besseren Situation, als das für gesetzliche Versicherte der Fall ist. Das ist nicht nur bei der Terminvergabe für einen Arzttermin der Fall, sondern zeigt sich u.a. auch bei der Kostenübernahme von Behandlungen. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber dieses Ungleichgewicht aufhebt, denn schon im Grundgesetz steht, dass alle Menschen gleich sind.

Hilfe für kranke Kinder, die keine Krankenversicherung haben!

Die Zweiklassenmedizin ist schon eine Schande an sich, aber noch viel schlimmer sieht es in den Ländern aus, die keine Grundversorgung für notwendige Operationen für kranke Kinder gewährleisten. Erstaunt waren wahrscheinlich viele Menschen, als sie in den letzten Wochen den Haushaltsstreit in den USA verfolgt haben und feststellen konnten, dass selbst in der größten Industrienation der Welt nicht alle Menschen über eine Krankenversicherung verfügen. Etwa 15 Prozent der Bevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika haben keine Krankenversicherung. Die Einführung einer Krankenversicherung für alle Menschen in den USA hatte im Streit der Republikaner mit den Demokraten zu der Fast-Pleite in Amerika geführt. Wenn es schon in den USA bisher nicht gesichert war, dass alle Menschen notwendige ärztliche Hilfe bekommen, muss man sich nicht wundern, wenn das in anderen Ländern, die über wesentlich weniger Wirtschaftskraft verfügen, noch viel schlimmer aussieht. Es gibt viele kranke Kinder ohne Krankenversicherung, denen unbedingt geholfen werden muss. Für notwendige Operationen gibt es keinen Kostenträger durch eine Krankenversicherung und die Eltern sind in der Mehrzahl der Fälle nicht in der Lage die Behandlungskosten für die schwerkranken Kinder zu bezahlen. Für die Hilfe für Kinder, die dringend eine ärztliche Behandlung brauchen, setzt sich die Stiftung Behandlungskostenhilfe ein. Wenn auch Sie kranken Kindern helfen wollen, damit sie eine Zukunft haben, bitten wir um Ihre Spende.
Jeder Euro zählt!

Hier kommt Ihre Spende zu 100 Prozent an!

Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Spender möchten nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Hier kommt Ihre Spende zu 100 Prozent an!

Große Hilfsorganisation haben oft auch hohe Kosten. Vielfach liegen die Kosten einer Hilfsorganisation im Verhältnis zum Spendenaufkommen allerdings in einem vertretbaren Rahmen, denn große Hilfsorganisationen und große Stiftungen müssen auch verwaltet werden. Trotzdem sollten Spender und Zustifter immer darauf achten, dass dieses Verhältnis noch stimmt. Manchmal ist das leider nicht der Fall und es wird sehr viel Geld für die Verwaltung und für Werbung ausgegeben.

Marianne J._pixelio.de

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Wer sicher sein will, dass seine Spende zu 100% bei den Hilfsbedürftigen ankommt, muss sich eine Hilfsorganisation oder eine Stiftung aussuchen, die völlig ohne einen Verwaltungskostenabzug von den gesammelten Spenden und vom Ertrag des Stiftungskapitals auskommen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist so eine Stiftung. Die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungskapitals und der Buchführung und der Jahresabschlüsse durch die Merck Finck Stiftung, werden von den Stiftern zusätzlich in jedem Jahr als Spende in den Stiftungsfonds eingebracht. Die allgemeine Verwaltung, die Betreuung der Website Behandlungskostenhilfe und die Bearbeitung der Hilfsanträge und deren Abwicklung werden von den Stiftern oder anderen Personen ehrenamtlich – ohne jeglichen Kostenaufwand für den Stiftungsfonds – geleistet.

Wer für die Behandlungskosten Hilfe leisten möchte und eine Spende für kranke Kinder oder behinderte Kinder machen möchte, findet im Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eine Stiftung, bei der absolut 100 Prozent des Geldes nur dort ankommt, wo es hingehört.

Wofür dürfen Stiftungen Geld ausgeben?

Stiftungen dürfen nicht für jeden beliebigen Zweck Geld ausgeben, sondern sind verpflichtet strengstens darauf zu achten, dass die verwendeten Mittel exakt dem Stiftungszweck entsprechen. Außerdem gibt es zwei Paragraphen, die die Mittelverwendung für Stiftungen regeln. Entweder die Förderung bestimmter gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben wird nach § 58 AO abgewickelt, was bedeutet, dass der Empfänger eine andere steuerbegünstigte Körperschaft ist und eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann oder die Zuwendungen werden gemäß § 57 AO gleistet. In diesem Fall können die Zuwendungen auch an Leistungsempfänger erfolgen, die keine Freistellungsbescheinigung beibringen können, aber die Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger muss strengstens kontrolliert werden. Wenn es bei diesen Zuwendungen nachgewiesen werden kann, dass keine Hilfsbedürftigkeit im Sinne einer mildtätigen Zuwendung vorliegt, läuft die Stiftung Gefahr ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Wer Hilfe von einer Stiftung haben möchte, muss sich die passende Stiftung aussuchen!

Lothar Henke_pixelio.de

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Für Hilfebedürftige Personen oder im Fall von kranken Kindern sind es die Eltern der Kinder, ist es wichtig, dass sie sich mit ihrem Hilfeersuchen an die für ihre Bedürfnisse richtige Stiftung wenden. Viele gemeinnützige Vereine haben in ihren Satzungen ganz bestimmte Zwecke formuliert, für die die Vereine Hilfe anbieten. Das gilt gleichermaßen für Stiftungen. Nur wenn es sichergestellt ist, dass die Hilfe exakt in der Stiftungssatzung oder Vereinssatzung beschrieben ist, kann die Stiftung oder der gemeinnützige Verein auch Hilfe gewähren. Das ist der Grund, warum viele Vereine oder Stiftungen Hilfsanträge ablehnen müssen. Personen, die Hilfe brauchen, müssen sich daher genau erkundigen, für welche Hilfe welcher Verein oder welche Stiftung der passende Ansprechpartner ist. Manche Hilfsorganisationen arbeiten auch mit anderen Hilfsorganisationen oder mit Stiftungen zusammen, die Hilfsanträge, die nicht ihrer Satzung entsprechen, weiterleiten oder einen passenden Ansprechpartner für das Hilfeersuchen nennen. Hilfsbedürftige Personen, die Hilfe brauchen, müssen in vielen Fällen durch umfassende Auskünfte dafür sorgen, dass der Verein oder die Stiftung erkennen kann, dass es sich wirklich um eine gemeinnützige, mildtätige Zuwendung handelt, für die um Hilfe gebeten wird.