Schlagwort-Archiv: Behandlungskosten

Uli Hoeneß hat Stiftern und Spendern eine Ohrfeige verpasst!

Einen Zusammenhang zwischen einem nach eigenen Angaben Volumen von 5 Millionen Euro Spenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke und einer Steuerhinterziehung von mindestens 28,46 Millionen Euro herzustellen, ist eine Frechheit. Die Selbstherrlichkeit, mit der der Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß seine Spendenbereitschaft im Prozess wegen der Steuerhinterziehung zur Schau stellte, ist ein Zeichen von völliger Selbstüberschätzung und Arroganz. Wer von sich selbst sagt, dass er kein Sozialschmarotzer ist und das im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung von fast 30 Millionen Euro zum Besten gibt, leidet an schwerem Realitätsverlust. Eine zugegebene Steuerhinterziehung ist immer eine Art Sozialschmarotzertum; auch wenn man von dem Hinterziehungsbetrag einen Anteil von 10 oder 20 Prozent spendet. In der im Prozess bekanntgewordenen Höhe der Steuerhinterziehung ist der Begriff Sozialschmarotzer sogar eine Verharmlosung. Viele Millionen ehrlicher Steuerzahler und wohlwollende Spender müssen sich angesichts der öffentlich gewordenen Fakten während der Prozesstage gegen Uli Hoeneß vor dem Kopf geschlagen und geradezu verhöhnt fühlen. Wer die Gesetze nach seinem eigenen Ermessen für sich selbst passend auslegt, indem er der Gesellschaft viele Millionen Steuergelder bewusst und vorsätzlich vorenthält, verdient eine harte Strafe. Daran kann auch eine Spendenbereitschaft nichts ändern. Spenden sind immer ein Akt der Hilfsbereitschaft, der Wohltätigkeit und der Empathie für das Schicksal anderer Menschen, die sich selbst aus eigenen Mitteln nicht helfen können. Wer viel Geld spendet, hat auch in den meisten Fällen mehr davon, als er oder sie braucht und möchte der Gesellschaft etwas zurückgeben. Der Gesellschaft zuerst 28,46 Millionen Euro widerrechtlich vorzuenthalten und dann davon 5 Millionen Euro zu spenden, ist kein Akt der Nächstenliebe, sondern vielleicht eine Art sein Gewissen etwas zu erleichtern. Das wäre die für den Straftäter Hoeneß positive Beurteilung. Die Bereitschaft zu spenden, könnte in diesem Fall aber auch ein Ausdruck der Eitelkeit sein, der Selbstdarstellung und damit der Imagepflege. Das Urteil von 3 ½ Jahren Haft erscheint vielen Rechtsexperten als sehr milde und der Steuerbetrüger/Steuerstraftäter (nicht Steuersünder!) Uli Hoeneß hat diese Strafe mindestens verdient. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Justiz nicht zu frühzeitig die Haftstrafe zu einem Teil erlässt.

Die strafbefreiende Selbstanzeige müsste dringend reformiert werden!

Der Prozess gegen Uli Hoeneß, aber auch beispielsweise die bekannt gewordene Steuerhinterziehung von Alice Schwarzer, sollte die Politik zum Anlass nehmen, die strafbefreiende Selbstanzeige zu reformieren. Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige unter den bisherigen Voraussetzungen (freiwillig und umfassend) sollte man nicht abschaffen, aber für die Straffreiheit sollte die Steuerehrlichkeit ohne Verjährungsfristen wieder hergestellt werden. Wer weiß, wie viel Steuerhinterziehungen beispielsweise vor der Verjährungsfrist bei Uli Hoeneß vorgekommen sind, aber zum Glück war ja wenigstens der Versuch der strafbefreienden Selbstanzeige nicht erfolgreich. Man konnte im Fall Alice Schwarzer sogar lesen, dass die von der Finanzverwaltung akzeptierte strafbefreiende Selbstanzeige für die Steuerbetrügerin selbst ein „Schnäppchen“ war, weil das Schweizer Konto bereits seit den 80er Jahren existiert haben soll. Wer keine Strafe kassieren möchte, sollte in Zukunft verpflichtet werden auf die geltenden Verjährungsfristen zu verzichten und seine gesamte Steuerhinterziehung zuzüglich Strafzinsen begleichen zu müssen.

Die meisten Stifter und Spender brauchen keine Öffentlichkeit für die Imagepflege!

Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist sehr groß und fast ausnahmslos alle Menschen, die Geld in eine Stiftung geben oder eine Spende an Hilfsorganisationen leisten, tun das nicht aus niederen Motiven heraus. Sie wollen einfach nur helfen und mit einer Stiftung, einer Zustiftung oder Spende für eine Hilfsorganisation etwas Gutes tun. Viele Stifter, Zustifter, Großspender und Spender legen keinen Wert auf Öffentlichkeit und möchten sogar in vielen Fällen anonym bleiben. Das gilt auch für die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wer als Privatperson Spenden für seine Imagepflege öffentlich macht, spendet nicht nur aus Hilfsbereitschaft und einem Verantwortungsgefühl heraus, sondern verbindet mit seiner Spende ein gewisses Interesse. Wenn Unternehmen als Spender auftreten, ist das mit der Spende verbundene Interesse absolut klar. Bei Spenden von Unternehmen an Hilfsorganisationen oder Sponsoring für bestimmte wohltätige Zwecke, kommt das Geld aus dem Marketing-Etat und wird gezielt auf diese Weise für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Wer privat spendet, verfolgt dieses Ziel allerdings nur in sehr seltenen Fällen.

Wenn Sie für schwerkranke Kinder spenden wollen, verfahren wir ganz nach Ihrem Wunsch. Selbstverständlich bleibt jede Spende zunächst geheim, aber wenn Sie es wünschen, veröffentlichen wir gerne in unserem Blog einen Artikel über Sie und Ihre Spendenbereitschaft. Sie können beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe übrigens sicher sein, dass Ihre Spende zu 100% bei den hilfsbedürftigen Kindern ankommt. Es wird garantiert kein Cent für Verwaltungskosten davon entnommen. Versprochen!

Die 5-jährige Elena leidet unter dem seltenen CDG Syndrom 1a!

CDG ist eine erblich bedingte seltene Stoffwechselerkrankung, die man diagnostisch als kongenitale Glycosidierungsstörung bezeichnet. CDG wurde erst vor etwa 25 Jahren von dem belgischen Professor für Kinderheilkunde Jaak Jaeken beschrieben. CDG wurden 19 verschiedene molekulare Ursachen entdeckt und in die zwei Hauptgruppen CDG 1 und CDG 2 eingruppiert. Geschätzt gibt es nur etwa 300 Patienten weltweit, bei denen CDG 1a diagnostiziert wurde. Die Krankheit kann viele verschiedene Organe in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Es kann das Nervensystem, das Gehirn, die Augen, die Leber, die Nieren, den Darm, das Herz, die Haut und das Fett- und Knochengewebe betreffen. Vielfach sind geistige und körperliche Behinderungen, Muskelschwäche und Gedeihstörungen festgestellt worden.

Elena kann geholfen werden!

Die kleine Elena leidet unter einem Glycosylierungsdefekt, der sich vorwiegend in einer hypoton-atakischen Bewegungsstörung und einer allgemeinen Entwicklungsstörung zeigt. Besonders erkennbar sind die mangelnde Stabilität und das dadurch nicht ausgeprägte Gleichgewicht. Es fällt Elene schwer das Gewicht auf die Beine zu verlagern, um aktiv stabil stehen zu können. Für die Fortbewegung braucht Elena einen kleinen Rollator und sie trainiert mit ihren Eltern eifrig. Sehr gute Erfolge hat eine seit April begonnene Behandlung im Naturheilzentrum Bottrop gezeigt, die die Eltern bisher aus eigenen Mitteln bezahlt haben. Jetzt sind die Mittel der Eltern leider ausgeschöpft und die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten nicht.

Der Hilferuf der Eltern ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe angekommen!

