Schlagwort-Archiv: Behandlungskostenhilfe

Ayman Mahmood wurde erneut in Münster operiert!

Der erst 10 Monate alte Ayman aus Erbil (Kurdistan/Irak) wurde bereits im November in der Uniklinik Münster am Herz operiert. Der kleine Sudad Ayman Mahmood ist am 18. August 2014 geboren und litt an einem angeborenen Herzfehler. Es handelte sich um eine Verformung der Arterie, medizinisch: Tricuspid atresia genannt, die sofort operiert werden musste. Für die erste OP wurden Beträge von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen gesammelt und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat davon 11.485,65 Euro zur Verfügung gestellt. Im Januar 2015 musste Ayman erneut operiert werden, weil der Junge wieder in Lebensgefahr war. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat wieder mit 10.056,08 Euro helfen können und wir freuen uns, dass Ayman wieder (fast) gesund entlassen werden konnte. Diese Nach-Operation war erforderlich und im Juni 2016 ist eine weitere Herzoperation nötig, die das Kind dann höchstwahrscheinlich endgültig ins Leben entlässt. Hier erfahren Sie, wer zur Lebensrettung des kleinen Jungen beigetragen hat.

Wenn auch Sie dazu beitragen wollen, dass wir weiterhin das Leben von Kindern retten können, spenden Sie bitte über das Spendenformular von betterplace.org auf der Startseite! Sie erhalten dort für jede kleine Spende eine beim Finanzamt absetzbare Spendenbescheinigung.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat erneut 10.056,08 Euro überwiesen!

Für die beiden lebensrettenden Operationen des kleinen Ayman Mahmood konnten von verschiedenen Organisationen und Stiftungen Spenden gesammelt werden.

Ayman Mahmood konnte nach erfolgreicher Operation zusammen mit seiner Mutter wieder in sein Heimatland Irak zurück und wird voraussichtlich im Juni 2016 die letzte Herzoperation bekommen.

Wenn Sie spenden bekommen Sie dafür wertvolle Aktientipps!

Wir haben sehr viele Anfragen für die Behandlung von schwerkranken Kindern und brauchen dringend Spenden. Aus diesem Grund hat sich der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe einen Partner gesucht, der Ihnen für die Spende an uns ein Geschenk macht. Der Partner, den wir gefunden haben, ist RuMaS – das Finanzportal für erfolgreiche Trader und Investoren.

Sie bekommen eine Spendenbescheinigung und dazu Aktientipps!

NEU bei RuMaS! Exklusive Trading-Tipps mit Einstiegs- und Zielkursen!

Die RuMaS Redaktion hat das Angebot vor einigen Wochen erweitert. Wöchentlich, jeweils am Wochenende kann man mit einer Spende exklusive RuMaS-Trading-Tipps bekommen. Die Abonnenten der neuen Trading-Tipps mit Einstiegs- und Zielkursen für Short- und Long-Positionen erhalten zusätzlich die in unregelmäßigen escheinenden RuMaS Trading-Chancen, wenn die Redaktion gute Chance sieht Gewinne einzustreichen. Der Unterschied der neuen Trading-Tipps ist der, dass wir den Inhalt nicht nachträglich veröffentlichen, sondern ihn exklusiv für unsere Abonnenten bereithalten.

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Wenn Sie den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe mit einer Spende von mindestens 20,00 Euro – oder gerne auch mehr – unterstützen, bekommen Sie die RuMaS Trading-Tipps für einen Monat kostenlos! Sie haben nicht nur die wertvollen Trading-Ideen für einen Monat am Wochenende kostenlos in Ihrem Mailpostfach, sondern bekommen auch noch eine Spendenbescheinigung dafür, die Sie bei Ihrer Einkommensteuer geltend machen können. Wenn Sie von diesem Aktionsangebot Gebrauch machen wollen, verfahren Sie bitte wie folgt:

  1. Gehen Sie bitte dazu auf die Startseite  www.behandlungskostenhilfe.de.
  2. Spenden Sie über das auf der rechten Seite eingebundene Spendenformular des Spendenportals betterplace.com einen Betrag von mindestens 20,00 Euro – oder gerne auch mehr! Von „betterplace“ erhalten Sie auch die Spendenbescheinigung.
  3. Sie senden eine kurze Mail mit dem Inhalt „Ich habe  XXX Euro gespendet“ an spende[at]behandlungskostenhilfe[punkt]de und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird diese Information an die RuMaS Redaktion geben, damit Sie die RuMaS Trading-Tipps einen Monat kostenlos bekommen.

Spenden Sie einfach über das Spendenformular von betterplace auf der Startseite für einen guten Zweck. Sie bekommen für jeden Betrag eine Spendenbescheinigung von betterplace.com und  können außerdem möglicherweise durch Kursgewinne profitieren!

 

 

 

Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ermöglicht Herz-OP!

Das Geld für Yusufs Herz-OP ist zusammen!

Foto_JPDer Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat heute, am 29. Mai 2015, den Fehlbetrag in Höhe von 12.830,00 Euro, der für die Operation des kleinen Yusuf aus dem Irak noch ausgeglichen werden musste, zugesagt. Der Kostenvoranschlag des Deutschen Herzzentrums in München beträgt 35.830,00 Euro. Wir hoffen, dass Yusuf nach der Operation in München eine fröhliche Kindheit erlebt und später ein normales Leben führen kann. Es war wieder einmal eine tolle Gemeinschaftsaktion, die von verschiedenen Organisationen unterstützt wurde:

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe war mit 12.830,00 Euro dabei,

Das Geld für die Herz-OP für Mina ist zusammen!

IMG_8361-1-2Mina kann gerettet werden!

Die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe haben den Fehlbetrag in Höhe von 21.200,00 Euro für die Herz-OP zur Verfügung gestellt und der Asklepios-Klinik in Sankt Augustin die Kostenübernahme in dieser Höhe per eMail mitgeteilt. Der in Deutschland lebende Onkel des kleinen Mädchens hatte von einer Verschlechterung der gesundheitlichen Situation des Kindes berichtet und daraufhin wurde der noch fehlende Betrag für die Operation für Mina freigemacht. Wir hoffen, dass Mina jetzt schnell nach Deutschland kommt, damit ihr geholfen werden kann.

Mina lebt in der Ortschaft Khost in den Bergen im Süd-Osten Afghanistans. Sie ist erst zwei Jahre alt. Mina schaut nicht so, weil sie etwa schlecht gelaunt ist, sondern ihr geht es sehr schlecht. Mina leidet unter einer Trikuspidalatresie (keine Verbindung zwischen dem rechten Vorhof und dem rechten Ventrikel des Herzens)und braucht deswegen dringend eine Herzoperation. Sie kann in Afghanistan aus medizinischen Gründen nicht operiert werden, aber auch die Tatsache, dass sie ein Mädchen ist, würde voraussichtlich nicht zu einer Operation führen.

Mina kann sich kaum bewegen und läuft bei jeder kleinen Anstrengung bereits blau an. Wir müssen dem Kind unbedingt gemeinsam helfen und brauchen deswegen Ihre Spende.

