Kushi wurde erfolgreich operiert!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat die wieder einmal notwendige Operation für Kushi bezahlt. Die OP wurde in ihrem Heimatland Nepal in der Hauptstadt Kathmandu durchgeführt. Hier ein kleiner Überblick:

Kushi war mit siedendem Fett fürchterlich verbrannt worden und musste seit November 2011 bereits zum 7. Mal operiert werden. Wie auch in der Vergangenheit wurde verbranntes, vernarbtes und verwachsenes Gewebe entfernt und auf die Stellen wurde gesunde Haut transplantiert. Diese Operation muss Kushi bis zum Ende ihres Wachstums immer wieder über sich ergehen lassen, um die Beweglichkeit der Haut zu sichern.

Die letzte Operation wurde im August am Hals vorgenommen und ist erfolgreich verlaufen.
Das Mädchen war bis Anfang September im Krankenhaus, wo die Wunden täglich gepflegt wurden, bis der Wundbereich geschlossen war. Zusätzlich bekommt Kushi Physiotherapie mit Übungen, die die neu transplantierte Haut beweglich machen sollen.

Khusi March 2014 - 07 Inzwischen sind die Operations-Wunden komplett verheilt und Kushi geht wieder in die Schule. In etwa sechs Monaten wird sie wieder zur Untersuchung erscheinen, damit festgestellt werden kann, wann die nächste Operation erfolgen muss.

Bild: Back-to-Life

Die letzte Operation wurde vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bezahlt. Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende, damit genügend Geld für die nächste Operation zusammen kommt.

Die Behandlung von Angy läuft nach Plan!

Die erste Therapie im Universitätsklinikum in Rostock läuft und Angy hat bereits den größten Teil davon geschafft. Jetzt sind zwei Wochen Pause vorgesehen, damit sich Angy wieder etwas erholen kann. Falls kein Zwischenfälle auftreten, wie beispielsweise Fieber, wird in dieser Zeit nur einmal wöchentlich der Katheter ambulat gespült und danach hat Angy die erste wohlverdiente Pause in der anstrengenden Therapie.

Angy_2014_10Angy hat Fortschritte gemacht und die Therapie ist nach Auskunft der behandelnden Ärzte gut angeschlagen. Die Schmerzempfindlichkeit im Bereich der Knochen und Gelenke hat nach wenigen Tagen abgenommen und Angy geht inzwischen schon wieder auf eigenen Beinen. Sie bekommt als unterstützende Maßnahmen Krankengymnastik.

Die Intensiv-Therapie wird nach der kleinen Erholungspause bis Ende Januar fortgesetzt und erfolgt in teils stationärer und ambulanter Behandlung. Jetzt sind Sie aber an der Reihe:

Für die Intensivphase fehlen im Moment noch ca. 12.000 Euro! Bitte spenden Sie jetzt, damit Angy weiter behandelt werden kann. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist bisher mit einem Beitrag von 30.000 Euro an den Behandlungskosten beteiligt.

Nach der Intensivphase ist eine Erhaltungstherapie geplant, die über etwa 1 1/2 Jahre auch in Deutschland erfolgen soll, damit Angy wieder dauerhaft gesund bleibt. Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist gestellt.

Angy, ihre jüngere Schwester Alicia und natürlich ihre Mutter haben inzwischen schon etwas deutsch gelernt und bitten Sie um Ihre Unterstützung, damit auch die Erhaltungsphase nach der Therapie finanziert werden kann.

Was sind mildtätige Zwecke im Rahmen einer Stiftung?

Grundsätzlich können Stiftungen steuerrechtlich nur anerkannt werden, wenn sie in der Satzung exakt definiert haben, welchen Zweck die Stiftung erfüllen soll. Der Zweck einer solchen Stiftung, die Spendenbescheinigungen für das Finanzamt ausstellen darf, kann gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in der Satzung definiert, dass die Erträge aus dem Stiftungskapital, aus Zustiftungen und Spenden für mildtätige Zwecke im Bereich von Behandlungskostenhilfen für schwerkranke Kinder eingesetzt werden sollen. Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe können nur an Organisationen erfolgen, die eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegen können. Auch finanzielle Hilfen an Privatpersonen sind möglich, allerdings ist der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch das Stiftungsrecht gezwungen die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers genau zu überprüfen, damit der mildtätige Zweck erfüllt ist. Antragsteller mit einem normalen Einkommen und/oder Vermögenswerten, beispielsweise in Form von nennenswerten Barguthaben, Wertpapieren, wertvollem Schmuck, Gold oder Immobilien, haben daher fast ausschließlich keine Chance eine Hilfe vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zu bekommen, weil der Stiftungsfonds damit gegen geltendes Stiftungsrecht verstoßen würde.

Welche Regeln gibt es für einen mildtätigen Zweck?

Mildtätige Zwecke werden dann verfolgt, wenn eine Hilfsorganisation, eine Stiftung oder ein Verein in der Satzung einen Zweck beschrieben hat. Der darauf gerichtet ist Personen oder Körperschaften selbstlos zu unterstützen. Die Regelungen werden im Stiftungsgesetz in § 53 genau beschrieben. Unterstützung können Personen im Rahmen der Stiftungssatzung bekommen, die infolge ihres körperlichen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei muss berücksichtigt werden, dass deren Einkommen bei Alleinstehenden nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe sein darf und bei einem Haushaltsvorstand das Fünffache.

Thorben Wengert_pixelio.de

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Wenn Vermögen vorhanden ist, welches zur Verbesserung ihres Unterhalts oder der Behandlung eingesetzt werden könnte, gilt dieser Satz nicht. Zu den anrechenbaren Einkünften zählen alle Einnahmen, wie beispielsweise auch Mieteinnahmen. Wegen dieser strengen Auslegung für Zuwendungen durch Stiftungen, müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragsteller offengelegt und geprüft werden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe verlangt Kopien der monatlichen Einnahmen und beglaubigte bzw. von der Bank bestätigte Auskünfte über die Vermögensverhältnisse. Die Antragsteller können selbstverständlich davon ausgehen, dass alle Angaben streng vertraulich behandelt werden und nur den Personen zugänglich sind, die mit der Prüfung der Anträge auf Behandlungskostenhilfe betraut sind oder die darüber entscheiden.

Hilferuf für die kleine Lea!

Lesen Sie hier den herzzerreißenden Hilferuf von Leas Mutter mit der gesamten Leidensgeschichte:

Meine Tochter kam im Dezember 09 in München auf die Welt. Der Schwangerschaftsverlauf war unauffällig und auch die Geburt, war nicht sehr ungewöhnlich. Nach der Geburt jedoch, war sofort klar, dass etwas mit meiner Tochter nicht stimmte. Ihre Startwerte der Atmung beliefen sich nur auf 2 7 7, des Weiteren krampfte sie ein paar Minuten nach der Geburt. In der ersten Woche bewegte sie sich wenig, jedoch stabilisierte sich ihre Atmung. Nach einer Woche kam jedoch das Unglück, dass sie im Krankenhaus ausgekühlt ist und beatmet werden musste, durch eine Verlegung innerhalb von München und den Weihnachtsfeiertage konnte einige Zeit keine Untersuchungen durchgeführt werden. Nach 5 Wochen wurde das erste MRT vom Kopf und der ersten Halswirbel gemacht und festgestellt, dass sie eine Rückenmarksverengung in Höhe C2 hat, diese durch eine Wirbelfehlbildung kommt. Dies wollte man operierten, doch als ich die Zustimmung gab, wurde die Aussage zurückgenommen, meine Tochter kam in eine Gipsschale, bis die Halswirbel stabilisiert werden können und ein Luftröhrenschnitt gemacht werden könnte. Mir wurde nur noch gesagt, dass sie eine instabile Wirbelsäule der ersten 3 Halswirbel hat. Aus privaten Gründen und da in München keine Behandlungsaussichten mehr bestanden,  habe ich meine Tochter nach 4 Monaten nach Heidelberg in die Uni Klinik verlegen lassen. In den 6 Monaten Aufenthalt  auf der Intensivstation konnte meiner Tochter auch nicht geholfen werden, bzw. traute sich keiner etwas zu tun, da so ein Bild noch nie gesehen wurde. Ebenfalls ein Aufenthalt im Querschnittszentrum brachte keine neuen Erkenntnisse. Dort traute sich auch keiner an den Fall heran. Ich ließ sie im Oktober 10 nach Mannheim in die Universitätsklinik verlegen. Dort fanden wir einen Arzt der die angebliche instabile Wirbelsäule untersuchte und sie endlich nach 11 Monaten aus der Gipsschiene befreite. Ebenfalls wurde versucht durch einen Luftröhrenschnitt und ein Entwöhnungsprogramm meine Tochter zur Eigenatmung zu bewegen. Lediglich eine Halskrause aus Schaumstoff sollte die Halswirbel stützen, bis man eine instabile Halswirbelsäule ganz ausschließen konnte. Nach einem Jahr Intensivstation konnte meine Tochter nach Hause entlassen werden. Sie entwickelte sich immer weiter, sodass ihre Muskulatur zunahm und auch ihre Empfindlichkeit. Jedoch ist ihre Beweglichkeit noch sehr stark eingeschränkt. Im Oktober 11 war es dann soweit, dass sie im wachen Zustand alleine Atmen konnte und nachts nur noch ganz wenig Unterstützung braucht. Im Februar 12 sind wir in die Schweiz verwiesen wurden, um auszuschließen, dass die Rückenmarksverengung durch eine instabile Wirbelsäule zustande gekommen ist. Im April, erklärte mir der Arzt, dass die Halswirbelsäule stabil ist und auch der Rückenmarksverlauf nicht durch die Wirbel, zustande gekommen war. Jedoch hatte er so ein Bild noch nie gesehen. Der weitere Weg führte uns nach Wiesbaden zu einem Neurochirurg, der in diesem Bereich große Erfahrungen besitzen sollte. Dieser führte alle Untersuchungen (MRT, CT, SEP, AEP…) durch und entschied, dass meine Tochter großen Entwicklungspotenzial hat, und verwies uns an eine Reha Einrichtung in Gailingen. Dort verbrachten wir nun 11 Wochen, da eine weitere Dauer auch mit der Finanzierung über die Krankenkasse nicht möglich war, obwohl meine Tochter kleine Fortschritte zeigte.