Für das Jahr 2014 sind im Naturheilzentrum Bottrop drei Behandlungsserien vorgesehen. Die aktuelle Behandlungsserie umfasst 11 Tagesbehandlungen und nach jeweils etwa drei Monaten sollen zwei weitere Behandlungsserien mit je 10 Tagesbehandlungen folgen. Die geschätzten Behandlungskosten für das laufende Jahr werden sich auf etwa 13.000 Euro summieren und bei weiteren Behandlungserfolgen soll die Therapie in den nächsten beiden Jahren fortgesetzt werden.

Helfen auch Sie der kleinen Elena, damit sich ihre Lebensumstände verbessern!

Spenden können Sie hier.

Ihre Spende kommt garantiert zu 100% an – ohne auch nur einen Cent Verwaltungskosten!

Die Hilfe für kranke Kinder ist eine Herzensangelegenheit!

Als Stifter, die das Grundstockkapital für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zur Verfügung gestellt haben, möchten wir unsere Beweggründe für unsere Stiftung einmal den Lesern dieser Website und den Hilfesuchenden erklären. Wir gehören zu den Menschen, die etwas mehr Geld zur Verfügung haben, als man unbedingt zum Leben braucht. Unser Leben gestaltet sich nicht nach dem Spruch aus der Werbung „mein Haus, mein Auto, mein Boot“, sondern wir leben völlig normal, ganz ohne Protz und man könnte sogar sagen bescheiden.

Benjamin Klack_pixelio.de

Benjamin Klack_pixelio.de

Wir haben in unserem Leben viel gearbeitet, hatten im Beruf Erfolg und es war uns auch beschieden privates Glück genießen zu dürfen. Jetzt möchten wir mit dem Geld, das wir übrig haben, den Menschen helfen, die sich nicht einmal eine Krankenversicherung für ihre Kinder leisten können. Wir möchten mit unserem Engagement auch andere Menschen mit einem kleineren oder größeren Vermögen bitten, einmal darüber nachzudenken, ob sie ihren Fokus nicht nur auf immer mehr Geld ausrichten wollen, sondern anderen Menschen in ihrer Not zu helfen. Wer mehr Geld besitzt, als er zum Leben braucht und nicht sinnlos mehr Geld ausgeben will, hat sein Geld in der Regel auf Konten, in Wertpapieren oder Immobilien angelegt. Die Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten bringen in der heutigen Zeit fast keine Rendite mehr; was auch für Staatsanleihen mit einem ausgezeichneten Rating gilt. Die Aktienmärkte boomen seit Jahren und das Geld vermehrt sich bei denen, die sowieso relativ viel davon haben, immer schneller.

Hilfe für kranke Kinder durch Zinsverzicht oder Dividendenteilung!

Wer über ein entsprechendes Vermögen verfügt, ist auf die Zinsen auf seinen Konten nicht angewiesen und muss schon gar nicht davon leben. Das Gleiche gilt für Aktiendividenden oder für Kursgewinne mit Aktien oder anderen Wertpapieren. Wer für kranke Kinder etwas tun will, die keine Krankenversicherung haben und deren Eltern nicht in der Lage sind die Behandlungskosten für ihre Kinder zu bezahlen, sollte sich unbedingt einmal fragen, ob er nicht auf die Zinsen, Dividenden und Gewinnen mit Wertpapieren verzichten kann. Selbst wenn es nicht die gesamten Kursgewinne und Dividenden sind, sondern nur die Hälfte der Erträge, wäre das für viele schwerkranke Kinder vielleicht der Start in ein neues Leben. Mit Kapitalerträgen durch Zinsen von vielleicht 2 Prozent wird die Mehrzahl der Anleger nicht reicher und beim Verzicht nicht ärmer. Wer durch Wertpapiergeschäfte eventuell 5 oder sogar 8 Prozent Gewinn pro Jahr einfährt, hat mit einem entsprechenden Anlagevermögen oft schon einen Betrag, der weit über ein normales Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers hinausgeht. Braucht man als wohlhabender Mensch dieses zusätzliche Geld wirklich?

Kranke Kinder brauchen das Geld wirklich und mehr Hilfe!

Es gibt viele Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder, die sich in Stiftungen und Vereinen organisiert haben und ihre Arbeit darauf ausrichten, anderen Menschen zu helfen. Das kann – je nach Stiftungszweck oder Vereinszweck – sehr unterschiedlich sein. Viele Hilfsorganisationen haben ein sehr breit gefächertes Hilfsangebot und wollen die Lebensumstände der Menschen in sehr armen Ländern verbessern. Dabei geht es um die Bildung, um Arbeit und natürlich auch um die  Gesundheit der Kinder.

Albrecht E. Arnold_pixelio.de

Albrecht E. Arnold_pixelio.de

Es gibt sehr viele Stiftungen und Vereine, die mit wenigen Mitteln ihre Arbeit machen und in denen viele ehrenamtliche Helfer einen großen Anteil an der Hilfe haben. Es gibt aber auch Organisationen, in denen nach unserer Meinung zu viel Geld in der Administration der Hilfsorganisation hängen bleibt. Wir haben uns mit der Stiftung Behandlungskostenhilfe darauf festgelegt, dass die Stiftung völlig ohne Kosten arbeiten soll. Die Administration der Website und die Bearbeitung der Hilfsanfragen erfolgt ehrenamtlich und die Verwaltung des Stiftungsfonds, einschließlich Buchführung, Jahresabschlüsse und Vermögensverwaltung, wird zusätzlich in jedem Jahr von uns als Stifter gespendet. Das Ergebnis ist, dass jede Spende an die Stiftung und die Erträge aus jeder Zustiftung garantiert zu 100 Prozent nur für den Stiftungszweck verwendet werden und nicht ein Euro in der Verwaltung hängen bleibt.

Wir wollen etwas von unserem Geld und unserem Glück abgeben!

Das sollten Sie auch!

Einem Kind in schwerer Krankheit Leid zu ersparen, macht sehr  glücklich!

Spenden Sie bitte hier.

Die Behandlungskosten übernimmt die Stiftung!

Es gibt viele Stiftungen, Hilfsorganisationen und gemeinnützige Vereine, die sich mit einer Vielzahl von Aufgaben und beispielhaftem Engagement um die Verbesserung der Lebensumstände von Menschen in der Dritten Welt kümmern. In den meisten Fällen helfen die Stiftungen und Hilfsorganisationen in einem breit angelegten Rahmen. Es geht um die Ernährung, um die Gesundheit, um Bildung und viele andere Hilfsangebote. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich ein eng definiertes Feld für die Hilfe gesteckt.

S.v.Gehren_pixelio.de

S.v.Gehren_pixelio.de

Er hilft eine adäquate ärztliche Behandlung für kranke Kinder zu ermöglichen, die keine oder mindestens keine ausreichende Krankenversicherung haben und in den Fällen, in denen die Eltern der kranken Kinder nicht in der Lage sind die Behandlungskosten selbst zu tragen. Für diese armen, kranken Kinder gibt es in vielen Fällen keinerlei Hilfen, um sie von ihren Schmerzen und ihrem Leid zu befreien. Es geht manchmal soweit, dass die Kinder ohne ärztliche Hilfe sogar sterben würden.

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann über diese Website um Hilfe bitten!

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann sich über diese Website an den Stiftungsfonds wenden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet aber auch mit verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen, die Hilferufe an die Stiftung weiterleiten. Die aktuellen Partner des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind der Verein „Herz für Kinder“ und der Verein „Back-to-Life“. Diese beiden Partner-Organisationen helfen mit großem Engagement und sehr viel Geld auf verschiedenen Ebenen in mehreren Ländern der Welt, damit es einer großen Zahl von sehr armen Menschen besser geht. Es gibt aber auch Stiftungen, die über relativ geringe Mittel verfügen oder Organisationen, bei denen es die Satzung nicht erlaubt, für die direkte Hilfe für kranke Kinder zu sorgen. Das Stiftungsrecht in Deutschland ist sehr streng reglementiert und die Stiftungen dürfen ausschließlich dort helfen, wo die benötigte Hilfe exakt mit der Stiftungssatzung übereinstimmt.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bietet eine Zusammenarbeit an!