Die Asklepios-Klinik in Sankt Augustin würde Mina operieren und die Kosten belaufen sich entsprechend einem Kostenvoranschlag auf 44.900,00 Euro. Minas Onkel lebt in Deutschland und hat bereits Zusagen von verschiedenen Organisationen erhalten:

  1. Bild hilf e.V. „Ein Herz für Kinder“                           10.000,00 Euro
  2. Heinz und Gudrun Stiftung                                         2.500,00 Euro
  3. Zuversicht für Kinder                                                    5.000,00 Euro
  4. Lionsclub Kleve                                                              1.200,00 Euro
  5. Aktion Kindertraum                                                       5.000,00 Euro
  6. Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe                 21.200,00 Euro

Jede kleine Spende hilft! 

Für jede 10,00 Euro oder 20,00 Euro sind wir dankbar und können weiteren Kindern das Leben retten, denn 1.000 x 10,00 Euro oder mehr ist ein großer Betrag!

Bitte spenden Sie über das Spendenformular von betterplace.org auf der rechten Seite, damit der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für die vielen dringenden Hilfsanfragen wieder Geld in die Kasse bekommt.

Jede Spende kommt zu 100% an. Weder betterplace.org, noch der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ziehen auch nur einen Euro für Verwaltungskosten ab.

Lebensrettung für den kleinen Knowah! Helfen Sie bitte!

 

Knowah3Der einjährige kleine Junge lebt auf den Philippinen und leidet am seltenen, durch einen Gen-Defekt ausgelösten Wiskott-Aldrich-Syndrom, das unbehandelt unweigerlich zum Tod führt. Nur mit einer Stammzell-Transplantation kann das Leben des Jungen gerettet werden. Die erforderliche Therapie ist auf den Philippinnen nicht möglich und seine Eltern können die Behandlungskosten von fast 160.000,00 Euro nicht bezahlen. Die Behandlung soll in einer Spezialklinik in München erfolgen.

Durch eine Spendensammlung der Eltern, Spendenaufrufen in Medien und Zusagen von verschiedenen Hilfsorganisationen sind inzwischen 130.000,00 Euro zusammen gekommen, davon hat der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe 20.000,00 Euro bereitgestellt.

Jetzt brauchen wir Ihre Hilfe, damit der Restbetrag von 30.000,00 Euro zusammen kommt.

Wenn Sie eine größere Spende ab 2.000,00 Euro leisten möchten, überweisen Sie bitte den Betrag unter dem Kennwort: Knowah auf das nebenstehende Konto der Merck Finck Stiftung. Jede Kleinspende ist aber wichtig und Sie bekommen für jede noch so kleine Spende eine Spendenbescheinigung, wenn Sie das auf dieser Seite eingebundene Spendenformular des Spendenportals betterplace.org nutzen.

Bitte helfen Sie, damit wir das Leben von Knowah retten können! Vielen Dank!

NEU! Spendenquittung für jede Kleinspende!

Damit keine Spendengelder für Verwaltungskosten verwendet werden müssen, stellt die Merck Finck Stiftung für kleine Spenden keine Spendenbescheinigung aus. Für Spender, die für kleinere Spenden eine Spendenquittung haben möchten, haben wir eine Seite auf dem Portal “betterplace” unter:

www.betterplace.org/p28296

eingerichtet. Sie erhalten dort für jede Spende eine Spendenbescheinigung, die Sie steuerlich nutzen können. Betterplace.org ist ein Spenden-Sammelportal, das für Hilfsprojekte kostenlos die Seite zur Verfügung stellt, die Spenden sammelt und sie an uns für den guten Zweck abführt.

Jede Spende kommt garantiert zu 100% an!

Was für jede Spende gilt, die Sie direkt an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe überweisen, bleibt auch bei Spenden über das Portal betterplace.org so. Das Portal betterplace und wir garantieren Ihnen, dass jeder Euro zu 100% bei den kranken Kindern ankommt. Das Portal stellt die Plattform kostenlos zur Verfügung und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten. Die Administration, der Kontakt und die Website wird ehrenamtlich geleistet und die Kosten für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und des Jahresabschlusses werden von den Stiftern zusätzlich privat getragen. Versprochen!

Das Spendenformular finden Sie in der rechten Spalte dieser Website!

 

Spenden und Stiftungen in Deutschland |Merck Finck Stiftung.

Die Deutschen sind ein sehr spendenfreudiges Volk. Im Jahr 2013 haben die Bundesbürger etwa 6,3 Milliarden Euro gespendet, was immerhin ca. 5 Prozent mehr waren, als im Vorjahr. Die durchschnittliche Spende lag in früheren Jahren bei 29,00 Euro und im Jahr 2013 waren das 33,00 Euro. Die Spendenbereitschaft steigert sich mit dem Lebensalter. So lag der durchschnittliche Spendenbetrag bei der Altersgruppe über 70 Jahre bei 269,00 Euro. Etwa 79 Prozent aller Spenden in Deutschland wurden an Organisationen gegeben, die humanitäre Hilfe anbieten oder soziale Zwecke.

Die Zahl der Stiftungen in Deutschland hat wieder zugenommen. Allein im Jahr 2013 gab es 638 Neugründungen, immerhin 3,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Die gesamte Anzahl der eingetragenen Stiftungen in Deutschland beträgt 20.150. Trotz aller Spendenbereitschaft liegt Deutschland im internationalen Vergleich nicht sonderlich gut. Der World Giving Index bildet allerdings nicht nur Geldspenden, sondern auch persönliche Hilfsleistungen ab. In diesem Index belegt die USA den ersten Platz und Deutschland findet man lediglich auf Platz 22.

Die Merck Finck Stiftung unterstützt diverse Projekte!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist in die Merck Finck Stiftung integriert. Es handelt sich dabei um eine private Stiftung, deren Stifter anonym bleiben wollen. Die Administration und Abwicklung von Hilfsprojekten wird beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ehrenamtlich erledigt. Die Konten- und Buchführung, die Kontrolle und die Jahresabschlüsse übernimmt die Merck Finck Stiftung in München.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat im Jahr 2014 viele unterschiedliche Hilfsanträge bearbeitet und konnte bei einigen hilfesuchenden mit entscheidenden Beträgen für eine notwendige Behandlung von kranken Kindern helfen.

Hier einige Beispiele der Hilfen durch den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

In einer Gemeinschaftsaktion wurde ein an Leukämie erkranktes Kind aus dem Kongo erfolgreich behandelt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat allein dafür 30.000 Euro bereitgestellt. Ein schwerkrankes Mädchen konnte mehrfach durch die Finanzierung der Behandlungskosten durch den Stiftungsfonds in einem Naturheilzentrum behandelt werden und es werden nach jeder Behandlungsserie signifikante Erfolge gemeldet. Zwei Operationen wurden für zwei Mädchen in Nepal finanziert. In einem Fall war es eine Not-OP am Blinddarm und in dem anderen Fall handelte es sich um eine operative Nachbehandlung einer schweren Verbrennung. Ein Säugling aus Kirgisien musste dringend operiert werden und in einer Verbundhilfe von mehreren Organisationen konnte der Transport, die Unterbringung und die Behandlung im Uniklinikum Münster finanziert werden. Den größten Anteil an dieser Hilfsaktion hatte der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe mit knapp 11.500 Euro.