Medizinisch besteht dieser inkomplette Querschnitt aus unerklärlichen Gründen. Aber die Nervenbahnen sind durchgängig, sodass Fortschritte möglich sind.

Wir haben die Reha mit mäßigem Erfolg absolviert, und ich gehe mit ihr auf eigene Kosten zur Ostheopatie, die auch zu kleineren Erfolgen bis jetzt geführt hat. Leider sind diese Erfolge immer wieder für mich ein Zeichen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, jedoch der durchschlagende Erfolg blieb noch aus.

Nun waren wir in der Naturheilpraxis, die sich genau auf Kinder, wie meine Tochter spezialisiert haben. Die Kosten habe ich mir sehr hart zusammengespart, um mein Kind dort vorstellen zu können. An dem Vorstellungstag wurde meine Tochter eingehend untersucht und mir wurde angeboten bei meiner Tochter, die Behandlung durchzuführen, da bei ihr die Erfolgsaussichten vielversprechend sind. Die Praxis hat meine Tochter umgehend auf die Prioritätenliste gesetzt, da sie derzeit die besten Aussichten auf ein eigenständiges Leben sehen und fehlende Funktionen regenerieren zu können und wir konnten im Oktober 13 mit dem ersten Behandlungsblock absolvieren.

Bis jetzt konnte ich die ersten 4 Behandlungen über Leihgaben von Verwandten und Stiftungen finanzieren, jedoch ist mittlerweile auch die Familie finanziell erschöpft und ich kann das Geld auch nicht so schnell zurückzahlen. Als alleinerziehende Mutter ohne Arbeit, da ich mich 24 Stunden alleine um mein Kind kümmern muss, habe ich nicht das nötige Geld, was mir das Herz zerreißt. Ich bitte sie um finanzielle Unterstützung, da die Behandlung viel Geld kostet und meine Tochter mehrere Sitzungen benötig. Dies führt zu erheblichen Kosten, die sich pauschal für ein Jahr etwa auf 20000€ belaufen.  Ich habe schon Glück ein Apartment in der Nähe des Behandlungszentrums gefunden zu haben, das ich kostengünstig für die Behandlungsabschnitte zur Verfügung gestellt bekomme, dass ich die Übernachtung und die Anreisekosten weitestgehend allein gestemmt bekomm.

Nach den Behandlungen ließen sich schon für mich erhebliche Fortschritte deutlich sehen. Meine Tochter ist relativ Stabil im wachen Zustand von der Beatmung weg und benötigt im Schlaf nur noch eine geringe Druckunterstützung. Die Kopf-Rumpfmuskulatur hat sich verbessert und auch die allgemeine Kraft den Oberkörper zu halten, sodass ich sie mittlerweile nur noch an Schultern und Po halten muss, um sie zu tragen und nicht mehr komplett den Oberkörper halten muss. Ebenfalls das Stehen in einem Stehbrett ist nun möglich, sowie die Reizempfindlichkeit an den Extremitäten ist da. Weiterhin dreht sich meine Tochter nun von der Seite selbständig auf den Rücken und kann auch in Bauchlage ihren Kopf eigenständig von einer Seite auf die andere auf Kommando drehen. Weiterhin lässt sich meine Tochter über die Vojta Druckpunkte nun mehr reizen und besser behandeln. Selbst ihre Physiotherapeuten sehen diese Fortschritte und sehen die Therapie als sehr effektiv und sinnvoll an. Dies haben sie auch in ihren Gutachten niedergeschrieben, dass ich gerne bereit bin Ihnen zuzusenden.

Da dies nun die einzige Möglichkeit für meine Tochter ist, würde ich alles tun, um diese Behandlung für meine Tochter zu ermöglichen. Diese Therapie hat sehr gute Erfolgsaussichten für meine Tochter und ist unbedingt notwendig, um ihr später mal ein einigermaßen selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Ich wende mich an sie, da ich verzweifelt bin und ich nicht mehr weiß was ich tun soll, ohne finanzielle Hilfe von anderen.

Ich habe bis jetzt immer alles für meine Tochter getan und bin mit ihr überall bis jetzt hin, bei denen meinem Kind geholfen werden konnte, dies immer wieder zu kosten geführt haben, sodass ich mittlerweile einfach nichts mehr besitze, was ich noch geben könnte, um diese Therapie durchführen zu lassen. Leider übernimmt die Krankenkasse diese Behandlung nicht, obwohl das Naturheilzentrum Erfolge nachweisen kann. Mir fällt einfach keine weitere Möglichkeit mehr ein, als mich an Sie zu wenden und auf Unterstützung zu bitten. Auch ein Spendenkonto für meine Tochter wurde bereits vom Caritas eingerichtet und veröffentlicht. Durch verschiedene Flyeraktionen schaffen wir es, dass immer kontinuierlich kleinere Spenden uns erreichen. Jedoch war der Betrag vom Dezember bis April nur bei 1500€, mit dem wir nur einen kleinen Teil der Kosten decken können. Auch über Hilfen, wie Benefizveranstaltungen oder weitere Veröffentlichungen über das Internet möglich wären, bin ich dankbar.

Auf ein Foto der kleinen Lea verzichten wir im Interesse des Kindes und im Interesse der Mutter, obwohl wir die Freigabe dafür haben.

Was ist eine inkomplette Querschnittlähmung?

Bei einer Querschnittlähmung geht man davon aus, dass das Rückenmark durchtrennt ist. Die Durchtrennung des Rückenmarks hat zur Folge, dass je nach Läsionshöhe des Wirbels, also die Höhe des Wirbels, an dem die Durchtrennung stattfand, ein Verlust an Motorik und Sensibilität erfolgt. Wenn die Reizbahnen im Spinalkanal (in dem die Nervenbahnen verlaufen) unterbrochen sind, kann es dazu kommen, dass der Geschädigte seine Beine nicht spüren und bewegen kann. Auch Organe können davon in Mitleidenschaft gezogen werden, wie zum Beispiel die Blase, die dadurch ihre Funktion verlieren kann. Wenn die Nervenbahnen nur teilweise durchtrennt sind oder durch eine Rückenmarksverengung gequetscht werden, spricht man von einer inkompletten Querschnittlähmung (inkompletter Querschnitt).

Bei der inkompletten Querschnittlähmung sind Teilfunktionen betroffen!

Wird das Rückenmark gequetscht oder zu einem Teil durchtrennt wird, bleibt ein Teil der Reizleitung über den Spinalkanal erhalten. Je nach der Läsionshöhe und des Ausmaßes der Durchtrennung oder Verengung des Rückenmarks können Teilfunktionen oder Restfunktionen in der Beweglichkeit erhalten bleiben oder es können beispielsweise auch Sinneswahrnehmungen vorhanden sein, wie das Gefühl. Es gibt Fälle, in denen Patienten die Beine zwar bewegen können, sie aber nicht fühlen oder das Gegenteil, also das Gefühl ist erhalten geblieben, aber die motorische Leistung nicht. Bei eine inkompletten Querschnittlähmung ist kein grundsätzliches, konkretes Krankheitsbild vorhanden, sondern die Auswirkungen auf Motorik und Sensorik können sich höchst unterschiedlich darstellen.

Paraparese oder Tetraparese?

Rainer Sturm_pixelio.de

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Die beiden Begriffe Paraparese und Tetraparese beschreiben die Art der inkompletten Lähmung. Bei der kompletten Lähmung spricht man von Plegie. Die Parese der unteren Gliedmaßen nennt man Paraparese und wenn von einer Tetraparese gesprochen wird, bedeutet das, dass alle vier Gliedmaßen gelähmt sind. Paraparesen und Tetraparesen können durch eine Quetschung auch nur vorübergehend auftreten. Das passiert zum Beispiel nach einem Sturz, einem Unfall oder durch eine Quetschung des Rückenmarks, wenn Wirbel verschoben werden. Eine Verschiebung der Wirbel ist u.a. bei einem Bandscheibenvorfall möglich und kann mindestens den vorübergehenden Verlust von motorischen oder sensorischen Körperfunktionen beinhalten. In diesem Fall handelt es sich um Ausfallerscheinungen, die ggfls. Operativ behandelt werden können.

Bei der Behandlung eines inkompletten Querschnitts gibt es viele Erfolge!

Der inkomplette Querschnitt  wird in vielen Fällen mit Krankengymnastik und Physiotherapie behandelt. Oftmals sind mehrere Monate in einer Rehabilitationsklinik erforderlich, um eine Verbesserung der Situation zu erkennen. Zunächst werden dabei Körperbewegungen trainiert, die dem Patienten eine Selbstbehandlung als Langzeittherapie ermöglichen. Sobald Funktionen der therapierten Körperteile verbessert sind, werden Spezialtrainings für die betreffenden Körperteile begonnen, die dann vielfach auch zu Verbesserungen führen. Die Behandlungen in speziellen Rehabilitationseinrichtungen dauern oft relativ lange und die Krankenkassen zahlen oft nur bis zu einem bestimmten Punkt die Behandlung. Wer eine finanzielle Unterstützung bei der  Behandlung benötigt, muss oft Behandlungskostenhilfe bei gemeinnützigen Vereinen, Hilfsorganisationen oder Stiftungen beantragen.  In letzter Zeit bekamen wir mehrfach Berichte, dass die Behandlung mit naturmedizinischen Methoden bei einigen Fällen eine ständige Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen gebracht hat.

Inkomplette Querschnitte mit Ganzkörperregulation behandeln?