Wenn Sie für eine Stiftung oder Verein tätig sind, deren Satzung keine Hilfe für schwerkranke Kinder vorsieht, sind Sie herzlich zu einer Zusammenarbeit mit dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eingeladen. Wir werden Ihr Zusammenarbeitsangebot prüfen und stehen jederzeit für Auskünfte über unser Hilfsangebot zur Verfügung. Eine Möglichkeit der Zusammenarbeit wäre beispielsweise die Weiterleitung von Hilferufen, die in den Arbeitsumfang des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe passen. Wir kümmern uns dann um die Hilfsanfragen und stimmen die Vorgehensweise mit Ihnen ab.

S. Hofschlaeger_pixelio.de

S. Hofschlaeger_pixelio.de

Wenn Sie als Hilfsorganisation oder Stiftung eine Freistellungsbescheinigung vorlegen können und eine Spendenquittung ausstellen dürfen, ist die Abwicklung über Ihre Stiftung oder Hilfsorganisation möglich. Sollten Sie keine Freistellungsbescheinigung vorlegen können oder die Abwicklung nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns direkt mit den hilfebedürftigen Personen und sorgen für eine unbürokratische Abwicklung. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass auch wir uns streng an das deutsche Stiftungsrecht halten müssen, was u.a. bedeutet, dass wir die Antragsteller um entsprechende Auskünfte bitten müssen, um den mildtätigen Zweck der Zuwendung belegen zu können.

Wenn auch Sie schwerkranken Kindern helfen wollen, spenden Sie einfach!

Der Behandlungskostenhilfe für Aster aus Nepal hatte Erfolg!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bekam eine Anfrage von der Hilfsorganisation Back-to-Life e.V. und hat unbürokratisch in kürzester Zeit Hilfe für eine Notoperation zugesagt: Lesen Sie hier den Behandlungsbericht aus Nepal:

Behandlungsbericht Aster Chepang (10)

Anfang Dezember erfuhren wir von unserem nepalesischen Projektmanager Dikendra Dhakal,
dass die zehnjährige Aster Chepang – eines von unseren Schulmädchen in Chitwan, Südnepal
– an einer akuten Nierenkolik litt.

Aufgrund der starken Schmerzen ließen wir Aster im nächstgelegenen Krankenhaus in
Bharatpur (ca. 40 Km entfernt) untersuchen. Die Ärzte entdeckten mehrere, teils große
Nierensteine, sahen sich aber außerstande die dringend notwendige OP in Bharatpur
durchführen zu können und verwiesen uns an eine Klinik in Kathmandu, die besser
ausgestattet sei.

Da sich die arme Familie weder den Transport noch die Behandlung jemals hätte leisten
können, entschieden wir uns dies nach Rücksprache mit Ihrer Organisation zu übernehmen
und brachten das Mädchen und ihren Vater umgehend nach Kathmandu. Dort nahm sie unser
Mitarbeiter Dharma Paudel in Empfang und kümmerte sich fortan um die Organisation der
Behandlung sowie die Versorgung des Mädchens.

Zunächst ließen wir Aster erneut in einem staatlichen Krankenhaus untersuchen, da die
Behandlungskosten dort in der Regel niedriger sind. Die Ärzte bestätigten die Diagnose und
die Dringlichkeit einer OP, aber in keinem der staatlichen Krankenhäuser Kathmandus war in
den nächsten 2 Monaten ein OP-Termin zu bekommen, weswegen wir uns an eine
Privatklinik wandten.

Im Himal Hospital übernahm Dr. Ashok Rana die Behandlung und bestätigte zunächst die
bisherige Diagnose.

Himalaya Hospital Kathmandu

Himalaya Hospital Kathmandu

Als Ursache für die Nierensteine stellte er außerdem eine Verengung des Harnweges zwischen der linken Niere und der Blase fest. Nachdem er sich mittels Blutuntersuchung und Röntgenaufnahmen ein umfassendes Bild verschafft hatte, wurde Aster
am 17. Dezember operiert.

Aufgrund der Anzahl von insgesamt sieben Nierensteinen und deren Größe (der Größte maß 2x2cm!!) musste die Niere geöffnet werden, um die Steine zu entfernen. Außerdem wurde auch der verengte Harnweg durch eine eingesetzte Gefäßstütze (engl. „stent“) geweitet, um weiteren Nierensteinen in der Zukunft vorzubeugen.

Operation in Kathmandu

Operation in Kathmandu

Die Nierensteine

Die Nierensteine

Die Operation verlief sehr erfolgreich und Aster hat sie gut überstanden. Allerdings war die Niere nach der OP noch etwas angegriffen, weshalb Dr. Rana entschied, Aster solle noch einige Zeit zur Beobachtung der Nierenfunktion und zur Erholung von der OP im Krankenhaus verbleiben.

Aster nach der OP

Aster nach der OP

Am 11. Januar konnte Aster vollkommen gesund entlassen werden. Ihre Niere weist keinerlei Schädigung auf und sie hat weder Schmerzen noch sonstige Einschränkungen zu beklagen. Dr. Rana bestätigte uns nochmals, dass bereits eine spätere Operation voraussichtlich zu Nierenversagen sowie einer Infektion der rechten Niere und damit im schlimmsten Fall zum Tode des Kindes geführt hätte.

Aster ist mir ihrem Vater in ihr Heimatdorf zurückgekehrt und wird dort von unserem Team regelmäßig besucht. In etwa drei Monaten muss sie zu einer weiteren Nachuntersuchung nach Kathmandu in der die Funktion der Nieren sowie die Verbesserung durch die eingesetzte Gefäßstütze kontrolliert werden sollen.

Aster geht es gut!

Aster geht es gut!

Aster und ihre Familie sind unendlich dankbar, dass ihnen durch ihre Unterstützung geholfen und „ein neues Leben“ gegeben werden konnte und auch wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken.

Wer gezielt helfen will kranke Kinder zu heilen, ist hier mit seiner Spende für Kinder richtig!

Krankheit ist in jedem Fall schlimm und wer krank ist, dem muss geholfen werden. Das hört sich logisch an und ist für uns eine Selbstverständlichkeit. In unserem Land sind die Notversorgung und die Grundversorgung durch das Gesundheitssystem gesichert und wer dringend eine Operation braucht, um eine Chance auf Gesundung zu haben, bekommt sie in der Regel auch.

Helene Souza_pixelio.de

Helene Souza_pixelio.de

Trotzdem sind nicht alle Behandlungsmethoden, die möglicherweise eine große Hilfe für kranke Kinder sein können, auch automatisch durch das Gesundheitssystem gedeckt, denn nicht alle Therapien werden von den Krankenkassen übernommen. Unterschiede gibt es auch zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen, obwohl man diese Zweiklassenmedizin in unserer Zeit nicht mehr verstehen kann. Warum sind Menschen, die privat versichert sind, vielfach in einer besseren Situation, als das für gesetzliche Versicherte der Fall ist. Das ist nicht nur bei der Terminvergabe für einen Arzttermin der Fall, sondern zeigt sich u.a. auch bei der Kostenübernahme von Behandlungen. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber dieses Ungleichgewicht aufhebt, denn schon im Grundgesetz steht, dass alle Menschen gleich sind.

Hilfe für kranke Kinder, die keine Krankenversicherung haben!

Die Zweiklassenmedizin ist schon eine Schande an sich, aber noch viel schlimmer sieht es in den Ländern aus, die keine Grundversorgung für notwendige Operationen für kranke Kinder gewährleisten. Erstaunt waren wahrscheinlich viele Menschen, als sie in den letzten Wochen den Haushaltsstreit in den USA verfolgt haben und feststellen konnten, dass selbst in der größten Industrienation der Welt nicht alle Menschen über eine Krankenversicherung verfügen. Etwa 15 Prozent der Bevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika haben keine Krankenversicherung. Die Einführung einer Krankenversicherung für alle Menschen in den USA hatte im Streit der Republikaner mit den Demokraten zu der Fast-Pleite in Amerika geführt. Wenn es schon in den USA bisher nicht gesichert war, dass alle Menschen notwendige ärztliche Hilfe bekommen, muss man sich nicht wundern, wenn das in anderen Ländern, die über wesentlich weniger Wirtschaftskraft verfügen, noch viel schlimmer aussieht. Es gibt viele kranke Kinder ohne Krankenversicherung, denen unbedingt geholfen werden muss. Für notwendige Operationen gibt es keinen Kostenträger durch eine Krankenversicherung und die Eltern sind in der Mehrzahl der Fälle nicht in der Lage die Behandlungskosten für die schwerkranken Kinder zu bezahlen. Für die Hilfe für Kinder, die dringend eine ärztliche Behandlung brauchen, setzt sich die Stiftung Behandlungskostenhilfe ein. Wenn auch Sie kranken Kindern helfen wollen, damit sie eine Zukunft haben, bitten wir um Ihre Spende.
Jeder Euro zählt!