Hier einige beispielhafte Hilfsleistungen der Merck Finck Stiftung:

Seit vielen Jahren ist die Merck Finck Stiftung Sponsor einer Benefizveranstaltung der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft in Münster. Im vergangenen Jahr wurde das 13. Montagskonzert zu Gunsten MS-Kranker unterstützt. Ein Betrag in Höhe von 5.000 Euro wurde für das Projekt „MINT- fit for future“ gegeben. MINT steht für naturwissenschaftlich-technische Berufe.  Die Werkstatt Lebenshunger e.V. Düsseldorf wurde durch die anonyme Zustiftung innerhalb der Merck Finck Stiftung unter dem Namen „Stiftungsfonds Helfende Hände“ mit einer Summe von 4.000 Euro unterstützt. Auch aus dem Stiftungsfonds Helfende Hände ging eine Spende in Höhe von 15.000 Euro an den ambulanten Kinderhospizdienst des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. Düsseldorf.

Dies waren nur einige Beispiele aus dem breiten Hilfsangebot, das durch die Merck Finck Stiftung, die den Namen Gemeinsam mehr erreichen trägt. Die Stiftung ist sehr breit aufgestellt und bietet für Menschen, die spenden, eine Zustiftung machen wollen oder einen eigenen Stiftungsfonds gründen möchten neben humanitären, mildtätigen Zwecken auch Ansatzpunkte für Spender, die sich in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens durch eine Geldspende einbringen wollen.

Spenden, eine Zustiftung machen oder einen zweckgebundenen Stiftungsfonds?

Spenden gehen grundsätzlich in den Bereich der Stiftung, für den die Spende geleistet wird. Wenn Sie also für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe spenden wollen, dann muss unter Verwendung auf Ihrer Überweisung stehen: Für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe.

Spenden Sie an die Merck Finck Stiftung, so fließt das Geld in den Spendentopf, aus dem eine Vielzahl von Projekten gefördert wird. Der Förderkatalog der Merck Finck Stiftung:

  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Wissenschaft und Forschung
  • Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Demokratisches Staatswesen
  • Bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
  • Schutz von Ehe und Familie
  • Mildtätigkeit
  • Hilfe für politisch, ethnisch und religiös Verfolgte
  • Religion
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege

Bei Spenden ab 2.000 Euro an die Merck Finck Stiftung können Sie sich zweckgebunden für einen der im Förderkatalog genannten Zwecke entscheiden.

Zustiftungen ab 20.000 Euro an die Merck Finck Stiftung!

Wenn eine Zustiftung ohne Verwendungshinweis erfolgt, geht die Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Merck Finck Stiftung über. Nur die daraus erwirtschafteten Erträge stehen für den gedachten Zweck zur Verfügung. Wer für einen bestimmten Zweck eine Zustiftung ab 20.000 Euro machen möchte, kann innerhalb der Merck Finck Stiftung einen Stiftungsfonds gründen und auf diese Weise sichern, dass die Erträge daraus nur zweckgebunden verwendet werden dürfen.

Zweckgebundene Spenden an einen Stiftungsfonds bzw. einer Zustiftung.

Jede Spende kann zweckgebunden für einen bestimmten Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung erfolgen. Auf dem Überweisungsträger muss nur der Name der Zustiftung, also beispielsweise „Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe“ stehen. Wenn Sie für ein bestimmtes Projekt des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe spenden möchten ist das selbstverständlich auch möglich. Sie schreiben einfach unter Verwendung auf den Überweisungsträge: Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zweckgebunden für: (Beispiel: „Artur“  oder einen anderen Namen aus einem veröffentlichten, aktuellen Spendenaufruf). Auf diese Weise sind Sie sicher, dass Ihre Spende ganz genau da ankommt, wohin Sie das Geld verwendet wissen möchten. Spenden an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe kommen zu 100% an! Kein Abzug von Verwaltungskosten – gleich welcher Art. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet komplett ehrenamtlich und die Kosten für die Vermögensverwaltung, Buchhaltung und den Jahresabschluss durch die Merck Finck Stiftung werden zusätzlich in jedem Jahr von den Stiftern privat übernommen.

Versprochen!

 

 

Spenden zu Weihnachten – aber wofür?

Die Weihnachtszeit ist auch eine Zeit, in der viele Hilfsorganisationen mit Spendenkampagnen auf sich aufmerksam machen. Ob es nun der RTL-Spendenmarathon ist, die ZDF-Spenden-Gala für den Verein „Ein Herz für Kinder“ oder auch die Spendensammlungen vieler anderer kleiner Organisationen, die durch Massenaussendungen und Sammelbüchsen in den Fußgängerzonen versuchen ihr Budget aufzustocken.

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Die Advents- und Weihnachtszeit wird auch als die besinnliche Zeit bezeichnet, was auch der Grund ist, warum die Hilfsorganisationen und Stiftungen an die Mildtätigkeit und Hilfsbereitschaft der Menschen gerade in dieser Zeit appellieren. Leider ist es so, dass oft nur die großen Organisationen, die die Möglichkeit haben über das Fernsehen die Spenden einzutreiben, bedacht werden. Es gibt aber viele kleine Stiftungen und gemeinnützige Vereine, die das Geld oft sehr dringend brauchen, weil sie nicht über ausreichende Mittel verfügen, um allen lebensbedrohlich erkrankten Kindern eine Chance zu geben. Dabei geht es nicht um Millionenprojekte, zu den die Großen in der Lage sind, sondern um dringend benötigte Hilfe im Einzelfall. Die großen Hilfsorganisationen verwenden die Spendengelder zwar auch hier und da für die Hilfe im Einzelfall, aber das ganz große Geld fließt in Großprojekte, die in vielen Fällen eigentlich in das Aufgabenfeld der Politik gehören.

Wonach sollten Sie bei einer Spende entscheiden?

Wichtig ist zunächst, dass Sie nicht für irgendwelche Verwaltungskosten spenden. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Spenden nur an Stiftungen, Vereine oder Organisationen gehen, die völlig ohne Verwaltungskosten arbeiten. Das bedeutet, dass jeder EURO dort ankommt, wo er hingehört und kein Teil davon in einem Verwaltungsapparat hängen bleibt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten. Das können wir Ihnen garantieren und auch die Merck Finck Stiftung, in die der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe integriert ist, wird Ihnen das gerne bestätigen. Alle Kosten, die die Buchhaltung und den Jahresabschluss betreffen, werden gesondert von den Stiftern privat getragen. Die Administration, der Kontakt und die Website des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe erfolgen ehrenamtlich.

Wollen Sie für einen bestimmten Zweck spenden?

Ein weiteres Kriterium für eine Spendenbereitschaft ist in den meisten Fällen das Wissen, wofür die Spende geleistet wird. Die Mehrzahl der Spender möchte für einen ganz bestimmten Zweck spenden. Das bedeutet, dass die Spendengelder nicht in einen großen Topf gehen sollen, wovon sich viele Projektverantwortlichen bedienen. Wer genau wissen möchte, wofür seine Spende verwendet wird, findet nicht bei jeder Organisation die Möglichkeit darüber zu entscheiden. Eine Spende an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe kann zweckgebunden für ein bestimmte Kind oder eine geförderte Maßnahme erfolgen. Einfach auf die Überweisung „zweckgebunden für ………..“ reicht, um sicher zu sein, dass die Spende nur für diesen gewollten Zweck eingesetzt wird. Es gibt viele mildtätige oder gemeinnützige Spendenmöglichkeiten. Wir haben uns nur und ausschließlich für die Behandlungskostenübernahme kranker Kinder entschieden, die keine Krankenversicherung haben oder bei denen die Behandlungskosten nicht durch eine Krankenversicherung übernommen werden. Selbstverständlich wird geprüft, welchen Beitrag die Eltern des Kindes dafür leisten können.