Bei inkompletten Querschnittslähmungen sind die Reizbahnen im Spinalkanal teilweise oder für bestimmte Körperfunktionen ganz unterbrochen. Die schulmedizinische Rehabilitation therapiert in den meisten Fällen nur den Bewegungsablauf durch Krankengymnastik und Physiotherapie. Nach aktuellen Berichten hat man mit Naturheilverfahren bei diesem speziellen Krankheitsbild erstaunliche Erfolge erzielt. Die Behandlungsmethoden umfassen beispielsweise verschiedene Arten der Akupunktur, die Stimulation von Akupunkturpunkten, Akupressur, medikomechanische Anwendungen, diverse homöopathische Ansätze,  Isopathie, Phytotherapie und Infusionen.  Nach den Behandlungsserien wurden Verbesserungen bei Behandlungen über die Vojta-Druckpunkte beschrieben, die dann zu einer erhöhten Beweglichkeit und Muskelstärkung führen können. Die Anwendung von Naturheilverfahren wird in der Regel von den Krankenkassen für diese Behandlung nicht übernommen und die Betroffenen benötigen Hilfe für Behandlungskosten von Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist für jede Art der Hilfe aufgeschlossen, die eine Verbesserung der Lebenssituation von schwerkranken Kindern bedeutet und hat daher auch für Naturheilverfahren ein „offenes Ohr“.

Selbstverständlich kann man bei einem inkompletten Querschnitt keinerlei Prognosen für eine Rehabilitation abgeben und die Chancen sind von Patient zu Patient sehr unterschiedlich. Bei einer Quetschung des Rückenmarks, einer Rückenmarksverengung oder anderen Rückenmarksverletzungen ähnlicher Art, geht es oft nur um Zehntelmillimeter, die das Leben in die eine oder andere Richtung erheblich verändern können. Leider ist in vielen Fällen auch keine oder mindestens keine vollständige Heilung des Patienten möglich.

Hilfe für Behandlungskosten von mehreren Organisationen!

Es kommt leider oft vor, dass Anfragen für eine Behandlungskostenhilfe gleichzeitig oder auch in zeitlichen Abständen an mehrere Hilfsorganisationen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen versendet werden. Dabei warten die Anfragenden vielfach nicht auf eine Antwort der zuerst angefragten Hilfsorganisation, Stiftung oder gemeinnützigen Vereins. Bei großen Summen kann das dazu führen, dass alle angefragten Stellen aus Kostengründen die Anfrage ablehnen müssen. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte in jeder Anfrage alle Adressaten, die auch die Hilfsanfrage bekommen haben, benennen. Das beinhaltet die große Chance, dass sich die Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereine und Stiftungen untereinander verständigen und dadurch vielleicht eine Hilfe für Behandlungskosten in einer konzertierten Aktion bewältigen können.

Wie erhöhe ich die Chance Behandlungskostenhilfe zu bekommen?

Gemeinnützige Vereine, Hilfsorganisationen (natürlich auch Hilfsorganisationen für Kinder) und Stiftungen leben von Spenden bzw. die Stiftungen zusätzlich von den Erträgen aus dem Grundstockvermögen der betreffenden Stiftung. Das Grundstockvermögen der Stiftungen darf nicht angetastet und verbraucht werden, sondern soll grundsätzlich für immer als Stammkapital für die Erwirtschaftung von Erträgen zur Verfügung stehen, die dann dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden können. Besonders in Zeiten, in denen die Kapitalmärkte wenig Zinsen für sichere Geldanlagen bringen, haben die Stiftungen oft nicht genug Geld zur Verfügung, um allen Hilfsanfragen eine Zusage zu erteilen. Auch die Spenden für gemeinnützige Vereine und Hilfsorganisationen aller Art sind nicht immer für alle notwendigen Hilfen bei Behandlungskosten ausreichend zur Verfügung. Aus diesem Grund sollte jeder Hilfesuchende für Behandlungskosten grundsätzlich in jeder Anfrage alle Vereine, Hilfsorganisationen und Stiftungen benennen und die Kontaktdaten aufführen. Auf diese Weise haben die verschiedenen Empfänger der Hilfsanfrage die Möglichkeit sich untereinander abzustimmen, ob eine gemeinsame Hilfe für den einen oder anderen Fall möglich ist.

Viele kleinere Beträge können eine teure Behandlung ermöglichen!

Denken Sie bitte bei Ihren Hilfsanfragen daran, dass Sie uns sofort alle Organisationen benennen, bei denen Sie auch eine Hilfe für Behandlungskosten beantragt haben. Auch wenn es bereits Zusagen für eine Kostenbeteiligung in irgendeiner Größenordnung gibt, sollten Sie das unbedingt deklarieren. Wir werden uns in jedem berechtigten und begründeten Fall darum bemühen, dass wir uns mit allen angefragten Organisationen in Verbindung setzen und uns darum kümmern, ob eine gemeinschaftliche Aktion möglich ist, in der jede der angefragten Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen eventuell mit einem Teilbetrag zur Verfügung stehen kann. Operationen und spezielle Behandlungsmethoden sind oft sehr teuer und aus diesem Grund kann den notwendigen Betrag vielfach eine einzelne Organisation nicht aufbringen. Wir stellen uns für Sie als Vermittler zwischen den einzelnen Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen zur Verfügung und bündeln für Sie die Aussagen und Zusagen der beteiligten Institutionen. Wer diese Chance Hilfe für Behandlungskosten zu bekommen nicht nutzt, gefährdet den Erfolg einer Hilfsanfrage selbst!

Wann und wie bekommt man Hilfe für Behandlungskosten?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine private Stiftung, die in die Merck Finck Stiftung integriert ist. Die Stifter haben den Stiftungsfond nicht selbst als eigenständige Stiftung gegründet, weil sie absolut anonym bleiben wollen. Das gelingt nach dem deutschen Stiftungsrecht nicht, wenn man eine eigene Stiftung gründet, denn alle Stiftungsgründer werden im Stiftungsregister eingetragen und dieses Register ist öffentlich. Die Zielsetzung der Stifter ist die Behandlungskosten oder einen Teil der Kosten für die Behandlung schwerkranker Kinder zu übernehmen, für die es sonst keine Leistungsträger gibt und deren Eltern die Behandlungskosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können.

 

Warum kann eine so junge Stiftung schon in großem Umfang helfen?

 

 Das Stiftungskapital (Grundstockkapital) einer Stiftung darf nicht für den Stiftungszweck verbraucht werden, sondern Stiftungen dürfen nur den Ertrag aus dem Stiftungskapital für die in der Stiftungssatzung festgelegten sozialen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke verwenden. Die Stifter haben in den Stiftungsfonds aus diesem Grund nur einen Teil des Geldes eingezahlt, den sie für die Hilfe von kranken Kindern zur Verfügung stellen wollen. Selbstverständlich werden auch die zukünftigen Erträge dem Stiftungszweck zugeführt, aber weil der Stiftungsfonds erst etwa ein halbes Jahr existiert, sind die Erträge noch nicht sehr hoch. Wenn Hilfsanträge eingehen, werden diese nach den geltenden Vorschriften des Stiftungsrechts überprüft und wenn die Stifter dem Antrag auf Hilfe für Behandlungskosten stattgeben, erfolgt eine zweckgebundene Spende der Stifter in die Merck Finck Stiftung und die Spende wird dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gutgeschrieben.

 

Wer zahlt bei genehmigten Hilfsanträgen das Geld aus der Stiftung?

 

Thorben-Wengert_pixelio.de

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Wenn die Stifter nach Prüfung einem Hilfsantrag zugestimmt haben, erfolgt eine Überweisung der Stifter aus ihrem Privatvermögen auf das Konto der Merck Finck Stiftung. Der Überweisungsträger enthält den Vermerk Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe und „zweckgebunden für ……….“. Die Stifter oder der Administrator der Website, Herr Claus-Peter Bohlmann, der gleichzeitig Kontaktperson des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist, informiert die Merck Finck Stiftung über den Überweisungsvorgang und gibt den Überweisungsauftrag mit den Konto- und Rechnungsdaten des Empfängers der Zuwendung an die Merck Finck Stiftung. Leistungserbringer, die eine Zusage vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für eine Hilfsanfrage bekommen haben, erhalten also die Überweisung im Auftrag des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe direkt von der Merck Finck Stiftung.

Fortschritte bei der Behandlung des CDG Syndrom 1a!

Die Eltern der 5-jährigen Elena hatten für die Behandlungskosten Hilfe beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe beantragt und eine Kostenübernahme wurde für die erste Behandlung im Jahr 2014 zugesagt. Die erste Behandlungsserie wurde zwischen dem 24. Februar 2014 und dem 20. März 2014 im Naturheilzentrum Bottrop durchgeführt. Die vorher durchgeführten Behandlungen, die Elenas Eltern noch aus eigenen Mitteln finanzieren konnten, hatten bereits erfolgversprechende Verbesserungen hervorgebracht und auch die jetzt durchgeführte Behandlungsserie hat die früheren Erfolge bestätigt. Allen Beteiligten ist dabei völlig klar, dass es keine vollkommene Heilung für Elena geben kann, sondern nur eine Verbesserung der Lebensumstände für das kleine Mädchen. Dieses Minimalziel ist bei dem Krankheitsbild des Kindes jedoch jede Anstrengung wert.

Die Kombination von klassischen Behandlungsmethoden und Naturheilverfahren hat sich bei der Behandlung des CDG Syndroms 1 a bewährt!

Ständiges Muskeltraining, kontinierliche Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind die klassischen Behandlungsmethoden, die für Elena das Leben erleichtern und verbessern sollen. Zur Unterstützung hat Elena in der Behandlungsserie im Naturheilzentrum Bottrop an 11 Therapieterminen insgesamt 22 ambulante Ganzkörperregulationsbehandlungen bekommen, die wie folgt zusammengestellt wurden.