Wofür dürfen Stiftungen Geld ausgeben?

Stiftungen dürfen nicht für jeden beliebigen Zweck Geld ausgeben, sondern sind verpflichtet strengstens darauf zu achten, dass die verwendeten Mittel exakt dem Stiftungszweck entsprechen. Außerdem gibt es zwei Paragraphen, die die Mittelverwendung für Stiftungen regeln. Entweder die Förderung bestimmter gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben wird nach § 58 AO abgewickelt, was bedeutet, dass der Empfänger eine andere steuerbegünstigte Körperschaft ist und eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann oder die Zuwendungen werden gemäß § 57 AO gleistet. In diesem Fall können die Zuwendungen auch an Leistungsempfänger erfolgen, die keine Freistellungsbescheinigung beibringen können, aber die Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger muss strengstens kontrolliert werden. Wenn es bei diesen Zuwendungen nachgewiesen werden kann, dass keine Hilfsbedürftigkeit im Sinne einer mildtätigen Zuwendung vorliegt, läuft die Stiftung Gefahr ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Wer Hilfe von einer Stiftung haben möchte, muss sich die passende Stiftung aussuchen!

Lothar Henke_pixelio.de

Lothar Henke_pixelio.de

Für Hilfebedürftige Personen oder im Fall von kranken Kindern sind es die Eltern der Kinder, ist es wichtig, dass sie sich mit ihrem Hilfeersuchen an die für ihre Bedürfnisse richtige Stiftung wenden. Viele gemeinnützige Vereine haben in ihren Satzungen ganz bestimmte Zwecke formuliert, für die die Vereine Hilfe anbieten. Das gilt gleichermaßen für Stiftungen. Nur wenn es sichergestellt ist, dass die Hilfe exakt in der Stiftungssatzung oder Vereinssatzung beschrieben ist, kann die Stiftung oder der gemeinnützige Verein auch Hilfe gewähren. Das ist der Grund, warum viele Vereine oder Stiftungen Hilfsanträge ablehnen müssen. Personen, die Hilfe brauchen, müssen sich daher genau erkundigen, für welche Hilfe welcher Verein oder welche Stiftung der passende Ansprechpartner ist. Manche Hilfsorganisationen arbeiten auch mit anderen Hilfsorganisationen oder mit Stiftungen zusammen, die Hilfsanträge, die nicht ihrer Satzung entsprechen, weiterleiten oder einen passenden Ansprechpartner für das Hilfeersuchen nennen. Hilfsbedürftige Personen, die Hilfe brauchen, müssen in vielen Fällen durch umfassende Auskünfte dafür sorgen, dass der Verein oder die Stiftung erkennen kann, dass es sich wirklich um eine gemeinnützige, mildtätige Zuwendung handelt, für die um Hilfe gebeten wird.

Die Behandlungskosten übernimmt der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

  • Haben Sie ein schwerkrankes Kind und brauchen Hilfe?
  • Können Sie eine wichtige Operation für Ihr Kind nicht bezahlen?
  • Haben Sie keinen Kostenträger für eine notwendige ärztliche Behandlung?
  • Haben Sie keine Krankenversicherung für ihr krankes Kind?
  • Gibt es eine wichtige Hilfe für Ihr behindertes Kind, die keine Krankenkasse übernimmt?
  • Brauchen Sie finanzielle Unterstützung für technische Hilfen für Ihr Kind?
  • Kann man Ihrem Kind mit einer speziellen Behandlungsmethode helfen?
  • Wird eine Rehabilitationsmaßnahme für Ihr krankes Kind nicht von der Kasse bezahlt?
  • Können Sie die Betreuungskosten für Ihr schwerkrankes Kind nicht bezahlen?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „ja“ beantworten können, haben Sie eine Chance, dass Sie eine finanzielle Unterstützung vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bekommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jedem Hilfeantrag auch eine finanzielle Hilfe zukommen lassen können. Einmal muss der Hilfeantrag mit dem in der Stiftungssatzung definierten Stiftungszweck absolut übereinstimmen und auf der anderen Seite verfügt der neue Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe noch nicht über unendliche Mittel.

Günther Richter_pixelio.de

Günther Richter_pixelio.de

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird aber durch Öffentlichkeitsarbeit Spender ansprechen und auch versuchen Menschen zu erreichen, die über die finanziellen Möglichkeiten verfügen auch eine größere Zustiftung leisten zu können. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine Unterstiftung der Merck Finck Stiftung, die als Stiftungsfonds innerhalb dieser größeren Stiftung gegründet wurde. Der Grund, warum keine eigene Stiftung gegründet wurde ist der, dass die Stifter absolut anonym bleiben wollen und das in einer eigenen Stiftung leider in Deutschland nicht möglich ist, weil die Stifter im Stiftungsregister benannt werden müssen. Die Stifter brauchen und wollen keine PR und möchten auch mit der Stiftung nicht die Hochachtung des Publikums erreichen, sondern helfen nur aus einem einzigen Grund; das ist der, für schwerkranke Kinder eine Zukunft zu ermöglichen.

Wenn Sie Hilfe für Ihr schwerkrankes Kind brauchen, melden Sie sich über diese Website!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat es in der Stiftungssatzung beschrieben, dass sie für finanzielle Hilfe gegründet wurde, um schwerkranken Kindern eine angemessene ärztliche Behandlung zukommen zu lassen. Selbstverständlich wird ein Hilfeantrag nur dann gewährt, wenn es für die notwendige Behandlung, eine wichtige Operation oder eine das Leben verbessernde Rehabilitationsmaßnahme sonst keinen Kostenträger gibt. Es geht darum dort eine Hilfe anbieten zu können, wo die Eltern verzweifelt sind, weil sie ihrem kranken Kind nicht helfen können. In Ländern mit einem funktionierenden Gesundheitssystem dürften solche Fälle nicht vorkommen, aber es gibt sie leider trotzdem. In Ländern, die für ihr Volk kein kostenloses Gesundheitssystem zur Verfügung stellen, sind viele Eltern nicht in der Lage die Kosten für eine notwendige Behandlung ihrer kranken Kinder bezahlen zu können und brauchen dringend finanzielle Unterstützung.

Wenn auch Sie kranken Kindern helfen wollen und den Kindern eine Zukunft ermöglichen möchten, sind Sie mit einer Spende oder einer Zustiftung für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe richtig gut aufgehoben. Es wird Ihnen schon jetzt zugesichert, dass Ihre Spende oder Ihre Zustiftung beim Stiftung Behandlungskostenhilfe zu 100 Prozent nur für die Hilfe der Kinder verwendet wird. Die Stiftung für Kinder  Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne Verwaltungskosten!

Die Verwaltungskosten bei Stiftungen sind sehr unterschiedlich!

RainerSturm_pixelio.de

Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Das bedeutet zunächst nur, dass die NPOs keine Gewinne erwirtschaften dürfen, ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass die Leitungsfunktionen der Organisationen und Verwaltungsmitarbeiter nicht u.U. sehr gute Einkommen beziehen. Spender möchten allerdings in der Regel nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren und möglicherweise fürstliche Gehälter bezahlen, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der allgemeinen Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Spender sollten sich über die Verwaltungskosten von Stiftungen genau informieren!