Martin Büdenbender_pixelio.de

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Denken Sie bitte in der Weihnachtszeit daran, dass es viele schwerkranke Kinder als größtes Geschenk ansehen würden, wenn sie gesund werden. Oft sind es auch die Eltern, die bei lebensbedrohlichen Krankheiten von Säuglingen verständlicherweise keinen anderen Wunsch haben. Dieses Geschenk für kranke Kinder kostet jedoch in den meisten Fällen sehr viel Geld. Deshalb bitten wir um Ihre Spende.

Lea macht Fortschritte durch Ganzkörperregulation!

Die kleine Lea hat mit Hilfe des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eine weitere Behandlungsserie im Naturheilzentrum hinter sich. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in diesem Fall einen Anteil von 2,525,00 Euro an den Behandlungskosten von insgesamt 4,200,00 Euro übernommen. Lea hat seit ihrer Geburt einen inkompletten Querschnitt. Weil die Nervenbahnen aber offenbar durchgängig sind, können nach jeder Behandlung nach Auskunft des Therapie-Teams und Leas Mutter Verbesserungen festgestellt werden. Die Behandlungskosten werden trotzdem nicht von der Krankenkasse übernommen.

Die Behandlung mit Naturheilverfahren zeigt Erfolge!

In jeder Behandlungsserie werden 20 ambulante Ganzkörperregulationsbehandlungen durchgeführt. Dazu gehören: Stimulation von Akkupunkturpunkten, Mikrosystem-Akkupunktur, Atem- und Infusionstherapie, mechanische Anwendungen, homöopathische Therapieformen und eine Intensivberatung. Die Fortschritte werden wie folgt beschrieben:

1. Eine weitere positive Veränderung in der Motorik und Feinmotorik, insbesondere in den Bewegungsabläufen der linken Hand und in der Aktivität der Beine.

2. Verbesserungen bei der motorischen Leistungen im Bereich der Rumpfmuskulatur und einer besseren Kopfkontrolle.

3. Konstantere Eigenatmung, die eine Beatmung nur noch Nachts erfordert.

4. Außerdem eine Stärkung des Immunsystems, eine kognitive Weiterentwicklung, die Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit und ein gesteigertes Kommunikationsverhalten, was sich insbesondere in einer fröhlicheren Grundstimmung zeigt.

Außer den mehrfach im Jahr stattfindenden Ganzkörperregulationsbehandlungen bekommt Lea an ihrem Wohnort eine kontinuierliche Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Wir wünschen uns, dass Lea weiterhin Fortschritte macht und sich die Lebensumstände für das kleine Mädchen ständig verbessern.

Wenn auch Sie etwas für Leas weitere Behandlungen tun wollen, spenden Sie doch einfach. Eine Spende zum Weihnachtsfest wäre doch eine gute Idee – oder?

Wir brauchen Ihre Spende für die Behandlungskosten!

Das süße, kleine  Kerlchen ist Dmitry und ist erst sechs Monate alt. Er wiegt nur etwa 5 kg und nimmt sogar noch ständig ab. Der Säugling leidet unter einem schweren Herzfehler und muss dringend operiert werden. OLYMPUS DIGITAL CAMERADmitry wohnt bei seinen Eltern in dem kleinen Bergdorf in Kirgistan in der Nähe des Issyk-Sees. Seine Eltern haben kein festes Einkommen und können die notwendige Herz-OP nicht bezahlen. Die Hilfsanfrage kommt von einem kirgisischen gemeinnützigen Verein mit dem Namen „Lutschi Dobra“, das sich – wie der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zur Aufgabe gemacht hat, schwerkranken Kindern ohne Krankenversicherung eine adäquate Behandlung zu ermöglichen. Die Eltern haben sich bereits Geld von den Nachbarn geliehen, um die Ärzte in der kirgisischen Hauptstadt Bishkek zu konsultieren. Dort wurde der schwere Herzfehler mit Lungenhypertension diagnostiziert und die Ärzte äußern starke Bedenken, dass sie in der Lage sind das Kind zu retten.

Das Herzzentrum München hat einen Kostenvoranschlag in Höhe von 37.800,00 Euro für die OP genannt und ist angesichts der Schwere des Falls der Meinung, dass die Herzoperation noch in diesem Jahr stattfinden sollte.

Neben dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind von der Hilfsorganisation in Kirgistan der Verein Bild hilft – Ein Herz für Kinder, die Meise Stiftung, die Aktion Kindertraum, die Neumann Stiftung, Herzkind, und die Stiftung Zuversicht angefragt worden. Der Hilfs-Verein in Kirgistan hat bisher ca. 2.000,00 Euro Spendengelder sammeln können und von den Anfragen in Deutschland gibt es nach Informationen der Antragstellerin nur eine Zusage von der Stiftung Zuversicht über 5.000,00 Euro. Die Prüfung der Unterlagen wurde vom Verein „Ein Herz für Kinder“ vorgenommen, der in der kommenden Woche eine Entscheidung treffen wird.

Wir brauchen jetzt dringend auch Ihre Hilfe, damit wir zusammen mit anderen Hilfsorganisationen die Kosten für den Flug, die Unterbringung und vor allem die dringende Herz-Operation zusammen bekommen. Spenden Sie bitte hier!

Kushi wurde erfolgreich operiert!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat die wieder einmal notwendige Operation für Kushi bezahlt. Die OP wurde in ihrem Heimatland Nepal in der Hauptstadt Kathmandu durchgeführt. Hier ein kleiner Überblick:

Kushi war mit siedendem Fett fürchterlich verbrannt worden und musste seit November 2011 bereits zum 7. Mal operiert werden. Wie auch in der Vergangenheit wurde verbranntes, vernarbtes und verwachsenes Gewebe entfernt und auf die Stellen wurde gesunde Haut transplantiert. Diese Operation muss Kushi bis zum Ende ihres Wachstums immer wieder über sich ergehen lassen, um die Beweglichkeit der Haut zu sichern.

Die letzte Operation wurde im August am Hals vorgenommen und ist erfolgreich verlaufen.
Das Mädchen war bis Anfang September im Krankenhaus, wo die Wunden täglich gepflegt wurden, bis der Wundbereich geschlossen war. Zusätzlich bekommt Kushi Physiotherapie mit Übungen, die die neu transplantierte Haut beweglich machen sollen.

Khusi March 2014 - 07 Inzwischen sind die Operations-Wunden komplett verheilt und Kushi geht wieder in die Schule. In etwa sechs Monaten wird sie wieder zur Untersuchung erscheinen, damit festgestellt werden kann, wann die nächste Operation erfolgen muss.

Bild: Back-to-Life

Die letzte Operation wurde vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bezahlt. Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende, damit genügend Geld für die nächste Operation zusammen kommt.

Die Behandlung von Angy läuft nach Plan!