Mikrosystem-Akupunktur

su jok, eciwo, periostal, yamato, chin. Schädel, franz. und russ Ohr, korean. Hand

Stimulation von Akupunkturpunkten

Aromaöl, Tiefenwärme, Farblich

Atem- und Infusionstherapie

Aromaöl, Pflanzen, Kräuter

Medikomechanische Anwendungen

Einreibung, manuelle Therapie, Injektion

Repertorisation

Homoöpathie, Isopathie, Phytotherapie, medizinische Infusionen, Tees

Intensiv-Beratung

Ernährung, psycho-soziale und familiäre Faktoren, Folge-Anamnese, Therapieverlauf

Kleine Fortschritte geben Anlass zur Hoffnung und ermutigen zu weiteren Behandlungen!

Die Behandlungserfolge werden nicht nur durch Elenas Eltern bestätigt, sondern auch von Therapeuten und behandelnden Ärzten. Die einzelnen Veränderungen nach der Behandlungsserie:

  • Positive Verbesserung der Motorik
  • Verbesserung der Feinmotorik
  • Verbesserte Stabilität durch die Erhöhung des Muskeltonus
  • Deutliche Zunahme der statomotorischen Leistung
  • Bessere Koordination der oberen und unteren Extremitäten
  • Steigerung der kognitiven Fähigkeiten
  • Vereinfachung der Kommunikation

Die vorgenannten Behandlungen fördern offensichtlich das Selbstheilungspotential des Körpers und unterstützen damit den Verbesserungsprozess. Selbst die kleine Elena spürt die Verbesserungen offenbar deutlich, denn sie ist bei den Behandlungen stets hoch motiviert.

Weitere Fortschritte bei der Behandlung des CDG Syndroms werden prognostiziert!

Die erfolgten Ganzkörperregulationsmaßnahmen, die als Schwerpunkt die Nadelstichtechnik (Akupunktur) beinhalten, haben gezeigt, dass diese Reize dem Körper in seiner Regenerationsfähigkeit helfen. Die Empfehlung der Experten lautet, dass die Kombination von naturheilkundlicher Reiztherapie und intensivtherapeutischen Behandlungen fortgesetzt werden sollte. Weitere Fortschritte der motorischen, kognitiven und artikulatorischen Fähigkeiten werden erwartet.

Die durchgeführte Behandlungsserie wurde durch eine zweckgebundene Spende des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe an die Merck Finck Stiftung ermöglicht. Die Liquidation des Naturheilzentrums Bottrop wurde im Auftrag des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch die Merck Finck Stiftung überwiesen.

Bitte helfen auch Sie durch Ihre Spende, dass wir die nächste Behandlungsserie für die kleine Elena ermöglichen können.

Zur Spende geht es hier.

 

Die Hilfsanfragen für Behandlungskosten reißen nicht ab!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist trotz seiner erst seit einigen Monaten begonnenen Tätigkeit inzwischen zu einer Adresse geworden, an die sich viele Hilfesuchende wenden. Es wurde und wird keine Werbung für den Stiftungsfonds gemacht, der bei für die Eltern nicht bezahlbaren Behandlungskosten Hilfe anbietet, denn alle Spenden werden ausschließlich für die Behandlung von kranken Kindern verwendet. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten, denn die Administration der Website und die Abwicklung von Hilfsanfragen an die Stiftung werden ehrenamtlich geleistet. Die nicht zu verhindernden Kosten für die Vermögensverwaltung, die Buchführung und die Jahresabschlüsse des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden als zusätzliche Spenden von den Stiftern übernommen.

 

Hier zwei aktuelle Beispiele von Hilfsanfragen nach Hilfe für Behandlungskosten:

 

Ein 4-jähriger Junge aus der Ukraine leidet an einem Gehirntumor!

 

Die Eltern des kleinen Jungen sind aus der Ukraine mit einem Touristenvisum eingereist und haben bereits alle Ersparnisse für die Behandlung des schwerkranken Kindes eingesetzt. Leider sind die eigenen Mittel jetzt erschöpft und der Junge braucht eine Protonenbestrahlung, die etwa 50.000 Euro kostet.

Rainer Sturm_pixelio.de

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Der Hilferuf kommt von einer Elternhilfe für krebskranke Kinder, die sich für die Behandlung des Kindes, das keine Krankenversicherung hat, einsetzt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat der Elternhilfe inzwischen einen Selbstauskunftsbogen geschickt, der zur Einhaltung der strengen Vorschriften im deutschen Stiftungsrecht leider nötig ist. Wenn diese kleine bürokratische Hürde genommen ist und es stiftungsrechtliche keine Bedenken gibt, gehen wir davon aus, dass dem Kind zunächst mit einer ersten notwendigen Behandlung geholfen werden kann. 

 

Die 1 ½ – jährige Sofia aus Russland leidet an Epilepsie!

 

Es wird den Eltern der kleinen Sofia aus Russland zwar keine Heilung versprochen, aber es gibt durchaus alternative Behandlungsmethoden, die das Leben des Kleinkindes erträglicher machen können. Eine Spezialklinik hat das Mädchen bereits behandelt und man hat nach einigen Versuchen jetzt eine Therapie gefunden, die Wirkung zeigt. Die täglichen Krampfanfälle konnten in der Häufigkeit bereits deutlich reduziert werden und die Ärzte gehen davon aus, dass sich der Zustand des kranken Kindes weiterhin stabilisieren wird. Es sind dazu mehrere Klinikaufenthalte mit einer Behandlungsserie notwendig, die für dieses Jahr mit etwa 15.000 bis 20.000 Euro eingeschätzt werden. Die in Deutschland eingesetzte Behandlungsmethode ist in Russland nicht anerkannt und wird auch von den Ärzten in Russland nicht angeboten. Der Hilferuf kommt von der Großmutter der kleinen Sofia, die in Deutschland lebt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat einen Selbstauskunftsbogen an die Großmutter des Kindes geschickt und wartet jetzt auf die für die Bearbeitung des Hilferufs notwendigen Unterlagen. Sollten die eingereichten Unterlagen eine Zuwendung nach dem Stiftungsrecht zulassen, ist davon auszugehen, dass der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zunächst die Behandlungskosten für 2014 übernehmen wird.

 

Wenn auch Sie für kranke Kinder spenden wollen, können Sie das hier.

Jede Spende ist willkommen!

Es warten noch viele andere Kinder, die keine Krankenversicherung haben und deren Eltern die oft teuren Behandlungskosten nicht tragen können, auf dringende ärztliche Hilfe!

 

 

 

Uli Hoeneß hat Stiftern und Spendern eine Ohrfeige verpasst!

Einen Zusammenhang zwischen einem nach eigenen Angaben Volumen von 5 Millionen Euro Spenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke und einer Steuerhinterziehung von mindestens 28,46 Millionen Euro herzustellen, ist eine Frechheit. Die Selbstherrlichkeit, mit der der Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß seine Spendenbereitschaft im Prozess wegen der Steuerhinterziehung zur Schau stellte, ist ein Zeichen von völliger Selbstüberschätzung und Arroganz. Wer von sich selbst sagt, dass er kein Sozialschmarotzer ist und das im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung von fast 30 Millionen Euro zum Besten gibt, leidet an schwerem Realitätsverlust. Eine zugegebene Steuerhinterziehung ist immer eine Art Sozialschmarotzertum; auch wenn man von dem Hinterziehungsbetrag einen Anteil von 10 oder 20 Prozent spendet. In der im Prozess bekanntgewordenen Höhe der Steuerhinterziehung ist der Begriff Sozialschmarotzer sogar eine Verharmlosung. Viele Millionen ehrlicher Steuerzahler und wohlwollende Spender müssen sich angesichts der öffentlich gewordenen Fakten während der Prozesstage gegen Uli Hoeneß vor dem Kopf geschlagen und geradezu verhöhnt fühlen. Wer die Gesetze nach seinem eigenen Ermessen für sich selbst passend auslegt, indem er der Gesellschaft viele Millionen Steuergelder bewusst und vorsätzlich vorenthält, verdient eine harte Strafe. Daran kann auch eine Spendenbereitschaft nichts ändern. Spenden sind immer ein Akt der Hilfsbereitschaft, der Wohltätigkeit und der Empathie für das Schicksal anderer Menschen, die sich selbst aus eigenen Mitteln nicht helfen können. Wer viel Geld spendet, hat auch in den meisten Fällen mehr davon, als er oder sie braucht und möchte der Gesellschaft etwas zurückgeben. Der Gesellschaft zuerst 28,46 Millionen Euro widerrechtlich vorzuenthalten und dann davon 5 Millionen Euro zu spenden, ist kein Akt der Nächstenliebe, sondern vielleicht eine Art sein Gewissen etwas zu erleichtern. Das wäre die für den Straftäter Hoeneß positive Beurteilung. Die Bereitschaft zu spenden, könnte in diesem Fall aber auch ein Ausdruck der Eitelkeit sein, der Selbstdarstellung und damit der Imagepflege. Das Urteil von 3 ½ Jahren Haft erscheint vielen Rechtsexperten als sehr milde und der Steuerbetrüger/Steuerstraftäter (nicht Steuersünder!) Uli Hoeneß hat diese Strafe mindestens verdient. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Justiz nicht zu frühzeitig die Haftstrafe zu einem Teil erlässt.

Die strafbefreiende Selbstanzeige müsste dringend reformiert werden!