Jeder Spender sollte sich vor einer Spende an Hilfsorganisationen und Stiftungen, wie auch vor allem bei der Planung von Zustiftungen, genau über die Höhe der Verwaltungskosten informieren, die von den Spendengeldern und den Zustiftungen abgezogen werden. Mildtätige Spenden und gutgemeinte Zustiftungen für bedürftige Personen oder andere gemeinnützige Zwecke sollte möglichst in vollem Umfang auch dort ankommen, wofür die Spender das Geld gegeben haben. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist ein Teil der Merck Finck Stiftung. Die Kosten, die innerhalb der Merck Finck Stiftung anfallen und die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens, wie auch die gesamten Administrationskosten werden von den Stiftern des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusätzlich privat in die Stiftung eingebracht und es wird nicht ein einziger Euro für Kosten irgendwelcher Art vom Spendenaufkommen entnommen. Alle Spenden und Zustiftungen kommen garantiert zu 100 Prozent bei den hilfsbedürftigen Kindern, deren Eltern, Betreuungspersonen oder vorzugsweise bei den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen an. Es wird strengstens darauf geachtet, dass Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ausschließlich für die Behandlung schwerkranker Kinder ausgegeben werden. Die zuständigen Mitarbeiter in der Merck Finck Stiftung bestätigen dies gerne jedem Spender und Zustifter.

Ich brauche Hilfe für Behandlungskosten!

Wenn man für ein schwerkrankes Kind Hilfe für Behandlungskosten braucht, gibt es in Ländern, die kein funktionierendes Gesundheitssystem haben, nur die Möglichkeit sich an Hilfsorganisationen oder Stiftungen für Kinder zu wenden und um Hilfe für die Behandlungskosten nachzufragen. Es gibt zwar viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder und Hilfsorganisationen, die sich zur Aufgabe gemacht haben die Lebensumstände armer Kinder zu verbessern oder sich einfach darum kümmern, dass Menschen in sehr armen Ländern überleben. Es gibt noch immer viel Hunger in der Welt und alle diese Hilfsorganisationen und spezielle Hilfsorganisationen für Kinder haben sicher ihre Berechtigung.

Detlev Beutler_pixelio.de

Detlev Beutler_pixelio.de

Vielfach ist es aber so, dass in der Stiftungssatzung oder in den Vereinsstatuten die individuelle Hilfe für einzelne Personen nicht als Stiftungszweck angeführt ist. In diesen Fällen müssen die Hilfsorganisationen, Stiftungen oder gemeinnützigen Vereine die Hilfe leider ablehnen, um ihre Gemeinnützigkeit nicht aufs Spiel zu setzen. Die Stiftungsbehörden achten sehr genau auf die Arbeit von Stiftungen und prüfen, dass die verwendeten Mittel ausschließlich entsprechend der Stiftungssatzung eingesetzt werden. Das ist auch wegen der Steuerbegünstigung für Stiftungen gut so, denn als Steuersparmodell für den eigenen Geldbeutel oder zur Unterstützung der Verwandtschaft darf eine Stiftung nicht verkommen.

Woher kommen die Anfragen der nach Hilfe für die Behandlung suchenden Eltern?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe kümmert sich nicht um eine breit angelegte Hilfe für diverse Notstände in der Welt, sondern hat sich zur Aufgabe gemacht die Behandlung schwerkranker Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt, ganz oder teilweise durch finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Als neu gegründeter Stiftungsfonds hat die Zustiftung für die Kostenübernahme der Behandlungskosten für Kinder, die den Stiftungszweck schon in der Domain www.behandlungskostenhilfe.de verankert hat, noch keinen hohen Bekanntheitsgrad und ist demnach noch nicht als Kontaktadresse für hilfebedürftige Personen bekannt. Aus diesem Grund hat die Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bereits zu großen Hilfsorganisationen den Kontakt aufgenommen, um von dort die Informationen über Anfragen für die Kostenübernahme bei der Behandlung von kranken Kindern zu bekommen. Manchmal ist es auch so, dass die angefragten Hilfsorganisationen in dem betreffenden Moment keine ausreichenden Mittel für eine Kostenübernahme für die Behandlung der kranken Kinder zur Verfügung haben. Die Anfragen der hilfesuchenden Eltern kranker Kinder werden an den Stiftungsfonds Behandlungskosten weitergeleitet bzw. die Hilfssuchenden bekommen die Kontaktadresse, um sich selbst an den Stiftungsfonds zu wenden.

Wenn auch Sie für eine Hilfsorganisation tätig sind, die derartige Anfragen für die Behandlung schwerkranker Kinder bekommen, wenden Sie sich einfach an: info@behandlungskostenhilfe.de

Kostenübernahme Behandlungskosten!

Die Kostenübernahme für Behandlungskosten ist für viele Eltern ein unlösbares Problem. Operationen und Krankenhausaufenthalten sind sehr teuer und wenn nach der Krankenhausbehandlung noch eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist, steigen die Kosten für die Behandlung noch einmal kräftig. Wir haben zwar in Deutschland ein im Prinzip funktionierendes Gesundheitssystem und für notwendige ärztliche Behandlungen sollte gesorgt sein. Doch lange nicht alle Behandlungsformen werden von den Krankenkassen übernommen und es gibt innerhalb des Systems, wie man weiß, auch Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen. Die Leistungen für gesetzlich Versicherte weichen in vielen Bereichen von den Leistungen, die Menschen bekommen, die privat versichert sind, noch erheblich ab. Das ist der Grund, warum man von einer Zweiklassenmedizin spricht. Es ist lange überfällig, dass die Leistungen, gleich welche Art Krankenversicherung vorliegt, angeglichen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine private Krankenkasse andere, bessere Leistungen verspricht, als das bei den gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist.

Kostenübernahme für Behandlungskosten ohne Krankenversicherung!

Schon in Deutschland gibt es viele sinnvolle Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, aber beispielsweise für kranke Kinder eine große Hilfe sind und das Leben erträglicher machen können. Es gibt aber in vielen anderen Ländern kein funktionierendes Gesundheitssystem und kranke Kinder sind darauf angewiesen, dass eine notwendige ärztliche Behandlung bezahlt werden muss. Gerade in diesen Ländern gibt es oft große Armut und Eltern, die kranke Kinder oder behinderte Kinder haben, können die Kosten für die Behandlung ihrer Kinder nicht bezahlen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich zur Aufgabe gemacht Mittel für notwendige oder auch nur sinnvolle Behandlungen von kranken Kindern zu übernehmen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder über eine Krankenversicherung bereits eine Grundversorgung bekommen oder ob die Kinder, bzw. die Eltern der kranken Kinder, in keiner Krankenversicherung sind, die eine Kostenübernahme Behandlungskosten garantiert. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe verfügt über ein Stiftungskapital, das in die Merck Finck Stiftung eingebracht worden ist und von den Stiftern in einer Größenordnung gewählt wurde, die es ermöglicht durch zusätzliche Spenden der Stifter nicht mit der Hilfe für Behandlungskosten auf Erträge aus dem Stiftungskapital warten zu müssen, sondern auch für Soforthilfen Kapital zur Verfügung stellen zu können.

Romy_pixelio.de_.jpg

Romy_pixelio.de_.jpg

Wegen des guten Zwecks, der nach der Stiftungssatzung eine notwendige Behandlung für schwerkranke Kinder oder behinderte Kinder ermöglichen soll, gehen die Stifter davon aus, dass auch andere Menschen durch ihre Spenden oder Zustiftungen in den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Kostenübernahme Behandlungskosten in vielen Fällen durch die Stiftung geleistet werden kann. Alle Spender und Zustifter können davon ausgehen, dass die Stiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe ohne jegliche Verwaltungskosten arbeitet. Die Kosten für die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse, werden von den Stiftern in vollem Umfang als Spenden zusätzlich in den Stiftungsfonds eingebracht und die Administration der Spenden, Bearbeitung der Anträge, der Prüfung, der Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen wird ehren amtlich durchgeführt, wie auch die Betreuung dieser Website.

Der Kapitalmarkt schadet kranken Kindern!