Die erste Therapie im Universitätsklinikum in Rostock läuft und Angy hat bereits den größten Teil davon geschafft. Jetzt sind zwei Wochen Pause vorgesehen, damit sich Angy wieder etwas erholen kann. Falls kein Zwischenfälle auftreten, wie beispielsweise Fieber, wird in dieser Zeit nur einmal wöchentlich der Katheter ambulat gespült und danach hat Angy die erste wohlverdiente Pause in der anstrengenden Therapie.

Angy_2014_10Angy hat Fortschritte gemacht und die Therapie ist nach Auskunft der behandelnden Ärzte gut angeschlagen. Die Schmerzempfindlichkeit im Bereich der Knochen und Gelenke hat nach wenigen Tagen abgenommen und Angy geht inzwischen schon wieder auf eigenen Beinen. Sie bekommt als unterstützende Maßnahmen Krankengymnastik.

Die Intensiv-Therapie wird nach der kleinen Erholungspause bis Ende Januar fortgesetzt und erfolgt in teils stationärer und ambulanter Behandlung. Jetzt sind Sie aber an der Reihe:

Für die Intensivphase fehlen im Moment noch ca. 12.000 Euro! Bitte spenden Sie jetzt, damit Angy weiter behandelt werden kann. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist bisher mit einem Beitrag von 30.000 Euro an den Behandlungskosten beteiligt.

Nach der Intensivphase ist eine Erhaltungstherapie geplant, die über etwa 1 1/2 Jahre auch in Deutschland erfolgen soll, damit Angy wieder dauerhaft gesund bleibt. Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist gestellt.

Angy, ihre jüngere Schwester Alicia und natürlich ihre Mutter haben inzwischen schon etwas deutsch gelernt und bitten Sie um Ihre Unterstützung, damit auch die Erhaltungsphase nach der Therapie finanziert werden kann.

Was sind mildtätige Zwecke im Rahmen einer Stiftung?

Grundsätzlich können Stiftungen steuerrechtlich nur anerkannt werden, wenn sie in der Satzung exakt definiert haben, welchen Zweck die Stiftung erfüllen soll. Der Zweck einer solchen Stiftung, die Spendenbescheinigungen für das Finanzamt ausstellen darf, kann gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in der Satzung definiert, dass die Erträge aus dem Stiftungskapital, aus Zustiftungen und Spenden für mildtätige Zwecke im Bereich von Behandlungskostenhilfen für schwerkranke Kinder eingesetzt werden sollen. Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe können nur an Organisationen erfolgen, die eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegen können. Auch finanzielle Hilfen an Privatpersonen sind möglich, allerdings ist der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch das Stiftungsrecht gezwungen die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers genau zu überprüfen, damit der mildtätige Zweck erfüllt ist. Antragsteller mit einem normalen Einkommen und/oder Vermögenswerten, beispielsweise in Form von nennenswerten Barguthaben, Wertpapieren, wertvollem Schmuck, Gold oder Immobilien, haben daher fast ausschließlich keine Chance eine Hilfe vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zu bekommen, weil der Stiftungsfonds damit gegen geltendes Stiftungsrecht verstoßen würde.

Welche Regeln gibt es für einen mildtätigen Zweck?

Mildtätige Zwecke werden dann verfolgt, wenn eine Hilfsorganisation, eine Stiftung oder ein Verein in der Satzung einen Zweck beschrieben hat. Der darauf gerichtet ist Personen oder Körperschaften selbstlos zu unterstützen. Die Regelungen werden im Stiftungsgesetz in § 53 genau beschrieben. Unterstützung können Personen im Rahmen der Stiftungssatzung bekommen, die infolge ihres körperlichen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei muss berücksichtigt werden, dass deren Einkommen bei Alleinstehenden nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe sein darf und bei einem Haushaltsvorstand das Fünffache.

Thorben Wengert_pixelio.de

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Wenn Vermögen vorhanden ist, welches zur Verbesserung ihres Unterhalts oder der Behandlung eingesetzt werden könnte, gilt dieser Satz nicht. Zu den anrechenbaren Einkünften zählen alle Einnahmen, wie beispielsweise auch Mieteinnahmen. Wegen dieser strengen Auslegung für Zuwendungen durch Stiftungen, müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragsteller offengelegt und geprüft werden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe verlangt Kopien der monatlichen Einnahmen und beglaubigte bzw. von der Bank bestätigte Auskünfte über die Vermögensverhältnisse. Die Antragsteller können selbstverständlich davon ausgehen, dass alle Angaben streng vertraulich behandelt werden und nur den Personen zugänglich sind, die mit der Prüfung der Anträge auf Behandlungskostenhilfe betraut sind oder die darüber entscheiden.

Was ist eine inkomplette Querschnittlähmung?

Bei einer Querschnittlähmung geht man davon aus, dass das Rückenmark durchtrennt ist. Die Durchtrennung des Rückenmarks hat zur Folge, dass je nach Läsionshöhe des Wirbels, also die Höhe des Wirbels, an dem die Durchtrennung stattfand, ein Verlust an Motorik und Sensibilität erfolgt. Wenn die Reizbahnen im Spinalkanal (in dem die Nervenbahnen verlaufen) unterbrochen sind, kann es dazu kommen, dass der Geschädigte seine Beine nicht spüren und bewegen kann. Auch Organe können davon in Mitleidenschaft gezogen werden, wie zum Beispiel die Blase, die dadurch ihre Funktion verlieren kann. Wenn die Nervenbahnen nur teilweise durchtrennt sind oder durch eine Rückenmarksverengung gequetscht werden, spricht man von einer inkompletten Querschnittlähmung (inkompletter Querschnitt).

Bei der inkompletten Querschnittlähmung sind Teilfunktionen betroffen!

Wird das Rückenmark gequetscht oder zu einem Teil durchtrennt wird, bleibt ein Teil der Reizleitung über den Spinalkanal erhalten. Je nach der Läsionshöhe und des Ausmaßes der Durchtrennung oder Verengung des Rückenmarks können Teilfunktionen oder Restfunktionen in der Beweglichkeit erhalten bleiben oder es können beispielsweise auch Sinneswahrnehmungen vorhanden sein, wie das Gefühl. Es gibt Fälle, in denen Patienten die Beine zwar bewegen können, sie aber nicht fühlen oder das Gegenteil, also das Gefühl ist erhalten geblieben, aber die motorische Leistung nicht. Bei eine inkompletten Querschnittlähmung ist kein grundsätzliches, konkretes Krankheitsbild vorhanden, sondern die Auswirkungen auf Motorik und Sensorik können sich höchst unterschiedlich darstellen.

Paraparese oder Tetraparese?

Rainer Sturm_pixelio.de

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Die beiden Begriffe Paraparese und Tetraparese beschreiben die Art der inkompletten Lähmung. Bei der kompletten Lähmung spricht man von Plegie. Die Parese der unteren Gliedmaßen nennt man Paraparese und wenn von einer Tetraparese gesprochen wird, bedeutet das, dass alle vier Gliedmaßen gelähmt sind. Paraparesen und Tetraparesen können durch eine Quetschung auch nur vorübergehend auftreten. Das passiert zum Beispiel nach einem Sturz, einem Unfall oder durch eine Quetschung des Rückenmarks, wenn Wirbel verschoben werden. Eine Verschiebung der Wirbel ist u.a. bei einem Bandscheibenvorfall möglich und kann mindestens den vorübergehenden Verlust von motorischen oder sensorischen Körperfunktionen beinhalten. In diesem Fall handelt es sich um Ausfallerscheinungen, die ggfls. Operativ behandelt werden können.