Der Prozess gegen Uli Hoeneß, aber auch beispielsweise die bekannt gewordene Steuerhinterziehung von Alice Schwarzer, sollte die Politik zum Anlass nehmen, die strafbefreiende Selbstanzeige zu reformieren. Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige unter den bisherigen Voraussetzungen (freiwillig und umfassend) sollte man nicht abschaffen, aber für die Straffreiheit sollte die Steuerehrlichkeit ohne Verjährungsfristen wieder hergestellt werden. Wer weiß, wie viel Steuerhinterziehungen beispielsweise vor der Verjährungsfrist bei Uli Hoeneß vorgekommen sind, aber zum Glück war ja wenigstens der Versuch der strafbefreienden Selbstanzeige nicht erfolgreich. Man konnte im Fall Alice Schwarzer sogar lesen, dass die von der Finanzverwaltung akzeptierte strafbefreiende Selbstanzeige für die Steuerbetrügerin selbst ein „Schnäppchen“ war, weil das Schweizer Konto bereits seit den 80er Jahren existiert haben soll. Wer keine Strafe kassieren möchte, sollte in Zukunft verpflichtet werden auf die geltenden Verjährungsfristen zu verzichten und seine gesamte Steuerhinterziehung zuzüglich Strafzinsen begleichen zu müssen.

Die meisten Stifter und Spender brauchen keine Öffentlichkeit für die Imagepflege!

Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist sehr groß und fast ausnahmslos alle Menschen, die Geld in eine Stiftung geben oder eine Spende an Hilfsorganisationen leisten, tun das nicht aus niederen Motiven heraus. Sie wollen einfach nur helfen und mit einer Stiftung, einer Zustiftung oder Spende für eine Hilfsorganisation etwas Gutes tun. Viele Stifter, Zustifter, Großspender und Spender legen keinen Wert auf Öffentlichkeit und möchten sogar in vielen Fällen anonym bleiben. Das gilt auch für die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wer als Privatperson Spenden für seine Imagepflege öffentlich macht, spendet nicht nur aus Hilfsbereitschaft und einem Verantwortungsgefühl heraus, sondern verbindet mit seiner Spende ein gewisses Interesse. Wenn Unternehmen als Spender auftreten, ist das mit der Spende verbundene Interesse absolut klar. Bei Spenden von Unternehmen an Hilfsorganisationen oder Sponsoring für bestimmte wohltätige Zwecke, kommt das Geld aus dem Marketing-Etat und wird gezielt auf diese Weise für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Wer privat spendet, verfolgt dieses Ziel allerdings nur in sehr seltenen Fällen.

Wenn Sie für schwerkranke Kinder spenden wollen, verfahren wir ganz nach Ihrem Wunsch. Selbstverständlich bleibt jede Spende zunächst geheim, aber wenn Sie es wünschen, veröffentlichen wir gerne in unserem Blog einen Artikel über Sie und Ihre Spendenbereitschaft. Sie können beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe übrigens sicher sein, dass Ihre Spende zu 100% bei den hilfsbedürftigen Kindern ankommt. Es wird garantiert kein Cent für Verwaltungskosten davon entnommen. Versprochen!

Die 5-jährige Elena leidet unter dem seltenen CDG Syndrom 1a!

CDG ist eine erblich bedingte seltene Stoffwechselerkrankung, die man diagnostisch als kongenitale Glycosidierungsstörung bezeichnet. CDG wurde erst vor etwa 25 Jahren von dem belgischen Professor für Kinderheilkunde Jaak Jaeken beschrieben. CDG wurden 19 verschiedene molekulare Ursachen entdeckt und in die zwei Hauptgruppen CDG 1 und CDG 2 eingruppiert. Geschätzt gibt es nur etwa 300 Patienten weltweit, bei denen CDG 1a diagnostiziert wurde. Die Krankheit kann viele verschiedene Organe in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Es kann das Nervensystem, das Gehirn, die Augen, die Leber, die Nieren, den Darm, das Herz, die Haut und das Fett- und Knochengewebe betreffen. Vielfach sind geistige und körperliche Behinderungen, Muskelschwäche und Gedeihstörungen festgestellt worden.

Elena kann geholfen werden!

Die kleine Elena leidet unter einem Glycosylierungsdefekt, der sich vorwiegend in einer hypoton-atakischen Bewegungsstörung und einer allgemeinen Entwicklungsstörung zeigt. Besonders erkennbar sind die mangelnde Stabilität und das dadurch nicht ausgeprägte Gleichgewicht. Es fällt Elene schwer das Gewicht auf die Beine zu verlagern, um aktiv stabil stehen zu können. Für die Fortbewegung braucht Elena einen kleinen Rollator und sie trainiert mit ihren Eltern eifrig. Sehr gute Erfolge hat eine seit April begonnene Behandlung im Naturheilzentrum Bottrop gezeigt, die die Eltern bisher aus eigenen Mitteln bezahlt haben. Jetzt sind die Mittel der Eltern leider ausgeschöpft und die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten nicht.

Der Hilferuf der Eltern ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe angekommen!

Für das Jahr 2014 sind im Naturheilzentrum Bottrop drei Behandlungsserien vorgesehen. Die aktuelle Behandlungsserie umfasst 11 Tagesbehandlungen und nach jeweils etwa drei Monaten sollen zwei weitere Behandlungsserien mit je 10 Tagesbehandlungen folgen. Die geschätzten Behandlungskosten für das laufende Jahr werden sich auf etwa 13.000 Euro summieren und bei weiteren Behandlungserfolgen soll die Therapie in den nächsten beiden Jahren fortgesetzt werden.

Helfen auch Sie der kleinen Elena, damit sich ihre Lebensumstände verbessern!

Spenden können Sie hier.

Ihre Spende kommt garantiert zu 100% an – ohne auch nur einen Cent Verwaltungskosten!

Die Hilfe für kranke Kinder ist eine Herzensangelegenheit!

Als Stifter, die das Grundstockkapital für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zur Verfügung gestellt haben, möchten wir unsere Beweggründe für unsere Stiftung einmal den Lesern dieser Website und den Hilfesuchenden erklären. Wir gehören zu den Menschen, die etwas mehr Geld zur Verfügung haben, als man unbedingt zum Leben braucht. Unser Leben gestaltet sich nicht nach dem Spruch aus der Werbung „mein Haus, mein Auto, mein Boot“, sondern wir leben völlig normal, ganz ohne Protz und man könnte sogar sagen bescheiden.

Benjamin Klack_pixelio.de

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Wir haben in unserem Leben viel gearbeitet, hatten im Beruf Erfolg und es war uns auch beschieden privates Glück genießen zu dürfen. Jetzt möchten wir mit dem Geld, das wir übrig haben, den Menschen helfen, die sich nicht einmal eine Krankenversicherung für ihre Kinder leisten können. Wir möchten mit unserem Engagement auch andere Menschen mit einem kleineren oder größeren Vermögen bitten, einmal darüber nachzudenken, ob sie ihren Fokus nicht nur auf immer mehr Geld ausrichten wollen, sondern anderen Menschen in ihrer Not zu helfen. Wer mehr Geld besitzt, als er zum Leben braucht und nicht sinnlos mehr Geld ausgeben will, hat sein Geld in der Regel auf Konten, in Wertpapieren oder Immobilien angelegt. Die Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten bringen in der heutigen Zeit fast keine Rendite mehr; was auch für Staatsanleihen mit einem ausgezeichneten Rating gilt. Die Aktienmärkte boomen seit Jahren und das Geld vermehrt sich bei denen, die sowieso relativ viel davon haben, immer schneller.

Hilfe für kranke Kinder durch Zinsverzicht oder Dividendenteilung!

Wer über ein entsprechendes Vermögen verfügt, ist auf die Zinsen auf seinen Konten nicht angewiesen und muss schon gar nicht davon leben. Das Gleiche gilt für Aktiendividenden oder für Kursgewinne mit Aktien oder anderen Wertpapieren. Wer für kranke Kinder etwas tun will, die keine Krankenversicherung haben und deren Eltern nicht in der Lage sind die Behandlungskosten für ihre Kinder zu bezahlen, sollte sich unbedingt einmal fragen, ob er nicht auf die Zinsen, Dividenden und Gewinnen mit Wertpapieren verzichten kann. Selbst wenn es nicht die gesamten Kursgewinne und Dividenden sind, sondern nur die Hälfte der Erträge, wäre das für viele schwerkranke Kinder vielleicht der Start in ein neues Leben. Mit Kapitalerträgen durch Zinsen von vielleicht 2 Prozent wird die Mehrzahl der Anleger nicht reicher und beim Verzicht nicht ärmer. Wer durch Wertpapiergeschäfte eventuell 5 oder sogar 8 Prozent Gewinn pro Jahr einfährt, hat mit einem entsprechenden Anlagevermögen oft schon einen Betrag, der weit über ein normales Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers hinausgeht. Braucht man als wohlhabender Mensch dieses zusätzliche Geld wirklich?

Kranke Kinder brauchen das Geld wirklich und mehr Hilfe!

Es gibt viele Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder, die sich in Stiftungen und Vereinen organisiert haben und ihre Arbeit darauf ausrichten, anderen Menschen zu helfen. Das kann – je nach Stiftungszweck oder Vereinszweck – sehr unterschiedlich sein. Viele Hilfsorganisationen haben ein sehr breit gefächertes Hilfsangebot und wollen die Lebensumstände der Menschen in sehr armen Ländern verbessern. Dabei geht es um die Bildung, um Arbeit und natürlich auch um die  Gesundheit der Kinder.

Albrecht E. Arnold_pixelio.de

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Es gibt sehr viele Stiftungen und Vereine, die mit wenigen Mitteln ihre Arbeit machen und in denen viele ehrenamtliche Helfer einen großen Anteil an der Hilfe haben. Es gibt aber auch Organisationen, in denen nach unserer Meinung zu viel Geld in der Administration der Hilfsorganisation hängen bleibt. Wir haben uns mit der Stiftung Behandlungskostenhilfe darauf festgelegt, dass die Stiftung völlig ohne Kosten arbeiten soll. Die Administration der Website und die Bearbeitung der Hilfsanfragen erfolgt ehrenamtlich und die Verwaltung des Stiftungsfonds, einschließlich Buchführung, Jahresabschlüsse und Vermögensverwaltung, wird zusätzlich in jedem Jahr von uns als Stifter gespendet. Das Ergebnis ist, dass jede Spende an die Stiftung und die Erträge aus jeder Zustiftung garantiert zu 100 Prozent nur für den Stiftungszweck verwendet werden und nicht ein Euro in der Verwaltung hängen bleibt.