Obwohl sich die Privatvermögen weltweit seit dem Jahr 2000 etwa verdoppelt haben, leiden die Stiftungen an der Situation am Kapitalmarkt. Das liegt daran, dass die Stiftungsvermögen sehr konservativ angelegt werden müssen, weil das Stiftungsvermögen mindestens erhalten werden muss. Um keine Risiken für die Grundstockvermögen der Stiftungen einzugehen, müssen die Vorstände der Stiftungen darauf achten, dass ihr Geld sicher und absolut seriös angelegt wird. Das führt in einer Niedrigzinsphase, in der wir uns schon seit einigen Jahren befinden und die es aller Wahrscheinlichkeit noch länger geben wird dazu, dass bei sehr niedrigen Zinsen für Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Geldmarktfonds und Anleihen mit höchster Bonität die Erträge der Stiftungen nur sehr gering ausfallen. Das Geld wurde in den letzten Jahren am Aktienmarkt verdient und spekulative Anlageformen, zu den auch Aktien gehören, gehören nun einmal nicht zu den Anlageformen, die von den Vermögensverwaltungen der Stiftungen ins Anlageprofil aufgenommen werden. Bei Stiftungen handelt es sich um Depots mit sicheren Geldanlagen, die allerdings in der heutigen Zeit manchmal sogar das Kapital verzehren, weil sie nicht einmal die Inflationsraten decken.

Menschen mit einem hohen Privatvermögen sollten an kranke Kinder denken!

 Wie oben erwähnt, haben sich die Privatvermögen seit dem Jahr 2000 etwa verdoppelt. Das sagt mindestens eine Studie der Schweizer Großbank Credit Suisse; allein der Geldzuwachs bei den großen Vermögen soll demnach zwischen Mitte 2012 bis Mitte 2013 rund 4,9 Prozent betragen haben. Nach den veröffentlichten Zahlen ist die Anzahl an Dollar-Millionären seit Anfang 2012 in Deutschland am drittstärksten gestiegen, nach den USA und Frankreich. Bei den Ländern mit den größten Privatvermögen liegt Deutschland allerdings nicht ganz vorn. Die Schweiz ist mit einem Durchschnittsvermögen von 513.000 US-Dollar für jeden Erwachsenen an der Spitze, gefolgt von Australien mit 403.000 Dollar, Norwegen mit 380.000 Dollar und Luxemburg weist ein Durchschnittsvermögen von 315.000 US-Dollar je erwachsenem Einwohner aus. Beim Durchschnittsvermögen der erwachsenen Bevölkerung kommen danach die USA, Schweden, Frankreich, Singapur, Belgien und Dänemark, die alle im Bereich von 250.000 bis 300.000 Dollar liegen. Für Deutschland wird eine Zahl von 154.900 Euro pro Erwachsenen als durchschnittliches Privatvermögen genannt, was einem Mittelwert in der Eurozone entspricht.

Es werden Spenden für die Behandlungskosten-Übernahme für kranke Kinder gebraucht!

Benjamin-Klack_pixelio.de_.jpg

Benjamin-Klack_pixelio.de_.jpg

Natürlich ist ein Durchschnittswert nur eine Zahl, die man nur schwer greifen kann. Wenige Milliardäre helfen dem Durchschnittswert gewaltig nach oben und das durchschnittliche Vermögen der Deutschen von 154.900 Euro ist für viele Menschen eine utopische Zahl, weil sie selbst am Existenzminimum kratzen. Trotzdem ist die Zahl der Menschen mit höheren, hohen oder extrem hohen Vermögen auch in Deutschland so groß, dass man nicht verstehen kann, warum es für die Behandlungskosten für kranke Kinder und behinderte Kinder nicht ausreichend Geld gibt. Der Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ bittet alle Menschen, die etwas Geld erübrigen können darum, mit einer Spende für Kinder zu helfen, damit eine Behandlungskostenübernahme für viele schwerkranke Kinder geleistet werden kann.

Die Spenden kommen beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe direkt und ohne einen Euro Verwaltungskosten bei den bedürftigen Kindern und deren Eltern an. Versprochen!

Wenn die Behandlungskosten unbezahlbar sind!

Die Behandlungskosten für kranke Kinder, die nicht durch eine Krankenversicherung übernommen werden, sind für sehr viele Eltern von schwerkranken Kindern unbezahlbar. In welcher Not sich die Eltern befinden, die für ihre Kinder keine notwendigen Operationen bezahlen zu können, kann man sich gut vorstellen. Dieses Problem ist auch in den reichen Industrieländern vorhanden, aber viele schlimmer ist die Situation natürlich in Ländern, in denen es kein ausreichendes Gesundheitssystem gibt. Wer sich mit dem Haushaltsstreit in den USA wegen der Erhöhung der Schuldengrenze zwischen den Republikanern und den Demokraten vertraut gemacht hat, weiß, dass es dabei lediglich um die von Präsident Obama durchgesetzte Krankenversicherung für alle US-Staatsbürger geht. Fast 15 Prozent der Amerikaner in den Vereinigten Staaten haben bisher keine Krankenversicherung. Wenn man sich überlegt, dass so etwas in der größten Industrienation der Welt noch gibt, wundert sich nicht, wenn es in Schwellenländern oder Ländern der Dritten Welt noch viele Staaten gibt, in denen eine ausreichende Krankenversicherung nicht existiert. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Greise und Erwachsene kranke Menschen, sondern auch für schwerkranke Kinder und Kinder mit Behinderungen. Einer der Gründe, warum es viele Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder gibt, ist der, dass man sehr armen Menschen die Lebensgrundlage ermöglichen will. Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können, ist die Gesundheit. Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe ist gegründet worden, um speziell für die Eltern der kranken Kinder und behinderten Kinder eine Anlaufstellte zu schaffen, die für die Behandlungskosten der kranken Kinder kein Geld haben. Es gibt viele Hilfsorganisationen für Kinder, aber fast alle dieser Stiftungen und gemeinnützigen Vereine helfen in einer Vielzahl von Bereichen oder haben sich auf bestimmte Krankheitsbilder, wie beispielsweise Krebs bei Kindern, fokussiert. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe widmet sich ausschließlich der Behandlung der kranken Kinder und hilft bei notwendigen Operationen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt.

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

Wenn Sie sich auch dafür einsetzen wollen und für die Kostenübernahme der Behandlungskosten etwas spenden möchten, können Sie das ganz einfach auch über diese Website durch einen Einziehungsauftrag von Ihrem Konto tun. Sie können bei der Stiftung für Kinder, die sich für die Behandlungskosten schwerkranker Kinder einsetzt, davon ausgehen, dass ihre komplette Spende für Kinder ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten zu 100 Prozent für die Hilfe für Kinder eingesetzt wird.

Die Schere zwischen arm und reich zeigt sich auch bei den Behandlungskosten!

Die Schere zwischen arm und reich geht immer weiter auseinander. Das ist keine Wahlkampflüge aus der linken Ecke, sondern banale Realität. Das Auseinandergehen der Einkommensschere und der Vermögensschere macht sich auch leider bei der Möglichkeit Behandlungskosten bezahlen zu können bemerkbar. Die Behandlungskosten werden immer teurer und Menschen, die am unteren Ende der Einkommensskala sind, können oft sinnvolle Behandlungen für ihre kranken Kinder nicht bezahlen.

Bernd-Wachtmeister_pixelio.de

Bernd-Wachtmeister_pixelio.de

Man sagt zwar, dass notwendige Operationen von der Krankenversicherung in Deutschland übernommen werden, aber es gibt trotzdem viele Behandlungen, die behinderten Kinder oder kranken Kinder das Leben erträglicher machen würden, aber von den Kostenträgern nicht übernommen werden. In einem Land mit einem funktionierenden Gesundheitssystem ist das zwar nicht grundsätzlich der Fall, aber immerhin gibt es viele ärztliche Leistungen, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Für kranke Kinder oder behinderte Kinder, die in Ländern aufwachsen, in denen es keine ausreichende Gesundheitsvorsorge gibt, ist die Situation natürlich noch viel dramatischer. Dort werden nicht einmal Behandlungskosten übernommen, die in unserer Gesellschaft selbstverständlich sind. Es darf nicht sein, dass kranke Kinder und behinderte Kinder, denen geholfen werden könnte, ärztliche Hilfe oder helfende Rehabilitationsmaßnahmen nicht bekommen, nur weil es kein Geld dafür gibt.

Wer für Behandlungskosten Hilfe braucht, kann sich über diese Website melden!