Bei der Behandlung eines inkompletten Querschnitts gibt es viele Erfolge!

Der inkomplette Querschnitt  wird in vielen Fällen mit Krankengymnastik und Physiotherapie behandelt. Oftmals sind mehrere Monate in einer Rehabilitationsklinik erforderlich, um eine Verbesserung der Situation zu erkennen. Zunächst werden dabei Körperbewegungen trainiert, die dem Patienten eine Selbstbehandlung als Langzeittherapie ermöglichen. Sobald Funktionen der therapierten Körperteile verbessert sind, werden Spezialtrainings für die betreffenden Körperteile begonnen, die dann vielfach auch zu Verbesserungen führen. Die Behandlungen in speziellen Rehabilitationseinrichtungen dauern oft relativ lange und die Krankenkassen zahlen oft nur bis zu einem bestimmten Punkt die Behandlung. Wer eine finanzielle Unterstützung bei der  Behandlung benötigt, muss oft Behandlungskostenhilfe bei gemeinnützigen Vereinen, Hilfsorganisationen oder Stiftungen beantragen.  In letzter Zeit bekamen wir mehrfach Berichte, dass die Behandlung mit naturmedizinischen Methoden bei einigen Fällen eine ständige Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen gebracht hat.

Inkomplette Querschnitte mit Ganzkörperregulation behandeln?

Bei inkompletten Querschnittslähmungen sind die Reizbahnen im Spinalkanal teilweise oder für bestimmte Körperfunktionen ganz unterbrochen. Die schulmedizinische Rehabilitation therapiert in den meisten Fällen nur den Bewegungsablauf durch Krankengymnastik und Physiotherapie. Nach aktuellen Berichten hat man mit Naturheilverfahren bei diesem speziellen Krankheitsbild erstaunliche Erfolge erzielt. Die Behandlungsmethoden umfassen beispielsweise verschiedene Arten der Akupunktur, die Stimulation von Akupunkturpunkten, Akupressur, medikomechanische Anwendungen, diverse homöopathische Ansätze,  Isopathie, Phytotherapie und Infusionen.  Nach den Behandlungsserien wurden Verbesserungen bei Behandlungen über die Vojta-Druckpunkte beschrieben, die dann zu einer erhöhten Beweglichkeit und Muskelstärkung führen können. Die Anwendung von Naturheilverfahren wird in der Regel von den Krankenkassen für diese Behandlung nicht übernommen und die Betroffenen benötigen Hilfe für Behandlungskosten von Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist für jede Art der Hilfe aufgeschlossen, die eine Verbesserung der Lebenssituation von schwerkranken Kindern bedeutet und hat daher auch für Naturheilverfahren ein „offenes Ohr“.

Selbstverständlich kann man bei einem inkompletten Querschnitt keinerlei Prognosen für eine Rehabilitation abgeben und die Chancen sind von Patient zu Patient sehr unterschiedlich. Bei einer Quetschung des Rückenmarks, einer Rückenmarksverengung oder anderen Rückenmarksverletzungen ähnlicher Art, geht es oft nur um Zehntelmillimeter, die das Leben in die eine oder andere Richtung erheblich verändern können. Leider ist in vielen Fällen auch keine oder mindestens keine vollständige Heilung des Patienten möglich.

Die 5-jährige Elena leidet unter dem seltenen CDG Syndrom 1a!

CDG ist eine erblich bedingte seltene Stoffwechselerkrankung, die man diagnostisch als kongenitale Glycosidierungsstörung bezeichnet. CDG wurde erst vor etwa 25 Jahren von dem belgischen Professor für Kinderheilkunde Jaak Jaeken beschrieben. CDG wurden 19 verschiedene molekulare Ursachen entdeckt und in die zwei Hauptgruppen CDG 1 und CDG 2 eingruppiert. Geschätzt gibt es nur etwa 300 Patienten weltweit, bei denen CDG 1a diagnostiziert wurde. Die Krankheit kann viele verschiedene Organe in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Es kann das Nervensystem, das Gehirn, die Augen, die Leber, die Nieren, den Darm, das Herz, die Haut und das Fett- und Knochengewebe betreffen. Vielfach sind geistige und körperliche Behinderungen, Muskelschwäche und Gedeihstörungen festgestellt worden.

Elena kann geholfen werden!

Die kleine Elena leidet unter einem Glycosylierungsdefekt, der sich vorwiegend in einer hypoton-atakischen Bewegungsstörung und einer allgemeinen Entwicklungsstörung zeigt. Besonders erkennbar sind die mangelnde Stabilität und das dadurch nicht ausgeprägte Gleichgewicht. Es fällt Elene schwer das Gewicht auf die Beine zu verlagern, um aktiv stabil stehen zu können. Für die Fortbewegung braucht Elena einen kleinen Rollator und sie trainiert mit ihren Eltern eifrig. Sehr gute Erfolge hat eine seit April begonnene Behandlung im Naturheilzentrum Bottrop gezeigt, die die Eltern bisher aus eigenen Mitteln bezahlt haben. Jetzt sind die Mittel der Eltern leider ausgeschöpft und die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten nicht.

Der Hilferuf der Eltern ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe angekommen!

Für das Jahr 2014 sind im Naturheilzentrum Bottrop drei Behandlungsserien vorgesehen. Die aktuelle Behandlungsserie umfasst 11 Tagesbehandlungen und nach jeweils etwa drei Monaten sollen zwei weitere Behandlungsserien mit je 10 Tagesbehandlungen folgen. Die geschätzten Behandlungskosten für das laufende Jahr werden sich auf etwa 13.000 Euro summieren und bei weiteren Behandlungserfolgen soll die Therapie in den nächsten beiden Jahren fortgesetzt werden.

Helfen auch Sie der kleinen Elena, damit sich ihre Lebensumstände verbessern!

Spenden können Sie hier.

Ihre Spende kommt garantiert zu 100% an – ohne auch nur einen Cent Verwaltungskosten!

Neuer Fragebogen für Anträge an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

Das deutsche Stiftungsrecht ist sehr streng und alle Stiftungen müssen sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. Die Stiftungsbehörden kontrollieren die Stiftungen regelmäßig und überprüfen die Ausgaben der Stiftungen, auch der Unterstiftungen und Stiftungsfonds, wozu auch der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gehört. Problemlos ist eine Zuwendung an eine Hilfsorganisation, die eine Freistellungsbescheinigung einer Steuerbehörde vorlegen kann und damit ihre Gemeinnützigkeit belegen kann. Kompliziert wird es immer dann, wenn Stiftungen oder gemeinnützige Vereine direkt an hilfsbedürftige Personen Zuwendungen leisten oder ärztliche Hilfen durch Krankenhäuser oder niedergelassene Ärzte direkt mit den Leistungserbringern abrechnen wollen.

Der Fragebogen für Hilfsanträge kann ab sofort abgefordert werden!