Wir wollen etwas von unserem Geld und unserem Glück abgeben!

Das sollten Sie auch!

Einem Kind in schwerer Krankheit Leid zu ersparen, macht sehr  glücklich!

Spenden Sie bitte hier.

Geld parken für einen guten Zweck: Das Stifterdarlehen!

Die Zinsen sind auf Niedrigniveau und auch mit sicheren Staatsanleihen kann man heute kein Geld mehr verdienen. Verschiedene Versicherungen bieten Parkkonten an, auf denen die Anleger einen Zins von etwa maximal 1,5 Prozent erzielen können. Für vermögende Menschen kommt es vielfach aber nicht mehr auf den Ertrag aus ihren Geldanlagen an, sondern oft ist nur die Sicherheit der Geldanlage ein Entscheidungskriterium. Die Aktienmärkte haben wegen der Niedrigzinsen seit mehreren Jahren einen Boom gehabt, denn Aktien sind eine der wenigen Geldanlagen, mit denen man noch einen Ertrag über der Geldentwertung durch Inflation erzielen kann. Aktien sind allerdings keine sichere Geldanlage, sondern sie beinhalten immer ein Kursrisiko. Wie alle Anleger wissen, hängt der Aktienkurs nicht nur zwingend von der Ertragskraft eines Unternehmens ab, sondern wird auch in vielen Fällen durch äußere Einflüsse gedrückt. Angesichts dieser Unsicherheit und der befürchteten Blase auf den Aktienmärkten suchen Anleger stets nach sicheren Geldanlagen.

Das Stifterdarlehen als Parkkonto als sichere Geldanlage!

Thorben Wengert_pixelio.de

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Vermögende Menschen oder Menschen, die einfach mehr Geld haben, als sie ausgeben wollen oder können, möchten in vielen Fällen mit ihrem Geld armen und kranken Menschen helfen. Wer nicht auf den Ertrag aus seinem Vermögen angewiesen ist und auf die schmale Verzinsung bei einer sicheren Geldanlage verzichten kann, sollte sich überlegen, ob nicht ein Stifterdarlehen als Parkkonto eine gute Sache ist. Bei einem Stifterdarlehen handelt es sich um ein ganz normales Darlehen mit einem Darlehensvertrag. Der Darlehensgeber stellt einer Stiftung einen Geldbetrag zur Verfügung, den die Stiftung bei Fälligkeit zurückzahlt. Im Gegensatz zu einem normalen Darlehen, bekommt die Stiftung das Geld allerdings ohne einen Zins dafür zahlen zu müssen. Das Geld des Darlehensgebers wird von der Stiftung im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung eingesetzt und die Erträge daraus stehen der Stiftung für ihre Arbeit zur Verfügung. Wichtig für den Darlehensgeber ist, dass das Geld nicht in das Grundstockvermögen der Stiftung fließt, wie das beispielsweise bei einer Zustiftung der Fall ist. Der Darlehensgeber erhält in der Regel eine Bürgschaft von der Stiftung und bekommt das eingezahlte Geld am Ende der Laufzeit einfach ohne Zinsen zurück. Bei den entgangenen Zinsen handelt es sich nicht um eine Spende im Sinne von § 10 EStG und für die Darlehenssumme gibt es auch keine Zuwendungsbestätigung, die steuerlich geltend gemacht werden kann. Sollte sich der Darlehensgeber am Ende der Laufzeit des Darlehens allerdings entscheiden das Geld als Zustiftung in der Stiftung zu belassen, wird dafür selbstverständlich eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt, die der Zustifter wahlweise nach § 10 b Abs. 1 oder Abs. 1a EStG steuerlich nutzen kann.

Wenn Sie also mehr Geld haben, als Sie im Moment ausgeben wollen, können Sie es auf einem Parkkonto beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gerne eine Zeit lang verwalten lassen. Die Vermögensverwaltung des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist an die Privatbank Merck Finck übertragen und wird professionell gemanagt. Auf diese Weise sind Sie sicher, dass das Stifterdarlehen in guten Händen ist. Mit einem Stifterdarlehen helfen Sie dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe im Finanzmarkt Erträge zu erzielen, von denen schwerkranke Kinder profitieren. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten. Sie sind also sicher, dass jeder Euro, der mit Ihrem Geld verdient wird, nur dem guten Zweck dient!

 

Neuer Fragebogen für Anträge an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

Das deutsche Stiftungsrecht ist sehr streng und alle Stiftungen müssen sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. Die Stiftungsbehörden kontrollieren die Stiftungen regelmäßig und überprüfen die Ausgaben der Stiftungen, auch der Unterstiftungen und Stiftungsfonds, wozu auch der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gehört. Problemlos ist eine Zuwendung an eine Hilfsorganisation, die eine Freistellungsbescheinigung einer Steuerbehörde vorlegen kann und damit ihre Gemeinnützigkeit belegen kann. Kompliziert wird es immer dann, wenn Stiftungen oder gemeinnützige Vereine direkt an hilfsbedürftige Personen Zuwendungen leisten oder ärztliche Hilfen durch Krankenhäuser oder niedergelassene Ärzte direkt mit den Leistungserbringern abrechnen wollen.

Der Fragebogen für Hilfsanträge kann ab sofort abgefordert werden!

Selbstauskunft BehandlungskostenhilfeDamit der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wurde jetzt ein Fragebogen entwickelt, der zwar auf den ersten Blick etwas umfangreich und teils kompliziert aussieht, aber bei genauerem Hinsehen leicht zu beantworten ist. Bei Hilfsanträgen für eine Behandlungskostenhilfe, die direkt mit den Leistungserbringern in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Rehabilitationseinrichtungen abgerechnet werden soll, müssen sich die Hilfesuchenden leider dieser Prozedur unterziehen und alle auf dem Fragebogen aufgelisteten Fragen beantworten und die geforderten Unterlagen dem Hilfeersuchen beiliegen. Da es sich um Originalunterlagen handeln muss, ist auch der Versand per Mail nicht möglich, sondern der Postweg zwingend erforderlich. Alle, die Hilfe für Kinder brauchen, für deren Behandlung es sonst keinen Kostenträger gibt, können den Behandlungskostenhilfe-Fragebogen ab sofort per Mail anfordern. Einfach den Hilferuf unter info@behandlungskostenhilfe.de schildern und per Mail absenden. Der Fragebogen Behandlungskostenhilfe kommt umgehend per Mail an Ihre Anschrift.

Wie hoch dürfen die Verwaltungskosten bei einer Hilfsorganisation sein?

Die Höhe der Verwaltungskosten einer Hilfsorganisation sollte jeden Spender interessieren, denn das Spendengeld soll ja keine Marmorpaläste, keinen Wasserkopf und keine fürstlichen Gehälter finanzieren. Gleichzeitig muss man aber konstatieren, dass die Höhe der Verwaltungskosten nicht zwingend etwas mit der Seriosität einer Hilfsorganisation zu tun hat. Die verschiedenen Hilfsorganisationen, auch die Hilfsorganisationen für Kinder, arbeiten unter höchst unterschiedlichen Bedingungen. Bei den Spendenorganisationen, die international arbeiten und in exotischen Ländern umfassende Unterstützung für die Hilfsbedürftigen anbieten, fallen wegen der Vielfältigkeit der Aufgaben und der Betreuung der Menschen vor Ort natürlich auch Kosten an, die man nicht nur mit ehrenamtlichen Helfern erfüllen kann. Oft ist es auch eine Frage der Größe der Hilfsorganisation und die Verwaltungskosten einer Hilfsorganisation stehen natürlich auch in unmittelbarer Verbindung zu den angebotenen Leistungen.

Sind 35 Prozent Verwaltungskosten für Hilfsorganisationen noch vertretbar?

Gute Arbeit kostet Geld und wenn es durch ehrenamtliche Helfer geleistet wird kostet es auch etwas – nämlich viel Zeit und großes Engagement. Wenn man sich allerdings die Veröffentlichungen des DZI (Spendensiegels des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen) anschaut, kann man darüber erstaunt sein.

RainerSturm_pixelio.de

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Die Richtlinien des Spendensiegels des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen besagen, dass von den Spendeneinnahmen maximal 35 Prozent der Spendeneinnahmen für die Verwaltung, für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verbraucht werden dürfen. Man konnte in einer Veröffentlichung lesen, dass Ausgabe zwischen 5 Prozent und unter 20 Prozent als „angemessen“ angesehen werden und Kosten von Hilfsorganisationen zwischen 20 und 35 Prozent noch als „vertretbar“ angesehene werden. Der Durchschnitt soll übrigens bei etwa 14 Prozent liegen. Die größte Spendenbewertungs-Organisation in den USA Chartity Navigator hält einen 25 prozentigen Abzug vom Spendenaufkommen für Verwaltungskosten für das vertretbare Maximum. Da muss man sich zwangsläufig die Frage stellen, ob die Kosten für Spendenorganisation in Deutschland so wesentlich höher sind, als die in den USA.

Können Spenden zu 100% ankommen?

Wir möchten keine Hilfsorganisationen verteufeln, die Verwaltungskosten vom Spendenaufkommen abziehen, bevor das gesammelte Geld bei den Hilfsbedürftigen ankommt. Wie im ersten Absatz beschrieben, kostet eine professionelle Hilfe in der ganzen Welt auch Geld und das Sammeln von Spendengeldern ist für viele, besonders kleinere Hilfsorganisationen keine leichte Aufgabe und auch mit Öffentlichkeitsarbeit und Werbung verbunden.