Es gibt viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder, die mit den Erträgen aus den Stiftungen und mit Spenden für Kinder Geld einsammeln, um in vielfältiger Weise zu helfen, dort wo Hilfe notwendig ist. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gehört zu diesen gemeinnützigen Stiftungen, ist aber ganz klar auf die Kostenübernahme der Behandlung kranker Kinder fokussiert. Die Stiftungssatzung sagt aus, dass der Stiftungszweck die Kostenübernahme von Behandlungen für Kinder ist, für die es sonst keinen Kostenträger gibt und deren Eltern die Behandlungskosten der kranken Kinder nicht selbst bezahlen können. Außer diesem Stiftungszweck können Eltern auch Zuwendungen erhalten, wenn es im Zuge der Behandlung ihrer Kinder besondere Kosten gibt, die mit der Betreuung und der Pflege der Kinder und einer schnelleren Genesung zusammenhängen. Wer für Kinder spenden möchte, damit sie eine notwendige Behandlung bekommen oder eine angemessene Hilfe bei der Rehabilitation erwarten dürfen, ist mit seiner Spende für Kinder beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig aufgehoben. Wichtig für Spender ist dabei, dass jede Spende zu 100 Prozent ankommt, denn der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten und selbstverständlich wird für Spenden ab 2.000 Euro und Zustiftungen eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung durch die Merck Finck Stiftung ausgestellt! Für kleine Spenden sind wir sehr dankbar. Wir bitten aber die Spender um Verständnis, dass es einen zu hohen Kostenaufwand bedeuten würde, wenn auch für Spenden unter 2.000 Euro eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe möchte ohne einen Abzug für Verwaltungskosten das gesamte Spendenaufkommen zu 100% dort hinleiten, wo es dringend benötigt wird.

Die Schere zwischen arm und reich darf nicht dazu führen, dass sich nur reiche Menschen eine notwendige Operation und sinnvolle Rehabilitationsmaßnahmen leisten können!   

Wer spenden will, sollte ein klares Ziel verfolgen!

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder, viele Stiftungen für unterschiedliche Zwecke und auch einige Stiftungen für Kinder. Viele dieser Hilfsorganisationen und Stiftungen verfolgen mehrere Ziele und helfen mit Zuwendungen für völlig unterschiedliche Dinge und aus diversen Motivationen heraus. Die Mehrzahl der Spender möchte jedoch eine Spende für einen ganz bestimmten Zweck eingesetzt wissen. Dieses Angebot macht die Stiftung Behandlungskostenhilfe für schwerkranke Kinder.

RIKE_pixelio.de

RIKE_pixelio.de

Ein Spender, auch bei Spenden für Kinder, sollte stets seinem persönlichen Gefühl nachgeben und sich einen Stiftungszweck heraussuchen, der genau das beschreibt, wofür die Spende eingesetzt werden soll. Außerdem ist es der überwiegenden Mehrzahl der Spender wichtig, dass nur sehr wenig oder besser kein Geld in der Verwaltung der Hilfsorganisationen oder Stiftungen hängen bleibt. Diese beiden Kriterien, d.h. ein klares Ziel der Stiftung, also die Behandlungskostenübernahme für schwerkranke Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt und die Tatsache, dass kein Geld in der Verwaltung hängen bleibt, erfüllt in vollem Umfang der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wer spenden will und sich mit dem Zweck der Spende, die Behandlung schwerkranker Kinder zu ermöglichen identifizieren kann, ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau an der richtigen Stelle. Alle verfügbaren Spendengelder und alle Zustiftungen werden 1:1 ohne Verwaltungskosten nur für den Stiftungszweck eingesetzt. Wie bei allen anerkannten Stiftungen bekommen Spender ab 2.000 Euro und Zustifter selbstverständlich eine bei der Einkommensteuer absetzbare Spendenbescheinigung*.

*Wir bitten um Verständnis, dass wir für Spenden unter 2.000 Euro leider keine Spendenbescheinigungen ausstellen können. Wenn wir diesen Verwaltungsaufwand betreiben würden, müssten wir von den eingehenden Spenden einen Teil für die Administration verwenden. Unsere Entscheidung ist, dass alle Spenden zu 100 Prozent – ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten – bei den Bedürftigen ankommen. Für den geringen Betrag, der bei der Steuererklärung für den Spender unter 2.000 Euro herauskommt, sollte man als Spender keinen Verwaltungskostenabzug von der geleisteten Spende akzeptieren.

Nichts sehen, nichts hören und bei Behandlungskosten nicht helfen?

Die Augen verschließen, die Ohren zuhalten, nichts dazu sagen und nicht helfen, ist keine Lösung, wenn es um die Behandlungskosten für schwerkranke Kinder geht, deren Eltern die Arztkosten nicht bezahlen können! Es gibt viele kranke Kinder, deren notwendige Behandlung nur am Geld scheitert. Dieses Problem ist nicht nur ein Problem in der Dritten Welt, sondern auch in den Schwellenländern und sogar in den reichen Industrienationen gibt es Fälle, bei denen es für sinnvolle und notwendige Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen keinen Kostenträger gibt. Das ist für jeden Erwachsenen zwar schon ein großes Problem, aber besonders für Kinder, die in diese Welt hineingeboren wurden und krank sind, ist das eine Schande.

Stephanie Hofschlaeger_pixelio.de

Stephanie Hofschlaeger_pixelio.de

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsorganisationen für Kinder, Stiftungen für Kinder und Vereine, die sich um die Hilfe für Kinder kümmern. Auch bei bestimmten Krankheiten, wie Krebs oder Mukoviszidose, gibt es auf diese Krankheiten fokussierte Hilfsinstitutionen, die Hilfe für kranke Kinder anbieten oder sich mindestens als Charity-Organisationen um Spenden für Kinder kümmern. Der Stiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe geht es nicht um spezifizierte Krankheiten oder um eine breit angelegte Hilfe für Kinder, die für ausreichende Nahrung sorgt oder sich für die Veränderung der Lebensumstände von armen Kindern einsetzt. Der Stiftungsfonds Behandlungskosten-Hilfe kümmert sich allgemein um schwerkranke Kinder, ganz gleich welche Krankheit sie haben und welcher Behandlung sie bedürfen. Das gilt gleichermaßen für schwerkranke Kinder, wie für behinderte Kinder oder Kinder, die nach schweren Krankheiten dringend in einer Rehabilitation auf das Leben nach der Krankheit oder auf ein Leben mit der Krankheit vorbereitet werden. Nichts sehen, nichts hören und bei Behandlungskosten nicht helfen, darf in unserer reichen Gesellschaft nicht vorkommen. Wer für die Behandlungskosten schwerkranker Kinder spendet, hilft damit den Kindern, damit sie in unserer Welt eine Zukunft haben.

Starke Schultern können mehr tragen und Hilfe für Kinder leisten!

In der Steuerdiskussion wird so oft darüber gesprochen, dass starke Schultern mehr tragen können, als schwache Schultern und diejenigen, die etwas mehr besitzen, den armen Leuten etwas davon abgeben sollen. Unsere Steuergelder kommen aber nicht bei den Schwächsten in der Gesellschaft an, sondern versanden oft im Staatsapparat oder landen bei schlecht geführten Banken und maroden Staaten. Die Schwächsten in der Gesellschaft sind die Kinder, die krank sind und für die es keine Behandlungskostenübernahme durch Krankenkassen gibt. Diese Kinder sind auf die Hilfe der „starken Schultern“ angewiesen, um ein schmerzfreies Leben führen zu können und sehr oft können die starken Schultern durch eine Spende für Kinder sogar ein Leben retten. Jeder, der mehr Geld hat, als er zum Leben benötigt, sollte erkennen, dass er zu denen gehört, die man in der politische Diskussion als diejenige bezeichnet, die „starke Schultern“ haben. Wenn auch Sie nach dieser Definition zu den Menschen mit starken Schultern gehören, sollten Sie durch eine Spende einen Beitrag dazu leisten, um kranken Kindern eine Zukunft zu schenken.

Hohe Behandlungskosten? Hilfe, ich kann sie nicht bezahlen!