Selbstauskunft BehandlungskostenhilfeDamit der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wurde jetzt ein Fragebogen entwickelt, der zwar auf den ersten Blick etwas umfangreich und teils kompliziert aussieht, aber bei genauerem Hinsehen leicht zu beantworten ist. Bei Hilfsanträgen für eine Behandlungskostenhilfe, die direkt mit den Leistungserbringern in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Rehabilitationseinrichtungen abgerechnet werden soll, müssen sich die Hilfesuchenden leider dieser Prozedur unterziehen und alle auf dem Fragebogen aufgelisteten Fragen beantworten und die geforderten Unterlagen dem Hilfeersuchen beiliegen. Da es sich um Originalunterlagen handeln muss, ist auch der Versand per Mail nicht möglich, sondern der Postweg zwingend erforderlich. Alle, die Hilfe für Kinder brauchen, für deren Behandlung es sonst keinen Kostenträger gibt, können den Behandlungskostenhilfe-Fragebogen ab sofort per Mail anfordern. Einfach den Hilferuf unter info@behandlungskostenhilfe.de schildern und per Mail absenden. Der Fragebogen Behandlungskostenhilfe kommt umgehend per Mail an Ihre Anschrift.

Die Behandlungskosten übernimmt die Stiftung!

Es gibt viele Stiftungen, Hilfsorganisationen und gemeinnützige Vereine, die sich mit einer Vielzahl von Aufgaben und beispielhaftem Engagement um die Verbesserung der Lebensumstände von Menschen in der Dritten Welt kümmern. In den meisten Fällen helfen die Stiftungen und Hilfsorganisationen in einem breit angelegten Rahmen. Es geht um die Ernährung, um die Gesundheit, um Bildung und viele andere Hilfsangebote. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich ein eng definiertes Feld für die Hilfe gesteckt.

S.v.Gehren_pixelio.de

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Er hilft eine adäquate ärztliche Behandlung für kranke Kinder zu ermöglichen, die keine oder mindestens keine ausreichende Krankenversicherung haben und in den Fällen, in denen die Eltern der kranken Kinder nicht in der Lage sind die Behandlungskosten selbst zu tragen. Für diese armen, kranken Kinder gibt es in vielen Fällen keinerlei Hilfen, um sie von ihren Schmerzen und ihrem Leid zu befreien. Es geht manchmal soweit, dass die Kinder ohne ärztliche Hilfe sogar sterben würden.

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann über diese Website um Hilfe bitten!

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann sich über diese Website an den Stiftungsfonds wenden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet aber auch mit verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen, die Hilferufe an die Stiftung weiterleiten. Die aktuellen Partner des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind der Verein „Herz für Kinder“ und der Verein „Back-to-Life“. Diese beiden Partner-Organisationen helfen mit großem Engagement und sehr viel Geld auf verschiedenen Ebenen in mehreren Ländern der Welt, damit es einer großen Zahl von sehr armen Menschen besser geht. Es gibt aber auch Stiftungen, die über relativ geringe Mittel verfügen oder Organisationen, bei denen es die Satzung nicht erlaubt, für die direkte Hilfe für kranke Kinder zu sorgen. Das Stiftungsrecht in Deutschland ist sehr streng reglementiert und die Stiftungen dürfen ausschließlich dort helfen, wo die benötigte Hilfe exakt mit der Stiftungssatzung übereinstimmt.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bietet eine Zusammenarbeit an!

Wenn Sie für eine Stiftung oder Verein tätig sind, deren Satzung keine Hilfe für schwerkranke Kinder vorsieht, sind Sie herzlich zu einer Zusammenarbeit mit dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eingeladen. Wir werden Ihr Zusammenarbeitsangebot prüfen und stehen jederzeit für Auskünfte über unser Hilfsangebot zur Verfügung. Eine Möglichkeit der Zusammenarbeit wäre beispielsweise die Weiterleitung von Hilferufen, die in den Arbeitsumfang des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe passen. Wir kümmern uns dann um die Hilfsanfragen und stimmen die Vorgehensweise mit Ihnen ab.

S. Hofschlaeger_pixelio.de

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Wenn Sie als Hilfsorganisation oder Stiftung eine Freistellungsbescheinigung vorlegen können und eine Spendenquittung ausstellen dürfen, ist die Abwicklung über Ihre Stiftung oder Hilfsorganisation möglich. Sollten Sie keine Freistellungsbescheinigung vorlegen können oder die Abwicklung nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns direkt mit den hilfebedürftigen Personen und sorgen für eine unbürokratische Abwicklung. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass auch wir uns streng an das deutsche Stiftungsrecht halten müssen, was u.a. bedeutet, dass wir die Antragsteller um entsprechende Auskünfte bitten müssen, um den mildtätigen Zweck der Zuwendung belegen zu können.

Wenn auch Sie schwerkranken Kindern helfen wollen, spenden Sie einfach!

Der Behandlungskostenhilfe für Aster aus Nepal hatte Erfolg!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bekam eine Anfrage von der Hilfsorganisation Back-to-Life e.V. und hat unbürokratisch in kürzester Zeit Hilfe für eine Notoperation zugesagt: Lesen Sie hier den Behandlungsbericht aus Nepal:

Behandlungsbericht Aster Chepang (10)

Anfang Dezember erfuhren wir von unserem nepalesischen Projektmanager Dikendra Dhakal,
dass die zehnjährige Aster Chepang – eines von unseren Schulmädchen in Chitwan, Südnepal
– an einer akuten Nierenkolik litt.

Aufgrund der starken Schmerzen ließen wir Aster im nächstgelegenen Krankenhaus in
Bharatpur (ca. 40 Km entfernt) untersuchen. Die Ärzte entdeckten mehrere, teils große
Nierensteine, sahen sich aber außerstande die dringend notwendige OP in Bharatpur
durchführen zu können und verwiesen uns an eine Klinik in Kathmandu, die besser
ausgestattet sei.

Da sich die arme Familie weder den Transport noch die Behandlung jemals hätte leisten
können, entschieden wir uns dies nach Rücksprache mit Ihrer Organisation zu übernehmen
und brachten das Mädchen und ihren Vater umgehend nach Kathmandu. Dort nahm sie unser
Mitarbeiter Dharma Paudel in Empfang und kümmerte sich fortan um die Organisation der
Behandlung sowie die Versorgung des Mädchens.

Zunächst ließen wir Aster erneut in einem staatlichen Krankenhaus untersuchen, da die
Behandlungskosten dort in der Regel niedriger sind. Die Ärzte bestätigten die Diagnose und
die Dringlichkeit einer OP, aber in keinem der staatlichen Krankenhäuser Kathmandus war in
den nächsten 2 Monaten ein OP-Termin zu bekommen, weswegen wir uns an eine
Privatklinik wandten.

Im Himal Hospital übernahm Dr. Ashok Rana die Behandlung und bestätigte zunächst die
bisherige Diagnose.

Himalaya Hospital Kathmandu

Himalaya Hospital Kathmandu

Als Ursache für die Nierensteine stellte er außerdem eine Verengung des Harnweges zwischen der linken Niere und der Blase fest. Nachdem er sich mittels Blutuntersuchung und Röntgenaufnahmen ein umfassendes Bild verschafft hatte, wurde Aster
am 17. Dezember operiert.

Aufgrund der Anzahl von insgesamt sieben Nierensteinen und deren Größe (der Größte maß 2x2cm!!) musste die Niere geöffnet werden, um die Steine zu entfernen. Außerdem wurde auch der verengte Harnweg durch eine eingesetzte Gefäßstütze (engl. „stent“) geweitet, um weiteren Nierensteinen in der Zukunft vorzubeugen.