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Wir halten aber die Einschätzungen aus den USA für richtig und sind der Meinung, dass das absolute Maximum Verwaltungskosten für eine Hilfsorganisation, einen gemeinnützigen Verein oder eine mildtätige Stiftung 25 Prozent der Spenden betragen darf, wenn die Organisation weltweit oder mindestens in fernen Ländern Hilfe leistet. Trotzdem gibt es Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen, die alle gesammelten Spenden für Kinder (ohne auch nur einen Euro davon für Verwaltungskosten abzuziehen) nur und ausschließlich für den von den Spendern gedachten Zweck einsetzen. Die Stiftung Behandlungskostenhilfe gehört zu diesem Teil der Hilfsorganisationen.

Wir arbeiten völlig ohne einen Abzug von den eingehenden Spenden!  

Die Kosten für die Vermögensverwaltung und die Buchführung der Stiftung Behandlungskostenhilfe werden jährlich zusätzlich von den Stiftern als Spende eingebracht und die Administration der Hilfsanfragen, der Internetauftritt und der Webseiten-Content werden ehrenamtlich geleistet.

Wenn auch Sie wollen, dass Ihre Spende garantiert zu 100% ankommt, spenden Sie bitte hier oder überweisen Sie einfach auf das auf der Startseite angegebene Spendenkonto der Merck Finck Stiftung. Unter Verwendung schreiben Sie bitte das Stichwort: Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe.

Vielen Dank!

 

 

Spenden für Kinder können auch Sie sammeln!

Der Stiftungsfond Behandlungskostenhilfe sammelt Spenden für kranke Kinder, für die keine Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt und deren Eltern für die Behandlungskosten Hilfe benötigen, weil sie sich die Behandlungskosten nicht leisten können. Leider werden die Behandlungskosten für schwerkranke Kinder und behinderte Kindern nicht immer von den Krankenversicherungen übernommen.

uschi dreiucker_pixelio.de

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Das ist leider auch in so reichen Ländern, wie Deutschland manchmal der Fall. Es gibt verschiedene Behandlungsmethoden, die von den gesetzlichen und auch von privaten Krankenkassen nicht übernommen werden, aber in vielen Fällen den kranken Kindern mindestens eine Erleichterung und Verbesserung ihrer Lebenssituation bringen. Man darf sich deswegen nicht wundern, dass es in ärmeren Ländern vielfach gar keine Krankenversicherung nach unserem Muster gibt. Die Eltern der kranken Kindern sind meistens sehr arm sind und können die Kosten für eine adäquate ärztliche Behandlung selbst nicht tragen. In diesen Fällen hilft der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch die Erträge aus dem Stiftungskapital und aus regelmäßigen weiteren zweckgebundenen Spenden der Stifter, die für die Soforthilfe dringend gebraucht werden.

So können Sie mit fremdem Geld kranken Kindern eine Behandlung ermöglichen!

Selbst wenn Sie selbst nicht über so viel Geld verfügen, dass Sie einen Beitrag zur Behandlung schwerkranker Kinder leisten können, können Sie durch Ihre Engagement dazu beitragen, dass für schwerkranke Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt, eine notwendige ärztliche Behandlung ermöglicht wird. Wenn Sie einen runden Geburtstag haben, ein Jubiläum feiern, eine Vereinsfeier haben oder ein Betriebsfest, verzichten Sie doch einfach einmal auf Geschenke, nehmen Sie ein kleines Eintrittsgeld für das große Fest im Betrieb für den guten Zweck oder im Verein oder sammeln Sie einfach Spenden auf der Feier ein. Lassen Sie sich die Tombola von Lieferanten sponsern und verwenden Sie das Geld, das Sie mit den Losen eingenommen haben, für eine Spende für kranke Kinder. Das gilt übrigens auch für den Trauerfall. Sehr oft kann man lesen, dass von Kranz- und Blumenspenden abgesehen werden soll und dafür das Geld an eine bestimmte Hilfsorganisation gehen soll. Wenn Sie es wünschen, veröffentlichen wir auf dieser Website die Summe und den Anlass, an dem die Spende gesammelt wurde. Den Text können Sie anliefern oder wir schreiben den Text für Sie und wenn Sie Fotos von der Veranstaltung haben, übernehmen wir sie gerne in unseren Beitrag.

Thorben-Wengert_pixelio.de

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Nennen Sie doch einfach bei der nächsten Gelegenheit das Konto der Merck Finck Stiftung mit dem Hinweis unter Verwendungszweck: Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Sie können allen Spendern sagen, dass ihre Spende zu 100% bei den kranken Kindern ankommt, denn der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten. Die entstehenden Kosten für die Vermögensverwaltung und die Buchführung bei der Merck Finck Stiftung werden von den Stiftern durch eine Spende zusätzlich übernommen und die Administration des Stiftungsfonds über diese Website erfolgt ehrenamtlich.

Garantie: Jede Spende kommt zu 100 % an!

 

Die Behandlungskosten übernimmt die Stiftung!

Es gibt viele Stiftungen, Hilfsorganisationen und gemeinnützige Vereine, die sich mit einer Vielzahl von Aufgaben und beispielhaftem Engagement um die Verbesserung der Lebensumstände von Menschen in der Dritten Welt kümmern. In den meisten Fällen helfen die Stiftungen und Hilfsorganisationen in einem breit angelegten Rahmen. Es geht um die Ernährung, um die Gesundheit, um Bildung und viele andere Hilfsangebote. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich ein eng definiertes Feld für die Hilfe gesteckt.

S.v.Gehren_pixelio.de

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Er hilft eine adäquate ärztliche Behandlung für kranke Kinder zu ermöglichen, die keine oder mindestens keine ausreichende Krankenversicherung haben und in den Fällen, in denen die Eltern der kranken Kinder nicht in der Lage sind die Behandlungskosten selbst zu tragen. Für diese armen, kranken Kinder gibt es in vielen Fällen keinerlei Hilfen, um sie von ihren Schmerzen und ihrem Leid zu befreien. Es geht manchmal soweit, dass die Kinder ohne ärztliche Hilfe sogar sterben würden.

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann über diese Website um Hilfe bitten!

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann sich über diese Website an den Stiftungsfonds wenden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet aber auch mit verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen, die Hilferufe an die Stiftung weiterleiten. Die aktuellen Partner des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind der Verein „Herz für Kinder“ und der Verein „Back-to-Life“. Diese beiden Partner-Organisationen helfen mit großem Engagement und sehr viel Geld auf verschiedenen Ebenen in mehreren Ländern der Welt, damit es einer großen Zahl von sehr armen Menschen besser geht. Es gibt aber auch Stiftungen, die über relativ geringe Mittel verfügen oder Organisationen, bei denen es die Satzung nicht erlaubt, für die direkte Hilfe für kranke Kinder zu sorgen. Das Stiftungsrecht in Deutschland ist sehr streng reglementiert und die Stiftungen dürfen ausschließlich dort helfen, wo die benötigte Hilfe exakt mit der Stiftungssatzung übereinstimmt.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bietet eine Zusammenarbeit an!

Wenn Sie für eine Stiftung oder Verein tätig sind, deren Satzung keine Hilfe für schwerkranke Kinder vorsieht, sind Sie herzlich zu einer Zusammenarbeit mit dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eingeladen. Wir werden Ihr Zusammenarbeitsangebot prüfen und stehen jederzeit für Auskünfte über unser Hilfsangebot zur Verfügung. Eine Möglichkeit der Zusammenarbeit wäre beispielsweise die Weiterleitung von Hilferufen, die in den Arbeitsumfang des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe passen. Wir kümmern uns dann um die Hilfsanfragen und stimmen die Vorgehensweise mit Ihnen ab.

S. Hofschlaeger_pixelio.de

S. Hofschlaeger_pixelio.de

Wenn Sie als Hilfsorganisation oder Stiftung eine Freistellungsbescheinigung vorlegen können und eine Spendenquittung ausstellen dürfen, ist die Abwicklung über Ihre Stiftung oder Hilfsorganisation möglich. Sollten Sie keine Freistellungsbescheinigung vorlegen können oder die Abwicklung nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns direkt mit den hilfebedürftigen Personen und sorgen für eine unbürokratische Abwicklung. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass auch wir uns streng an das deutsche Stiftungsrecht halten müssen, was u.a. bedeutet, dass wir die Antragsteller um entsprechende Auskünfte bitten müssen, um den mildtätigen Zweck der Zuwendung belegen zu können.

Wenn auch Sie schwerkranken Kindern helfen wollen, spenden Sie einfach!

Der Behandlungskostenhilfe für Aster aus Nepal hatte Erfolg!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bekam eine Anfrage von der Hilfsorganisation Back-to-Life e.V. und hat unbürokratisch in kürzester Zeit Hilfe für eine Notoperation zugesagt: Lesen Sie hier den Behandlungsbericht aus Nepal:

Behandlungsbericht Aster Chepang (10)

Anfang Dezember erfuhren wir von unserem nepalesischen Projektmanager Dikendra Dhakal,
dass die zehnjährige Aster Chepang – eines von unseren Schulmädchen in Chitwan, Südnepal
– an einer akuten Nierenkolik litt.

Aufgrund der starken Schmerzen ließen wir Aster im nächstgelegenen Krankenhaus in
Bharatpur (ca. 40 Km entfernt) untersuchen. Die Ärzte entdeckten mehrere, teils große
Nierensteine, sahen sich aber außerstande die dringend notwendige OP in Bharatpur
durchführen zu können und verwiesen uns an eine Klinik in Kathmandu, die besser
ausgestattet sei.

Da sich die arme Familie weder den Transport noch die Behandlung jemals hätte leisten
können, entschieden wir uns dies nach Rücksprache mit Ihrer Organisation zu übernehmen
und brachten das Mädchen und ihren Vater umgehend nach Kathmandu. Dort nahm sie unser
Mitarbeiter Dharma Paudel in Empfang und kümmerte sich fortan um die Organisation der
Behandlung sowie die Versorgung des Mädchens.