Die Arztkosten überfordern oft die finanziellen Möglichkeiten der Eltern von kranken Kindern. Obwohl notwendige Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen von den Krankenkassen bezahlt werden, gibt es immer wieder Fälle, in denen es Behandlungsmöglichkeiten gibt, die von den Kostenträgern nicht übernommen werden. Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe setzt sich dort ein, wo es für sinnvolle oder sogar notwendige ärztliche Behandlungen keine Kostenübernahme für die Behandlung von schwerkranken Kindern gibt. Das Problem der Kostenübernahme für Behandlungskosten ist in unserem reichen Land schon vielfach der Hinderungsgrund für eine nachhaltige Behandlung von kranken Kindern, aber viel schlimmer ist es in Ländern, in denen es kein funktionierendes Gesundheitssystem gibt und die Eltern von kranken Kindern, wie auch behinderten Kinder, sehr oft allein gelassen werden. Nur weil kein Geld zur Verfügung steht, müssen vielfach schon kleine Kinder sehr leiden und die Eltern haben keine Möglichkeiten ihren Kindern zu helfen.

Helene Souza_pixelio.de

Helene Souza_pixelio.de

Die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskosten-Hilfe haben einen Teil ihres Vermögens für die Behandlung kranker Kinder zur Verfügung gestellt und wollen damit den Eltern helfen, die das Problem haben die Behandlungskosten für schwerkranke Kinder und behinderte Kinder nicht aufbringen zu können. Es gibt zwar viele Hilfsorganisationen für Kinder, die Spenden für Kinder sammeln oder Patenschaften für Kinder in der Dritten Welt vermitteln, aber diese Hilfsorganisationen sind meistens sehr breit aufgestellt und verwenden ihre Mittel oft für die unzureichende Infrastruktur in den betreffenden Ländern und der Verbesserung ganz normalen Lebensumstände der Kinder. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich ein wichtiges Thema innerhalb der Hilfe für Kinder herausgesucht und setzt speziell dort an, wo es sich um kranke Kinder, schwerkranke Kinder und behinderte Kinder handelt, die dringend ärztliche Hilfe benötigen.

Wollen auch Sie für die Behandlungskosten kranker Kinder etwas tun?

Die Spendenbereitschaft ist in Deutschland relativ hoch. Viele Spender wollen aber für einen ganz bestimmten Zweck spenden und wollen sicher sein, dass ihre Spende nicht durch Verwaltungskosten teilweise aufgefressen wird. Wenn Sie kranken Kindern helfen wollen, sind Sie beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig! Alle zur Verfügung stehenden Mittel werden ausschließlich für den definierten Stiftungszweck der Behandlungskostenübernahme für kranke Kinder, deren Eltern die Behandlungskosten nicht selbst tragen können und für die es sonst keinen Kostenträgere gibt.

Wichtig für Spender: Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten! Jede Spende und jede Zustiftung kommt zu 100% bei den Kindern an.

Hier können Sie spenden!

Kranke Kinder sind ein guter Grund für eine Spende!

Es gibt immer viele gute Gründe, warum man spenden sollte. Einer der wichtigsten Gründe ist aber ganz sicher die Behandlung von schwerkranken Kindern, die ohne fremde Hilfe keine Zukunft haben oder sogar sehr früh sterben müssten. Es gibt in vielen Ländern keine funktionierenden Gesundheitssysteme und aus diesem Grund müssen oft schon kleine Kinder viel Leid ertragen, von dem man sie mit ein wenig (oder manchmal auch relativ viel) Geld befreien könnte.

Dieter Schütz_pixelio.de

Dieter Schütz_pixelio.de

Die Stiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe  widmet sich genau diesem Thema. Hilfe für Kinder, für kranke Kinder oder Kinder mit Behinderung, ist der Stiftungszweck des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Die Kosten für notwendige Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt, sollen vom Stiftungsfonds   übernommen werden. Selbstverständlich wird jeder Einzelfall überprüft und zu der Förderungswürdigkeit gehört selbstverständlich die Tatsache, dass die Eltern der kranken Kinder selbst keine ausreichenden Mittel zur Verfügung haben, um teure Operationen, lange Krankenhausaufenthalte und nachfolgende Rehamaßnahmen zu bezahlen. Vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden die Arzthonorare, Krankenhausrechnungen und Abrechnungen von Rehazentren ganz oder teilweise übernommen, wie auch nicht von den Eltern tragbare Kosten für Reisen zu den Behandlungsstätten, Betreuung der kranken Kinder vor Ort usw.

Die Spenden für Kinder kommen zu 100 Prozent an!

Wer für Kinder spenden möchte, die dringend ärztliche Hilfe brauchen und für die es sonst keinen Kostenträger für die Behandlung der kranken Kinder gibt, ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sehr gut aufgehoben. Die Stifter haben sich bereiterklärt über das Stiftungskapital hinaus mindestens alle Kosten für die Stiftung, die durch die Verwaltung oder beispielsweise durch die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens entstehen, zusätzlich bereitzustellen. Das bedeutet für jeden Spender, dass sein Geld nicht auch nur teilweise durch Verwaltungskosten aufgefressen wird. Wer direkt spenden möchte, kann das auch online durch einen Lastschrifteinzug oder eine Spende über eine Kreditkarte.

Stiftungen leiden unter den Niedrigzinsen!

Stiftungen haben die Aufgabe das Grundstockvermögen der Stiftung zu erhalten und mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen für den Stiftungszweck finanzielle Mittel für Zuwendungen zur Verfügung zu stellen. Die Geldpolitik der Notenbanken hat wegen der Schuldenberge vieler Staaten einerseits und aus konjunkturellen Gründen andererseits, seit langer Zeit dazu geführt, dass Niedrigzinsen das Leben der Stiftungen schwerer machen. Stiftungen und dazu gehören selbstverständlich auch Stiftungen für Kinder und alle Hilfsorganisationen legen das Stiftungsvermögen, Spenden und Zustiftungen sehr konservativ an, um keine Risiken einzugehen.

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

Das ist richtig und gut so, aber hat leider dazu geführt, dass durch die Niedrigzinspolitik die Erträge aus Stiftungen aller Art immer geringer werden. Die Niedrigzinsen lassen die Sparvermögen schrumpfen und auch andere konservative Geldanlagen werfen keine Zinsen mehr ab, die über der Inflationsrate liegen. Diese Geldentwertung, die auf lange Sicht auch eine Geldvernichtung werden kann, trifft auch alle Stiftungen. Sparer brauchen einen vernünftigen Zinssatz und auch Stiftungen brauchen gute Zinssätze, damit Erträge erwirtschaftet werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Wenn die Erträge aus Geldanlagen ausbleiben, helfen nur Spenden und Zustiftungen, damit die Stiftungen handlungsfähig bleiben. Wer kranke Kinder unterstützen will, damit auch sie in eine positive Zukunft schauen können oder überhaupt eine Zukunft haben, sollte die Hilfe für Kinder durch den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe daher mit einer Spende unterstützen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe garantiert, dass jeder Euro Spendengeld und jeder Euro aus einer Zustiftung direkt – ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten – an die hilfsbedürftigen Kinder geht. Die Stiftung für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ für schwerkranke Kinder unterstützt Eltern von kranken Kindern, die notwendige Operationen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Alle Spender ab einem Spendenbetrag von 2.000 Euro und Zustifter bekommen selbstverständlich eine steuerrelevante Spendenbescheinigung von der Merck Finck Stiftung. Behandlungskostenhilfe ist ein Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung, die für die Ausstellung der Spendenquittungen zuständig ist.

Für Spenden unter 2.000 Euro stellt die Merck Finck Stiftung keine Spendenbescheinigungen aus. Der Kostenaufwand für kleinere Spenden Spendenquittungen auszustellen, würde die Kosten für den Stiftungsfonds unangemessen belasten und es wäre dann nicht mehr möglich, dass 100 Prozent der Spendengelder auch bei den Hilfsbedürftigen ankommen. Der kleine Steuervorteil, den Spender mit Zuwendungen unter 2.000 Euro bei der Einkommensteuererklärung haben würden, sollte die Spender dazu verleiten, sich die Verwaltungskosten von anderen Hilfsorganisationen und Stiftungen anzuschauen. Es ist sicher im Sinne vieler Spender, dass kein Teil ihrer Spenden im Verwaltungsapparat der Hilfsorganisationen hängen bleibt. Wir möchten, dass 100 Prozent der Spenden auch dort ankommen, wo sie hingehören und bitten für unsere Entscheidung um Verständnis. Selbstverständlich sind wir auch für sehr kleine Spenden sehr dankbar und verwenden sie gerne für den guten Zweck.