Operation in Kathmandu

Operation in Kathmandu

Die Nierensteine

Die Nierensteine

Die Operation verlief sehr erfolgreich und Aster hat sie gut überstanden. Allerdings war die Niere nach der OP noch etwas angegriffen, weshalb Dr. Rana entschied, Aster solle noch einige Zeit zur Beobachtung der Nierenfunktion und zur Erholung von der OP im Krankenhaus verbleiben.

Aster nach der OP

Aster nach der OP

Am 11. Januar konnte Aster vollkommen gesund entlassen werden. Ihre Niere weist keinerlei Schädigung auf und sie hat weder Schmerzen noch sonstige Einschränkungen zu beklagen. Dr. Rana bestätigte uns nochmals, dass bereits eine spätere Operation voraussichtlich zu Nierenversagen sowie einer Infektion der rechten Niere und damit im schlimmsten Fall zum Tode des Kindes geführt hätte.

Aster ist mir ihrem Vater in ihr Heimatdorf zurückgekehrt und wird dort von unserem Team regelmäßig besucht. In etwa drei Monaten muss sie zu einer weiteren Nachuntersuchung nach Kathmandu in der die Funktion der Nieren sowie die Verbesserung durch die eingesetzte Gefäßstütze kontrolliert werden sollen.

Aster geht es gut!

Aster geht es gut!

Aster und ihre Familie sind unendlich dankbar, dass ihnen durch ihre Unterstützung geholfen und „ein neues Leben“ gegeben werden konnte und auch wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken.

Wer gezielt helfen will kranke Kinder zu heilen, ist hier mit seiner Spende für Kinder richtig!

Krankheit ist in jedem Fall schlimm und wer krank ist, dem muss geholfen werden. Das hört sich logisch an und ist für uns eine Selbstverständlichkeit. In unserem Land sind die Notversorgung und die Grundversorgung durch das Gesundheitssystem gesichert und wer dringend eine Operation braucht, um eine Chance auf Gesundung zu haben, bekommt sie in der Regel auch.

Helene Souza_pixelio.de

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Trotzdem sind nicht alle Behandlungsmethoden, die möglicherweise eine große Hilfe für kranke Kinder sein können, auch automatisch durch das Gesundheitssystem gedeckt, denn nicht alle Therapien werden von den Krankenkassen übernommen. Unterschiede gibt es auch zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen, obwohl man diese Zweiklassenmedizin in unserer Zeit nicht mehr verstehen kann. Warum sind Menschen, die privat versichert sind, vielfach in einer besseren Situation, als das für gesetzliche Versicherte der Fall ist. Das ist nicht nur bei der Terminvergabe für einen Arzttermin der Fall, sondern zeigt sich u.a. auch bei der Kostenübernahme von Behandlungen. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber dieses Ungleichgewicht aufhebt, denn schon im Grundgesetz steht, dass alle Menschen gleich sind.

Hilfe für kranke Kinder, die keine Krankenversicherung haben!

Die Zweiklassenmedizin ist schon eine Schande an sich, aber noch viel schlimmer sieht es in den Ländern aus, die keine Grundversorgung für notwendige Operationen für kranke Kinder gewährleisten. Erstaunt waren wahrscheinlich viele Menschen, als sie in den letzten Wochen den Haushaltsstreit in den USA verfolgt haben und feststellen konnten, dass selbst in der größten Industrienation der Welt nicht alle Menschen über eine Krankenversicherung verfügen. Etwa 15 Prozent der Bevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika haben keine Krankenversicherung. Die Einführung einer Krankenversicherung für alle Menschen in den USA hatte im Streit der Republikaner mit den Demokraten zu der Fast-Pleite in Amerika geführt. Wenn es schon in den USA bisher nicht gesichert war, dass alle Menschen notwendige ärztliche Hilfe bekommen, muss man sich nicht wundern, wenn das in anderen Ländern, die über wesentlich weniger Wirtschaftskraft verfügen, noch viel schlimmer aussieht. Es gibt viele kranke Kinder ohne Krankenversicherung, denen unbedingt geholfen werden muss. Für notwendige Operationen gibt es keinen Kostenträger durch eine Krankenversicherung und die Eltern sind in der Mehrzahl der Fälle nicht in der Lage die Behandlungskosten für die schwerkranken Kinder zu bezahlen. Für die Hilfe für Kinder, die dringend eine ärztliche Behandlung brauchen, setzt sich die Stiftung Behandlungskostenhilfe ein. Wenn auch Sie kranken Kindern helfen wollen, damit sie eine Zukunft haben, bitten wir um Ihre Spende.
Jeder Euro zählt!

Wofür dürfen Stiftungen Geld ausgeben?

Stiftungen dürfen nicht für jeden beliebigen Zweck Geld ausgeben, sondern sind verpflichtet strengstens darauf zu achten, dass die verwendeten Mittel exakt dem Stiftungszweck entsprechen. Außerdem gibt es zwei Paragraphen, die die Mittelverwendung für Stiftungen regeln. Entweder die Förderung bestimmter gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben wird nach § 58 AO abgewickelt, was bedeutet, dass der Empfänger eine andere steuerbegünstigte Körperschaft ist und eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann oder die Zuwendungen werden gemäß § 57 AO gleistet. In diesem Fall können die Zuwendungen auch an Leistungsempfänger erfolgen, die keine Freistellungsbescheinigung beibringen können, aber die Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger muss strengstens kontrolliert werden. Wenn es bei diesen Zuwendungen nachgewiesen werden kann, dass keine Hilfsbedürftigkeit im Sinne einer mildtätigen Zuwendung vorliegt, läuft die Stiftung Gefahr ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Wer Hilfe von einer Stiftung haben möchte, muss sich die passende Stiftung aussuchen!

Lothar Henke_pixelio.de

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Für Hilfebedürftige Personen oder im Fall von kranken Kindern sind es die Eltern der Kinder, ist es wichtig, dass sie sich mit ihrem Hilfeersuchen an die für ihre Bedürfnisse richtige Stiftung wenden. Viele gemeinnützige Vereine haben in ihren Satzungen ganz bestimmte Zwecke formuliert, für die die Vereine Hilfe anbieten. Das gilt gleichermaßen für Stiftungen. Nur wenn es sichergestellt ist, dass die Hilfe exakt in der Stiftungssatzung oder Vereinssatzung beschrieben ist, kann die Stiftung oder der gemeinnützige Verein auch Hilfe gewähren. Das ist der Grund, warum viele Vereine oder Stiftungen Hilfsanträge ablehnen müssen. Personen, die Hilfe brauchen, müssen sich daher genau erkundigen, für welche Hilfe welcher Verein oder welche Stiftung der passende Ansprechpartner ist. Manche Hilfsorganisationen arbeiten auch mit anderen Hilfsorganisationen oder mit Stiftungen zusammen, die Hilfsanträge, die nicht ihrer Satzung entsprechen, weiterleiten oder einen passenden Ansprechpartner für das Hilfeersuchen nennen. Hilfsbedürftige Personen, die Hilfe brauchen, müssen in vielen Fällen durch umfassende Auskünfte dafür sorgen, dass der Verein oder die Stiftung erkennen kann, dass es sich wirklich um eine gemeinnützige, mildtätige Zuwendung handelt, für die um Hilfe gebeten wird.