Zunächst ließen wir Aster erneut in einem staatlichen Krankenhaus untersuchen, da die
Behandlungskosten dort in der Regel niedriger sind. Die Ärzte bestätigten die Diagnose und
die Dringlichkeit einer OP, aber in keinem der staatlichen Krankenhäuser Kathmandus war in
den nächsten 2 Monaten ein OP-Termin zu bekommen, weswegen wir uns an eine
Privatklinik wandten.

Im Himal Hospital übernahm Dr. Ashok Rana die Behandlung und bestätigte zunächst die
bisherige Diagnose.

Himalaya Hospital Kathmandu

Himalaya Hospital Kathmandu

Als Ursache für die Nierensteine stellte er außerdem eine Verengung des Harnweges zwischen der linken Niere und der Blase fest. Nachdem er sich mittels Blutuntersuchung und Röntgenaufnahmen ein umfassendes Bild verschafft hatte, wurde Aster
am 17. Dezember operiert.

Aufgrund der Anzahl von insgesamt sieben Nierensteinen und deren Größe (der Größte maß 2x2cm!!) musste die Niere geöffnet werden, um die Steine zu entfernen. Außerdem wurde auch der verengte Harnweg durch eine eingesetzte Gefäßstütze (engl. „stent“) geweitet, um weiteren Nierensteinen in der Zukunft vorzubeugen.

Operation in Kathmandu

Operation in Kathmandu

Die Nierensteine

Die Nierensteine

Die Operation verlief sehr erfolgreich und Aster hat sie gut überstanden. Allerdings war die Niere nach der OP noch etwas angegriffen, weshalb Dr. Rana entschied, Aster solle noch einige Zeit zur Beobachtung der Nierenfunktion und zur Erholung von der OP im Krankenhaus verbleiben.

Aster nach der OP

Aster nach der OP

Am 11. Januar konnte Aster vollkommen gesund entlassen werden. Ihre Niere weist keinerlei Schädigung auf und sie hat weder Schmerzen noch sonstige Einschränkungen zu beklagen. Dr. Rana bestätigte uns nochmals, dass bereits eine spätere Operation voraussichtlich zu Nierenversagen sowie einer Infektion der rechten Niere und damit im schlimmsten Fall zum Tode des Kindes geführt hätte.

Aster ist mir ihrem Vater in ihr Heimatdorf zurückgekehrt und wird dort von unserem Team regelmäßig besucht. In etwa drei Monaten muss sie zu einer weiteren Nachuntersuchung nach Kathmandu in der die Funktion der Nieren sowie die Verbesserung durch die eingesetzte Gefäßstütze kontrolliert werden sollen.

Aster geht es gut!

Aster geht es gut!

Aster und ihre Familie sind unendlich dankbar, dass ihnen durch ihre Unterstützung geholfen und „ein neues Leben“ gegeben werden konnte und auch wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken.

Der gute Vorsatz für das Jahr 2014: OP Kostenübernahme für Kinder!

Die Kosten für eine notwendige ärztliche Behandlung ihrer Kinder sind für viele Eltern, die keine Krankenversicherung haben und die Behandlungskosten nicht selbst bezahlen können, ein großes Problem. Selbst in unserer Industriegesellschaft gibt es Fälle, in denen eine wichtige Behandlung für kranke Kinder manchmal nicht von den Krankenversicherungen übernommen wird. In Ländern, in denen eine Krankenversicherung nicht zum Standard für die arme Bevölkerung gehört, ist das Problem natürlich wesentlich größer. In Deutschland und in anderen westlichen Ländern gehört eine ärztliche Grundversorgung zur Normalität. Das ist aber in vielen anderen Ländern nicht der Fall und kranke Kinder, behinderte Kinder und deren Eltern sind auf die Hilfe von Menschen angewiesen, die dafür spenden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich zur Aufgabe gemacht diesen Kindern und deren Eltern in ihrer Notlage zu helfen. Wer selbst Kinder hat, kann nachvollziehen, wie schlimm es für Eltern ist, wenn ihre kranken Kinder oder behinderten Kinder nur gegen Geld eine ärztliche Hilfe bekommen, die aber dringend notwendig wäre.

Es gibt viele gute Vorsätze für das Neue Jahr – das ist der Beste!

Helfen auch Sie durch eine Spende, damit der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe vielen kranken Kindern im Jahr 2014 helfen kann. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine Initiative eines Ehepaars, das über etwas mehr Geld verfügt, als es verbrauchen kann; oder besser gesagt, verbrauchen will! Natürlich gibt es viele wohlhabende Menschen, die nach dem Motto „mein Haus, mein Auto, mein Boot“ leben und sehr viel Geld für ein schönes Leben ausgeben. Das trifft für die Stifter nicht zu. Sie leben ganz normal und wollen von ihrem Glück im Leben (und ihrem Geld) etwas abgeben. Das Geld soll für die Kinder verwendet werden, die dringend ärztliche Hilfe benötigen und dafür keinen Kostenträger haben. Die Bedingung ist nicht nur, dass es keine Krankenversicherung gibt, die für de Behandlungskosten aufkommt, sondern natürlich auch, dass die Eltern der kranken Kinder die Behandlungskosten nicht bezahlen können. Eine OP Kostenübernahme für ein schwerkrankes Kind ist der beste Vorsatz, den man sich für das Neue Jahr vornehmen kann! 

Behandlungskostenhilfe = Spenden, die zu 100% ankommen!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe garantiert Ihnen, dass jeder Euro Spendengeld ohne jeglichen Abzug für Verwaltungskosten der Stiftung bei den Bedürftigen ankommt. Die Kosten für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für die Vermögensverwaltung, die Buchführung und die Jahresabschlüsse werden von den Stiftern zusätzlich als Spende in die Stiftung eingebracht und die allgemeine Administration der Anfragen an die Stiftung, die Prüfung der Anfragen, die Bewilligung der Zuwendungen, der Internetauftritt und der Content für die Website werden ehrenamtlich durch die Stifter und den Webmaster der Seite erbracht. Sie können also völlig sicher sein, dass kein Geld für administrative Aufgaben verwendet wird und Ihre Spende garantiert zu 100 Prozent bei den kranken Kindern ankommt. Wenn Sie jetzt mit den guten Vorsätzen für das Jahr 2014 beginnen wollen, spenden Sie am besten gleich unter:

http://www.behandlungskostenhilfe.de/spenden-zustiftungen/onlinespende/

In diesem Sinne wünscht Ihnen die Redaktion der Website des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ein gutes Jahr 2014! Setzen Sie doch einfach die guten Vorsätze in die Tat um und helfen Sie bitte mit, dass schwerkranke Kinder eine Zukunft haben. Schon jetzt vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Hilfe für kranke Kinder – ein ideales Weihnachtsgeschenk!

Die Einkaufsorgie für das Weihnachtsfest bedeutet für viele Menschen Stress. Bis man alle Geschenke für die Lieben zusammen hat, muss man sich im Weihnachtsgewühl in den Großstädten durchschlagen und vollgepackt in das Parkhaus schleppen. Manchmal ist es sogar schwierig überhaupt noch eine freie Parkfläche zu bekommen und der Weg mit den vielen Tüten und Päckchen zum weit entfernt stehenden Auto wird vielfach zu nervenaufreibenden einer Tortur. Viele Menschen haben allerdings schon fast alles und es wird immer schwieriger sich ein passendes Geschenk zu überlegen. Wer Menschen beschenken möchte, die sich selbst fast alles kaufen können und sich dem Stress bei den Weihnachtseinkäufen nicht stellen will, sucht nach kreativen Geschenkideen. Zu diesen Geschenkideen gehören beispielsweise Lose von großen Hilfsorganisationen, Rubbellose oder Lose von staatlichen Lotterien. Firmen sind in den letzten Jahren immer mehr dazu übergegangen von Weihnachtspräsenten für die Kundschaft abzusehen und den dafür vorgesehenen Betrag an eine gemeinnützige Hilfsorganisation zu spenden. Es macht viel Freude, anderen Menschen Freude zu schenken, aber es macht noch viel mehr Freude Menschen zu helfen, die dringend Hilfe benötigen.

Eine OP Kostenübernahme für ein krankes Kind ist ein tolles Weihnachtsgeschenk!

Es gibt viele Kinder, die keine Krankenversicherung haben und deren Eltern nicht in der Lage sind, eine notwendige ärztliche Behandlung zu bezahlen. Schwerkranke Kinder, behinderte Kinder und arme Kinder, die an einer Krankheit leiden, haben in vielen Ländern der Erde keine Chance. Wer ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk sucht, ein außergewöhnliches Präsent für ein Jubiläum, ein tolles Geschenk zum Geburtstag, eine Bereicherung für den Gabentisch bei einer Hochzeit oder ein anderes Ereignis, der sollte daran denken, für schwerkranke Kinder, die dringend Hilfe benötigen, etwas zu spenden. Eine OP Kostenübernahme kann Leben retten und es gibt kein schöneres Gefühl, als einem kranken Kind eine Zukunft zu geben. Wenn Sie ein ganz besonderes Geschenk suchen, ist das eine Idee, mit dem Sie dem Beschenkten sicher eine große Freude machen können. Selbstverständlich können Sie sich aber auch selbst beschenken und damit ein ganz besonderes Weihnachtsfest feiern. Die finanzielle Hilfe für eine Operation durch die Unterstützung der Stiftung Behandlungskostenhilfe ist ein Geschenk mit Herz. Wer für kranke Kinder auf diese Weise etwas tut, beschenkt nicht nur das leidende Kind und deren verzweifelten Eltern, sondern beschenkt auch sich selbst. Weihnachten ist das Fest der Liebe. Weihnachten sollte aber auch das Fest der Besinnung sein; der Besinnung auf das Wesentliche. Wer mehr finanzielle Mittel hat, als er selbst zum Leben braucht, sollte sich darauf besinnen anderen etwas von seinem Glück abzugeben.

In diesem Sinne wünscht Ihnen  die Redaktion des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ein besinnliches Weihnachtsfest einen guten Rutsch in und durch das Jahr 2014!

ymas